Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den Rechten und Möglichkeiten eines Insolvenzverwalters.
Folgende Situation: Ein Haus wurde zwangsversteigert in der letzten Woche, der Zuschlag für einen Bieter erfolgte, der Zuschlagsbeschluss (kommt beim 18.11. rum) ist noch nicht zugestellt und damit ja noch nicht rechtskräftig, da ja Widerspruch eingelegt werden kann.
Wenn man Widerspruch gegen den Beschluss erhebt, dadurch Zeit gewinnt und geordnet in die Insolvenz geht, hat ein Insolvenzverwalter in dieser schwebenden Phase die Möglichkeit das Haus in das Insolvenzverfahren als Masse aufzunehmen, um es entsprechend zu verwerten?
Man liest dazu ja sehr häufig, dass bei Werthaltigen Dingen der Insolvenzverwalter Veräußerungen auch Jahre später noch rückgängig machen kann. Es geht hierbei nicht darum, das Haus zu behalten, sondern mehr Masse im Verfahren zu erzielen. Was mit einer Werthaltigen Immobilie gegeben wäre.
Vielen Dank für eine Antwort!