• Facebook
  • Linkedin
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Kanzlei
    • Team
    • Büros
      • Büros Köln
      • Büros Berlin
      • Büros Essen
      • Büro Frankfurt
      • Büro Hamburg
      • Büro München
      • Büro Wien
    • Presse und Publikationen
    • Karriere
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      Insolvenzrecht
    • Unternehmensrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Reputationsrecht
      • Vertragsrecht
      • Markenrecht
    • Weitere Tätigkeitsgebiete
      • Banken-, Versicherungs- und
        Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Arbeitsrecht
      • Sozialrecht
  • Kontakt
  • Suche
0221 – 6777 00 55
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
  • Büros
  • News
  • Videos
  • Forum
  • Rechtsgebiete
    • Schuldnerberatung
      und Insolvenzrecht
    • Banken-, Versicherungs-
      und Schadensersatzrecht
    • Unternehmensrecht
    • Verkehrsrecht
  • Gründung
    • Rechtsformen
      • GmbH gründen
      • UG gründen
      • GmbH-Holding gründen
      • UG-Holding gründen
      • gGmbH gründen
      • gUG gründen
      • Verein gründen
        • CSC gründen
      • AG gründen
      • GmbH & Co. KG gründen
      • UG & Co. KG gründen
      • GbR, OHG oder KG gründen
      • Einzelunternehmen gründen
    • Funktionen
      • vv Gesellschaft gründen
      • Tradinggesellschaft gründen
      • Familienstiftung gründen
      • Stiftung gründen
      • Familiengesellschaft gründen
        • Familien GmbH gründen
        • Familien Holding gründen
      • Immobiliengesellschaft gründen
      • Baugemeinschaft gründen
      • Betriebsstätte gründen
      • Zweigniederlassung gründen
      • Auffanggesellschaft gründen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Unternehmen online gründen
      • Kosten
      • Transparenzregister
      • Mit Auslandsbezug gründen
      • Geschäftsführervertrag
      • Gesellschafterbeschluss
  • Umwandlung
    • Umwandlung
      • Einzelunternehmen in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in Holding
        umwandeln
      • GmbH oder UG in Holding
        umwandeln
      • GbR oder OHG in GmbH oder Holding
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in GmbH & Co KG
        umwandeln
      • Verein in gGmbH
        umwandeln
      • UG in GmbH
        umwandeln
      • Einzelunternehmen in
        GmbH oder Holding einbringen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Methoden
      • Unternehmen umwandeln
  • Marke &
    Design
    • Markenameldung
      • DE Marke anmelden
      • EU Marke anmelden
      • IR Marke anmelden
    • Designanmeldung
      • DE Design anmelden
      • EU Design anmelden
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
      • Marke online anmelden
      • Kosten
      • Markenüberwachung
  • AGB &
    Vertrag
    • AGB
      • Android oder iPhone App AGB
      • Dienstleister AGB
      • Coaching AGB
      • Agentur AGB
      • Händler AGB
      • Onlineshop AGB
      • Handwerker AGB
      • Vermittlungsportal AGB
      • AGB erstellen
      • AGB prüfen
    • Verträge
      • Stille Beteiligung erstellen
      • Partiarisches Darlehen erstellen
      • Treuhandvertrag erstellen
      • Beteiligungsvertrag erstellen
      • VSOP erstellen
      • Geschäftsführervertrag erstellen
      • Arbeitsvertrag erstellen
      • Freier Mitarbeiter Vertrag erstellen
      • NDA erstellen
      • Dienstleistervertrag erstellen
      • Softwarevertrag erstellen
      • Vertrag erstellen
      • Vertrag prüfen
    • Mehr
      • Kostenfreie Erstberatung
        online reservieren
  • Bewertungs-
    löschung
    • Portale
      • Google Bewertung
      • Jameda Bewertung
      • Kununu Bewertung
      • Trustpilot Bewertung
      • MyHammer Bewertung
      • Facebook Bewertung
      • Ebay Bewertung
    • Branchen
      • Ärztebewertung
      • Hotelbewertung
      • Restaurantbewertung
    • Mehr
      • Löschbarkeit Bewertung
        kostenfrei online prüfen
      • Kosten
      • Negative Bewertung
  • Pflichten-
    outsourcing
    • Lohnabrechnung
    • Jahresabschluss
    • Buchhaltung
    • Externer
      Datenschutzbeauftragter
  • Beendung
    • GmbH beenden
    • UG beenden
    • GmbH & Co. beenden
    • UG & Co. beenden
    • Firma eines e. K. beenden
    • Durch Umwandlung beenden
    • Mehr
      • Unternehmen online beenden
      • Kosten
  • Menü

