Zahlungen aus freigegebenem Gewerbe an den Insolvenzverwalter ratsam ?

Sehr geehrte Damen und Herren, vor vier Jahren (FEB 2015) habe ich einen Insolvenzantrag gestellt.
Der Antrag wurde angenommen, seitdem läuft das Insolvenzverfahren reibungslos.
Seit drei Jahren habe ich eine adäquate Stelle als Angestellter.
Mein Arbeitgeber führt den Pfändungsanteil monatlich an den Insolvenzverwalter ab.
Nebenher betreibe ich noch ein Kleingewerbe, das von meinem Insolvenzverwalter freigegeben wurde.
Jetzt zum 31. Oktober 2018 will der Insolvenzverwalter den Schlußbericht an das Insolvenzgericht überstellen.
Mein Insolvenzverwalter drängt mich vor Abschluß des Schlußberichtes Zahlungen für die Jahre 2015 – 2017 jeweils zu entrichten.
Im Prinzip kann ich auch Zahlungen vornehmen.
Allerdings bin ich im Unklaren, ob mir das Vorteile und wenn welche oder eventuell sogar Nachteile bringt.
Die Zahlungen müsste ich vor dem 31. Oktober bewerkstellen deshalb drängt die Zeit ein wenig . Vielen Dank

Erwerbsobliegenheit in der Regelinsolvenz

Sehr geehrtes Team, ich habe eine Frage zu o.g. Thema und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Mein Insolvenzverfahren ist beendet und nun befinde ich mich noch 21 Monate in der Wohlverhaltensperiode. Was genau bedeutet eigentlich “angemessene” Erwerbstätigkeit? Ich habe die Selbständigkeit aufgegeben und arbeite seit der Insolvenzeröffnung als Angestellte. Mir ist unklar, ob eine Vollzeittätigkeit hier 35, 38 oder 40 Stunden wöchentlich bedeutet. Im Netz finde ich leider nirgends eine klare Aussage.

Mit freundlichen Grüßen und lieben Dank im Voraus!!!!

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich seit ca. einem halben Jahr in der Insolvenzphase. Ich habe meinen Partner ein halbes Jahr bis zu seinem Tod gepflegt. Er hatte Pflegegeld beantragt was zunächst abgelehnt wurde, nach seinem Tod wurde das Pflegegeld für ein halbes Jahr nachgezahlt. Ich bin nicht Erbe habe aber die Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht über den Tod hinaus. Muss ich das Pflegegeld beim Insolvenzverwalter abgeben? Ich habe mal gelesen das es Ausnahmen gibt und dazu würde auch Pflegegeld zählen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße

Pfändungsfreigrenze & Restguthaben aus dem Vormonat

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August haben zwei Gläubiger eine Kontopfändung gegen mich erwirkt, welche im September griff. Nachdem mein Freibetrag für den September aufgebraucht war, blieben mir darüber hinaus noch 690€ auf meinem Konto übrig. Nach Rücksprache mit meiner Bank wurde mir glaubhaft versichert, dass ich über diesen Betrag im Oktober frei verfügen kann ohne damit meine Freigrenze zu berühren. Ich verbrauchte also alles in dem Gewissen, dass dieses Geld meine Freigrenze nicht berührt. Doch heute morgen dann der Schock. Ich komme an keinerlei Geld mehr ran, obwohl mein Konto noch 640€ aufweist. Wie kann es sein das meine Freigrenze jetzt schon aufgebraucht ist, obwohl ich diesen Monat erst 300€ davon ausgegeben habe und den Rest durch das Restguthaben des Vormonats bezahlt habe? Für Ihre Antworten danke ich Ihnen sehr.

Privatinsolvenz und nicht ehelichegemeinschafft und Schüler Bafög

Hallo,
Ich befinde mich kurz vor der Privatinsolvenz. ich gehe obwohl ich 2012 eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe wieder zur Schule um meinen Realschulabschluss zu absolvieren und eine Ausbildung als Heilerzieherin zu starten. Ich wohne bei meinem Freund in der Wohnung und stehe nicht im Mietvertrag. Noch gehe ich Teilzeit arbeiten werde aber bald Schüler Bafög beantrage. Beim Schuldnerberater wurde ich angewiesen die Einkünfte und Ausgaben meines Partners mit anzugeben. Ist dies wirklich notwendig? wir sind nicht verheiratet und dich hatte bisher gelesen das der Partner nicht belangt werden kann. Kann ich trotz Privatinsolvenz Bafög beziehen ohne das für meinen Partner Nachteile entstehen? Für mich ist es wichtig das mein Partner da fein raus ist da er nichts mit der Verschuldung zu tun hat.
Ich wäre dankbar für eine Antwort da mir bisher niemand helfen konnte

