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Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

Die Stammeinlagen der Gesellschafter sollten im Moment der Handelsregistereintragung der GmbH vollständig und nachweisbar erbracht worden sein (§ 7 Abs. 1, 2 GmbHG).

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 13:00:062017-06-16 12:26:49Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?

Besteht die Möglichkeit das Stammkapital als gemischte Einlage aus Bar- und Sachkapital zu erbringen?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Besteht die Möglichkeit das Stammkapital als gemischte Einlage aus Bar- und Sachkapital zu erbringen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können das zur Gründung notwendige Stammkapital Ihrer GmbH mittels einer gemischten Einlage einbringen.

Mit einer gemischten Einlage verbinden Sie die herkömmliche Bareinlage mit Sacheinlagen.

Erfahren Sie hier mehr über die Gründung einer GmbH durch eine gemischte Einlage. Insbesonders der Besonderheiten und Kombinationsmöglichkeiten.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 12:50:272017-06-16 12:28:33Besteht die Möglichkeit das Stammkapital als gemischte Einlage aus Bar- und Sachkapital zu erbringen?

Ist die gUG eine sinnvolle Alternative zur UG?

1. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Andre Kraus
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist die gUG eine sinnvolle Alternative zur UG?

Das gemeinwohlorientierte und soziale Unternehmertum ist in der Gründungsszene sehr populär. Von philanthropischen Projekten wie der Entwicklungs-, Jugend- und Altenhilfe über den Umwelt- und Tierschutz bis hin zur Förderung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern hält das „Social Entrepreneurship“ zahlreiche Betätigungsbereiche für Sie bereit.

Sobald Sie sich als Gründer im gemeinnützigen Unternehmertum niederlassen möchten, stellt die gUG eine sinnvolle Alternative zur UG dar.

Gemeinnützige Version der herkömmlichen UG

Hinter der gUG (haftungsbeschränkt) verbirgt sich eine gemeinnützige Version der klassischen Unternehmergesellschaft, die ebenfalls mit einem geringen Stammkapital von nur 1 € gegründet werden kann. Allerdings knüpft der Gesetzgeber weitere Voraussetzungen  an die Gründung einer gUG. Sie muss den besonderen Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts unter Anwendung der §§ 51 ff. AO entsprechen.

Die Vorteile der gUG

Die gUG stellt aufgrund ihrer speziellen steuerlichen Vorzüge eine sinnvolle Alternative zur UG  dar. Neben den bekannten Vorteilen der UG wie etwa der Haftungsbeschränkung, genießen Sie mit der Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) steuerliche Vorzüge.

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft hat weder die Gewerbe- noch die Körperschaftsteuer zu entrichten. Die dadurch entstehenden Steuerersparnisse stehen Ihrem Unternehmen uneingeschränkt zur Reinvestition zur Verfügung.

Bezüglich der Umsatzsteuer ist zu differenzieren:

  • Für Umsätze aus dem ideellen Bereich fällt keine Umsatzsteuer an.
  • Umsätze im Bereich des wirtschaftsorientierten Zweckbetriebs unterliegen oftmals einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Voraussetzungen für die Gründung einer gUG und die steuerlichen Vorteile.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-03-01 11:22:422017-03-01 11:22:42Ist die gUG eine sinnvolle Alternative zur UG?

Reicht zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister eine Einlage von 12.500 € aus?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Reicht zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister eine Einlage von 12.500 € aus?

Ja. Möchten Sie eine GmbH gründen und in das Handelsregister eintragen, reicht bereits eine Einlage in Höhe von 12.500 € aus (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Für Sie als Gründer sorgt das zunächst für eine deutliche finanzielle Erleichterung. Allerdings birgt diese Vorgehensweise auch ein gewisses Risiko für die Gesellschafter der GmbH – Diese haften gesamtschuldnerisch mit ihrem privaten Vermögen bis das Stammkapital von 25.000 € nachweislich angespart worden ist.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über das hierdurch entstehende Haftungsrisiko und die mögliche Benachteiligung einzelner Gesellschafter.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-02-15 20:40:082017-06-16 12:26:21Reicht zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister eine Einlage von 12.500 € aus?

Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor?

Hinter der Betätigung einer GmbH steckt meist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht Gewinne zu erzielen – ein sog. Gewerbebetrieb. Aus diesem Grund muss eine GmbH als Gewerbe grundsätzlich bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung fällt in das Tätigkeitsfeld des Geschäftsführers der GmbH.

Postalische Anmeldung meist ausreichend

Hinter einer Gewerbeanmeldung steckt lediglich eine Anzeige des Gewerbebetriebs gegenüber dem Gewerbeamt. Oftmals reicht eine postalische Mitteilung vollkommen aus. Die Kosten der Gewerbeanmeldung hängen mit dem Standort Ihrer GmbH zusammen. Meist variieren diese zwischen 10 bis 60 €.

Gewerbeanmeldung erst nach Handelsregistereintragung empfehlenswert

Generell können Sie die Gewerbeanmeldung bereits vor der Eintragung zum Handelsregister vornehmen. Einen gesetzlich genau definierten Zeitpunkt gibt es nicht. Allerdings entsteht Ihnen hierdurch ein großer Nachteil. Nehmen Sie die Gewerbeanmeldung vor dem Abschluss des Gründungsvorgangs vor, setzt die persönliche Haftungsbeschränkung aus. Sie sollten die GmbH dann unter dem Zusatz „GmbH i. G.“ (= GmbH in Gründung) führen. Während dieses Zeitraums haften Sie allerdings persönlich. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mandanten stets die Gewerbeanmeldung einer GmbH erst nach ihrer Handelsregistereintragung vorzunehmen.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-02-15 20:32:322017-06-16 12:24:07Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor?

Wie wird die GmbH besteuert?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Wie wird die GmbH besteuert?

Entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH, wird diese mit der

  • Körperschaftsteuer,
  • Gewerbesteuer und
  • im Fall von Gewinnausschüttungen mit der Kapitalertragsteuer

besteuert.

Die Körperschaftsteuer

Die GmbH zählt als Kapitalgesellschaft zu den Körperschaften, die uneingeschränkt zur Entrichtung der Körperschaftsteuer verpflichtet sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen Ihrer GmbH mit 15 % besteuert. Als Steuerbemessungsgrundlage wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Nach hinzurechnen des Solidaritätszuschlags beträgt die endgültige Steuerbelastung 15,825 %.

Die Gewerbesteuer

Mit der Gründung und Fortführung einer GmbH betreiben Sie in aller Regel ein gewerbliches Unternehmen – den sog. Gewerbebetrieb (§1 Abs. 2 GewStG). Als Gewerbebetrieb trifft die GmbH eine weitere Steuerpflicht – die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 und 2 GewStG). Die Gewerbesteuer wird als Gemeindesteuer von den Gemeinden erhoben (§ 1 GewStG). Für die Bemessung der Gewerbesteuer dient der zu ermittelnde Gewinn aus Ihrem Gewerbebetrieb – der nach den §§ 7 ff. GewStG vermehrte oder verminderte Gewerbeertrag Ihrer GmbH. Die Gewerbesteuer orientiert sich am lokalen Gewerbesteuerhebesatz und beträgt ca. 15 % des Gewerbeertrags. Abhängig von dem Standort Ihrer GmbH kann die Gewerbesteuer insbesondere in größeren Städten höher ausfallen.

Die Kapitalertragsteuer im Falle von Gewinnausschüttungen

Eine weitere Steuerpflicht der GmbH kann in der Kapitalertragsteuer bestehen. Mit der Kapitalertragsteuer wird ähnlich wie mit der Körperschaftsteuer das Einkommen Ihrer GmbH besteuert. Die Kapitalertragsteuer wird allerdings nur erhoben, wenn Sie sich am Ende eines erfolgreichen Jahres für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der GmbH entscheiden. Die Ausschüttungen werden dann mit der Kapitalertragsteuer besteuert. Unterbleiben Gewinnausschüttungen, fällt keine Kapitalertragsteuerpflicht an und Sie können die verbliebenen Gewinne im Unternehmen reinvestieren.

