Forderungen und Verfahrenskosten beglichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Verfahren ist der Schlusstermin bereits vorüber. Laut meinem TH verbleibt wohl noch ein Überschuss. Ferner wurde mir vom TH mitgeteilt das die Fristen für Gläubiger bestrittener Forderungen abgelaufen sind. Der letzte Aktenvermerk zeigt ebenso, das keinerlei Einwände oder Anträge auf Versagung gegen mich oder dem Verfahren erhoben wurden. Aktuell kann ich die annerkannten Forderungen und Verfahrenskosten inkl. Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse bezahlen (diese Info kam vom Treuhänder)
Meine Frage ist nun, was passiert mit der beantragten Restschuldbefreiung (wurde zur Inso.eröffnung beantragt) oder muss ich nun eine erneute RSB beantragen?
Vielen Dank im voraus
Mfg
Tilo