Mit freundlichen Grüßen Gwendolyn

2 Gesamtschuldner, 1 Gläubiger, Vergleich 1 Gläubiger

Sehr geehrtes RA Team,
ich benötige dringend eine Unterstützung, da ich unterschiedliche Aussagen zu meinem Rechtsfall habe.
Wurde in 2012 geschieden. Es gab Rest-Gesamtschulden nach den Inmobilienverkäufen von ca. 160.000 Eur incl. Kosten, Zinsen,aus der Ehezeit.
Die Rest-Schulden beruhen aus 2 Immobilien, welche in der Ehezeit verkauft wurden. Am 06.03.2013 hat mein Exmann über einen RA einen Gesamtschuldenvergleich über alle 3 Konten über einen RA beantragt. Dieser wurde von dem Gläubigern wie folgt angenommen.
Ich zitiere: Zur Abgeltung der Forderung, die per heute EUR 160.028,02 beträgt, zahlt Herr…
H…..eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 117.000,00. Der Erledigungsvermerk von dem Inkassobüro wurde zum 30.07.2018 bestätigt. Mein Exmann rief mich an und sagte, jetzt sind wir endlich alles los. Leider nicht. Denn jetzt kommt das Inkassobüro zu mir und will von mir noch einmal aus einem der 3 Konten welche verglichen wurden noch einmal 14.401,92 EUR aus einer Hauptforderung zzgl. Zinsen und Kosten sind es seit 1996 20.497,52 EUR. Nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro habe ich nebenbei heraus gehört, dass dies noch nicht alles sei. Denn die Kosten und Zinsen welche Sie meinen Exmann erlassen haben, wollen Sie auch noch einmal ca. 23.000 EUR. Dies habe ich allerdings noch nicht schriftlich. Daraufhin hat mir mein Exmann gesagt, dass es nicht sein kann, denn schließlich hat er den Vergleich bewusst über die Gesamtforderung angefordert, weil Er ja wusste, dass ich das eh nicht zurück zahlen kann. Daraufhin hat Er sich mit seinem RA in Berlin wieder in Verbindung gesetzt und es kam die Antwort. Herr…. das ist richtig, der Vergleich wurde nur mit Ihnen durchgeführt. Ganz klar, dass sich das Inkassobüro nun an den zweiten Gesamtschuldner erinnert, in diesem Fall an Ihre Exfrau.
Das war aber nicht der Plan von meinem Exmann,. Der Plan war, dass ich nach seinem Vergleich auch schuldenfrei bin. Nun kommt das Inkassobüro zu mir und will über eine Notarurkunde aus 1996 vollstrecken, wo wir uns beide der Zwangsvollstreckung unterwerfen mussten. In 2012 hatte ich das Amtsgericht angeschrieben, ob auf die Grundbücher noch Grundschulden für die Bank eingetragen wurden bzw. es eine Schuldenkartei gibt. Darauf habe ich die Antwort vom Amtsgericht bekommen, dass die Grundschuld für die 2 Grundbücher von der Bank in 2007 gelöscht wurden. Kann die Bank aus einer Urkunde aus 1996 bei mir noch vollstrecken, obwohl ein Vergleich von meinem Exmann für beide Immobilienkredite getätigt wurden ? Bzw. eine beglaubigte Kopie von der Notarurkunde mir auch nicht von dem Inkassobüro vorliegt, sondern nur eine Abtretungserklärung der Bank an das Inkassobüro. Bin verzweifelt, weil mir eine Frist bis zum 21.10.18 von dem Inkassobüro vorliegt.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre schnelle Rückantwort.

MfG
Angela Th.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Rentner und habe Schulden in Höhe von 50.000 Euro bei 7 Gläubigern. Bislang habe ich noch keine Mahnschreiben etc. erhalten, da ich es immer noch geschafft habe, dir Raten zu bezahlen. Jedoch werde ich demnächst nicht mehr in der Lage sein die Raten zu bedienen, da ich sonst für den Lebensunterhalt für mich und meine Frau keine Geldmittel mehr auftreiben kann, da die Raten meine gesamte Rente auffrisst.. Hier eine Frage: Ist jetzt schon ratsam alle Ratenzahlungen einzustellen und die Rente auf ein neues Konto (ich habe noch zweites Girokonto) überweisen zu lassen? Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.Wagner

EU Insolvenz

Guten Tag,
Ich bin promovierter Wirtschaftswissenschaftler und das Insolvenzplanverfahren wäre daher mit ca. 60.000€ Ablösesumme wohl zu teuer. Daher würde ich gerne um ein Erstgespräch bezüglich möglicher EU Insolvenz bitten?
MfG David

Pfändung bestand bei Eröffnung,

2002 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine Bank ( bei dieser lag eine Pfändung und eine Abtretung meinerseits vor , diese Bank erhielt mtl. von der Insolvenz Anwältin Geld das bei mir gepfändet würde. Diese Bank gewährte mir damals einen Kredit und zur Absicherung musste ich eine Lebensversicherung abschließen. Von dieser Versicherung würde ich im nächsten Jahr eine vertragliche Summe ausgezahlt. Diese Bank möchte auf das Geld zugreifen mit der Begründung das damals eine Pfändung und eine Abtretung bestand . Meine Bitte an Sie ist nur die Erklärung ob diese Bank auf meine Lebensversicherung zugreifen kann .
Vielen Dank .
Mit freundlichen Grüßen
Marina Wende

Insolvenz in Irland

Sehr geehrte Damen und Herren
für einen Mandanten bitte ich um weitere Angaben, könnten ich Sie anrufen. Insbesondere geht es dabei um Steuerschulden, die derzeit noch nicht festgestellt sind; Mein Mandant ist GF einer GmbH und es drohen hohe Forderungen durch die Finanzbehörden. Was kostet die Betreuung durch Sie?