Archive

Du bist hier: Startseite1 / Videos

Vorteile UG: Diese 5 Gründe sprechen für die Gründung einer “Mini-GmbH”

24. Juni 2015/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Andre Kraus
  • 5 Gründe für eine "Mini-GmbH"

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

KOSTENFREI UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

 
↪ Oder direkt Erstberatungstermin online reservieren

 5 Gründe für  eine “Mini-GmbH”


Sehr oft sind es diese 5 Vorteile, die Start-Ups zur Gründung einer sogenannten “Mini-GmbH” bewegen:

AUSSCHLUSS IHRER PERSÖNLICHEN HAFTUNG

Ihre persönliche Haftung ist genau wie bei der GmbH beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Sie haften nur mit einigen Ausnahmen nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.

EIGENE RECHTSPERSÖNLICHKEIT

Die UG tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.

STEUERERSPARNISSE

Die UG wird als Sonderform der GmbH ist steuerlich ebenso behandelt (§ 1 Abs. 1 KStG). Damit unterliegt sie der Körperschaftssteuer, die im Moment lediglich 15% beträgt.

UNKOMPLIZIERTE VERÄUßERUNG

Betreibt die UG ein Unternehmen und soll dieses verkauft werden, reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.

1 EURO STAMMKAPITAL – GERINGERE GRÜNDUNGSKOSTEN

Der größte Vorteil gegenüber der Gründung einer GmbH ist ganz klar das niedrige Mindeststammkapital von einem Euro. Die Gründung ist günstiger. Die GmbH ist hingegen die profiliertere Rechtsform.

Mehr zur UG

UG Gründung mit Rechtsanwalt

✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

JETZT ONLINE GRÜNDEN
Beauftragung herunterladen
↪ oder kostenfreie Erstberatung reservieren.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

0221 – 6777 00 55

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Vorteile UG: Diese 5 Gründe sprechen für die Gründung einer “Mini-GmbH””? Wir beantworten sie hier kostenlos!

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-24 16:52:282021-10-15 08:29:21Vorteile UG: Diese 5 Gründe sprechen für die Gründung einer "Mini-GmbH"

Vorteile GmbH: Diese 5 Gründe sprechen für die Gründung einer GmbH

24. Juni 2015/1 Kommentar/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
  • 5 Gründe für eine GmbH

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

KOSTENFREI UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

 
↪ Oder direkt Erstberatungstermin online reservieren

Die GmbH bietet Ihnen als Gründer einige wichtige Vorteile – sehr oft sind es diese 5 Gründe, die Start-Ups zur Gründung einer GmbH bewegen:

AUSSCHLUSS IHRER PERSÖNLICHEN HAFTUNG

Ihre persönliche Haftung ist bei einer GmbH beschränkt – die GmbH ist eine eigenständige juristische Person (§ 13 GmbHG). Sie haften (nur mit einigen Ausnahmen) nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.

EIGENE RECHTSPERSÖNLICHKEIT

Die GmbH tritt im Rechtsverkehr selbständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.

STEUERERSPARNISSE

Die GmbH unterliegt der Körperschaftssteuer (§ 1 Abs. 1 KStG), die im Moment lediglich 15% beträgt. Soweit Sie Einkünfte in der Gesellschaft belassen, unterliegen diese nicht der Einkommenssteuer.

UNKOMPLIZIERTE VERÄUßERUNG

Betreibt die GmbH ein Unternehmen und soll dieses verkauft werden, reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.

GMBH GENIESST HOHES ANSEHEN

Obwohl Ihre Gläubiger wegen der Ausschlusses der Haftung komplett leer ausgehen könnten, genießt die GmbH ein hohes Ansehen. So hat sich die Deutsche GmbH wegen Ihrer hohen Stammeinlage über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt.


