Abfindung Wohlverhaltensphase Nachtrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Antwort, auf meine Ursprüngliche Frage, die ich zur Einordnung nochmal unten bei geschrieben habe.
Ich habe noch eine Nachfrage dazu. Das Budget welches im Abfindungsprogramm vergeben wird ist begrenzt und dementsprechend könnte man wenn ich bis Mai warte, nur hoffen, das noch Budget verfügbar ist, natürlich wäre es aber auch mehr als ärgerlich wenn so kurz vor Ende noch die Abfindung gepfändet werden würde.
Daher nur 1 abschließende Frage, wenn ich mein Interesse jetzt bekunde an einer Abfindung verbunden mit einem Verlassen der Firma im Juli oder August und ich den Aufhebungsvertrag dann im Februar vorgelegt bekomme zur Unterschrift, die Unterschrift aber erst nach Ende der Wohlverhaltensphase leiste, wäre das dann rechtlich in Ordnung, weil der Auftrag zwar noch in der Wohlverhaltensphase gestartet wurde um sich die Abfindung zu sichern, aber meine Unterschrift erst nach der Wohlverhaltensphase geleistet wurde und ich den Vertrag auch erst dann abschicken würde zur Personalabteilung. Wäre das in Ordnung rein rechtlich gesehen, wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt ?
Viele Grüße und ich hoffe wirklich das Sie mir das noch beantworten können
Loui
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kurze Frage und hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.
Und zwar ist meine Restschuldbefreiung im Mai diesen Jahres abgeschlossen.
Mein Arbeitgeber bietet derzeit für Mitarbeiter ein Abfindungsprogramm an. Es besteht die Möglichkeit jetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und das Unternehmen im Juli bzw… August also nach der Restschuldbefreiung zu verlassen. Steht mir die Abfindung komplett zu, wenn ich den Aufhebungsvertrag jetzt unterzeichne, aber erst im Juli oder August das Unternehmen verlasse ? Die Abfindung würde natürlich auch dann erst gezahlt werden. Nachdem was ich hier zu dem Thema gelesen habe, müsste das doch so ein oder ? Weil ich das Unternehmen erst gute 2-3 Monate nach der Restschuldbefreiung verlassen würde und dann auch die Abfindung erst gezahlt wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Beste Grüße Loui



