Amfyre App

Schönen Guten Tag,
mein Name ist Kai Schreiner und ich vertrete die Amfyre UG (haftungsbeschränkt). Wir planen eine soziale Plattform in Form einer App zu veröffentlichen. Ähnlich wie bei Twitter können unsere Nutzer diese gratis nutzen und Inhalte posten und zusammen interagieren. Wir interessieren uns für Ihre Rechtstexte. Dabei haben wir einige Fragen:
1. Sind bei Ihren Rechtstexten auch alle.notwendigen Rechtstexte mit inbegrifffen (Datenschutzerklärung etc.)
2. Ist bei Ihnen auch ein Mandat für diese Rechtstexte verfügbar, sodass unsere Rechtstexte immer auf dem neusten Stand bleiben?
3. Da wir unsere App in ihrer ersten Version weltweit nur auf englischer Sprache veröffentlichen, ist da eine englischsprachige Version dieser Rechtstexte ausreichend? Und bieten Sie auch englischsprachige Rechtstexte an?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Kai Schreiner

UG Gründung Anfrage

Guten Tag,

Wir sind eine internationale Firma mit Sitz in London. Wir haben vor, eine UG in München zu gründen.

Können Sie mir bitte ein paar Infos diesbezüglich mitteilen – vor allem Kosten, Gründungsablauf vom Ausland usw.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob McKenzie

Ltd. Óder anderes

Hallo möchte ein Geschäft gründen wo ich überzeugt bin es funktioniert nur welche Art von Geschäft abschließen?
Möchte am Anfang erstmal probieren oder gleich groß aufziehen?
Groß heißt es geht bis auf 950000euro hoch was ich zum Anfang benötige?
Und das anonym habe zwei ex Frauen die mir Kinder nicht geben aber Unterhalt wollen monatlich sollte Geschäft laufen würde ich gerne Unterhalt zahlen?
Können sie mich anrufen?

Mfg Andreas Hilz

Privatinsolvenz

Guten Abend,

kann man die Dauer auf 3 Jahre verkürzen?
Wenn ja, was sind die Bedingungen?

Liebe Grüße

P-Konto

Hallo,

ich habe wohl im laufe dieser oder letzter Woche eine Kontopfändung erhalten und dies erst jetzt gemerkt als ich den restlichen Lohn vom Monat April abheben wollte ( mein Lohn komm immer so am 8 des Monats).

Wie sieht das nun mit dem Freibetrag aus wenn ich am 4.5.20 ein P-Konto eröffne zählt dann das Geld was aktuell auf dem Konto ist als Geldeingang im Monat Mai obwohl es am 8.4 eingegangen ist, denn dann hätte ich ein Problem da am 8.5 ja wieder mein Lohn kommt oder zählt es als Geldeingang April und ich kann es ganz normal abheben ( hätte ich das Konto im April schon gehabt wäre ich auch nicht über mein Freibetrag gekommen.

Beteiligungs-UG: bestehende private Beteiligungen an Startups in neue UG einbringen

Ich möchte eine Beteiligungs-/Business-Angel-UG gründen, also eine UG mit Geschäftszweck „Eingehen und Halten von Beteiligungen, Vermögensverwaltung”, über die ich in Start-ups investiere. Insbesondere aus steuerlichen Gründen (Exit-Gewinne weitgehend steuerfrei, solange diese reinvestiert und nicht ausgeschüttet werden). Ich habe bereits einige Beteiligungen als Privatperson an Start-ups. Kann ich diese in die UG einbringen, und habe ich dafür dann auch die steuerlichen Vorteile? Wie erfolgt die Einbringung der bestehenden Beteiligungen formal, muss ich da wieder zum Notar? Ist es vorteilhafter, direkt bei Gründung der UG die bestehenden Beteiligungen einzubringen, oder besser in Ruhe zu einem späteren Zeitpunkt?