Mehr zur GmbH

GmbH Gründung mit Rechtsanwalt

✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

JETZT ONLINE GRÜNDEN
Beauftragung herunterladen
↪ oder kostenfreie Erstberatung reservieren.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

0221 – 6777 00 55

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Vorteile GmbH: Diese 5 Gründe sprechen für die Gründung einer GmbH”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-24 16:25:122021-10-15 08:21:09Vorteile GmbH: Diese 5 Gründe sprechen für die Gründung einer GmbH

Wie wirken sich Unterhaltspflichten auf das pfändbare Einkommen aus?

24. Juni 2015/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus

Unterhaltspflichten werden nach der Pfändungstabelle berücksichtigt, indem jede Unterhaltspflicht Ihren Pfändungsfreibetrag erhöht. Der Pfändungsfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, den Sie aus Ihrem Einkommen in der Verbraucherinsolvenz oder der Regelinsolvenz behalten dürfen.

Ihre Unterhaltspflichten i.S.d. Pfändungstabelle

Um anhand der Pfändungstabelle Ihre Pfändungsfreigrenze zu bestimmen, also den Betrag, ab dem erst gepfändet werden kann, nehmen Sie Ihr Nettoeinkommen und bestimmen Sie nun die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. Den in der Tabelle ausgewiesenen Betrag können Sie behalten.

Diese Unterhaltspflichten gelten für die Pfändungstabelle:

Unterhaltspflichten bestehen
– auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Ihrem Ehegatten gegenüber (§§1360,1360 a,1361BGB)
– gegenüber einem früheren Ehegatten (§§ 1569–1586 a BGB, 26Abs.1,37Abs. 1,39Abs. 2EheG)
– gegenüber seinem Lebenspartner oder einem früheren Lebenspartner
– gegenüber Verwandten in gerader Linie (§ 1601 BGB). Dazu zählen:
– Kinder
– Eltern
– Großeltern
– Enkelkinder
– nichteheliche Kinder (§§ 1615 a ff. BGB)
– Adoptivkinder (§§ 1754 ff. BGB)
– Mutter eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l, 1615 n BGB)

Damit Ihre Unterhaltspflicht in der Pfändungstabelle Berücksichtigung findet, sollte sie Sie es der Person auch gewähren oder für Dritte (z. B. Lebensgefährtin, Stiefkind) Sozialleistungen entgegennehmen. Wenn Sie weder Natural- noch Barunterhalt gewähren, ist die unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle nicht zu berücksichtigen (LG Amberg JurBüro 2011, 605).

Es gelten nur gesetzliche Unterhaltspflichten

Ihre Unterhaltsverpflichtung muss sich aus einem Gesetz ergeben. Tut sie es nicht, liegt keine Unterhaltspflicht i. S. der Pfändungstabelle vor, denn es halndelt sich um freiwilligen Unterhalt. Unschädlich ist aber, wenn eine gesetzliche Verpflichtung vertraglich näher geregelt ist (OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 198).

Es ist also für die Pfändungstabelle unbeachtlich, wenn Sie anderen Personen Unterhalt leisten, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein – z. B.:
– nichtehelicher Lebenspartner (LG Osnabrück Rpfleger 1999, 34)
– Geschwister
– Schwiegereltern
– Stief- und Pflegekinder (OLG Köln OLGR 2009, 775)
– Dies gilt auch, wenn diese Personen in Ihrem Haushalt leben (BGH NJW 1969, 2007).

Pfändungsrechner

Zur Berechnung Ihres pfändungsfreien Einkommens unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Unterhaltspflichten können Sie gerne unseren Pfändungsrechner nutzen. Mit dem Pfändungsrechner ist es möglich schnell und bequem Ihre persönlichen Pfändungsfreigrenzen zu bestimmen.

Zum Pfändungsrechner
https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-24 16:07:272019-07-02 11:52:24Wie wirken sich Unterhaltspflichten auf das pfändbare Einkommen aus?

Steuererstattung und Insolvenz: Wann können Sie eine Steuererstattung im Insolvenzverfahren behalten?

