Verfahrenskosten/ Restschuldbefreiung
Guten Tag,
Ich möchte die Verfahrenskosten der Insolvenz weiterhin Stunden lassen,da ich momentan kein Einkommen habe.
Ich bekam Post vom Amtsgericht bezüglich der Restschuldbefreiung, auch mit dem Hinweis die Verfahrenskosten weiterhin auf Antrag Stunden lassen zu können.
Nun soll ich auch sämtliche Angaben bezüglich des Einkommens, Auto, usw. meines Ehemannes mit angeben, der aber mit dieser Insolvenz überhaupt nichts zu tun hatte. Wir haben kein Vermögen und leben momentan von einem Gehalt.
Meine Frage dazu: ist das Amtsgericht dazu berechtigt, dass mein Mann alles offen legen muss?
Könnte es auch sein, dass mein Mann dann für die Verfahrenskosten aufkommen muss?
Vielen lieben Dank und viele Grüße Christina



