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Wie wird die UG (haftungsbeschränkt) besteuert?

11. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Wie wird die UG besteuert?

Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie unter gewissen Voraussetzungen der Kapitalertragsteuer.

1. Körperschaftsteuer

Gemäß § 1 Abs. 1 KStG ist die UG als Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen. Sie beläuft sich auf 15 % des zu versteuernden Einkommens. Darüberhinaus werden von diesem Steuerbetrag 5,5 % als sog. Solidaritätszuschlag erhoben.  Insgesamt ergibt sich somit ein einheitlicher Steueranteil von 15,825 %.

2. Gewerbesteuer

Betreiben Sie eine UG wird diese aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig als Gewerbebetrieb steuerlich erfasst. Somit unterliegt die Gesellschaft grundsätzlich der Gewerbesteuer, die bundesweit eine der wesentlichen Einnahmequellen der Gemeinden darstellt. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom lokalen Gewerbesteuerhebesatz und beläuft sich auf etwa 15 %. Sie wird auf den Ertrag der Gesellschaft erhoben.

3. Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommen- und der Körperschaftsteuer, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zu entrichten ist. Bei ihr ist danach zu differenzieren, ob Sie eine Gewinnausschüttung vornehmen oder nicht.

  • Gewinnausschüttung wird vorgenommen: Möchten Sie nach einem gewinnbringenden Geschäftsjahr die Gewinne der Gesellschaft an die Gesellschafter ausschütten, werden diese Gewinnausschüttungen mit der Kapitalertragsteuer besteuert.
  • Gewinnausschüttung unterbleibt: Verbleiben die Gewinne Ihrer UG (haftungsbeschränkt) im Unternehmen, entsteht keine zusätzliche Belastung durch die Kapitalertragsteuer.

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 %. Der endgültige Steuersatz beträgt 26,5 %, weil hier ebenfalls der Solidaritätszuschlag zusätzlich erhoben wird.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-11 19:11:312017-02-28 19:17:07Wie wird die UG (haftungsbeschränkt) besteuert?

Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Ja, Sie müssen Ihre UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt steuerlich anmelden, damit diese voll funktionsfähig ihren Betrieb aufnehmen kann.

Automatische steuerliche Anmeldung durch Gewerbeanmeldung

Sobald Sie Ihr Unternehmen durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anmelden, erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt von Amts wegen – sprich automatisch.

Steuerliche Anmeldung selbst vornehmen

Wir empfehlen stets unseren Mandanten sich so früh wie möglich um eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt zu kümmern. Sie selbst haben für die steuerliche Anmeldung mittels des sogenannten Steuerfragebogens einen Monat Zeit (§ 137 AO).

Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuerfragebogen und erfahren Sie anhand der vorhandenen Checkliste wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind.

Sobald Sie die steuerliche Anmeldung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt vorgenommen haben, erhalten Sie eine Steuernummer.

Beachten Sie: In der Praxis kann es mehrere Wochen dauern bis eine Steuernummer vom Finanzamt vergeben wird.

Betrieb erst mit Steuernummer voll funktionsfähig

Ohne die zugeteilte Steuernummer können Sie zwar den Betrieb Ihres Unternehmens aufnehmen, voll funktionsfähig ist Ihre UG aber noch nicht. Ohne eine Steuernummer ergeben sich einige Nachteile für den tagtäglichen Betrieb des Unternehmens. Zum einen ist Ihre UG ohne Steuernummer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zum anderen ist sie nicht in der Lage Rechnungen an Kunden etc. auszustellen.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 19:53:222017-03-01 19:21:38Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Welche Vorteile hat die UG?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Vorteile bietet mir die UG als Gründer?

Seit ihrer Einführung ist die UG (haftungsbeschränkt) insbesondere aufgrund ihrer Vorteile eine sehr gut angenommene Gesellschaftsform.

Diese Vorteile erwarten Sie mit der Gründung einer UG:

1. Vorteil: Geringes Stammkapital und geringe Kosten der Gründung

Die UG stellt für Ihr Gründungsvorhaben eine sehr günstige Alternative zu den üblichen Gesellschaftsformen dar.

