Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
kurz zu mir, ich befinde mich seit 02.2016 in der Privatinsolvenz und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Nach längerer Krankheitsphase wurde ich 2017 Rückwirkend zu 08.2015 berentet. Ich beziehe die volle Erwerbminderungsrente und seit 2018 unbefristet bis zur meine Regelrente im Jahr 2032. Ich habe in meinem Haushalt noch meinen Sohn zum Unterhalt , der im August 2020 seine Ausbildung beendet. Ich bin unter dem Pfändungsfreibetrag und habe ein Pfändungsfreies Konto.Nun zu meiner Frage/n
Ich konnte nie etwas ins Treuhänderkonto von meiner Rente einzahlen, allerdings hat der Treuhänder meine Genossenschaftsanteile gekündigt (ca. ca. 1500,00 €) und aus einem Arbeitsrechtfall wurde von meinem ehemaligen AG an meinem damaligen Anwalt die ca. 4500,00 € gezahlt. Dieser stand oder steht mit meinem Treuhänder in Verbindung, obwohl der Treuhänder sich nie auch meinem Anwalt gegenüber äußert. Im 02.2021 wäre ja das 5te Jahr um. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich einen Antrag stellen auf Verkürzung? Reicht das Geld für die Verfahrenskosten aus? Was muss ich noch berücksichtigen?
Hoffe ich konnte einen kleinen Einblick geben und sie mir mit ein paar Antworten helfen.



