Das Konto ist immer wieder überzogen? Es sind Rechnungen fällig und Sie entwickeln eine Angst vor Briefkasten und unbekannten Telefonnummern? Dann sind Sie vermutlich von Ihren Schulden überfordert. Doch diese Angst und Überforderung kann Betroffene krank machen.
In einer Studie der Universität Mainz zeigte sich, dass von zehn überschuldeten Personen acht krank sind. Mehr als 40 Prozent der Betroffenen erleiden Angstzustände. Schlimmstenfalls kommt es bei entsprechender Neigung auch zu Psychosen und Depressionen, denn Schulden wirken oft wie ein unüberwindbares Problem. Doch auch körperliche Erkrankungen können sich bemerkbar machen, denn die Probleme hinterlassen auch an Gelenken und Wirbelsäule ihre Spuren. Meist machen diese Beschwerden Frauen mehr zu schaffen als Männern. Bei ihnen kommt es zu Müdigkeit, der Antrieb ist vermindert und Schlafstörungen oder Kopfschmerzen können die Folge sein. Männer geraten meist in Abhängigkeitserkrankungen. Vor allem junge Erwachsene sind häufig mit ihrer Schuldensituation überfordert.
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Sozialforscher stellen immer wieder fest, dass die derzeitige Entwicklung zum Teil auf den sozialen Einschnitten der vergangenen Jahre beruht. Die deutlich höhere Eigenbeteiligung der Menschen im Gesundheitssystem in Kombination mit niedrigen Einkommen sorgt dafür, dass Menschen entweder einen Schuldenberg aufbauen oder nicht zum Arzt gehen. Bestehende Krankheiten können sich verschlimmern oder auch chronisch werden. Zudem erhöht sich die Sterberate bei Betroffenen. Es zeigt sich mittlerweile auch, dass mehr Menschen Angst vor einem sozialen Abstieg als vor Krankheiten haben. Gepaart mit vorhandenen Schulden beginnt ein Teufelskreis, aus dem der Ausbruch nur schwer möglich ist.
Bei Überschuldung ist das Risiko, krank zu werden um das Zwei- bis Dreifache erhöht. Das liegt auch daran, dass sich Überschuldete seltener ärztlich behandeln lassen, was auch dem Geldmangel zuzuschreiben ist. Beispielsweise Rückenschmerzen können sich auch verschlimmern, wenn keine geeignete Matratze zum Schlafen vorhanden ist. Doch diese sind oftmals sehr teuer. Somit verschlimmern sich die Krankheiten dann noch mehr und der Kreislauf beginnt.
Hinzu kommt, dass aus Geldmangel auch kaum gesunde Lebensmittel gekauft werden und Sport deutlich seltener getrieben wird. Es folgt ein sozialer Rückzug, der soziale Isolation und Einsamkeit nach sich zieht. Unter den Schulden leidet meist auch die Arbeit, denn die Gedanken drehen sich nur noch darum und die Leistungsfähigkeit geht dadurch zurück.
Sie sehen keinen Ausweg mehr und auch der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt? Sie haben Angst, dass dieser Ihnen ihr gesamtes Hab und Gut pfändet? Dann können wir Sie beruhigen.
Es gibt gesetzliche Vorschriften, nach denen Sie als Betroffener dennoch einen gewissen Schutz genießen. So dürfen lebensnotwendige Gegenstände wie Nahrungsmittel sowie gewöhnlicher Hausrat nicht gepfändet werden. Auch das Kfz, sofern es zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit notwendig ist, darf nicht gepfändet werden. Das Problem: Viele Gläubiger hinterlassen bei den Betroffenen den Eindruck, sie können ihnen alles nehmen, um an ihr Geld zu kommen. In der Folge scheuen Schuldner mitunter auch, eine Beziehung einzugehen – aus Angst davor, dass der Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Tür stehen und der neue Partner ungewollt mit von den Problemen betroffen sein könnte.

Es gibt bestimmte Regelungen, welche bestimmen, dass Sie lebensnotwendige Dinge behalten dürfen und im Nachhinein nicht vor dem Nichts stehen.