Der bedeutsamste Vorteil liegt in dem geringen Stammkapital von nur 1 €, das zur Gründung völlig ausreichend ist. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, wie etwa der GmbH mit einem erforderlichen Stammkapital von 25.000 € / 12.500 €, fallen die Kosten der Gründung einer UG durch das geringe Stammkapital wesentlich günstiger aus.

Entschließen Sie sich zur Gründung einer UG stehen Ihrem Vorhaben finanzielle Hindernisse grundsätzlich nicht entgegen. Aufgrund dieses Vorteils erfreut sich die UG in Existenzgründerkreisen einer besonders großen Popularität.

2. Vorteil: Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht in dem persönlichen Haftungsausschluss der Gesellschafter. Unabhängig von der geringen Stammeinlage ist Ihre persönliche Haftung grundsätzlich beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Nur in Ausnahmefällen kann die Haftung auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter durchgreifen. Abgesehen von diesen Ausnahmen, haften Sie als Gesellschafter nur mit Ihren Einlagen.

3. Vorteil: Eigene Rechtspersönlichkeit und juristische Person

Bei der UG handelt es sich um eine juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie tritt im Rechts- und Geschäftsverkehr selbstständig im eigenen Namen auf und schließt eigenhändig Verträge. Die Namen der Gesellschafter werden in aller Regel nicht nach außen getragen.

4. Vorteil: Steuerersparnisse durch Körperschaftsteuer

Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 KStG). Diese beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % sorgt das zu deutlichen Steuerersparnissen.

Ein weitere Möglichkeit Steuern zu sparen besteht zudem in der Bildung von stillen Reserven. Erfahren Sie hier mehr zu dem Vorteil der Bildung von stillen Reserven und den weiteren Vorteilen einer UG (haftungsbeschränkt).

5. Vorteil: Freie Wahl des Geschäftsführers

Als Gesellschafter einer UG sind Sie nicht auch zur Übernahme der Aufgaben des Geschäftsführers verpflichtet. Sie haben mit der UG die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Durch die „freie“ Wahl des Geschäftsführers, können Sie Ihre persönliche Haftungsgefahr weiter verringern.

6. Vorteil: Möglichkeit einer „Ein-Mann-UG“

Möchten Sie in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen ohne weitere Gesellschafter an Ihrem Unternehmen zu beteiligen, hält die Gesellschaftsform der UG die Möglichkeit der Gründung einer „Ein-Mann-UG“ für Sie bereit.

7. Vorteil: Einfache Veräußerungsmöglichkeit

Sollten Sie den Wunsch hegen Ihre UG wieder verkaufen zu wollen, besteht ein weiterer Vorteil in der leichten Vornahme einer Veräußerung. Hierzu reicht die Abtretung Ihrer UG-Anteile an den Erwerber des Unternehmens aus.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 17:39:422017-02-28 20:28:50Welche Vorteile hat die UG?

Ist meine persönliche Haftung bei der UG ausgeschlossen?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist meine persönliche Haftung bei der UG (haftungsbeschränkt) ausgeschlossen?

Ja. Eines der wichtigsten Ziele der Gründung einer UG besteht in der kostengünstigen Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung.

Wie auch bei der GmbH handelt es sich bei der UG um eine Gesellschaftsform, die Ihre persönliche Haftung grundsätzlich ausschließt. Der große Vorteil gegenüber der GmbH besteht darin, dass das Erfordernis der Einbringung von einer Stammeinlage in Höhe von 25.000 € / 12.500 € entfällt. Zur Gründung einer UG genügt bereits eine Einlage von 1 €.

Alles zum Thema UG Gründung

Trotz der geringen Einlage von 1 € ist Ihre persönliche Haftung bei der UG – genau wie bei der GmbH – beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Als Gesellschafter einer UG haften Sie also in aller Regel nur mit dem, was Sie in die Gesellschaft an Einlagen eingebracht haben.

Die Kombination der Haftungsbeschränkung trotz des geringen Stammkapitals stellt sich für viele Startup-Unternehmen als immenser Vorteil dar und ist ausschlaggebend für die Wahl der UG.

