Kosten des INSOVerwalters in der Wohlverhaltensperiode/wer muss diese bezahlen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kosten des Insoverfahrens werden ja aus der Insolvenzmasse getragen.
Muss der Schuldner dann den INSOVerwalter in der Wohlverhaltensperiode bezahlen, auch wenn alle Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt worden sind? der Verwalter bekommt ja mit Abschluss des INSOVerfahrens seine Schlussrechnung bezahlt? Sind die weiteren Kosten des INSOVerwalters für die Wohlverhaltensperiode hierin schon enthalten? der Schuldner kommt evtl nur noch 4 Monate in die Wohlverhltensperiode, bevor er RSB beantragen kann. Wieviel kosten muss er in dieser Zeit tragen?
MfG



