Vermögenszuwachs in der Wohlverhaltensperiode

Hallo,

ich befinde mich noch bis Dezember 2019 in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz, das Verfahren wurde also bereits vor einiger Zeit aufgehoben.

Ich habe vom Insolvenzverwalter den alljährlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, also voraussichtlich zum letzten Mal.

Es wird, wie immer, nach “Vermögenszuwachs” gefragt. Soweit ich weiß, muss ich einen Vermögenszuwachs (abgesehen von einer Erbschaft) nicht anzeigen. Da aber trotzdem danach gefragt wird, habe ich eine Frage:

Ich habe mir ende letzten Jahres ein neues Fahrzeug im Wert von 5990,-€ gekauft. Ich stehe im Kaufvertrag und es ist auf meinen Namen angemeldet und versichert. Da ich sehr günstig wohne, konnte ich mir den Kaufpreis über einen längeren Zeitraum (während der Wohlverhaltensperiode) von meinem pfändungsfreien Einkommen ansparen.

Ist dieser Fahrzeugkauf ein Vermögenszuwachs? Muss ich das im Fragebogen angeben?

Ich möchte vermeiden, auf “die letzten Meter” noch einen Fehler zu machen.

Eine weitere Frage: Darf ich, in meiner o.g. Situation, Geld auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne dass davon etwas gepfändet wird? Falls ja, gibt es diesbezüglich Obergrenzen?

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

Viele Grüße

Löschung von Unterlagen aus Personalakte nach Restschuldbefreiung

2002 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet und im Februar 2009 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. In 2004, während des laufenden Verfahrens, habe ich einen neuen Job angefangen und musste mein Verfahren bei der Einstellung offenlegen. Das heisst, ich habe es im Personalfragebogen erwähnt und es gibt eine Notiz meines Insolvenzverwalters über mich und mein Verfahren sowie eine Genehmigung zur Einstellung eines Kompetenzträgers.

Nun wurde meine Akte irgendwann komplett digitalisiert und jedes Mal, wenn ich innerhalb des Unternehmens wechsle, haben neue potenzielle Vorgesetzte Zugriff auf meine Akte. Da sogar in der Schufa nach drei Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung ein Recht auf Löschung besteht (in meinem Fall seit 2012), hoffe ich sehr, dass es irgend einen Paragraphen oder eine Rechtsprechung gibt, auf deren Basis ich verlangen kann, dass die drei v.g. Dokumente nach weiteren 7 Jahren nun endgültig aus meiner Akte entfernt werden. Ich bin aktuell dabei mich zu bewerben und habe wegen dieses Themas am kommenden Mittwoch einen Termin bei der Personalabteilung. Es wäre toll, wenn ich dann mit einem hieb- und stichfesten Argument dort vorstellig werden könnte.
Kann mir diesbezüglich irgend jemand weiterhelfen?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!!!

Privatinsolvenz

Guten Tag,
wird der Arbeitgeber über eine private Insolvenz informiert?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Minijob

Hallo,

ich bin seit August 18 insolvent. Ich bin in Rente und möchte wissen wenn ich einen Minijob annehme, ob mir das Geld gepfändet wird.

Betriebsfahrzeuge und Regelinsolvenz.

Ich führe ein Geschäft mit Möbelverkauf und weil es nicht mehr gut läuft, arbeite ich auch als Kurier (Subunternehmer). Ich habe zwei Transporter (beide finanziert) und meine Frau fährt mit zweitem auch als Kurier auf Basis (bei mir beschäftigt). Darf ich die beiden beim Regelinsolvenz behalten und die Raten weiter zahlen ? Ohne Transporter kann ich mein Geschäfts überhaupt nicht weiter führen. Wenn Ja, sind die Reparaturkosten, Versicherungen usw. von meinen Einkommen abgezogen ?

Erbfall während Wohlverhaltensphase

Hallo,

ich bin Erbe in einer Erbengemeinschaft und befinde mich noch ca. 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase. Da sich ein Mitglied der Erbengemeinschaft gegen die Herausgabe des Erbschaftsgegenstands wehrt, bzw. überhaupt nicht reagiert, kann bis zur Auseinandersetzung der Erbschaft noch einige Zeit dauern.

Was passiert, wenn die Monetarisierung vor der Restschuldbefreiung nicht möglich ist?

Mit freundlichen Grüßen

Selbstständig im Nebenerwerb während Privatinsolvenz und Elternzeit

Guten Abend,

ich befinde mich derzeit in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz und kann wahrscheinlich auf 5 Jahre verkürzen. Ich wäre dann 09/2020 mit meinem Insolvenzverfahren fertig.
Nun befinde ich mich derzeit noch in Elternzeit und habe daher momentan kein Einkommen außer Kindergeld und Familiengeld. Ich habe erst ab Oktober einen Krippenplatz für meinen jüngsten Sohn und fange im November wieder bei meinem Arbeitgeber an. Ich bin also Angestellte, nur in Elternzeit.

Nun habe ich ein Kleingewerbe angemeldet für Eltern Kind Beratungen um mir etwas dazuzuverdienen. Ich habe mich dafür auch fortbilden lassen.
Mein Insolvenzverwalter hat mich nun darüber aufgeklärt, dass ich ein fiktives Nettoeinkommen berechnen soll.
Ich werde in diesem Nebenerwerb maximal 16 – 20 Stunden im Monat beratend tätig sein, da ich noch keine geregelte Kinderbetreuung habe.
Ich habe ab Oktober einen Krippenplatz für meinen Sohn und beginne dann nach der Eingewöhnung Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (20Std./Woche). Dem Nebenerwerb würde ich dann auch weiterhin nachgehen, da es sich hier für mich mehr um eine Herzensangelegenheit handelt.