24. Juni 2015/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Steuererstattung in der Privatinsolvenz

    Dann dürfen Sie eine Steuererstattung im Privatinsolvenzverfahren behalten

    Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt Insolvenz ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

    ausschnitt aus gesetzbuch. wichtiger paragraph zum thema insolvenz ist markiert.
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    • Inhaltsverzeichnis
    • Meldung von Steuererstattungsansprüchen
    • Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren
    • Steuererstattungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    Meldung von Steuererstattungsansprüchen

    Ob Sie eine Steuererstattung in der Insolvenz behalten dürfen, hängt von der Phase Ihres Insolvenzverfahrens ab.

    Während des Insolvenzverfahrens werden Steuererstattungen aus Einkommens- und Lohnsteuer vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter einbehalten.
    Finanzielle Änderungen wie Steuerrückerstattungen sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Denn dieser ist verpflichtet, die Einkommenssteuererklärung des Schuldners in Bezug auf die Insolvenzmasse zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. 12. 2008 – IX ZB 197/07). Der Schuldner ist verpflichtet, die dafür maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieser Mitwirkung sollten Sie genügen, da bei Nichteinhaltung der Pflichten eine Versagung für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO erfolgen kann

    Pfändungsschutz im Insolvenzverfahren

    Auch im Insolvenzverfahren genießen Sie Pfändungsschutz. Nur die Einkünfte oberhalb des pfändungsgeschützen Betrags treten Sie als Schuldner mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter ab, vgl. § 287 Abs.2 InsO. Auch Steuererstattungen werden nur dann von dem Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt, wenn sie oberhalb des pfändungsfreien Betrages liegen.

    Steuererstattungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

    Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dem Beginn der Wohlverhaltensperiode können Sie als Schuldner eine Steuererstattung behalten, wenn auch der Steuersachverhalt in die Wohlverhaltensphase gefallen ist (BGH, Beschluss vom 4. September 2008 VII B 239/07; BFH, Urteil vom 28. Februar 2012 VII R 36/11). Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner auch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen wieder erlangt.

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-24 15:48:582019-10-02 12:00:43Steuererstattung und Insolvenz: Wann können Sie eine Steuererstattung im Insolvenzverfahren behalten?

    Privatinsolvenz Voraussetzungen: Wer kann einen Antrag stellen?

    24. Juni 2015/0 Kommentare/in Privatinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Die Verbraucherinsolvenz kann von allen Privatpersonen beantragt werden. Dies gilt unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit. Einen Antrag auf Privatinsolvenz können Sie stellen, wenn Sie

    • Arbeitnehmer sind
    • Beamter sind
    • Arbeitslosengeld I oder II beziehen
    • Rentner sind
    • Hausfrau oder -mann sind
    • Kleinsunternehmer sind

    Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Privatinsolvenzverfahren soll allen in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden zu beginnen – unabhängig davon, wie viel Ihre Gläubiger am Ende erhalten.

    ANTRAG UNABHÄNGIG VON DER STAATSANGEHÖRIGKEIT

    Aus denselben Erwägungen können selbstverständlich auch ausländische Staatsbürger mit Wohnort in Deutschland Privatinsolvenz beantragen.

    ANTRAG AUCH ALS ehemals Selbstständiger

    Auch für Kleinunternehmer kommt Privatinsolvenz in Betracht. Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Hierbei gibt es 3 Voraussetzungen:

    • Sie haben Ihre selbstständige Tätigkeit beendet
    • Sie haben 19 oder weniger Gläubiger
    • Keine Ihrer Verbindlichkeit stammt aus einem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Arbeitnehmer

    Ansonsten können Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.

    Schuldenstand ist nicht wichtig

    Eine weitere Voraussetzungen einer Privatinsolvenz ist, dass Sie zahlungsunfähig sind. Unwichtig ist dabei, wie hoch Ihre Schulden sind. Sie können sich durch eine Verbraucherinsolvenz entschulden, wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können?

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-24 15:02:322017-01-16 13:12:54Privatinsolvenz Voraussetzungen: Wer kann einen Antrag stellen?