Es ist durchaus möglich, dass Sie regelmäßig Besuch vom Gerichtsvollzieher erhalten oder aber zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gebeten werden. Widerstand leisten lohnt sich in dem Fall nicht. Aber Sie müssen auch keine Angst vorm Gerichtsvollzieher haben, sofern Sie offen mit ihm sprechen. Einen Pfändungsschutz für die Sicherung Ihrer Existenz erhalten Sie, indem Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Hiermit lässt es sich nachts oft schon ruhiger schlafen.
Bisher haben existenzielle Ängste Ihren Alltag geprägt? Sie durchleben viele schlaflose Nächte, Ihre Nerven liegen blank, Sie sind einsam und sind aufgrund Ihrer Schuldensituation bereits krank? Auch den Gang zu einer Schuldnerberatung haben Sie bislang gescheut?
Dann sollten Sie jetzt handeln. Warten Sie nicht, bis der Gerichtsvollzieher kommt oder Lohn- und Kontopfändungen ins Haus stehen. Als Anwaltskanzlei, die Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren durchführt, finden wir gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Schuldensituation. Wir helfen Ihnen dabei, Ordnung in Ihr Schuldenchaos zu bringen und nehmen Ihnen Ihre Ängste. Atmen Sie mit unserer Hilfe wieder auf. Wenden Sie sich einfach an uns – Ihrer Gesundheit zuliebe.
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Wie eine Befragung der Schuldnerberatung des Diözesan-Caritasverbandes in Regensburg zeigte, kann ein erfolgreich abgeschlossenes Insolvenzverfahren eine positive Auswirkung auf die Gesundheit von Schuldner haben.
Entscheidend ist dabei, dass die Verbraucherinsolvenz Ihre Überschuldungssituation auch tatsächlich beendet. Dafür sind das erfolgreiche Durchlaufen des gesamten Insolvenzverfahrens und die Erteilung der Restschuldbefreiung von Bedeutung. Die Restschuldbefreiung sorgt dafür, dass Sie die Schulden gegenüber Ihren Gläubigern verlieren.
Vor dem Hintergrund dessen, dass sich mit Beendigung der Überschuldungssituation oft auch die gesundheitliche Situation deutlich verbessert, verneinen viele ehemals Betroffene auch, dass sie erneut in die Schuldenfalle treten wollen. Damit zeigt sich auch, dass die Verbraucherinsolvenz dazu führen kann, dass Betroffene sich eingehend mit Ihrer Überschuldungsproblematik befasst haben und langfristig schuldenfrei bleiben.
Zwar lassen sich körperliche Erkrankungen durch eine Entschuldung nicht nehmen, jedoch lässt sich der psychische Stress abbauen und Depressionen gehen zurück. Die Gedanken kreisen sich nicht mehr darum, wie Sie den Monat überstehen und damit kann die Psyche entspannen.
Häufig machen Schulden krank. Gesundheitliche Probleme wiederum sind eine häufige Ursache für Überschuldung. Ein Teufelskreis, aus dem es scheinbar kein Entrinnen gibt. Wichtig ist hier wirklich, sich professionelle Hilfe zu suchen. Für gesundheitliche Probleme gibt es spezialisierte Ärzte. Auch für finanzielle Probleme gibt es Spezialisten, als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht zählen wir dazu.
Natürlich ist der erste Beratungstermin bei uns nicht einfach, denn vielen Menschen fällt es schwer, sich anderen mit ihren Problemen anzuvertrauen. Wenn Sie diese erste Hürde jedoch gemeistert haben, dann können Sie es mit unserer Hilfe und unseren jahrelangen Erfahrungen aus der Schuldenfalle schaffen.
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Hallo, bin z.zt. in Privatins., folgendes Problem, die Volksbank hat meinen P Konto Grundfreibetrag auf 923€ gesenkt.
Ist das rechtlich zulässig?
hallo guten Abend euch!
würde gerne ein paar Infos bekommen für mein Problem
also ich habe scheisse gebaut damals, konnte nichts mehr durch Jobverlust zahlen, iwan hab ich drauf geschissen und ich glaub ein großer Teil der Schulden is nur durch Zinsen und Rechtskosten entstanden,..
hatte also irgendwann keine Wahl als die Privatinsolvenz
– bis alles durch is hat es gedauert, Schuldiger anschreiben und warten, überhaupt den Termin zu bekommen,… und dann hab ich ihn auch noch verschlafen,… von neu anfangen,…
Ja hab die Papiere nich zur Hand, könnte dann für genauere Infos rein schauen,..
