Privatinsolvenz/Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches fordert die Creditreform Hamburg von mir ein Vermögensverzeichnis, in Form und Umfang, wie bei einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gerichtsvollzieher an. Die Forderung stammt aus dem Jahr 1987, und alles Pfändungsversuche sind fehlgeschlagen. Darf die Creditreform solch ein Vermögensverzeichnis verlangen…..?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

STEUER

Guten Tag, Herr Kraus, wenn ich in einer privaten Insolvenz bin und erhalte Steuergeld zurück,können sie mir das Geld nehmen oder haben sie das Recht nicht zu nehmen?? Wie geht es ??? Danke im voraus.

Abzug von Kindergeld

Hallo Heer Kraus,familie man,frau und zwei kinderen ich verdiene 1900 euro pro monat,frau hat keine einkommen und bekome 360 euro Kindergeld.Im Falle der privatenInsolvenz können Sie mir das Kindergeld abziehen und wieviel geld muss uns für das Leben für vier Personen bleiben ?? Im vorraus danke.

Privatinsolvenz

Ich möchte einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wie mache ich das

Privatinsolvenz

Hallo, seit 08.2011 lauft meinen Privatinsolvenz. Ich möchte wissen im den Fall ich das Steuererklärung verschieben nach dem Privatinsolvenz verfahren ,müssen ich das Geld trotzdem zuruck zahlen?

Stundung

Guten Tag,
von der Schuldenberatungsstelle wurde mir angeraten. erst einmal bei der Bank um Stundung zu bitten. Ist dies ratsam? Sollte sich die Bank darauf einlassen und ich kann später doch nicht zahlen wie stehen dann die Chancen auf Vergleich?

Wie haftet der Arbeitgeber für das Zeugnis?

Für den Zeugnisinhalt haftet der Arbeitgeber sowohl gegenüber dem Arbeitnehmer, als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber. Wird ein Zeugnis zu spät erteilt, ist es fehlerhaft oder unberechtigterweise schlecht, liegt darin ein Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein fälschlicherweise negatives Zeugnis zu ändern. In diesen Fällen steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zu, der klageweise vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann.

Dabei kann der Arbeitnehmer alle Schäden geltend machen, die ihm wegen einem fehlerhaften Zeugnis entstanden sind. Das kann der Verdienstausfall sein, den der Arbeitnehmer erlitten hat, weil er wegen einem schlechten Zeugnis eine bestimmte Stelle nicht bekommen hat, es kann sich aber auch um Kosten für zusätzliche Bewerbungen und Vorstellungsgespräche handeln.

Wann ist das Arbeitszeugnis zu erteilen?

Der Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses entsteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In bestimmten Konstellationen ist es auch möglich, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Das gilt z.B. bei einer ordentlichen Kündigung, wenn die Kündigungsfrist noch läuft. Dann kann der Arbeitnehmer sich noch währenddessen neu bewerben und so ggf. nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt das gleiche.

Es kommt vor, dass der Anspruch auf Erteilung des Arbeitszeugnisses nach einer bestimmten (recht kurzen) Zeit erlischt. Denn viele Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen für die Geltungmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Sie betragen in der Regel drei bis sechs Monate. Wer also zu lange mit dem Verlangen das Zeugnis auszustellen wartet, kann am Ende gar kein Zeugnis bekommen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass der Tarifvertrag für den jeweiligen Betrieb gilt.

Gibt es einen Zeugnisanspruch, wenn der Arbeitnehmer schon in der Probezeit ausscheidet?

Für den Zeugnisanspruch gibt es keine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses. Selbst wenn man nach nur einem Monat den Betrieb verlässt, ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers verpflichtet, diesem ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Steht auch Leiharbeitnehmern das Recht auf ein Arbeitszeugnis zu?

Leiharbeitnehmer sind genauso Arbeitnehmer wie Beschäftigte, die fest in einem Betrieb tätig sind. Ihr Arbeitgeber ist aber der Verleihbetrieb. Daher richtet sich der Zeugnisanspruch zunächst gegen diesen. Da man dort aber häufig nicht sagen kann, wie sich der Arbeitnehmer bisher „gemacht hat“, muss der entleihende Betrieb, also der Betrieb, wo der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bei der Erstellung des Zeugnisses mitwirken.