Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bezüglich eines Gläubigervergleiches ein paar Fragen, welche etwas umfangreicher sind
und suche rechtlichen Beistand zur Durchführung eine außergerichtlichen Vergleiches.
Ich habe vor ca. 4 Jahren ein Restaurant (nach 2 Jahren Betrieb) relativ kurzfristig schließen müssen.
Aus dieser Zeit bestehen noch ca. 60000,00€ Restverbindlichkeiten die sich ungefähr wie folgt aufteilen:
Sparkasse: ca. 16000,00€
Gertänkehandel (Darlehn zur Übernahme): 15000,00€
Verkäufer des Restaurantes: 14000,00€
Wobei im Vertrag von dem damaligen Eigentümer eingetragen wurde, das das Inventar bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Ich habe das Inventar in Zusammenarbeit mit einer Verwerterfirma ausgebaut. Diese Kosten (Höhe müsste bestimmt werden, geschätzte ca. 8000,00€) könnte man noch gegenrechnen.
Leasingfirma (Kassenleasing): 7000,00€
Verpächter Lokal: ca 3000,00€ Pachtrückstand
Lagerraummiete: ca 1600,00€
Finanzamt: 1700,00€
Sonstiges (Telekom, Versicherung…): 1700,00€
Gesamtstand 2011: ca. 60000,00€
Bei ca. 10-12 Gläubigern
Nun zum damaligen Ablauf:
Nachdem ich das Geschäft im Januar 2011 geschlossen hatte, kamen die Gläubiger mit erheblichem Nachdruck und forderten Ihre offenen Beträge mit androhenden Kündigungen dieser Verträge bei nichtzahlung.
Da ich einer Insolvenz vorerst aus dem Weg gehen wollte, meldete ich mich im Oktober 2011 aus Deutschland ab und verlegte meinen Wohnsitz nach England. Da ich von Beruf Architekt bin und ein etwas größeres Projekt in der Vorbereitung war, war ich auch guter Dinge mit diesem Geld einen Gläubigervergleich aus England zu erreichen. Allerdings zog sich dieses Projekt bis es zur Auszahlung des Honorars kam bis zum Juni 2015 hin. Im Wissen, das wir das Geld bald bekommen würden gründete meine Lebensgefährtin eine LTD&CO KG die diese Gelder in Rechnung stellte und schließlich als Einnahmen verbuchen konnte. Wir suchten einen Anwalt, der mich bezüglich des bevorstehenden Vergleiches und die Firma in steuerlichen Angelegenheiten beraten und diesen vorstehenden Vergleich auch durchführen sollte. Aber dieser Anwalt ließ uns (da er auch gleichzeitig unser Steuerberater war) im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen. Er schaffte es nicht die Gläubiger innerhalb von 4 Monaten anzuschreiben. Als die Anschreiben endlich gefertigt waren, musst ich dieses mit erheblichen Rechtschreibfehlern versehene Schriftstück, korrigieren. Er hatte mir mehrfach berichtet, das die Anschreiben versendet wurden, allerdings widersprach er sich hier in E-Mails bezüglich der Versendung, er hatte also nachweislich nicht die Wahrheit gesagt. Ich bat um eine Liste mit den angeschriebenen Gläubigern, und dem letztlich versendetem Anschreiben, er vertröstete mich mehrmals und fand Ausreden wie, sein Scanner ist defekt, seine Sekretärin sein Krank, Urlaubszeit usw. Das gleich tat er übrigens mit unserer Buchführung und den Steuererklärungen. Immer zu spät und mit Vertröstungen und Ausreden versucht das Mandat aufrecht zu erhalten. Bis wir Ende vorletzter Woche das Mandat kündigten. Wir suchten uns einen neuen Steuerberater. Doch die Anwaltliche Betreuung bezüglich des Vergleiches ist nun nicht mehr gegeben. Die Unterlagen (Gläubigerverträge, Vertragsunterlagen aber auch Firmendokumente wie Gesellschaftervertrag, Apostille, Handelsregister Eintrag usw.) behält er, auf mehrmalige Nachfrage, auf Grundlage seines „Einbehaltungsrechtes“ bis wir seine Endabrechnung, die er noch nicht gestellt hat, beglichen haben.
Auf der Suche nach einem Fachmann/Profi für Insolvenz bin ich im Internet nun auf Ihre Kanzlei gestoßen und wüsste gerne ob und wie Sie hier vorgehen würden, da ich über den aktuellen Stand der Anschreiben und Rückmeldungen nicht informiert bin. Wir hatten im Anschreiben an die Gläubiger geschrieben, das wir einen außergerichtlichen Vergleich anstreben und vorerst 10% angeboten, ansonsten die Möglichkeit einer englischen Insolvenz durchscheinen lassen. Deshalb wäre ein in England ansässiger Rechtsanwalt ein logische Fortführung des Vergleiches.
Welche Zeit würden Sie hierfür veranschlagen?
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß

A. H.

Lohnpfändung

Die Wohlverhaltensphase endete am 23.11.2015. Mit welchem Tag endet für den Arbeitgeber die Pfändung an den Insolvenzverwalter? Mein Arbeitgeber hat jetzt den
vollen Monat abgerechnet. Liegt das in der Norm und es werden einfach nur 72 volle Monate abgerechnet oder liegt ein Abrechnungsfehler vor?

