Insolvenzstrafrecht

Durch Verschiebung eines sehr lukrativen großen Auftrages durch den AG um ein Jahr kam meine GmbH in 2018 in erhebliche Liquiditätsprobleme. 2 Krankenkassen stellten Insolvenzantrag, erklärten diesen aber nach vollständiger Bezahlung als erledigt. Der besagte Auftrag sichert zuverlässig die dauerhafte Sanierung innerhalb der Jahre 2019 und 20 (je nach Baufortschritt). Zugleich führte ich als Geschäftsführer dem Unternehmen rund 80 T€ frische liquide Mittel zu, Trotzdem bestehen noch aus 18 offene Verbindlichkeiten , die teilweise über direkte Vergleiche und teilweise nur durch einen 6-monatigen Zahlungsplan mit dem Gerichtsvollzieher beherrschbar geblieben sind.
Zu keiner Zeit habe ich den Überblick über die wirtschaftliche Situation verloren und Überschuldung liegt nicht vor. Vor dem Hintergrund des oben genannten Großauftrages und der daran hängenden vertraglich gesicherten 10 jährigen positiven Unternehmensprognose habe ich alles getan, eine Insolvenz abzuwenden., denn letztere hätte zuverlässig zum Verlust des Großauftrages geführt.
Mir ist ein Strafbefehl zugegangen über 50 TS a 100,– € wegen Insolvenzverschleppung nach 15a InsO.
Meine Frage an Sie: Was empfehlen Sie aus wirtschaftlichen und rechtlichen Erwägungen:
a) anstandslos bezahlen und fertig
b) Teilwiderspruch der Höhe des Tagessatzes wegen
c) Widerspruch und Verteidigung
Wenn c) würden Sie das Übernehmen und wenn ja, mit welchen Honorarkosten Ihrerseits muss ich rechnen?
Hinweis: Ein einziger Gläubiger hat mich wegen “Vorenthalten von Entgelt” angezeigt und Strafantrag gestellt. Auf diesen Strafantrag hin hat die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl wegen Insolvenzverschleppung erlassen. Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt. Daraufhin hat der Staatsanwalt dem Gericht das Ziel genannt : “Gewinn abschöpfen”.
Der Verhandlungstermin liegt Ende Mai – es ist also noch Zeit, zu reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Hering

Privatinsolvenz

Folgende Situation: ich habe jetzt einen neuen Arbeitgeber, bekomme aber von alten Arbeitgeber noch Gehalt (Urlaubsabgeltung,Gut Tage). Jetzt bekomme ich Ende des Monats von den beiden Geld. Wie berechnet die Insoverwalterin das jetzt? Rechnet sie praktisch beides was netto ist nochmals zusammen und zieht daraus ihren Betrag??? LG hoffe auf eine Antwort

Selbstständige Vertriebspartnerschaft (Network Marketing) trotz Insolvenz?

Hallo, ich bin seit dem 16.03.2016 in einer Privatinsolvenz. Ich bin jetzt seit einem Monat in einem Netzwerk und habe heute erfahren dass ich dazu ein Gewerbe anmelden muss.
Ich habe noch nichts verdient und bis ich etwas verdiene, werden auch noch ein paar Monate vergehen.

Nun zu meinen Fragen.
Was muss ich beachten, während meiner privatinsolvenz eine selbstständige Tätigkeit auszuüben?
Welche Unterlagen muss ich meiner Insolvenzverwalterin vorlegen?
Und um was muss ich mich alles kümmern?