Grundsätzlich haftet die Gesellschaft für Verbindlichkeiten

Die UG ist eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbHG) und zeichnet sich durch eine eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Rechtsverkehr selbstständig auf und schließt eigenhändig Verträge ab. Als haftungsbeschränkende Gesellschaft haftet die UG grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 16:18:432017-01-16 14:40:06Ist meine persönliche Haftung bei der UG ausgeschlossen?

Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

9. Januar 2017/10 Kommentare/in GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

Wenn Sie als Gründer über ein Unternehmen mit mehreren Anteilseignern nachdenken, stoßen Sie mit einer ziemlichen Gewissheit zunächst auf die klassischen Formen der Personengesellschaften. Hierunter fallen insbesondere:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wenn für Sie der Ausschluss der persönlichen Haftung nicht von zentraler Bedeutung ist, halten die Rechtsformen der GbR und OHG einige Vorteile für Sie bereit.

Inhalt dieser Seite:

  • Welche Vor- & Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?
  • Die GbR: Vor- & Nachteile im Überblick
  • Die OHG: Vor- & Nachteile im Überblick


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Die GbR: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der GbR:

Die GbR ist für viele Gründer der schnellste und einfachste Weg in die eigene Selbstständigkeit mit einem Unternehmen. Als erste und einfachste Form der Personengesellschaften, kann die Gründung schnell und unkompliziert erfolgen.

Gerade finanziell schwächer aufgestellte Gründer können mit der GbR leicht ihr Unternehmen in die Welt rufen, da das Gesetz für die Gründung einer GbR kein Mindest-Stammkapital vorsieht.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass jeder Gesellschafter einer GbR ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten erhält.

Auch nach der Gründung besteht bei der GbR kaum bürokratischer Aufwand. Es besteht keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Vielmehr darf die Buchhaltung frei organisiert werden.

Die Geschäftsführung einer GbR wird in aller Regel von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer GbR nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der GbR noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.

Die GbR kann in steuerlicher Hinsicht insbesondere durch die Kleinunternehmerregelung Vorteile erzielen. Hiernach gilt: Wer im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich einen Jahresumsatz von weniger als 17.500 € brutto erwirtschaftet, muss keine Umsatzsteuer abführen.

Die Nachteile der GbR:

Der Hauptnachteil der GbR besteht in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.

Ein weiterer Nachteil besteht in der einfachen Auflösung einer GbR. Trifft der Gesellschaftsvertrag nicht hinreichende Regelungen durch Fortsetzungsklauseln wird die GbR bereits mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst.

Anders als bei den Kapitalgesellschaften trägt die GbR keine Firmierung. Das bedeutet, dass die GbR keinen Namen hat, unter dem sie Geschäfte betreibt. Vielmehr sind neben der sogenannten „Geschäftsbezeichnung“ zusätzlich die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter anzugeben.

Ein steuerlicher Nachteil gegenüber den Kapitalgesellschaften besteht darin, dass die GbR nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern Spitzensteuersätzen der Einkommensteuer von bis zu 45 % unterliegt.


Die OHG: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der OHG:

Die OHG ist eine der GbR in ihren Vorteilen sehr ähnelnde Gesellschaftsform und fällt ebenfalls unter die Personengesellschaften.

Sie ist ein kaufmännisches Unternehmen, das an eine bestimmte Größe und einen bestimmten Mindestumsatz anknüpft. Dadurch genießt die OHG im Geschäftsverkehr ein höheres Ansehen als die GbR.

Wie auch die GbR sieht das Gesetz für die Gründung einer OHG kein Mindest-Stammkapital vor.

Weiterhin erhält jeder Gesellschafter ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Auch im Gesichtspunkt der Geschäftsführung decken sich die Vorteile der OHG und der GbR. Die Geschäftsführung einer OHG wird in den allermeisten Fällen von den Gesellschaftern selbst übernommen. Anders als bei der GmbH und der UG haftet der Geschäftsführer einer OHG nicht für die Insolvenzverschleppung. Es besteht weder eine Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten gegenüber der OHG noch eine Haftung für die Missachtung von Kapitalaufbringungsvorschriften.

