Auswärtstätigkeit – Übernachtungsgeld und Verpflegungsmehraufwand
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite für eine deutsche Firma die als Subunternehmen für eine Firma in Österreich tätig ist. Für diese Auswärtstätigkeit bekomme ich pro Arbeitstag 30,00 Euro Auslöse ( siehe oben). Dies ergibt bei 30 Arbeitstagen eine Summe von 900 Euro. Bei einem Zimmerpreis von 25,00 Euro pro Tag benötige ich 750 Euro pro Monat.Meine Frage lautet daher: Ist dieser Betrag bereits im pfändungsfreiem Einkommen enthalten oder darf der nicht gepfändet werden? Bei Urlaub oder Krankheit verringert sich dieser Betrag um die Anzahl der ” erwerbsuntätigen ” Tage ( Beispiel: 14 Tage Urlaub, 16 Tage Arbeit = 480 Euro Einnahmen . Nächster Monat 750 Euro Ausgaben ergibt ein Defizit von 270 Euro das zusätzlich der normalen monatlichen Belastungen und einzeln auftretender Belastungen aufgebrachtwerden muß).



