§290 InsO
Ich habe ein Schreiben vom insolvenzverwalter bekommen und ich möchte wissen wie ich den Satz verstehen soll :“nach meiner Feststellung sind die Vorraussetzungen des §290 InsO nicht gegeben“
Danke
Ich habe ein Schreiben vom insolvenzverwalter bekommen und ich möchte wissen wie ich den Satz verstehen soll :“nach meiner Feststellung sind die Vorraussetzungen des §290 InsO nicht gegeben“
Danke
wenn ich für meinen Sohn Pflegegeld bekomme wird mir das als einkommen angerechnet ?
Guten Tag,
hat der Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Kosten für den Anwalt der Gläubiger zum Zweck der Anmeldung der Forderungen zu tragen? Oder hat der Gläubiger diese Kosten selbst zu tragen? Kann ich also hierzu einen Anwalt beauftragen, der meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmeldet, ohne dass ich hierfür die Anwaltskosten zu tragen habe?
Vielen Dank!
Jürgen Geiger
Hallo,
ich möchte in die Privatinsolvenz. Nun habe ich mich auf die Suche gemacht, wie dies gehen mag.
Ich stieß auf Ihre Homepage und habe mir alles durchgelesen.
Das Konzept klingt gut.
Nur ist meine Frage folgende.
Sie schreiben “Bundesweit”, bzw. Sie sitzen in Köln und ich in 72336 Balingen.
Kann ich dann trotzdem Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Termöllen
Guten Tag, mein Mann und ich müssen wahrscheinlich beide in die Privatinsolvenz gehen.
Ich habe monatlich ca. 1.200 EUR netto und mein Mann 1.130 EUR + Zuschläge
von 250 EUR. Wieviel müßten wir im Falle einer Privatinsolvenz abführen ?
Danke Bärbel

Der Weg in eine Überschuldung verläuft manchmal schleichend und manchmal wird man von einem unerwarteten Ereignis direkt hinein befördert. Hauptursachen für finanzielle Notlagen sind der Verlust des Arbeitsplatzes, die Trennung oder Scheidung vom Partner, Krankheiten oder der Tod des Partners. Aber auch unwirtschaftliche Haushaltsführung sowie eine gescheiterte Selbstständigkeit können eine Überschuldung zur Folge haben. Viele Betroffene schämen sich für Ihre Situation, ob selbstverschuldet oder nicht. Sie leugnen diese oft vor sich selbst und trauen sich nicht, Hilfe anzunehmen. Der Weg aus der Schuldenfalle gelingt aber nur durch Ehrlichkeit vor sich selbst, Erkennen der Warnsignale und rechzeitiges Ergreifen von Gegenmaßnahmen. Hierbei kann die Schuldenampel helfen.
Befinden auch Sie sich in einer finanziell schwierigen Situation? Ist das Geld oft knapp? Haben Sie den Überblick über Ihre Ausgaben und Schulden verloren? Analysieren Sie Ihre Situation ohne Angst. Nutzen Sie die Schuldenampel, um zu erkennen, ob eine Überschuldung vorliegt und Sie unsere Hilfe benötigen.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Sie können alle anfallenden Rechnungen fristgerecht bezahlen? Ihren Dispositionskredit benötigen Sie nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen? Dann brauchen Sie sich finanziell keine Sorgen zu machen: Ihre Schuldenampel steht auf grün. Selbst wenn Sie einen Ratenkredit haben, weil Sie ein Auto finanzieren oder sich Geld für den Hausbau geliehen haben, ist das kein Grund zur Sorge. Solange Sie die Raten immer pünktlich bezahlen können und der Darlehensbetrag dadurch stetig geringer wird, droht Ihnen keine Überschuldung. Idealerweise haben Sie mehrere Monatsgehälter als “Reserve” auf dem Konto.
Wenn Sie langsam anfangen, sich Gedanken um Ihre finanzielle Situation zu machen da beispielsweise regelmäßig Ihr Konto überzogen ist, dann springt Ihre Schuldenampel von grün auf gelb. Ein typisches Anzeichen: Sie können nicht mehr alle Rechnungen pünktlich bezahlen, zahlen die Rechnungen erst mit dem Geld vom nächsten Monat und erhalten daher regelmäßig Mahnungen. Hier liegt noch keine Überschuldung vor, aber die Warnsignale sind deutlich zu erkennen.
Einige Gegenmaßnahmen sind: Erstellen Sie einen Haushaltsplan und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Lage. Als ersten Schritt zurück in den grünen Bereich können Sie Ihr Konsumverhalten ändern um Kosten einzusparen. Wenn Sie sich im gelben Bereich bewegen, aber Ihre Schulden noch aus eigener Kraft abtragen können, wird Ihre Schuldenampel auf langfristige Sicht wieder auf grün springen. Doch der Weg in die andere Richtung ist nicht weit. Durch Mahngebühren zahlen Sie beispielsweise höhere Rechnungen, als bei einer grünen Schuldenampel. So steigen die Kosten, ohne überhaupt eine Gegenleistung dafür zu erhalten.