    Folgen eines Widerrufs

    1. Juni 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, Darlehenswiderruf /von Andre Kraus
    Weitere Tipps & Infos zum Widerruf von Darlehensverträgen - Jetzt informieren!
    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-01 15:26:392015-07-20 18:09:29Folgen eines Widerrufs

    Widerruf eines Darlehensvertrags

    1. Juni 2015/0 Kommentare/in Bankenrecht, Darlehenswiderruf /von Andre Kraus
    Besuchen Sie jetzt unsere Infoseite zum Darlehenswiderruf
    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-06-01 15:24:372015-07-20 18:13:23Widerruf eines Darlehensvertrags

    Merkmale seriöser Schuldnerberatung: Preistransparenz – die Kosten einer Entschuldung (Insolvenz oder Vergleich) stehen zu Beginn der Entschuldung fest

    18. März 2015/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Merkmale seriöser Schuldnerberatung: Preistransparenz – die Kosten einer Entschuldung (Insolvenz oder Vergleich) stehen zu Beginn der Entschuldung fest

    Unserer Meinung nach gehört das Prinzip der Preistransparenz zu einer schuldnerfreundlichen Entschuldung. Dieses besagt, dass die Preise einer Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder eines Schuldenvergleichs Pauschalpreise sein sollten. Sie sollten schon vor dem Beginn einer Schuldnerberatung feststehen. Anderenfalls geraten Sie als Schuldner schon vor einer Entschuldung in die Gefahr, sich noch mehr zu verschulden oder eine überhöhte Kostennote zu tragen.

    Preistransparenz und Schuldnervergleich: Feststehender Preis und genau definierte Schritte

    Der Preis eines Schuldnervergleiches sollte als einmaliger Pauschalbetrag ausgestaltet sein. Weitere Kosten sollten nicht anfallen. Dazu sollte vor allem der Leistungsumfang feststehen. Lassen Sie sich erläutern, aus welchen Schritten der Vergleich besteht. So gehören unseres Erachtens nach folgende Schritte zu einem umfassenden Schuldenvergleich:

      1. Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel
      2. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG), um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
      3. Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort
      4. Unterbreitung eines individuellen Vergleichsvorschlags an Ihre Gläubiger
      5. Durchführung einer Nachverhandlungsrunde mit Ihren Gläubigern

    Preistransparenz und Schuldenvergleich: Klarheit, womit die Dienstleistung abgeschlossen wird

    Achten Sie darauf, dass das Ende des Vergleiches feststeht. Sehr oft explodieren die Kosten eines Vergleiches, wenn die Dauer der Dienstleistung nicht von vornherein feststeht. So lassen sich einige Schuldnerberatungen monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer eines Vergleiches bezahlen. Oftmals werden in diesen Fällen sehr lange Abfragen bei den Gläubigern oder ergebnislose Verhandlungen durchgeführt – teilweise über mehr als ein halbes oder gar ein ganzes Jahr. Kommt ein Vergleich nicht zustande, geben Sie während der gesamten Vergleichsdauer einen Betrag aus, der sich letztlich auf einen erheblichen Endbetrag summiert. Bitten Sie den Schuldnerberater ausdrücklich darum, Ihnen darzustellen, nach welchen Schritten die Dienstleistung endet und wieviel dafür anfällt – lassen Sie nicht die Erklärung genügen, dass der Ablauf ungewiss sei.

    Preistransparenz und Insolvenzantrag: Der Schuldnerberater und Ihr Anwalt sollten dieselbe Person sein

    Achten Sie auf den Sitz und die Person des Schuldnerberaters, der Ihre Entschuldung begleiten soll. Fragen Sie nach, wer das Verfahren der Schuldenbereinigung für Sie übernimmt. Verweist Sie der Schuldnerberater an einen Rechtsanwalt und gibt an, dass dieser für ihn die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen soll, sollten Sie stutzig werden. Ein Schuldnerberater muss sich nicht der Mitwirkung Dritter bedienen, um alle erforderlichen Schritte der Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchzuführen – ein seriöser Schuldnerberater kann die Schuldenbereinigung selbstständig erbringen.

