Finanzamt

Meine Frage lautet,
Ich bin in Privatinsolvenz und jeden Monat werden knapp 450€ an den Treuhänder überwiesen. Ich muss alle 3 Monate Vorrauszahlung in Höhe von 165€ ans Finazamt leisten( nicht selbstständig).
Weil die rechnen mein Gehalt und die Erwernsminderungsrente meines Mannes zusammen.
So bleibt mit aber alle 3 Monate weniger wie der Pfändungsfreibetrag bei mir wäre.
Ist das richtig so?

Aufwandsentschädigung Feuerwehr Pfändbar

Hallo,
ich habe am Anfang der Coronazeit für 6 Wochen zuhause bleiben müssen ( von der Arbeit). In dieser Zeit habe ich die extra hierfür eingerichtete Tagschicht der Freiwilligen Feuerwehr mit unterstützt (ca 5 Wochen Mo – Fr. für 9-10 Std.). Hierfür gibt es nun eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Ist dieses Geld nun Pfändbar oder nicht. In meinem Fall geht es um ca. 1500€.
Kann ich einen Antrag stellen auf unpfändbarkeit und wenn ja, wo muss ich diesen stellen.
Vielen Dank schonmal
MfG
BEMA

Ausbildungsversicherung

Hallo!

Ich habe einen etwas komplizierteren Fall. Es handelt sich um eine Ausbildungsversicherung die mein Vater im Jahre 2009 für meine Sohn (derzeit 11 Jahre alt) abgeschlossen hat.

Mein Vater ist Mitversicherte Person und mein Sohn ist versicherte Person. Ich persönlich werde in diesem Vertag überhaupt nicht geführt namentlich. Auch nicht als Bezugsberechtigte Person oder ähnliches.

Nun ist es so, das mein Vater im Dezember 2018 verstorben ist. Mein Sohn ist noch zu jung um den Vertrag rechtlich übernehmen zu dürfen. Versicherungstechnisch dürfte dieser Vertrag eigentlich gar nicht mehr existieren. Ich habe mich wegen meiner Insolvenzgeschichte geweigert den Vertrag zu übernehmen.

Der Vertrag schlummert nun also bei der Versicherung unter dem Namen: An die Erziehúngsberechtigen von XY… weiter. Der Vertrag wird auch weiter bezahlt monatlich, was eigentlich auch nicht korrekt ist, da dieser Vertrag mit dem Tot meines Vaters nicht mehr existieren dürfte.

Ich habe im Prinzip nie gewusst um welchen Rückkaufswert es da geht. Ich dachte es wäre geringfügig. Aber wir sprechen hier über einen Rückkaufswert von über 5300€. Finanziell geht es mir derzeit nicht gerade rosig und ich habe letzte Woche auch meine Arbeitsstelle verloren. Das Geld könnte ich daher wirklich gut benötigen. Ich befinde mich persönlich in der Wohlverhaltensphase seit etwa einem Jahr. Drei Jahre habe ich noch vor mir. Ich bin 42 Jahre alt.

Fragen über Fragen also:

A) Kann ich mir das Geld auszahlen lassen ohne das mein Insolvenzverwalter Ansprüche stellen kann?

B) Es gibt doch auch diesen gewissen Freibetrag an angesparten Kapital von 4500,00€ in meiner Altersklasse. Dürfte ich dies zumindest behalten? Oder ist das etwas anderes?

C) Der Insolvenzverwalter weiß meines Wissens überhaupt nichts von diesem Vertrag. Da ich ja nirgendwo darin namentlich vorkomme. Ich könnte den Rückkaufswert auf ein Konto meines Freundes oder eines Bekannten auszahlen lassen. Versicherungstechnisch ist das kein PRoblem…das weiß ich. Sofern bei der Versicherung keine Abtretung auf diesem Vertrag eingetragen ist sollte dies doch ohne weiteres klappen oder?

D) Sofern eine Auflösung des Vertrages nicht möglich ist… könnte ich hier über eine Teilauszahlung verfügen bzw. dürfte ich ein Policendarlehen aufnehmen um mir eine Summe x auszahlen zu lassen?

Über eine Antwort zu dem Thema würde ich mich freuen.

Vlg Elmo

Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
ich hätte folgende Frage. Ich habe 2016 Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Meine Tochter wird, wenn alles gut läuft, in diesem Monat ihre Gesellenprüfung ablegen. Wie verhält es sich dann mit der Unterhaltspflicht? Zählt diese ab dem Zeitpunkt der bestandenen Gesellenprüfung dann nicht mehr. Ausserdem hätte ich gerne gewusst, wie oft sich der Treuhänder während der Wohlverhaltensphase melden sollte. Ich habe gelesen, dass jährlich ein Formular ausgefüllt werden muss, welches der
Treuhänder mir zuschickt. Bis heute habe ich so etwas seit 2017 nicht erhalten.

Domainpfändung

Privatinsolvenz

Ich bin gezwungen in die Privatinsolvenz zu gehen.
Können Sie mich dabei unterstützen?
Ich komme aus 18311 Ribnitz-Damgarten
Mit freundlichsten Grüßen
Martin S.

Inkasso

Durch widrige Umstände bin ich in grosse finanzielle Schwierigkeiten geraten. Details führen hier zu weit. Tatsache ist, ich habe ein Inkasso über 1.602,58 € + 63,66 Mahnkosten + 215,- € Inkassokosten vorliegen. Ich habe nur eine Witwenrente von 925 € und kann diese Summe auf keinen Fall bezahlen. Man bietet mir nun eine Ratenzahlung von 25 € monatlich. an. Nun meine Frage : 1. Sind die Kosten gerechtfertigt ? 2. Ich habe ein P-Konto und liege ja unter der Pfändungsschutzgrenze, sollte ich überhaupt auf die Ratenzahlung eingehen, da ich mit jedem Cent rechnen muss ?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Auslöse aus eigener Insolvenz

Ich bestrebe die Insolvenz innerhalb 3 Jahren zu beenden (35%)
Mein Fahrrad wurde der Masse zugeführt und verwertet. Ich habe es aus der Masse heraus gekauft, mit Ratenzahlung. Was passiert wenn die Raten bei Ablauf der 3 Jahre nicht den Betrag der Verwertung erzielen?

Corona-Soforthilfe und P-Konto

Im Rahmen der Corona-Soforthilfe-NRW wurden mir 9000,- Euro angewiesen, allerdings auf mein P-Konto. Zugleich hat meine Bank das Konto gekündigt, da es als Privatkonto geführt wurde. Da auch gewerbliches Einkommen erzielt wurde, sei die Bank lt AGB dazu berechtigt. Die Frage ist nun, darf die Bank die den Freibetrag übersteigende Summe an meine Gläubiger abführen? . Die meisten Kommentare im Internet bejahen dies.

Allerdings gibt es eine Entscheidung des LG Köln vom 23.4.2020 Az. 39 T 57/20
Hieraus geht hervor, dass die Soforthilfe unpfändbar ist. Was ist nun für mich zu tun?

Besten Dank.