Restschuldbefreiung erteilt und Folgen

Meinem Sohn wurde am 6.5.20 der Beschluss die Restschuldbefreiung gem §300 Abs 1 Satz Nr 3 InsO erteilt. Er wandelte sein Schutzkonto um und konnte vom Arbeitgeber den vollen Lohn ohne Abzüge erhalten. Im Folgenden gab es vom Arbeitgeber eine Einhaltung des Folgelohns, weil die Kanzlei des Insolvenzbegleiters keinen rechtsgültigen Beschluss erhalten habe und deshalb einen Teil des Lohnes einhalte.
Was ist hier von meinem Sohn zu tun und wieviel Beschlüsse sind dafür eigentlich nötig und an die nötigen Stellen zu senden?

Girokonto gekündigt – Überweisung auf Basiskonto

Hallo zusammen,
meine Bank hat mir nach einem Jahr in der Insolvenz nun am 04.06. das Girokonto gekündigt. Ich habe dann bei der selbigen ein Basiskonto beantragt, welches am 11.06. eröffnet wurde. Am selben Tag habe ich die Überweisung des Guthabens veranlasst und noch immer kein Geld bekommen. Ist es rechtlich okay, dass die Bank den Menschen fast zwei Wochen den Zugang zu deren Geld verweigern darf? Ich muss natürlich auch selber für die Rückbuchungen aufkommen, die in der Zeit entstehen oder schon entstanden sind.

Falls jemand eine Antwort hat, dann bin ich darüber sehr Dankbar.

Vielen Dank

Geänderter Steuerbescheid

Guten Tag!

Da die Agentur für Arbeit eine Berichtigung der erhaltenen Lohnersatzleistungen vorgenommen hat, gehe ich davon aus, dass mein Steuerbescheid geändert werden muss. Dieser wurde bereits erlassen, sowie die Erstattung auf das Treuhandkonto überwiesen.

Sollte sich nach der Korrektur ergeben, dass zu viel erstattet wurde, wird dies dann durch die bereits eingeganene Zahlung auf dem Treuhandkonto ausgeglichen, oder stehe ich dann in der Schuld und muss die Zahlung zusätzlich tätigen?

Weiterhin stellt sich die Frage, ob mir eine falsche Angabe vorgeworfen werden kann? Kann ich mich auf den zuvor zugestellten Bescheid seitens der Agentur für Arbeit berufen, oder bin ich dafür verantwortlich die Beträge selbstständig “zusammenzusammeln”?

Vielen Dank!

Versagung der Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
ich hätte einige Fragen zur Restschuldbefreiung, bzw. deren Versagung.

Meine Privatinsolvenz geht in wenigen Tagen zu Ende, nun habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem noch eine Frist (ca. 3 Wochen) für eventuelle Versagungsanträge gesetzt wird. Werden auch meine Gläubiger vom Amtsgericht angeschrieben und über diese Frist informiert? Bislang liegen keine Anträge auf Versagung vor, wie wahrscheinlich ist es, dass so kurz vom Ende die Gläubiger noch etwas unternehmen? Von meinem Treuhänder habe ich seit der Ankündigung der Restschuldbefreiung vor ca. 3 Jahren nichts mehr gehört.

Verstehe ich das richtig, dass nach dem Schlusstermin die Versagung nach § 290 InsO nicht mehr in Frage kommt? Nach dem Schlusstermin kann die Versagung also nur nach §§ 296, 297 beantragt werden oder? Meine Privatinsolvenz startete vor dem 1.07.2014 (also nach der „alten“ InsO), treffen mich die Obliegenheiten nach § 295 ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung? Ich war während des eigentlichen Insolvenzverfahrens ca. 3 Monate arbeitslos, kann mir das jetzt noch „auf die Füße fallen“ oder hätten die Gläubiger deswegen bereits im Schlusstermin aktiv werden müssen?

Habe ich als Schuldner überhaupt die Möglichkeit, die vollständige Akte des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders einzusehen oder sogar eine Kopie davon zu bekommen? Angenommen, in der Akte sind eventuelle Verstöße oder Hinweise darauf vermerkt, gilt das als Beweis, dass die Gläubiger über eventuelle Verstöße rechtzeitig informiert wurden? Ist der Insolvenzverwalter/Treuhänder dazu verpflichtet, alle Gläubiger über eventuelle Verstöße sofort schriftlich zu informieren oder schreibt er einfach regelmäßig (z.B. jährlich) Berichte über den Schuldner? Falls ja, werden diese Berichte an alle Gläubiger versendet oder nur beim zuständigen Gericht hinterlegt? Wäre dann folgende Situation möglich: ein Gläubiger unternimmt jahrelang nichts, um eigene Ressourcen zu sparen. Erst kurz vor dem Ende der Abtretungserklärung schaut er sich alles an, findet eventuelle Verstöße und stellt einen Versagungsantrag? Oder mit anderen Worten: Sind die Gläubiger verpflichtet, die Arbeit des Insolvenzverwalters/Treuhänders aktiv zu verfolgen und bei eventuellen Problemen zeitnah zu reagieren?
Vielen Dank im Voraus!