Restschuldbefreiung/Schufa

Gibt es eine Möglichkeit, rechtlichen Weg das die Schufa den Eintrag löscht?
Nach der Restschuldbefreiung werden die Schulden nur als Erledigt markiert nicht gelöscht, erst nach 3 Jahren…für mich diskriminierend, ich werde daran gehindert am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen…am Ende 9 Jahre.
Obwohl ich nach der Insolvent Schuldenfrei bin.

Ab wann darf nicht mehr gepfändet werden ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage und hoffe sehr, das Sie mir diese beantworten können.

Aufgrund der Corona Krise bietet mein Arbeitgeber derzeit Abfindungen an um die Belegschaft zu reduzieren. Austritt aus der Firma allerdings erst im Herbst.

Auch mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorgelegt. Ich befinde mich im letzten Zug meiner Retschuldbefreiung, das Verfahren wurde vor 2 Jahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung sowie die Abtretungsfrist laufen noch bis 15. diesen Monats.

Im Vertrag steht explizit drin, der Anspruch auf die Abfindung entsteht in dem Moment meiner Unterschrift.

Daher die Frage, darf ich den Vertrag ab dem 16. dieses Monats unterschreiben ohne das die Abfindung im Herbst gepfändet wird oder muss ich noch auf Erteilung der RSB vom Gericht warten die ja vermutlich erst etwas später kommt.

Einem Kollegen ist nämlich vor einem Jahr etwas ähnliches passiert und da wurde die komplette Abfindung an den Treuhänder überwiesen weil sein Arbeitgeber noch immer die Pfändung vorliegen hatte von der Abtretung obwohl die Abtretung bereits verstrichen war.

Daher dachte ich ich frage lieber mal nach.

Viele Grüße und gute Gesundheit

Markus

Leasingvertrag Audi S5

Guten Tag,

der Leasingvertrag wurde für einen Audi S5 abgeschlossen im Februar 2017 für drei Jahre. Das Fahrzeug wurde bereits zurückgegeben ohne merkliche Mängel, es besteht jedoch eine Nachzahlung in Höhe von 5862,48 € auf Grund der Mehrkilometer welche sich wie folgt zusammen stellen:
Mehrkilometer: 24.792 km
Mehrkilometer Preis Fahrzeug: 9,20 ct
Mehrkilometer Preis Wartung & Verschleiß: 10,40 ct

Beim Verkauf wurde uns leider vom Verkäufer Herrn Dominik Reinhard nicht dargelegt, dass Wartung & Verschleiß hier ebenso fällig wird, wir sind von einem Mehrkilometerpreis 9,20 ct ausgegangen, welches der gleiche Preis wie bei Herrn Sellinger und seinem geleasten SQ 5 war. Zusätzlich haben wir das Paket Business Fleet gebucht, welches ebenso die Reparaturen etc. Abdecken sollte. Dass dies nur für die Inklusivkilometer gilt, hat uns Herr Reinhard leider auch verschwiegen.

Ebenso haben wir nach Überschreiten der inklusive Kilometer (60.000 €) alle Wartungen, Verschleiß, Reparaturen etc. selber gezahlt, da uns mitgeteilt wurde, dass es nicht mehr abgedeckt sei über den Leasingvertrag. Aus meiner Sicht wird hier doppelt beziehungsweise dreifach abgerechnet.

Privatinsolvenz und Steuern

Ich bin in der Altersteilzeit und in Privatinsolvenz Der Pfändungsbetrag wurde anhand meines Betriebsnetto und dem Aufstockungsbetrag( Brutto, wird nachträglich versteuert) ermittelt.
Da der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.1 Nr.1g EStg) unterliegt, muss im Folgejahr Steuern nachgezahlt werden.
Ich verstehe nicht das ich jetzt noch die Steuern für den Aufstockungsbetrag nachzahlen muss, müsste der nicht aus der Insolvenzmasse gezahlt werden weil in dieser auch eingezahlt wurde. Wäre ich nicht in der Altersteilzeit müsste ich auf mein Netto keine Steuern nachzahlen.
Können sie mir darauf eine plausible Antwort darauf geben?