Ein wesentlicher Vorteil der OHG besteht in der Möglichkeit einer Firmierung. Sie können Ihrer OHG einen individuellen Namen geben, der Ihnen im zukünftigen Geschäftsverkehr zugute kommen wird. Ihrer Phantasie sind bei der Namenswahl kaum Grenzen gesetzt.

Die Nachteile der OHG:

Schon bei der Gründung einer OHG sind die Kosten höher als bei der GbR, da sie als Handelsgesellschaft beim Handelsregister angemeldet werden muss und hierfür die Dienste eines Notars erforderlich sind.

Wie auch bei der GbR besteht der Hauptnachteil der OHG in der persönlichen Haftung. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft.

Als Personengesellschaft unterliegt die OHG ebenfalls nicht den niedrigeren Steuersätzen der Körperschaftsteuer von derzeit 15,6 %, sondern der Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von bis zu 45 %. Der Unterschied kann erheblich sein.

Ein weiterer Nachteil der OHG besteht in der umfangreichen Pflicht zur Buchführung und zur Publizität. Die Bilanzen einer OHG müssen veröffentlicht werden.

Alles zum Thema GbR / OHG Gründung


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 13:34:532019-10-24 10:30:44Welche Vor- und Nachteile hält die GbR / OHG für mich bereit?

Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?

9. Januar 2017/2 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die Vorteile im Überblick

Ein besonderer Vorteil der GmbH & Co. KG besteht in der Beschränkung der persönlichen Haftung. Durch die Mischform wurde ein großer Nachteil der „klassischen“ KG ausgeschaltet – die „Vollhaftung“ des Komplementärs. Während die GmbH & Co. KG die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt, rückt die GmbH in die Stellung des Komplementärs. Dadurch haften die Gesellschafter der GmbH & Co. KG nach Einbringung ihrer Einlagen nicht mehr mit dem privaten Vermögen. Die Gesellschafter der Komplementärs-GmbH hingegen haften nicht mehr, sobald die Einlage der GmbH erbracht worden ist. Da beide Einlagen bei der Gründung einer GmbH & Co. KG zeitgleich erbracht werden, ist die private Haftung beschränkt.

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Alles zum Thema GmbH & Co. KG Gründung

Für Familien- und Traditionsunternehmen vorteilhaft ist die Möglichkeit auch bei der Beteiligung vieler Kommanditisten die Leitung des Gesamtunternehmens zu zentrieren, da die eigentlich nicht zur Vertretung der KG befugten Kommanditisten über eine Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer die KG lenken können. In der Praxis sind die Kommanditisten häufig zeitgleich als Gesellschafter der GmbH tätig. Hierdurch kann eine umfassende Leitungsbefugnis im gesamten Unternehmen sichergestellt werden.

Gleichzeitig können Gesellschafter und Investoren leichter einbezogen werden – ohne sich dabei an der Geschäftsführung beteiligen zu müssen.  Zur erleichterten Aufnahme bedarf es lediglich der Abänderung des KG-Gesellschaftsvertrags. Eine erneute notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Die vorgenommenen Änderungen müssen lediglich notariell zum Handelsregister angemeldet werden.

Durch die erleichterte Aufnahme von Gesellschaftern oder Investoren kann eine steuerlich vorteilhafte Beteiligung am Gewinn des Unternehmens geschaffen werden. Im Falle einer Entnahme ist diese ebenfalls steuerlich vorteilhaft, da die GmbH & Co. KG-Gesellschafter mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert werden. Im Vergleich zu GmbH-Gesellschaftern, die neben der Kapitalertragssteuer auch die Körperschaftssteuer zu entrichten haben, wirkt sich der individuelle Einkommenssteuersatz steuerlich vorteilhaft aus.

