Guten Morgen an das Kanzleiteam,
erst einmal ein großes Dankeschön, dass Sie so kompetent und detailliert auf die Fragen eingehen.
Zu meinem Problem bzw. meinen Fragen.
Ich habe im Jahr 2017 für jemanden gearbeitet, der mich ohne Fristeinhaltung gekündigt hat und meinen Lohn nicht gezahlt hat. Dieser wurde mir dann gerichtlich zugesprochen und mein damaliger Anwalt hat die vollen ausstehenden Löhne komplett pfänden können. Zu diesem Gerichtsverfahren ist mein damaliger Arbeitgeber nicht erschienen und hat es somit versäumt mitzuteilen, dass er insolvent ist.
Knapp 1,5 Jahre später wurde ich dann von seinem Insolvenzverwalter angeschrieben, dass die von mir gepfändete Summe nicht hätte gepfändet dürfen, da diese der Insolvenzmasse gehöre.
Mein ehemaliger Antwalt sagte, dass die Aussage des Insolvenzverwalters richtig sei und ich mir die Gerichtskosten sparen soll und es so hinnehmen soll, was ich auch tat. Da ich jedoch die Summe nicht hatte, weil ich meine Aussenstände beglichen habe, konnte ich ihm das auch nicht zurückzahlen und der Herr akzeptierte auch leider keine Ratenzahlung und verlangte eine Vemögensauskunft. Diese bekam er auch.
Nun habe ich mich gestern durch Zufall mit einem anderen Rechtsanwalt unterhalten, welcher mir sagte, dass es rechtlich richtig war meine ausstehenden Löhne zu pfänden, da Löhne vor allem anderen gehen. Leider weiss ich nicht welche Aussage nun richtig ist, diese Aussage des Insolvenzverwalters oder die meines ehemaligen Anwalts?
Durften die ausstehenden Löhne, seiner Zeit von mir gepfändet werden oder hat der Insolvenzverwalter recht?
Falls der Insolvenzverwalter nicht im Recht sein sollte, bestünde die Möglichkeit noch etwas dagegen zu unternehmen, nach knapp 3 Jahren?
Herzlichen Dank!
F.M.