Hab gearbeitet 1,7€ netto bekommen,… irgendwann hat’s mich dann doch eingeholt ab da wurden jeden Monat auf 1,2??-1,15k€?? Euros alles abgezogen, einige Monate,….
wie gesagt meine Situation hat sich plötzlich geändert deswegen suche ich nach Lösungen und kenne die genauen Zahlen nich genau aber falls die nich soo genau is, weicht sie wirklich nich weit ab,..
nach der Firma mit 1700€ netto, 3 Monate arbeitslos gewesen, mit Gedanken gespielt das Land zu verlassen aber die Umstände und der Kampf mit mir selber haben dazu entschieden hier zu bleiben.
durch eine Sklavenhändler-Firma in eine Fabrik rein gekommen die bei uns in der Gegend der beste Arbeitgeber ist! wenn ich da verkack hab ich alles verkackt was man so verbacken kann wusste ich und es wäre noch mehr bergab mit mir gegangen, undzwar sehr tief!!
Schwere Zeit dazwischen gehabt durch ex Freundin und Wohnungsabgabe….erst mal wieder auf die Füße kommen, stabil werden, Ziel also in dieser Fabrik übernommen zu werden was schwer is und mit den neuen gesetzten bis zu 48monate verlängert zu werden bis man übernommen werden muss oder auch nich.
iwan hatte ich ne whg, etwas um mich über Wasser zu halten, hab aber trotzdem gehofft das sich der Anwalt nich so schnell meldet um mir wieder einen großen Teil meines Geldes abzuzwicken.
Habe mich viel mit mir selbst beschäftigt und und beschlossen das es Zeit wird mal, zu leben!!!! also muss sich vieles ändern
hab mich viel mit Rhetorik und Kommunikation, etc. beschäftigt und auch einiges geändert.
Nach nur 7 Monaten wurde ich übernommen, war die beste Woche seit Jahren, dieses Körper Gefühl die pure Lebensfreude es funktioniert alles nach Plan nur n Plan muss man haben halt,…
In den 7 Monaten über die leihfirma habe ich mehrmals bei dem Anwalt gemeldet iwie kam nie zu einem Termin, weit die Insolvenz läuft sogar,… : ich rufe sie aber zurück und sage Bescheid ob der Termin wirklich steht weil ich die Frau TT fragen muss ob sie da Zeit hat,… nie wurde zurück gerufen xD
Ja den Lohn überweise ich auf ein Konto von einer Freundin weil ich n p Schutz habe, zu den ich auch eine Frage habe,…
( mir wird schon bei der Lohnabrwxuhung ein Teil genommen warum soll ich das Konto den noch weiter führen wenn eh ne Insolvenz läuft und mich keiner pfäden darf in den Zeitraum?? konnte das für die Miete nich überweisen was ich extra drauf gelassen hab vom Vormonat, ohne whg hat man alles verkackt, aber den Betrag könnte ich nich abheben weil er paar Monate über auf’n Konto war, das heißt weg,… da erst hab ich verstanden was n p Konto is, also auch wenn ich weiß das meine Fragen klären werden, wäre da n normales Konto sinnvoller, mit Risiko zur Pfändung vom Gläubiger,… die es aber dank der Insolvenz nich ner gibt weil theoretisch kriegen sie alle pronzetuall alle was,….)
hab das Ding mit 3 Jahren verkürzen zum ersten Mal lesen können, glaub 2 Jahre +- 2-1 Monate wären dazu noch Zeit
Auf der letzten Abrechnung, stand ein Betrag mit etwa 40.000€ Euro noch, glaub so n halbes Jahr Jahr hab gezahlt
weiß echt nich mehr grad wie groß die Gesamtsumme is
mir is ne Idee gekommen, könnte vlt die Bank überreden mir n Kredit zu geben und die Gesamtsumme abzahlen und ohne Angst leben, nur an einen den Betrag zahlen,…
meine Probezeit läuft noch 3 Monate, Bzw gesamt 3 Monate danach kann man nix mehr verkacken,… man müsste echt blöd dafür sein, sehr blöd bei der Chance
Mit dem jzigen Arbeitgeber kriegt man überall n Kredit mit Handkuss, so ein Status der Firma
das Ding is bei 500€ Euro mntl bin ich in über 7 Jahre ohne Zinsen mit dem Betrag fertig
Die Insolvenz in max. So viel ich weiß 5,…
und wenn der Rechtsanwalt iwan rausgefunden hätte das wieder Geld verdiene, mit der Übernahme hätte ich wieder Zeit bis die den neuen Arbeitgeber finden,… is also alles Zeit die versteicht und nur um die gehts dachte ich
Mit dem neuen Vertrag krieg ich über 3.000€ brutto, nach der Probezeit mehr
Mit Schicht Zuschläge erweiterte spätschicht etc, in guten Monaten könnte ich bis 2,7k€ netto rauf kommen und das is das was mich nervt wenn der Fall eintritt sobald der jzige Arbeitgeber ausfindig gemacht wird und mir wieeder auf 1.2€ Euro alles abgenommen wird,..