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH & Co. KG in steuerlicher Hinsicht liegt im Bereich der Gewerbesteuer. Aufgrund der Tatsache, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, hat sie einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 24.500 €. In den darauffolgenden Jahren unterliegt sie einer günstigen Staffelungsregelung. Zudem kann von einer deutlichen Gewerbesteuerentlastung profitiert werden, da die anfallende Gewerbesteuer bei den Kommanditisten in Höhe des vom Hebesatz unabhängigen Pauschalbetrags auf die Einkommenssteuer angerechnet werden kann, soweit die Kommanditisten die Einkommensteuer tatsächlich entrichten müssen. Andernfalls besteht keine Anrechnungsmöglichkeit und die Gewerbesteuer muss abgeführt werden.

Da die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist und eine individuelle Besteuerung der Gesellschafter stattfindet, ist die Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich. Verluste der KG-Gesellschafter können von den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsquellen abgezogen werden.

Die GmbH & Co. KG bietet weiterhin die Option der buchwertneutralen Übertragung von Wirtschaftsgütern. Dies sorgt bei der Anteilsübereignung für eine höhere Fungibilität, da statt der Anteile auch Wirtschaftsgüter übertragen werden können.

Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer GmbH & Co. KG. Ist der Unternehmensverkauf entschieden, genügt es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Auch auf Seiten des Käufers besteht ein Vorteil der GmbH & Co. KG in der Schaffung von Abschreibungspotenzial. Der Kauf einer GmbH & Co. KG ermöglicht es dem Käufer den Kaufpreis abzuschreiben. Dieser Umstand sorgt in der Praxis oftmals zu höheren Kaufpreisen für eine GmbH & Co. KG.

Die Nachteile im Überblick

Einer der größten Nachteile bei der Gründung einer GmbH & Co. KG besteht in den Formalitäten.

Im Gründungsprozess entsteht durch die Gründung und Kombination zweier Gesellschaften ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. Es bedarf bei der Ausarbeitung eines umfänglichen Gründungsplans, zweier individueller Gesellschaftsverträge sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Auch im Bezug auf die laufenden Verwaltungskosten birgt die Rechtsform der GmbH & Co. KG Nachteile. Da zwei Unternehmen bestehen, ist die Erstellung von gesonderten Jahresabschlüssen erforderlich. Zudem entstehen höhere IHK-Gebühren. Ein weiterer Nachteil kann in dem Erfordernis der doppelten Buchführung und Bilanzierung gesehen werden.


Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 13:23:512019-10-24 11:32:51Welche Vor- und Nachteile birgt die GmbH & Co. KG?

Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor oder warte ich die Gründung der UG ab?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor oder warte ich die Gründung der UG ab?

Bei dem Betrieb einer UG (haftungsbeschränkt) ist grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. Diese Aufgabe hat grundsätzlich der Geschäftsführer des Unternehmens zu übernehmen.

Der richtige Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung

Zu welchem Zeitpunkt die Gewerbeanmeldung zu erfolgen hat, ist nicht festgeschrieben. In der Praxis empfiehlt sich allerdings

  • die Gründung des Unternehmens abzuwarten und
  • die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung in das Handelsregister

durchzuführen. Andernfalls können unangenehme Konsequenzen für die Gesellschafter der UG entstehen.

Gefahr der persönlichen Haftung

Die Gewerbeanmeldung Ihrer UG kann auch vor der Handelsregistereintragung beim Gewerbeamt vorgenommen werden – allerdings mit einer unbequemen Auswirkung auf die Gesellschafter des Unternehmens.

Erfolgt die Gewerbeanmeldung vor dem Abschluss der eigentlichen Gründung ist Ihr Unternehmen zwingend mit der Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt) i. G.“ [meint: UG (haftungsbeschränkt) in Gründung] zu führen. Bei dieser Vorgehensweise nehmen Sie die Gewerbeanmeldung vor, obwohl der Gründungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen wurde. Die Konsequenz daraus ist, dass die Gesellschafter in die persönliche Haftung geraten.