Als Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich die vollen Kapitalerträge Ihrer GmbH herangezogen und mit 25 % besteuert. Hinzu kommen

  • der Solidaritätszuschlag in Höhe 5,5 % der Kapitalertragsteuer und
  • die Kirchensteuer.

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  • Anleitung zur Gründung einer GmbH: Schritt für Schritt

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-02-15 19:54:152017-06-16 12:29:05Wie wird die GmbH besteuert?

Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?

Die Kosten Ihrer GmbH-Gründung lassen sich steuerlich absetzen, wenn Sie diesbezüglich eine Bestimmung in der Satzung Ihrer Gesellschaft getroffen haben.

Inhalt dieser Seite:

  • Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?


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Individueller GmbH-Gesellschaftsvertrag zwingende Voraussetzung

Die steuerliche Absetzbarkeit der Gründungskosten erfordert zwingend einen individuellen GmbH-Gesellschaftsvertrag mit entsprechender Regelung. Entscheiden Sie sich für

  • eine Gründung mittels des Musterprotokolls oder
  • fehlt eine entsprechende Bestimmung bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit in der GmbH-Satzung

können Sie die Gründungskosten steuerlich nicht geltend machen.

Anforderungen an den Inhalt der Regelung

Damit die Gründungskosten einer GmbH-Gründung als Betriebsausgaben die Steuerlast senken, empfehlen wir unseren Mandanten stets folgende Gesichtspunkte in der individuellen Satzung zu berücksichtigen:

  • Legen Sie fest, dass die GmbH die Gründungskosten übernimmt und nicht – wie üblicherweise – die Gesellschafter die Kosten zahlen.
  • Deckeln Sie die Kostenübernahme prozentual am Stammkapital bemessen auf ca. 10 %.

Ferner sollte Ihre Satzung eine detaillierte Auflistung der separaten Kostenpositionen enthalten. Führen Sie die Gründungskosten keinesfalls pauschal auf. Dies würde einer steuerlichen Absetzbarkeit entgegenstehen. Gängige Kosten, die mit der Gründung einer GmbH einhergehen, sind beispielsweise:

  • Kosten für den Anwalt
  • Gebühren für das Gericht
  • Kosten für die notarielle Beurkundung
  • Kosten für die Handelsregistereintragung und die Gewerbeanmeldung

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den Hintergründen der prozentualen Deckelung der Kostenübernahme und wie genau Sie die Kosten Ihrer GmbH-Gründung absetzen können.


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-02-15 19:47:352019-10-24 12:28:52Kann ich die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzen?

Muss ich meine GmbH beim Finanzamt steuerlich anmelden?

15. Februar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Andre Kraus
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Muss ich meine GmbH beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Ja, Sie sollten Ihre GmbH frühzeitig und schnell beim zuständigen Finanzamt steuerlich anmelden.

Automatische steuerliche Erfassung durch Anmeldung des Gewerbebetriebs

Ihre GmbH ist grundsätzlich als Gewerbebetrieb durch eine entsprechende Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anzumelden. Durch diese Mitteilung findet automatisch die steuerliche Erfassung Ihrer GmbH beim Finanzamt statt.

GmbH innerhalb eines Monats selbst steuerlich anmelden

Sobald Ihre GmbH steuerlich erfasst wurde, sollten Sie die steuerliche Anmeldung innerhalb eines Monats mittels des sog. Steuerfragebogens selbst vornehmen (§ 137 AO). Hierbei haben Sie dem Finanzamt alle Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung Ihrer GmbH von Bedeutung sind.

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über den Steuerfragebogen. Ferner finden Sie in diesem Beitrag eine Checkliste für die von Ihnen mit dem Steuerfragebogen einzureichenden Unterlagen und Informationen.

Steuernummer ermöglicht voll funktionstüchtigen Betrieb Ihrer GmbH

Sobald Sie Ihre GmbH beim Finanzamt steuerlich angemeldet haben, teilt dieses Ihrem Unternehmen eine Steuernummer zu. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen beanspruchen.