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-03-18 11:06:442019-04-25 12:20:27Merkmale seriöser Schuldnerberatung: Preistransparenz – die Kosten einer Entschuldung (Insolvenz oder Vergleich) stehen zu Beginn der Entschuldung fest

    Merkmale seriöser Schuldnerberatung: Wie Sie seriöse Berater erkennen

    2. März 2015/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Unserer Meinung nach gehört es zu einer umfassenden Schuldnerberatung, dass Sie über die Wege einer Entschuldung beraten werden: über einen Vergleich und ein Insolvenzverfahren.

    Keine seriöse Schuldnerberatung: Ein Insolvenzantrag wird ausschließlich negativ beschrieben

    Oftmals kommt es vor, dass ein Insolvenzantrag ausschließlich in einem schwarzen Licht dargestellt wird. Dabei wird Schuldnern Hoffnung auf einen Vergleich gemacht – unabhängig von ihrer tatsächlichen finanziellen Lage. Dies ist unserer Meinung nicht richtig, denn dabei wird die in vielen Fällen einzige Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens unterschlagen. Hierbei wird oftmals keine konkrete Dauer eines Vergleiches festgelegt. Oftmals werden gleichzeitig monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer vereinbart. Obwohl ein Vergleich aussichtslos ist, wird ein solcher Schuldnerberater so lange ein Honorar bekommen, bis ein Schuldner – sehr oft entnervt – aufgibt und einen Insolvenzantrag anstrebt. Oftmals sollen Ratsuchende monatliche Beträge an den Berater zahlen, die dieser dann, statt sie wie vorgegeben, an die Gläubiger weiterzuleiten, als „Verwaltungspauschale“ selbst einbehält.

    Seriöse Schuldnerberatung: Sichere Entschuldung durch Insolvenzantrag als Möglichkeit, wenn ein Schuldner zu geringe finanzielle Mittel für einen Vergleich hat

    Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Einleitung des Insolvenzverfahrens oftmals die einzige Möglichkeit ist, die Gläubiger von weiteren Maßnahmen und Kosten abzuhalten. Wenn Sie die Rate für einen Vergleich einfach nicht aufbringen können, werden die Gläubiger einen solchen Vergleich nicht annehmen. Ein erfahrener Schuldnerberater kann dies erkennen und sollte in solchen Fällen die Durchführung eines Insolvenzverfahrens empfehlen. Sie werden dann von Ihren Schulden befreit – unabhängig davon, wieviel Sie Ihren Gläubigern zurückzahlen.

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-03-02 12:12:512016-06-15 14:09:42Merkmale seriöser Schuldnerberatung: Wie Sie seriöse Berater erkennen

    P-Konto: Die Vorteile und Nachteile eines Pfändungsschutzkontos in der Entschuldung

    2. März 2015/1 Kommentar/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    In diesem Video geht es um die Vor- und Nachteile eines. Pfändungsschutzkonto.

    Vorteil: Pfändungsschutz

    Im Vorfeld einer Entschuldung bietet Ihnen dieses Konto einen Pfändungsschutz auf Ihr Bankguthaben. Durch den Pfändungsschutz können Ihre Gläubiger nicht in den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens vollstrecken, nämlich in Höhe der Schwellenbeträge. Die Freigrenzen richten sich nach der Pfändungstabelle. Diese Schwellenbeträge lassen sich gemäß Ihrer Unterhaltspflichten anpassen. Wenn Sie beispielsweise Kinder oder einen einkommensschwachen Ehegatten haben, lassen sich die Pfändungsfreibeträge zu Ihren Gunsten erhöhen.  Um eine Anpassung der Schwellenwerte zu erreichen, können wir Ihnen eine Bescheinigung nach § 850k ZPO erstellen. Hierin werden Ihre Unterhaltspflichten bestätigt – je nach Unterhaltspflichten erhöht sich ihr Pfändungsfreibetrag.

    • Hier erfahren Sie mehr über die Eröffnung eines P-Kontos

    Vorteil: Der Insolvenzverwalter kann Ihr Konto nicht auflösen

    Kontoguthaben, welches sich auf einem Pfändungsschutzkonto befindet und innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, gehört nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 InsO i. V. m. § 850 k ZPO). Deshalb darf der Insolvenzverwalter Ihren Antrag auf Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto nicht ablehnen. Sie können ohne Einbeziehung des Insolvenzverwalters Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln. Ein bestehendes P-Konto kann nicht vom Insolvenzverwalter aufgelöst werden.

