Pfändungsfreigrenze Saisonjob
Guten Tag,
ich habe einen befristeten Saisonjob von April – Oktober. Mein Einkommen liegt bei ca. 1850 Netto. Nun steht mir auf meinem P Konto nur ein Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze zur Verfügung, Rest ca. 700€ wird gepfändet (Steuerschulden).
Da jetzt schon feststeht das ich ab November bis März 2021 ALG 1 beziehe ist der gepfändete Betrag von ca. 700 nicht als benötigte Rücklage für diese Zeit möglich.
Meine Frage:
Habe ich ein Recht die Freigrenze auf des jährliche Einkommen berechnen zu lassen damit ich für die Durststrecke im ALG1 etwas mehr Geld zur Verfügung habe um nicht zu sehr auf das Einkommen meines Mannes angewiesen zu sein?
Besten Dank für Ihre Hilfe!.Familie R aus Z



