Privatinsolvenz/Außergerichtlicher Vergleich
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches fordert die Creditreform Hamburg von mir ein Vermögensverzeichnis, in Form und Umfang, wie bei einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gerichtsvollzieher an. Die Forderung stammt aus dem Jahr 1987, und alles Pfändungsversuche sind fehlgeschlagen. Darf die Creditreform solch ein Vermögensverzeichnis verlangen…..?
Vielen Dank für Ihre Antwort.