Bereits vor der Erteilung der Steuernummer können Sie Ihre GmbH eingeschränkt betreiben. Allerdings verleiht ihr erst die Steuernummer die volle Funktionsfähigkeit. Ohne Steuernummer können Sie weder

  • den Vorsteuerabzug betreiben und die bereits bezahlte Umsatzsteuer zurück erhalten
  • noch selbst Rechnungen schreiben und ausstellen.

Aufgrund dieser Umstände raten wir unseren Mandanten stets zur zügigen Selbstvornahme der steuerlichen Anmeldung.

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-02-15 19:39:042017-06-16 12:30:27Muss ich meine GmbH beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Kann ich alternativ zum Stammkapital eine Sachgründung vornehmen?

30. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Kann ich alternativ zum Stammkapital eine Sachgründung vornehmen?

Ja, können Sie. Neben den unterschiedlichen Größen des Stammkapitals gibt es auch unterschiedliche Formen der Stammkapitaleinbringung. Neben der klassischen Bargründung ist ebenfalls die Sachgründung einer GmbH möglich. Eine solche setzt allerdings eine individuelle Regelung in der GmbH-Satzung voraus.

Sachgründungsbericht PKW - Beispiel zum Download

Sachgründung durch bewertete Sacheinlagen

Die Sachgründung einer GmbH wird durch sog. Sacheinlagen vorgenommen. Sacheinlagen sind werthaltige Sachen oder Rechte, die der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern übertragen werden. Typische Sacheinlagen reichen von Kraftfahrzeugen über Ausstattungsgegenstände für die Büroräume der GmbH bis hin zu Immobilien und Grundstücken. Die Sacheinlagen müssen vor der Sachgründung im Rahmen eines Sachgründungsberichts bewertet werden und sind vollständig bis zur Handelsregistereintragung der GmbH einzubringen.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlagen. Insbesondere den Umfang der Sacheinlagen, das Erfordernis der Bewertung von Sacheinlagen sowie der individuellen Satzungsregelung.

 

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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-30 19:12:002017-06-16 12:27:48Kann ich alternativ zum Stammkapital eine Sachgründung vornehmen?

Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH an?

30. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung /von Dr. V. Ghendler
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Um unserem Prinzip der Preistransparenz gerecht zu werden, handelt es sich bei unserem anwaltlichen Honorar für Ihre GmbH-Gründung um einen Pauschalpreis. Unabhängig von einer möglichen zeitintensiven und komplexen Entwicklung Ihres Gründungsvorhabens, bleibt unser anwaltliches Honorar ein einmaliger Festpreis.

Die Gründungskosten einer GmbH-Gründung orientieren sich

  • an dem von Ihnen ausgewählten Gründungspaket und
  • erst ab dem vierten Gesellschafter an der Gesellschafteranzahl.

Erfahren Sie hier mehr zu den drei GmbH-Gründungspaketen und den Festpreisen einer GmbH-Gründung.

Möchten Sie die Gründungskosten Ihrer GmbH-Gründung von der Steuer absetzen, erfahren Sie hier wie dies möglich ist.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH an?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-30 15:53:492021-10-26 14:38:14Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer GmbH an?
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So gehen wir für Sie vor
  1. Anwaltliche Gründungsberatung - individueller Gründungplan
  2. Gesellschaftsvertrag vom Rechtsanwalt - innerhalb von 24h
  3. Gründung Ihrer Firma und Abschlussberatung
Unsere Prinzipien
  1. Kostenfreie Erstberatung – wir überprüfen Ihr Gründungsvorhaben kostenfrei 
  2. Schnell & einfach – wir kümmern uns um Ihre Gründung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft
  3. Rechtssicher – Ihre Satzung nur nach anwaltlicher Beratung. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG)
  4. Preistransparenz – Ihre Firmengründung zum Festpreis
  5. Spezialisierung – wir betreuen Sie nur in unseren Kerngebieten – dafür zu einem  verhältnismäßig geringen Festhonorar
  6. Langfristigkeit – unser Ziel ist Ihre langfristige Betreuung auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts

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