Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Sofern es einen Betriebsrat gibt, muss dieser ausnahmslos vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).

Wenn die Anhörung unterbleibt, ist die Kündigung unwirksam.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Betriebsrat sowohl die Kündigungsgründe, als auch alle relevanten Umstände des Falles mitteilen. Der Betriebsrat soll einen tieferen Einblick in die Entscheidungsfindung erhalten, daher ist die Informationspflicht des Arbeitgebers umfassend. Neben den Angaben zum Verstoß muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über die vorherigen Abmahnungen informieren. Außerdem wird es den Betriebsrat interessieren, wie der Arbeitnehmer zu der Sache steht und ob statt der Kündigung nicht vielleicht ein milderes Mittel ergriffen werden kann (z.B. Versetzung). Wird der Betriebsrat nicht genügend informiert, enthält ihm der Arbeitgeber also wichtige Informationen vor, so führt alleine das schon zu der Unwirksamkeit der Kündigung.

Anhörungsfehler offenbaren sich häufig erst während eines Kündigungsschutzprozesses, dann, wenn seit der Kündigung schon mehrere Monate verstrichen sind. Das ist eine freudige Nachricht für den Arbeitnehmer, denn dieser Anhörungsfehler wird seiner Kündigungsschutzklage (Link Kündigungsschutzprozess) zu Erfolg verhelfen.

Näheres zur Anhörung des Betriebsrats finden Sie hier .

 

Vergleich

Hallo habe ca.45.000€ Schulden inkl. Zinsen und möchte einen Vergleich abschließen mit 3gläubiger,mein Gehalt liegt monatlich bei 1500€ kann 300-350€ monatlich in Raten zahlen.
Wie hoch sind Chancen ?
Danke im Voraus und brauche dafür ein gute Anwalt

Auswandern nach Romänien

Bis 2018 dan bin ich von meiner Insolvenz befreit .

Meine Frage bin 46 Jahre wen ich jetzt gehe muss ich arbeiten ?? Arbeite noch in Deutschland hab keine Kraft mehr !!!!!

Schulden

Ich habe ca 30000 Euro schulden möchte ein vergleichzahlung ! Wie hoch soll das sein ?
Im Voraus danke ich ihnen

fragen zum haus

guten tag
ich habe mir 2007 zusammen mit mit meiner exfrau ein haus gekauft , die ehe hat nicht gehalten und ich musste darauf hin in die privatisolvenz . das haus läuft auf meinen namen und ich stehe im grundbuch aber die gläubigerbank hat den schlüssel eingezogen und ich habe keinen mehr . meine fragen währen was passiert wenn mit dem haus etwas passiert ( feuer oder wasserschaden ) was passiert mit dem haus nach der insolvenz wenn es nicht vergsteigert wird und muss ich weiterhin grundbesitzabgaben bezahlen
ich würde mich sehr freuen wenn sie mir helfen könnten
mit freundlichen grüßen

Möbelkauf

Guten Tag,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Nun benötige ich dringend einige Möbel, aber das Geld ist knapp. Darf ich mir per Ratenkauf Möbel kaufen, oder verbietet es das Inso Gesetz?
Vielen Dank

Insolvenz / Ehepartner

Hallo
Mein Mann hat mir vor gut 2 Jahren die hälfte seines Anteils über sie Eigentumswohnung übertragen ( Notar). Bei der Bank sind wir aber beide noch eingetragen für die Raten.
Kann oder darf ich die Wohnung verkaufen, ohne dass für den Fall der Fälle einer Insolvenz meines Mannes ( GbR) nicht mit mir) dass ich was von dem Erlös an die Gläubiger abgeben muss.
Schließlich steh ich im Grundbuch alleine , nur die Bank müsste für die Restschulden ausbezahlt werden.
Könnten Sie mir da weiterhelfen
Danke im Voraus
Lg
W

Gestzliche Unfallrente

Guten Tag Herr Kraus,

muss ich meine Unfallrente bei einer Privatinsolvenz angeben, obwohl ich Sie meiner Lebensgefährtin abgetreten habe für Ihren Unterhalt und den Unterhalt für meine 2 Kinder schon seit 2008?
Und wird mir die Gesetzliche Unfallrente weggenommen? Die Unfallrente gehört mir ja nicht mehr, da ich Sie abgetreten habe?
Bei einem Verdienst von ca. 1500 € und 750 € Gesetzliche Unfallrente 1. Kind 16, 2. Kind 21 ( Studentin ) und meine Lebensgefährtin befindet sich in einer Ausbildung und wird vom Arbeitsamt bezahlt. Wie viel Geld bleibt mir?

Vielen Dank und liebe Grüße Erik

P-Konto und Zahlungen an Verwandte

Sehr geehrter Herr Ghendler,

ich habe eine Frage zum P-Konto. Mein Girokonto ist im Plus, Pfändungen sind mir momentan auch nicht bekannt. Macht es trotzdem Sinn im Hinblick auf eine bevorstehende Privatinsolvenz jetzt schon ein P-Konto einzurichten?

Und wie schaut es mit den Zahlungen an “Verwandte” vor Insolvenzantragsstellung aus? Miete und Strom werden vom Konto von meinem Freund abgezogen. Darf ich an ihn die Hälfte der Miete überweisen oder kann diese Zahlung dann angefochten werden?

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

Wie sieht die Lage für Teilzeitbeschäftigte aus?

Anders sieht es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel für Teilzeitbeschäftigte aus. Diese können aus der Sozialauswahl herausgenommen werden, wenn das organisatorische Konzept des Unternehmers eine Austauschbarkeit zwischen Voll- und Teilzeitarbeit im konkreten Fall nicht zulässt. Wenn also der Unternehmer für bestimmte Arbeitsabläufe eine Ausführung alleine durch Vollzeitbeschäftigte vorgesehen hat, ist es seine freie unternehmerische Entscheidung, die von Gerichten allein auf Willkür überprüfbar ist.