Vielen Dank und liebe Grüße
Luis

Einkommenssteuer auf Rente

Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

meine Mutter ist Rentnerin und befindet sich im Insolvenzverfahren in der Wohlverhaltensphase. Sie bezieht eine eigene Rente sowie eine Witwenrente. Von diesem Einkommen behält der Treuhänder monatlich den pfändbaren Anteil ein.
Dazu habe ich nun folgende Fragen:
1. Werden diese gepfändeten Beträge an die Gläubiger verteilt und wenn ja wann, denn die sogenannte “Schlussverteilung” hat ja bereits stattgefunden?
2. Aufgrund der steigenden Renten, habe ich die Einkünfte meiner Mutter nun “über meine Steuerprogramm laufen lassen” mit dem Ergebnis, dass meine Mutter für 2018 ca. 76 € Einkommenststeuer nachzuzahlen hat. Kann dieser Betrag nachträglich beim Insolvenzverwalter/Treuhänder angemeldet und berücksichtigt werden?
3. Für das laufende und die folgenden Jahre wird insbesondere aufgrund der Rentenerhöhung für die Mütterrente II (3 Kinder = ca. 48 € p. Monat) mit einer höheren Einkommenssteuer zu rechnen sein. Wie können diese Zahlungen bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt werden, wenn der genaue Betrag erst über die Einkommenssteuererklärung im Folgejahr bekannt wird?

Ich danke Ihnen für Ihre aufschlussreiche Internetseite und Ihre Mühe zur Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Christina K.

Insolvenz

Sehr geehrten Damen und Herren,

Ich war 5 Jahre in der Insolvens. Ich hatte mit meiner Tochter ein gemeinsames Konnte. Mein Insolvenzverwalter wollte unbedingt,dass Lehrlings Geld meiner Tochter. Sie wollte es aber nicht hergeben und bin schließlich aus der Insolvenz geflogen.
Wann kann ich wenn überhaupt noch einmal ein Insolvenzverfahren anstreben?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerlinde Kröger

P-konto

Guten Abend!
Ich hätte mal eine Frage.

Ich bin alleinerziehend und beziehe folgende Leistungen:

Alg 1 : 1148€
Wohngeld: 506€
Kindergeld: 588€
Kinderzuschlag: 244€
Miete: Kalt: 570€ Nk 180€ Hk 100€

Habe 3 Kinder ( 9J, 8J und 1J)

Wieviel darf gepfändet werden und dürfen Nachzahlungen ( durch Bearbeitungszeit vom Wohngeld wurde für 3 Monate aufeinmal überwiesen) auch gepfändet werden?

Mfg und Vielen Dank im Voraus!

Sasu 123

Privatinsolvenz

Ich war bereits schon einmal privatinsolvent. Die Restschuldbefreiung wurde im Mai 2011 erteilt. Aufgrund privater Umstände (Scheidung; Immobilienkreditkündigung, etc.) werde ich bereits von der Immobilienbank gepfändet. Der Kredit wurde seitens der Bank bereits gekündigt.

Ist es möglich aktuell ein Insolvenzverfahren zu eröffnen? Wann wäre es frühestens möglich?

Pfändungsfreibetrag

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich würde gerne v. ihnen wissen ob es einen höheren Pfändungsfreibetrag gibt wenn med. Gründe vorhanden sind und wenn JA, dann würde ich gerne wissen welche Bescheinigungen dafür nötig wären.
Ich selbst habe einen Schwerbehindertengrat v. 80G, bin Diabetiker 2 und leide unter Bluthochdruck.
Bin diesbezüglich in ärtzlicher Behandlung in dreimonatigen Abständen.
Selbst bin ich 67 Jahre alt und Rentner und hatte vor der Altersrente über einige Jahre eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen.
Gerne erwarte ich ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Kontopfändung während der Wohlverhaltensphase

Hallo
Ich bin seit cirka 7 Monate in meiner Wohlverhaltensphase. Ich besitze ein Pfändungsschutzkonto. Nun habe ich mir wieder etwas Geld ansparen können, um eventuell aufkommende Rechnungen bezahlen zu können. Nun bin ich cirka 400€über meinen Freibetrag. Nun wollte ich diesen Betrag nutzen um eine Rechnung zu bezahlen. Es ist mir aber nicht möglich, weil laut Aussage meiner Bank der Insolvenzverwalter bzw Treuhänder diese Beträge nicht Freigibt. Darf der Treuhänder auch in der Wohlverhaltensphase mein Konto über den Freibetrag Pfänden ??

Mit freundlichen Grüßen

Verfahrenskosten

Werden die gestundeten Verfahrenskosten während der Wohlverhaltensphase aus den gepfändeten Beträgen bezahlt oder sind diese zusätzliche zu bezahlen?