Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet

Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele

Individueller Vergleich, wo finde ich passende Musterschreiben zum Anpassen?

Guten Tag,
ich bin maßlos verschuldet.
Meine Schulden liegen im hohen 5-stelligen Bereich sodass wenig bis gar keine Aussicht besteht, Diese je zurückzuzahlen.
Insofern wäre, so auch mein Schuldenberater, für mich nur die Insolvenz sinnvoll.
Nun dauert eine Insolvenz ja bekanntlich bis zu 6 Jahre (die Verfahrenskosten könnte ich durch Ratenzahlung vielleicht noch stemmen sodass es 5 Jahre wären).

Dies ist eine sehr lange zeit, die man dann unter totaler Überwachung steht in jeglicher Hinsicht.
Deshalb würde ich an sich gerne den Gläubigern einen vergleich schmackhaft machen.
Tatsache ist dass ich Hartz 4 beziehe und keinerlei Ausbildung habe.
Von daher habe ich, zumindest ohne große Anstrengungen zu unternehmen, nur recht geringe Chancen, einen Job zu erlangen, der mehr als der Pfändungsfreibetrag abwirft, geschweige denn diesen Job über 6 Jahre lang zu halten ohne dass was schief läuft.

Insofern sähe ich da wenig Chancen, dass was für den Gläubiger abfällt.

Jedenfalls würde ich gerne der Gläubigergemeinschaft eine Art Vergleich anbieten:
Zu Beginn gibt es einen (3stelligen, also geringen) Einmalbetrag.
Ebenso gibt es für die Dauer von bspw. 3 Jahren jeden Monat einen 2stelligen Betrag, also eine Art Ratenzahlung.
Ansonsten kriegen die Gläubiger in den 3 Jahren das, was über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht.

sie kriegen also zu dem üblichen pfändbaren Einkommen vom pfändungsfreien Geld eine Ratenzahlung+Einmalzahlung on top angeboten. klar ist es nicht allzu viel was sie da angeboten bekommen (vll. 5% oder so) aber das wäre ihnen sicher. (nicht zu vergessen was an pfändbarem vielleicht reinkommt)

bei einer Insolvenz hingegen würden sie eventuell nix pfändbares bekommen, aus dem pfüändungfreien würde ich naheliegenderweise auch nix zahlen.
und bliebe was pfändbares übrig, ginge das primär für Verfahrenskosten drauf.
Sodass der Gläubiger am Ende bei +-0 rauskäme.

Bei meinem Vorschlag bekäme der Gläubiger direkt das Pfändbare (also nicht erst Verfahrenskosten bezahlen oder so) und bekäme den Einmalbetrag sowie Ratenzahlung.
klar ist es nicht die Welt, aber in einer Insolvenz käme der Gläubiger womöglich noch schöechter davon.
gegenforderungen in dem Sinne wäre halt eben die Laufzeit des Ganzen von 3 Jahren und natärlich Einstellen sämtlicher Vollstreckungsdingen und Co.

Also im Endeffekt die gleichen bedingungen wie in der Insolvenz aber verkürzt auf 3 Jahre, es kostet dafür keine verfahrenskosten und es gibt (etwas) geld aus dem Unpfändbaren dazu.

Kein idealer Deal aber ich würde es gerne der Gegenseite anbieten.

Ohne jetzt an Erpressung zu denken, würde ich der Gegenseite auch gerne diskret zukommen lassen dass ich auch kein Problem damit hätte, noch zu warten bis die 3 Jahres Insolvenz umgesetzt ist und eben dann 3 Jahre Insolvenz zu machen.
Bis dahin hat dann der Gläubiger sicherlich erfolgslos noch Kosten vorgestreckt (eidesstattliche, regelmässiger Gerichtsvollzieher, etc.) und bleibt dann nahc 3 JHahren doch auf Allem sitzen.

Diese perspektive als Alternative zu meinem Vorschlag möchte ich ihm auch verdeutlichen.

Jedenfalls würde ich gerne einen solchen Vergleichsvorschlag verfassen.

Gibt es irgendwo im Internet Muster für sowas, ideal wäre ein Muster, wie auch ein typischer gerichtlicher Vergleich aussieht.

So ein Muster hätte ich gerne und würde es auf meine speziellen Bedingungen
anpassen.
Wo findet man sowas?

Insolvenz UG

Ich möchte für die UG einen Antrag auf Insolvenz stellen. Habe noch eine freiberufliche, andere Tätigkeit als Einzelunternehmer. Bleibt diese unberührt, auch das Konto?
Danke für Ihre Antwort im Voraus.

Zwangsvollstreckung

hallo,
habe eine Zwangsvollstreckung erhalten,eigentlich die 2.es geht um die selbe sache.
die erste habe ich am 8.01.2018 erhalten mit der Zahlungsaufforderung in höhe von 472€
die auch bezahlt wurde..
jetzt erhielt ich nochmal eine in der höhe von 1.200€ vom selben Gläubiger / OGV
Es handelt sich laut schreiben um das Jahr 1996….
Habe ich nicht das Recht um Einsicht der Akten,bzw einer Auflistung bezahlter u. Ausstehender Zahlung die vorher schon geleistet wurden im laufe der ganzen Jahre…
danke,mfg.Mario

Pfändung Weiterbildungsprämie

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich seit kurzer Zeit in einer Privatinsolvenz.
Zurzeit Schule ich auf einen neuen Beruf um. Der Kostenträger hierfür ist die Agentur für Arbeit. Bei bestehen einer zwischen und auch Abschlussprüfung wird dem Umschüler eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1000 bzw 1500 Euro in Aussicht gestellt.

Meine Frage dazu:

Sind diese Ausbildungsprämien Pfändbar?

Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

Sehr geehrte Damen und Herren, im Februar diesen Jahres wurde bei mir das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Nun wurde mir vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass er eine Anfechtung gegen den anteiligen Hausverkauf an meinen Ehemann vornehmen wird. Der Verkauf fand im August 2016 statt. Ist eine Anfechtung damit überhaupt rechtens?
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
A.W.

Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in wenigen Tagen bekomme ich die Restschuldbefreiung in England
( ich lebe seit 2 Jahre in London)
Meine Frage ist wo soll ich die Restschuldbefreiung schicken ( die Schulden sind komplett in Deutschland) Gericht ? Welches Gericht ? Meine Gläubiger ? Wenn Sie mir dazu ein Antwort geben könnten wäre ich Ihnen dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Fikret Hasani

Außergerichtlicher Vergleich als Eheleute

Guten Tag,

wir können die monatlichen Raten nicht mehr lange an die Banken zahlen, wir haben die Kredite als Eheleute aufgenommen.
Es steht mal die Frau und mal der Mann als 1. Kreditnehmer in den Verträgen.
Können wir da gemeinsam einen Außergerichtlichen Vergleich angehen oder müssen
wir da beide einen Vergleich starten. Wir wohnen in einer Wohnung und haben ein Kind.

Danke für Ihre Antwort
MFG

Lohnpfändung Urlaubsgeld

Hallo,
ich bin Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder. Ich habe diesen Monat eine Lohnpfändung erhalten. Ebenfalls erhalten wir im Juni auch immer Urlaubsgeld. Mein Grund-Brutto-Gehalt beträgt 4.091, 64 €. Das Urlaubsgeld betrug 2.731,61 € brutto. Ausgezahlt bekam ich 1.819,05 € netto. Erhalte ich tatsächlich wo viel Abzüge vom Urlaubsgeld?
Vielen Dank und beste Grüße