wie soll es am besten weiter gehen? In Angst weiter leben das dir alles du aufbaust zerstört werden kann weil du das Geld für die Miete aufhebst, sie dir gepfändet wird,… und da bricht alles zsm dann ohne whg.
ach keine Ahnung mehr mein Hirn brennt.
Hab die nächste Woche mir n Termin bei meiner junk gemacht um nachzufragen ob das iwie möglich wäre, einfach Infos halt
Aber 500€ monatlich auf 7 Jahre is immer noch mehr Geld als wenn alles auf 1.2€ gepfändet wird anderseits,…
bitte um eure Hilfe bin festgefahren was wäre die beste Lösung
Ahja den Job werde ich nich verlieren habe viel mehr vor mit meinen leben!!!!! Weils einfach geil is aber der Gedanke is immer da, verstehst?
beste Grüße k.

Steht eine Kontopfändung ins Haus, ist schnell die Existenz in Gefahr. Das Kontoguthaben wird zunächst eingefroren und fließt dann an den Gläubiger ab. Das hat zur Folge, dass laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können und die Kündigung verschiedener Verträge, inklusive Mietvertrag, ins Haus steht. Eine Pfändung des Kontos hat enorme Nachteile für den Schuldner, daher gilt es, schnell genug zu reagieren.
Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten oder davon betroffen sind, sollten Sie die folgenden fünf Punkte kennen, um Ihr Geld zumindest teilweise zu schützen.
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Bei einer Lohn- und Gehaltspfändung gibt es einen automatischen Schutz, der Ihr Existenzminimum, also die Pfändungsfreigrenze, sichert. Diesen Schutz gibt es bei der Kontopfändung nicht. Grundsätzlich kann jeder Cent gepfändet werden, unabhängig davon um welche Leistung es sich handelt. Selbst Sozialhilfe und Kindergeld sind bei einer Kontopfändung nicht automatisch geschützt, da die Bank nicht mehr die Herkunft Ihres Geldes überprüft.
Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, müssen Sie aktiv werden. Es hilft Ihnen nicht, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern Sie sollten handeln. Sie können einen Pfändungsschutz einrichten, der Ihnen Ihr Existenzminimum monatlich sichert. Auch wenn das im ersten Moment anstrengend klingt, sind die notwendigen Schritte in kürzester Zeit erledigt.
Nachdem Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von Ihrem Kreditinstitut erhalten haben, sollten Sie binnen vier Wochen den Pfändungsschutz aktivieren. Reagiert ein Schuldner nicht innerhalb von vier Wochen, ist das Guthaben verloren und wird an den Gläubiger überwiesen.
Um sich vor der Kontopfändung zu schützen, sollten Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Dieser Schritt ist schnell erledigt, am besten suchen Sie hierfür Ihr Kreditinstitut auf.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch für Sie, dass Ihr Bankkonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Nach § 850k ZPO hat jeder Bürger das Recht dazu, eines seiner Girokonten oder Gehaltskonten in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Banken sind verpflichtet, diese Änderung innerhalb von vier Tagen durchzuführen.
Sobald die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt ist, sollten Sie jedoch nicht ruhen. Der Pfändungsschutz bezieht sich nämlich nur auf den Mindest-Pfändungsfreibetrag von 1.139,99 Euro pro Monat (Gültig: 01.07.2017 – 30.06.2019).
Die Pfändung hingegen existiert weiter und wird durch die Umwandlung nicht aufgehoben. Ihr Zugriff auf das Bargeld wird nur dann limitiert, wenn tatsächlich eine Pfändung vorliegt. Sollten Sie Ihr Bankkonto lediglich aus Vorsichtsmaßnahmen umgewandelt haben, können Sie jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen.
