Der Ersparnisrechner für den Widerruf von Darlehensverträgen

Sehr geehrte Anwälte,

verstehe ich Ihren Ersparnis-Rechner richtig, dass neben der angezeigten Ersparnis keine Vorfälligkeitsentschädigung beim Widerruf der Darlehensverträge anfällt? Die Ersparnis würde dann insgesamt den angezeigten Betrag zuzüglich der der Vorfälligkeitsentschädigung betragen.

Vielen lieben Dank!

Karol

Privatinsolvenz anmelden

Sehr geehrte Damen und und Herren,

wie lange brauchen Sie, um ein Insolvenzverfahren einzuleiten?
Ich möchte gerne bis Februat rein. Ist das möglich?

Vielen Dank!

Geldwerter Vorteil Auto

Hallo,

mein Mann wird in Kürze die Regelinsolvenz einleiten.EV bereits abgehalten und es besteht eine Pfändungsfreigrenze. Bisher hat er einen Firmenwagen bekommen mit einem Vorteil von 600 Euro. Von diesem Auto nehmen wir jetzt Abstand.Wird der Verwalter rückwirkend Forderung diesbezüglich stellen?

insolvenz

guten tag.ich bin seit ein jahr in insolvens,der laut pfändungstabelle pfänbare betrag wird bereits durch meiner insolvensverwalterrin von meinem einkommen abgezogen bevor es auf mein konto kommt,ausserdem wohnt jemand bei mir zur untermiete und der untermieter überweisst laut wunsch meiner insolvensverwaterrin eine bestimmten betrag an ihr .ich musste mir seit start meiner insolvenz ein P-konto einrichten und da mir immer noch über 1073 (1218) verbleiben werden zusätzlich um die 155 euro auf ein unterkonto der bank und dann schliesslich zum treuhandkonto der insolvenzverwalterin gebucht und nach abzüge der laufenden kosten verbleiben mir nur noch um die 290 euro pro monat also viel weniger als laut pfändungsfreigrenze,was kann ich tun?? Ps.befinde mich noch nicht in der wohlfindungsphase…Mfg.

Privatinsolvenz Geschäftsführer nach GmbH-Insolvenz

Im Rahmen der Gesamt-Investition zur Betriebsausstattung einer GmbH (2 Gesellschafter, davon ich alleiniger Geschäftsführer) habe ich auch für einen Leasing-Vertrag für die betriebsnotwendige Telefon-Anlage gezeichnet. Die GmbH befindet sich seit 01.10. im eröffneten Insolvenzverfahren. Der Ins.-Verwalter hat über sein Wahlrecht die Nicht-Erfüllung des Vertrages bekundet. Nun kommt die Leasing auf mich zurück und verlangt innerhalb der nächsten 10 Tage Ausgleich über knapp 35 Tsd Euro von mir. Ich wurde am 30.06. kurzfristig als Geschäftsführer und Heimleitung entlassen und bin seither ohne Einkommen (ALG II). Eine Begleichung dieser Forderung ist mir gar nicht möglich – auch langfristig nicht. Weitere Forderungen sind wahrscheinlich und treiben mich in die Privat-Insolvenz. Wie soll ich mich verhalten, soll oder muss ich als Privatperson die Insolvenz beantragen? Hinzuzufügen ist, dass der GmbH-Betrieb eine Tel.-Anlage braucht, für die ich jetzt bezahlen soll – dann also mir gehört.
Insgesamt eine sehr verstrickte Situation, über eine schlüssige Antwort bin ich dankbar.
MfG, SL