Ist der Corona-Pflegebonus pfändbar?

Hallo, ich arbeite Vollzeit in einem Pflegeheim und befinde mich in der Insolvenz. Wir der Pflegebonus mit in die Pfändungsberechnung genommen oder bekomme ich den Pflegebonus komplett ausgezahlt?

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Guten Tag, was kostet ein außergerichtlicher Eingungsversuch bei Ihnen?
Gläubiger ca. 40, Nullplan

Mit freundlichen Grüßen
Daub

Hallo

Liebes Forum

Ich bin etwas ratlos und brauche dringend Hilfe. Ich befinde mich im Privaten Insolvenzverfahren welches seit knapp einem Jahr läuft. Am 25.5.2020 kam der Beschluss durch das Amtsgericht Potsdam das das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde § 200 InsO und ich mich jetzt in der Wohlverhaltensphase befinde. Nach meinen Informationen sollte das P-Konto wieder ohne Einschränkungen nutzbar sein und ich auch wieder über Geld welches über den Freibetrag geht verfügen können. Als ich heute versucht habe Geld abzuheben ging das nicht also rief ich bei meiner Bank an welche mir mitteilte das noch eine Kontopfändung durch einen der Gläubiger besteht und diese dort eine Art Ruhestellung mit Bedingungen hinterlegt habe und die Bank da nix machen könne (Der Beschluss vom Amtsgericht liegt der Bank vor).

Mit meinem Insolvenzverwalter habe ich ebenfalls telefoniert welcher mir im übertriebenen Sinne sagte das ich damit die nächsten 5 Jahre leben werden muss oder das Konto wechseln soll aber durch das Insolvenz Theater nimmt mich doch keine andere Bank ?!?!

Das schlimme ist das ich nirgends wirklich die nötigen Infos bekomme, mal lese ich das egal wie oder was nach dem Beschluss definitiv nix mehr gepfändet werden kann bzw. darf (außer natürlich der Betrag vom Lohn an den IV) und dann wieder doch das geht dann aber ist doch der ganze Sinn der Insolvenz auch dahin und die Erleichterung die man angeblich erfährt ist auch dahin.

Achso noch etwas

Ist es denn möglich so einfach ein neues P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und das alte einfach zu kündigen ? Darf ich das überhaupt? Ein Girokonto wird es ja sicher nirgends für mich geben. Es heißt doch man könne in der Wohlverhaltensphase wieder sparen oder auch Geld auf dem Konto z.B. von anderen Empfangen !? Das ist ja dann durch die Pfändung weiterhin futsch.

Gruß

Frage zum Zeitablauf nach ende der Abtretungserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.

Ich habe eine kurze Frage.

Und zwar ist mein Insolvenzverfahren seit ungefähr 3 Jahren abgeschlossen.
Die Wohlverhaltensphase und Abtretungserklärung meiner 6 Jährigen Insolvenz sind seit dem 28.05. vorüber. Also seit etwas etwas mehr als 14 Tagen. Ich habe bislang allerdings noch kein Schreiben weder vom Gericht noch vom Treuhänder erhalten.

Auch Online ist bislang noch kein Eintrag zu sehen, das über die Restschuldbefreiung entschieden wird bzw… die Gläubiger zur Entscheidung angehört werden sollen.

Daher nur die Frage an der Stelle, ist das Normal, das das solange dauert ?
Wenn ich Online schaue sind bei anderen 1-2 Tage nach Ablauf schon der Hinweis drin, das die Anhörung im schriftlichen Verfahren usw… angeordnet wird. Ich bin meiner Abtretung nachgekommen und habe gegen keine Obliegenheit o.ä. verstoßen. Deswegen wundere ich mich da nur. Meinem Arbeitgeber liegt auch vom Treuhänder noch nichts vor, das nicht mehr gepfändet werden darf.

Daher wiegesagt nur die Frage, ist das normal, das das solange dauert nach ende der 6 jährigen Wohlverhaltensphase (Inso verfahren wiegesagt abgeschlossen/vergütung dürfte auch gesichert sein, wurde jeden Monat ca. 130 Euro gepfändet)

Und 2. sollte ich das Gericht oder den Treuhänder mal kontaktieren ?

Und 3. Gibt es eine zeitliche Frist oder Erfahrung wie lange das noch dauern kann ?

Ich würde mich sehr über eine kurze Info freuen.

Viele Grüße

Thomas

Umzug zum Freund von Berlin nach Brandenburg und mein Sohn eine eigene Wohnung

Ich möchte zu meinen Freund nach Brandenburg ziehen.Mein Sohn bekommt meine alte Wohnung.
Meine Frage: Kann jetzt mehr von meinen Gehalt abgezogen werden? Mein Sohn fängt im August 2020 seine Ausbildung an.Verdienst von 600,00 Brutto plus 210.00 euro Kindergeld.Ich muss Ihn weiterhin Unterstützen weil er das sonst nicht alleine schaft mit der Miete.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Irische Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, würde mich gerne über Informationen freuen, was Ihre Dienste für den irischen Verfahren kosten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Nestor B.