Einfaches Verfahren der Gewerbeanmeldung

Folgen Sie der Empfehlung die Gewerbeanmeldung erst nach der Gründung Ihres Unternehmens vorzunehmen, entsteht Ihnen grundsätzlich kein weiterer Aufwand in Bezug auf die Formalitäten einer Gewerbeanmeldung. Die Vornahme einer Gewerbeanmeldung ist meist unproblematisch. Im Prinzip handelt es sich um eine bloße Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt, die auch postalisch vorgenommen werden kann. Die anfallenden Kosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und belaufen sich meist auf 10 € bis 60 €. Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung stellt Ihnen das Gewerbeamt einen Gewerbeschein aus.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 12:08:132017-02-28 19:57:11Nehme ich als Gründer eine Gewerbeanmeldung vor oder warte ich die Gründung der UG ab?

Ist bei der UG eine Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist bei der UG eine Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist als Kapitalgesellschaft zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Erfüllung dieser Pflicht obliegt dem Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft (§ 41 GmbHG).

Doppelte Buchführung und Handelsbilanz erforderlich

Um dieser Pflicht nachzukommen, hat der Geschäftsführer alle geschäftlichen Vorgänge (Einnahmen, Ausgaben, etc.) mittels der sog. „doppelten Buchführung“ aufzuzeichnen. Gemeint ist hiermit die exakte und zeitlich nahe Dokumentierung eines jeden finanziellen Geschäftsereignisses auf zwei buchhalterischen Konten (Soll und Haben). Damit einzelne Vorgänge nicht unbeachtet bleiben, ist eine tägliche Verbuchung zu empfehlen. Darüberhinaus ist der Geschäftsführer dazu verpflichtet eine Handelsbilanz aufzustellen.

Das System der doppelten Buchführung erlaubt einen schnellen Einblick in das Vermögen und die einzelnen Schuldenpositionen der UG.

Kleinere Gesellschaften von GuV und Veröffentlichungen befreit

Der Gesetzgeber sieht für kleinere UGs keine Pflicht zur Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) vor. Vielmehr reicht das Vorlegen der Bilanz mit dem entsprechenden Anhang bereits aus. Beides ist beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 267 HGB). „Kleinstgesellschaften“, zu denen sich ins besonders viele Startup-Unternehmen zählen, sind nicht verpflichtet ihre Zahlen zu veröffentlichen.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 11:59:582017-03-15 13:16:49Ist bei der UG eine Buchführung und Bilanzaufstellung erforderlich?

Genügt das Ansparen von 12.500 € Stammkapital bereits zur Umwandlung in eine GmbH?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Reicht das Ansparen von 12.500 € Stammkapital bereits zur Umwandlung in eine GmbH aus?

Ja, zur Umfirmierung einer UG in eine GmbH genügt bereits das Ansparen von 12.500 € Stammkapital. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). Sobald das Stammkapital nachweislich angespart worden ist, kann die Umwandlung durch einen Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafter erfolgen.

Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe des Beschlusses.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 11:27:272017-03-08 12:09:22Genügt das Ansparen von 12.500 € Stammkapital bereits zur Umwandlung in eine GmbH?

Ist die Umwandlung der UG in eine GmbH verpflichtend?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist die Umwandlung der UG in eine GmbH verpflichtend?

Nein, die Umwandlung der UG in eine GmbH ist nicht verpflichtend.

Haben Sie erst einmal 12.500 € / 25.000 € Stammkapital mit Ihrer UG angespart, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Gesellschaft in eine klassische GmbH umwandeln möchten (§ 5a Absatz 3 GmbHG).

Umwandlung der UG zur GmbH: Pflicht zur Umwandlung besteht nicht

Der Gesetzgeber hat die UG als „kleinere“ Variante der GmbH speziell für finanziell schwächere Existenzgründer eingeführt, um diese während ihres Einstiegs in die Selbstständigkeit vor einer zu großen Haftung zu bewahren. Obwohl der Gesetzgeber bereits mit der Einführung der UG den Gedankengang ihrer späteren Umwandlung in eine „richtige“ GmbH verfolgte, besteht eine Pflicht zur Umwandlung nicht. Vielmehr kann die UG dauerhaft als solche bestehen bleiben.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 11:24:262017-03-01 19:23:39Ist die Umwandlung der UG in eine GmbH verpflichtend?
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