Jetzt habe ich etwas Verständnisprobleme wie ich das fiktive Einkommen berechnen soll.

Berechne ich jetzt das Nettoeinkommen, dass ich erzielen würde wenn ich mich für diesen Stundenaufwand (max. 20Std./Monat) in meinem Ausbildungsberuf anstellen lassen würde? (Ich bin Systemadministratorin). Ich bin aber derzeit ja bereits angestellt, lediglich noch in Elternzeit. Könnte ich theoretisch mein Einkommen laut Arbeitsvertrag (2600€ Brutto/40Std. Woche) entsprechend reduziert auf die Stunden als Berechnungsgrundlage nehmen? Schließlich ist das auch genau das was ich verdienen würde, wenn ich jetzt sofort wieder einsteigen würde in meinem Job..

Oder wird das fiktive Nettoeinkommen daraus berechnet was eine angestellte Trageberaterin verdienen würde? Jedoch gibt es keine angestellten Trageberaterinnen.

Das Einkommen durch die Beratungen beträgt maximal 200€ im Monat und wird deshalb nur als Kleinunternehmen geführt.

Und wenn ich im November dann wieder halbtags in meinem Job anfange, habe ich dann mein generelles Nettogehalt und muss dann nochmal zusätzlich das fiktice Nettogehalt dazuzählen?

Ist das Risiko zu hoch etwas falsch zu machen, sodass mein Insolvenzverfahren gefährdet ist? Ich würde so gerne den Beratungen nachgehen und uns natürlich auch gerne etwas hinzuverdienen.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und hoffe, dass ich es verständlich geschildert habe.

Jobwechsel- Pfändung

Hallo ,
ich habe im April 2016 Insolvenz. beantragt und durch meine Krankheit, konnte ich nur einen Teilzeit Job an nehmen und verdiente 780€ netto

Ich lebe mit. meiner 19 jährige Tochter alleine und sie befindet. sich im 2. Lehrjahr mit einem Lohn von 670€ netto + 192€ Kindergeld.

Jetzt habe ich einen zusätzlichen Job und verdiene. 703€ ( netto ) + 450€ Aushilfsjob zum 1. July 19

Heute bekam ich von meinem Betreuer / Amtsgericht , das ein Antrag gemäß Paragraf 850 e ZPO gestellt werden muss, da ich zu viel verdiene !
Meine Tochter lebt noch bei mir, darf ich nicht 1530€ verdienen ?

Wieviel. wird mir gepfändet ?
Was muss ich tun, wenn es unberechtigt ist ?

Herzlichen Dank , für Ihre Mithilfe / Unterstützung !!

Anhebung Pfändungsfreigrenze

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte sie fragen ob es möglich ist, meine Pfändungsfreigrenze anzuheben. Ich bin seit Februar 2018 in der Privatinsolvenz, und seit September 2018 in der Wohlverhaltensphase .Ich hatte nun bis zum Juni noch ein Unterhaltspflichtige Person ( Tochter ) aufgeführt. Nun hat meine Tochter ihre Ausbildung abgeschlossen, und fällt dadurch als Unterhaltspflichtige Person weg. Das bedeutet für mich zusätzlich circa 400 € mehr Pfänbaren Betrag an den Treuhänder, so das ich nun monatlich je nach Einkünfte zwischen 750, und 800 Euro an den Treuhänder abführen muss. Es war vorher schon sehr knapp mit der erhaltenen Auszahlung meines Arbeitgebers. Die Freigrenze beträgt nun 1180 Euro. Davon muss ich meinen Unterhalt wie Miete, Nebenkosten, Versicherung ,und Lebenkosten bestreiten. Ich habe einen Arbeitsweg von täglich 70 Kilometer den ich in 5, und manchmal in 6 Tagen der Woche fahren muss. Im Monat fallen da circa 200 Euro an Fahrtkosten an. Bei einer Unterhaltspflichtigen Person für die ich auch noch Kindergeld erhielt war das zu bewältigen. Aber jetzt wird’s eng mit den Verbleibenden Betrag. Kann ich meine Freigrenze anheben lassen ??
Mit freundlichen Grüßen

kiriwi-oskar@web.de

Hallo.
Folgendes Problem:
Ich habe seit April eine Pfändung auf meinem P- Konto.
Ich bekomme mein Gehalt allerdings immer zum Ende des Monats, weil es am 1. drauf wg irgendwelcher Regeln drauf sein muß.
Wenn ich Ende des Monats dann meinen Freibetrag sehr, ist das nicht alles, sondern nur ca. 900€.
Am 1. ist dann alles verfügbar. Verstehe ich nicht, aber gut.
So war es bis jetzt. Habe heute wieder mein Gehalt bekommen, es sind diesmal aber nur 600€ verfügbar, immerhin 300€ weniger und ich habe Angst, daß das am 1. auch so ist. Oder verstehe ich nur die Rechnung der Bank nicht?
Weiß jemand, wieso das so ist oder ist da was schief gelaufen?