Ist der finanzielle Engpass von längerer Dauer und wird der Schuldenberg immer größer, droht Ihre Schuldenampel auf rot zu springen. Handeln Sie schon, bevor Sie in den roten Bereich geraten und vereinbaren Sie einen Termin für eine professionelle Schuldnerberatung. Wir können Ihnen helfen den roten Bereich zu vermeiden, bevor es zu spät ist.
Sobald sie Ihre auflaufenden Schulden nicht mehr selbst begleichen können, droht Ihnen die Überschuldung. Ihre Schuldenampel ist auf rot gesprungen, wenn das Konto dauerhaft im Minus ist und zudem die monatlichen Raten kaum noch Luft zum Atmen lassen. Spätestens jetzt sollten Sie sich umgehend professionelle Hilfe holen. Setzen Sie sich für eine Telefonische Erstberatung mit uns in Verbindung. Die folgenden Punkte sind eindeutige Zeichen dafür, dass es spätestens jetzt an der Zeit ist zu handeln:
Wenn Sie nicht handeln, droht Ihnen im schlimmsten Falle die Kündigung der Wohnung. Eine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, dies zu verhindern. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Lösungswege auf. Wir setzen uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung und versuchen, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Wir entwickeln Lösungsvorschläge, die Ihre finanzielle Notlage verbessern und auch für die Gläubiger annehmbar sind. Können wir trotz aller Bemühungen keinen annehmbaren Lösungsweg für alle Beteiligten finden, stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über den gescheiterten Schuldenbereinigungsplan aus. Damit können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz stellen.
Seien Sie ehrlich zu sich selbst und gestehen Sie sich ein, wenn Sie professionelle Hilfe benötigen. Selbst wenn Ihre Schuldenampel noch auf gelb steht, können wir Ihnen helfen Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Nutzen Sie das Angebot einer anwaltlichen Schuldnerberatung, bevor Sie in den roten Bereich geraten. Zur Vorbereitung Ihrer Entschuldung benötigen wir in der Regel lediglich sechs Wochen. Öffentliche Schuldnerberatungen sind stark überlastet und haben oft Wartezeiten von ein bis zwei Jahren. Zudem führen wir alle Schritte der Entschuldung für Sie durch, Sie müssen die Korrespondenz mit Ihren Gläubigern nicht selbst übernehmen. Wir sind deren Ansprechpartner und fungieren als “Puffer” zwischen Ihnen.
Sie haben Ihre finanzielle Situation nun klar erkannt und benötigen unsere Hilfe? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.
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wie hoch sind den die raten
Guten Abend mein Mann und ich befinden uns seit Anfang des Jahres in der Privatinsolvenz, weil weil wir begonnen hatten ein Haus zu bauen und sind mit unserem Bauberater auf die Nase gefallen. Der Insolvenzverwalter hat das Haus für uns freigegeben damit wir das Haus selber verkaufen können. Nun hat die Bank trotz Freigabe die Versteigerung eingeleitet. Nun verhält rs sich so dass wir einen Makler beauftragt hatten im Glauben das keine Versteigerung angestrebt werde. Auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter wurde mir gesagt das wir uns einen Anwalt nehmen sollen denn der Insolvenzverwalter hätte uns das Haus freigegeben und dürfe uns keinen Rat geben was ich auch verstehe. Allerdings kann ich dem Makler nicht den Auftrag enziehen denn dann müssten wir die Maklergebühren zahlen andererseits kann ich aber auch kein Haus verkaufen welches versteigert wird. Um gegen die Bank anwaltlich vor zu gehen fehlt uns auch das Geld. Darf die Bank trotz Freigabe der Imobilie die Versteigerung einleiten und wer muss für die Kosten aufkommen.
Moin Moin, ich bin 54 Jahre alt und gehe einer geregelten Arbeit nach, dies ist jedoch keine Vollzeitstelle sondern eine Teilzeitstelle (25 Std.)….Es gibt ein ärztliches Attest, da meine Gesundheit eine Arbeit in Vollzeit nicht mehr zulässt. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen? M.Lett
Ich habe eine Strafanzeige wegen Beamtenbeleidigung erhalten. Neben dem Bußgeld , welches ich in Raten abzahle , habe ich von den Beamten (Gewerkschaft der Polizei ), die ich beleidigt habe , eine Zahlungsaufforderung für Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 200 Euro . Kann ich diese 400 Euro in die Privatinsolvenz aufnehmen?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