Sollte eine Kontopfändung vorliegen und Sie erhalten Zahlungen oberhalb des Freibetrags, wird die Kontopfändung aktiv. Jeder Betrag, der sich oberhalb des Limits von 1.139,99 Euro befindet, wird dem Gläubiger überwiesen.

Steht eine Kontopfändung bevor, sollte man schnell reagieren, da dies enorme Nachteile für den Schuldner mit sich zieht.
Sollten Sie jedoch Unterhaltspflichten beispielsweise für Kinder oder einen Ehegatten haben, sieht das Gesetz weitere Freibeträge vor. Um die Existenz Ihrer Kinder und Ihres Ehegatten im Falle einer Kontopfändung zu schützen, muss die Bank weitere Freibeträge einrichten. Achtung: Diese Einrichtung erfolgt nicht automatisch, Sie selbst sollten sich darum kümmern.
Wenn weitere Freibeträge beantragt werden sollen, ist eine Bescheinigung nach § 850k Absatz 5 Satz 2 ZPO bei der Sparkasse vorzulegen. Sie können diese Bescheinigungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt wie etwa unserer Kanzlei erhalten. Auch die Familienkasse, das Jobcenter, Ihr Arbeitgeber oder eine Schuldnerberatungsstelle ist in der Lage, Ihnen eine Freibetragsbescheinigung bei einer Kontopfändung auszustellen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Freibeträge nach einer Kontopfändung erhöhen können. Durch folgende Maßnahmen können Sie den erweiterten Freibetrag nutzen:
Die einfachste Möglichkeit, mit Hilfe einer P-Konto-Bescheinigung weitere, erforderliche Freibeträge für Sozialleistungen, Kindergeld, Kinder und Ehegatten zu erhalten, ist über unsere Kanzlei. Als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht bieten wir Ihnen diesen Service ganz unkompliziert. Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 00 55 an oder schreiben Sie uns an info@anwalt-kg.de.
Sollten Sie verheiratet sein, Empfänger von Sozialleistungen sein oder Kinder haben, gibt es die Möglichkeit einen Termin bei der Familienkasse zu vereinbaren. Der Schuldner muss dort seine Schuldenproblematik erklären und von der Kontopfändungberichten. Er sollte darum bitten, dass ihm eine Bescheinigung über den Bezug von Kindergeld ausgestellt wird. Die Familienkasse stellt das entsprechende Dokument mit Nachweis, in welcher Höhe Kindergeld bezogen wird, aus. Sobald Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben, wird Ihnen ein erhöhter Freibetrag gewährt.
Nun sollten Sie das Jobcenter aufsuchen und auch dort von Ihren Problemen und der Kontopfändung berichten. Der Sachbearbeiter stellt eine Bescheinigung darüber aus, dass Sozialleistungen bezogen werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen für mehrere Personen sind (Bedarfsgemeinschaft). Auch diese Bescheinigung wird der Bank vorgelegt, um den weiteren Freibetrag einzurichten.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Schuldner seinen Arbeitgeber aufsucht und dort offen über seine Problematik spricht. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Bescheinigung auszustellen, es besteht allerdings keine Verpflichtung. Wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine solche Bescheinigung nach § 850k ZPO zu erstellen, muss der Schuldner dennoch die Familienkasse aufsuchen und wie unter Methode zwei beschrieben fortfahren.
Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle ist ebenfalls in der Lage, eine Erhöhung des Freibetrags zu bescheinigen. Sie sollten vorab in Erfahrung bringen, ob die von Ihnen gewählte Schuldnerberatung staatlich anerkannt ist. Nur in diesem Fall wird die Bescheinigung akzeptiert. Sicher gehen Sie, wenn Sie Einrichtungen der Caritas, des ASB oder der Verbraucherzentrale aufsuchen. Beachten Sie jedoch, dass teilweise eine Wartezeit von bis zu einem halben Jahr besteht.
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Nachdem Ihre Bank Ihr P-Konto mit den erweiterten Freibeträgen ergänzt hat, ist der Geltungszeitraum meist nicht länger als ein Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit ist es in den meisten Fällen erforderlich, neue Bescheinigungen vorzulegen.