    Nachteil: Bank hält pfändbaren Teil des Einkommens vor Pfändung und Insolvenz ein.

    Gelegentlich kommt es vor, dass die kontoführende Bank den pfändbaren Teil Ihres Einkommens einbehält, obwohl keine Kontopfändung vorliegt. Die Bank hält den pfändbaren Teil Ihres Einkommens in der Vorbereitungszeit vor einem Insolvenzverfahren das ein und zahlt Ihnen das Geld erst im nachfolgenden Monat aus. Viele Banken nutzen diese Herangehensweise, um Arbeitsaufwand zu sparen.

    Vorteile überwiegen beim P-Konto

    Die Vorteile eines P-Kontos überwiegen: Wir empfehlen unseren Mandanten meistens die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Trotz einer oftmals umständlichen Umsetzung durch die Banken bietet Ihnen das P-Konto einen Schutz Ihres pfändungsfreien Einkommens und schützt den Bestand Ihrer Kontoverbindung in einem Insolvenzverfahren. Es ist die einzige Möglichkeit den unpfändbaren Teil Ihres Bankguthabens im Vorfeld einer Entschuldung vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2015-03-02 12:09:062020-11-02 15:29:36P-Konto: Die Vorteile und Nachteile eines Pfändungsschutzkontos in der Entschuldung
    Seite 27 von 29«‹2526272829›»
    Kostenrechner

    Kosten der anwaltlichen Begleitung. Auf Basis von Beratungshilfe bereiten wir Ihre Entschuldung kostenlos vor.

    0,- €

    Unsere Preise enthalten die MwSt.
    Pfändungsrechner

    Zufriedene Mandanten

    Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS - GHENDLER - RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    So gehen wir für Sie vor
    1. Ausführliche Erstberatung kostenfrei / ohne Wartezeit
    2. Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern
    3. Ihre Entschuldung durch Vergleich oder Insolvenz
    Unsere Prinzipien
    1. Anwaltliche Gewähr - Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen - zu einem Festpreis
    2. Vergleich vor Insolvenz - Wir geben alles, um einen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erreichen
    3. Preistransparenz - Unsere Preise sind Festpreise incl. MwSt., die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben
    4. Vier-Augen-Prinzip - Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung
    5. Schnelligkeit - Eine Wartezeit sehen wir nicht vor
    Aktuelle Beiträge
    • Fälschungssichere P-Konto-Bescheinigungen durch neue Sicherheitsfunktion17. Mai 2023 - 10:51
    • Gründe für Schulden – Die Unterschiede zwischen Jung und Alt4. Juni 2019 - 17:27
    • Schuldneratlas 2018 – Immer mehr Deutsche sind überschuldet5. Dezember 2018 - 12:05
    • Schuldenampel – Das sind die Kennzeichen für Überschuldung5. November 2018 - 16:43
    Anwaltliche Erstberatung

    Kostenfrei

    0221 – 6777 00 55

    Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

    Kostenlosen Rückruf anfordern

      Schnellnavigation

      • Kontakt
      • Büros
      • Stellenangebote
      • Impressum
      • Datenschutzerklärung

      Insolvenzrecht

      • Privatinsolvenz
      • Regelinsolvenz
      • Außergerichtlicher Vergleich
      • Insolvenzplan
      • P-Konto
      • GmbH Insolvenz
      • Übersicht Insolvenzrecht

      Unternehmensrecht

      • GmbH Gründung
      • UG Gründung
      • GmbH Beendung
      • UG Beendung
      • DE Markenanmeldung
      • Bewertungsentfernung
      • Übersicht Unternehmensrecht

      Mitgliedschaften

      Kontakt

      Telefon: 0221 – 6777 00 55
      E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de

      Social Media

      YouTube
      Twitter
      Facebook
      Instagram

      Hinweis

      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

      © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
      KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei 3195 Bewertungen auf ProvenExpert.com
      Nach oben scrollen