Privatinsolvenz
Ich hatte 2012 mit der Privatinsolvenz angefangen und hatte bis Ende Dezember 2018 jeden Monat an meine Gläubiger bezahlt. Ich hatte niemanden vergessen.
Alle anderen Gläubiger haben auf die Restschulden verzichtet. Während einer der Gläubiger jetzt noch einmal die gleiche Summe fordert, die ich bezahlt hatte.
Allerdings habe ich keine Restschuldbefreiung beantragt, da mir das niemand gesagt hatte. Ich habe nur ein Urteil indem dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und der Beginn mitgeteilt wurde.
Es lief alles damals über die Schuldner Beratung von der Arbeitsagentur.
Ich hatte von Januar 2019 bis heute keine weiteren bzw. Neuen Schulden mehr gemacht.
Muss ich dem alten Gläubiger dessen alte Schulden ich schon bezahlt hatte, noch einmal dieselbe Höhe bezahlen? Und darf der mir mit Vollstreckung drohen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.