Privatinsolvenz

Hallo,
hatte im März 2006 Privatinsolvenz angemeldet, die auch mit der Restschuldbefreiung in 2013 beendet war.
Leider ist die Firma meines Mannes in 2010 in die Insolvenz gegangen und dadurch gibt es auch seit 2012 wieder einen Titel über Mietschulden in Höhe von ca. 10.000 Euro von einem einzigen Gläubiger gegen mich.
Ich wäre in der Lage ca. 4.000 – 5.000 Euro zu bezahlen, aber der Gläubiger wird einem Vergleich nicht zustimmen. Wann kann ich wieder Privatinsolvenz beantragen? Ich würde dann gerne die 3-jährige Privatinsolvenz beantragen, ist dies möglich?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Edith

schufa

Hallo….
Ich bin Geschäftsführerin einer UG i.L. und muss nun Regelinsolvenz anmelden. Erscheint dies als Eintrag in meiner persönlichen Schufa Auskunft? Bin ich nun Kreditunwürdig im privaten Beteich?

Mfg E.blum

Privazinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren

können Sie mir sagen wie ich mich bei einer Privatinsolvenz verhalten kann und was ich dagegen machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kunz

Sohn nicht mehr als unterhaltspflichtige Person anerkannt

Mein Sohn hat mit 17 seine Ausbildung begonnen ich bin alleinerziehende Mutter die auch keinen Unterhalt vom Kindsvater bekommt mir bleibt von meinen Gehalt nicht mehr viel über zum Leben ich bekam diesen Monat eine einmalige Zuwendung von 200 Euro 158 Euro Pfändung da mein Sohn nicht mehr anerkannt wird mein Sohn muss seine Schulsachen Arbeitssachen Fahrschein 30 km zur Arbeit Handyvertrag und andere Sachen selber bezahlen ich kann ca 100-150 Euro von ihn bekommen mehr geht nicht vorher ginge noch besser da ich noch einen Nebenjob hatte geht ja nicht mehr darf nur 1070 behalten noch weniger Geld wie vorher kann ich dagegen angehen das ich mein gepfändet es Geld wieder bekommen kann mein Auto brauch eine Reparatur und bald kommen die ganzen Jahresabrechnungen Autosteuer mir hätte mein Treuhänder mitteilen können das mein Sohn nicht mehr anerkannt wird aber seit über 4 Jahren habe ich von ihr nichts mehr gehört

gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan.

Sehr geehrte Dam,en und Herren,
ich habe seit dem 01.02.2012 einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, nach dem alten Insolvenzrecht. Dieser läut 6 Jahre. Zusätzlich zu dem pfändbaren BeBetrag zahle ich monatlich 200 Euro. Die sich daraus ergebende Summe wird auf vier Gläubiger verteilt.
Auslöser dieser Situation war die Trennung (2008) und anschließende eine Scheidung (04.2012), so dass ich nach einer gewissen Zeit nicht mehr in der Lage die Raten für das gemeinsame Haus zu zahlen. Ich habe diese noch für drei jahre nach der Trennung bezahlt und gleichzeitig noch Unterhalt für die getrenntlebende Frau und meinen Sohn bezahlt. Schließlich konnte ich auch die Raten für die beiden gebrauchten Autos nicht mehr bezahlen. Beide waren notwendig um zur Arbeit zu kommen. Eine Reduzierung der Ratenzahlung wurde von den Gläubigern abgelehnt, obwohl ich als Beamter ein gesichertes Einkommen habe. Daraufhin wurde die Zwangsversteigerung eingeleitet, wurde jedoch wieder beendet, da ich zu diesem Zeitpunkt eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht habe.
Mittlerweile wurde das Haus für 135000 Euro verkauft. Der Betrag wurde zum größten Teil der DEBEKA (Hauptgläubiger) gutgeschrieben.
Der o.g. Plan hat eine Laufzeit bis zum 01.02.2018
Meine Frage ist, ob ich verkürzten Zeiten des neuen Insolvenzrechts in Anspruch nehmen kann und früher eine Restschuldbefreiung erreichen kann. Der Kaufpreis der für das Haus erzielt wurde, dekcte mehrt als 50 Prozent der Schuldensumme ab.
Für ihre Bemühungen bedanke ich mich voraus.

MfG
Andreas Römer