Mit freundlichen Grüßen
F.M

aussergerichtlicher Schuldenvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren.
Habe ca. 40000,00 € Schulden bei 14 Gläubigern. Schulden sind schon etwas älter und durch meine damalige Arbeitslosigkeit entstanden. Mittlerweile bin ich Rentner und meine Rente liegt unter der Pfändungsgrenze. Ich könnte trotzdem monatlich eine Summe von ca. 150 – 200 € anbieten. Möchte Insolvenz vermeiden.
Sehen Sie da eine Möglichkeit ???

Weihnachtsgeld

Ich habe da eine Frage bezüglich des Weihnachtsgeldes, falls ich mich zur Insolvenz entschließen könnte: Mein Bruttolohn beträgt 2800 € und mein Weihnachtsgeld ebenfalls 2800 €. Ich habe gelesen, das man 500 € Weihnachtsgeld behalten darf. Ich würde die Rechnung jetzt so interpretieren: 2800 € + 2800 €= 5600 € – Sozialabgaben und Steuern = Nettoeinkommen – 500 € Weihnachtsgeld. Von dieser übrig bleibenden Summe wird dann der pfändbare Teil berechnet. Ich habe 2 Kinder. Ist das korrekt? Viele Grüße und lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Katja Burkhard

privatinsolvenz

Ich und mein partner sind sehr in finazellen schwieigkeiten. Wir haben ca 15.000€ schulden und wissen keinen anderen aussweg mehrvals die privat insolvens.
Wir haben zwei kredite einen dispo und offene rechnungen .
Gemeinsam haben wir ein einkommen von ca 2300€+zweimal kindergeld! Unsere ausgaben sind ca 1700€.
Besteht die möglichkeit auf eine insolvensverfahren?
unsere fragen sind wenn wir privatinsolvens anmelden wie gehts weiter was passiert mit den offenen rechnungen, des dispo den kreditenraten !

Schuldenvergleich

Guten Tag,
Ich habe bei der Sparkasse rund 13 000 Euro Schulden ich bin durch meinen Expartner in diese Situation gekommen. Ich bin alleinerziehend und verdiene den Mindestlohn.Wertgegenstände besitze ich nicht und eine Insolvenz kommt für mich nicht in Frage. Was kann ich der Bank als einen Schuldenvergleich anbieten, leider kann ich nur eine Ratenzahlung anbieten.
Vielen Dank

Weinachtsgeld in der Insolvenz

Guten Tag,Arbeitgeber hat das Weinachtsgeld auf Insolvenzkonto überwiesen. Auf die Nachfrage des Arbeitgebers ob man es zurück uberweise ,wurde gesagt was auf dem Konto ist, bleibt. Habe ich jetzt das Nachsehen?

Privatinsolvenz

Bei meinem Mann wurde am 28.06.2013 das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet.Unsere Frage ist nun, ob mein Mann nach den neuen Regeln schon nach drei Jahren aus der insolvenz kann (wir würden es schaffen die 35% plus Kosten zu zahlen) und wenn ja,was muss er dazu tun? Bis wann muss man einen eventuellen Antrag stellen und wo?
Besten Dank im Vorraus, mfg Raddatz

Privat Insolvenz

hallo, ich bin im sommer 2013 in die privat insolvenz gegangen. Nun habe ich endlich vor 2 monaten einen neuen job gefunden, ein kleiner familienbetrieb. mein direkter arbeitgeber weiss bescheid ich fand es nur fair VOR vertrags unterzeichnung ihn davon in kenntnis zu setzen. Doch seine eltern die auch noch in dem betrieb tätig sind wissen es nicht. nun zu dem eigentlich punkt der mich belastet. Ich bin ind er neuen arbeitsstelle in der buchhaltung tätig, nun hat die Mutter von meinem chef einen antrag bei der bank gestellt das ich eine karte von dem geschäftskonto bekommen soll mit dem vermerk ohne limit. ich meine es ist ja ein toller vertrauensbeweis, immerhin geht es in dem gewerbe um grosse summen. (baubranche) ich habe einfach angst das die bank erstens: sagt nee die kriegt keine und damit wäre mein arbeitsplatz so gut wie gekündigt den ich soll ja die ganze buchhaltung übernehmen wenn die mutter in rente geht. und zweitens : die mutter von der bank jetzt die auskunft bekommt, das ich mich in der privat insolvenz befinde. Da sie ja gute private kontakte zu den bank angestellten hat.

Vergleichsangebot an die Bank

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich habe der Bank einen Schulden Ratenvergleich angeboten auf 1 Jahr. Es besteht nur 1 Gläubiger. Nun möchte die Bank, Einkommensnachweise, ist dies Rechtens? – Denn ich hatte bei dieser Bank schon mal eine Vergleich da wurden keine Einkommensnachweis benötigt. Diese Angebot war damals von der Bank. Des weiteren wollte ich wissen, ob ich dann den Einkommensnachweis schwärzen soll, damit mein Arbeitgeber und meine Kontoverbindung nicht ersichtlich sind? Es geht hierbei um eine Schuld von ca. 7.000,-EUR.
Danke für Ihre Antwort.