Um sicher zu gehen, sollten Sie nach elf Monaten bei Ihrer Bank nachfragen, wie lange Ihre Bescheinigungen noch gültig sind. Dann haben Sie ausreichend Zeit, um sich neue Bescheinigungen ausstellen zu lassen.
Sie sollten die Kontopfändung nicht nur als Ärgernis, sondern auch als Alarmsignal ansehen. Ihre Bonität wird durch die Pfändung verschlechtert und es ist möglich, dass ein negativer Schufaeintrag erfolgt. Die Schuldenampel steht auf rot und der Schuldner sollte dieses Warnsignal nutzen und reagieren.
Auch durch den Pfändungsschutz erledigt sich die Pfändung nicht, sie bleibt weiterhin auf Ihrem Konto bestehen. Nutzen Sie die Gelegenheit und analysieren Sie Ihre Situation. Auch professionelle Hilfe ist ratsam, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Lage allein zu überblicken. Sie können die Kontopfändung durch die Zahlung von Raten oder die Zahlung der Gesamtschulden erledigen. Es gibt Wege aus der Schuldenfalle, notfalls auch mit professionellem Beistand.
Fazit: Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht berät Sie im Falle einer Kontopfändung. Wir nehmen uns Ihrer Situation an und erklären Ihnen welche Schritte bei einer Kontopfändung erforderlich sind, um Ihr Einkommen zu schützen. Durch einen Schuldenvergleich oder den Gang in die Privatinsolvenz wird die Kontopfändung sofort gestoppt. Zinsen und Mahngebühren gehören dann zur Vergangenheit an, außerdem erhalten Sie eine umfassende Restschuldbefreiung und verlieren alle Verbindlichkeiten.
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Ich bin im Oktober fertig mit den 6 Jahren ruhephase.
Habe ein Einkommen von 784,- Euro , Rente und Aufstockung zum Lebensunterhalt.
Muß ich jetzt auch die Anwalds und Gerichtskosten zahlen.
Wenn ja wovon und wie hoch.
Bin leider krank und kann auch nicht mehr Arbeiten..
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort
mit freundlichen grüßen Manuela Garz
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der außergerichtlichen Einigung.
Wenn ich im Jahr 2016 den Gläubigern die Möglichkeit gegeben habe, die außergerichtliche Einigung anzunehmen und sie dies abgelehnt haben. Können Sie nun im Jahr 2018 die außergerichtliche Einigung annehmen?
Die Zahlfrist der Einigung die im Jahr 2016 4 Jahre betrug, startet die Frist erst ab Annahme des Angebotes ? Oder beginnt die Zahlfrist ab dem Angebot ?
Sprich muss ich jetzt dann wenn die Gläubiger annehmen nun 4 Jahre zahlen oder 4 Jahre abzüglich der Zeit nach dem Angebot?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Lieben Gruß Sandra
Hallo,
mein Ex Mann ist jetzt seit einem Jahr in der Privatinsolvenz .
Damals waren wir noch verheiratet, aber lebten schon getrennt.
Ca. 2 Monate bevor mein Mann die Insolvenz beantragt hat, haben wir unser Reihenhaus verkauft.
Waren noch Schulden drauf, haben jedoch einen Gewinn gemacht, den
wir uns geteilt haben.
Den Insolvenzantrag hat er erst 2 Monate später gestellt und bis die Insolvenz dan dann ja endgültig durch war, hat ja auch noch ein paar Monate gedauert.
Jetzt läuft die Insolvenz ein Jahr.
Nun soll ich dem Insolvenzverwalter
schriftlich mitteilen, wieviel Geld ich von meinem Mann als Guthaben
von dem Hausverkauf bekommen habe.
Warum kommt die jetzt nach einem Jahr damit und bin ich verpflichtet, ihr das mitzuteilen?
Weil ich habe das Geld längst ausgegeben für die Renovierung meiner jetzigen Mietwohnung, die total runter gekommen und stark
renovierungsbedürftig war.
Ich bekomme und bekam damals schon Hartz4 und durfte wegen der Regelung pro Lebensjahr 150 Euro ansparen , das Guthaben behalten.
Jetzt will die Insolvenzverwalterin das von mir zurück .
Ist das so Rechtens und muss ich das zurück zahlen, bzw ihr eine schriftliche Erklärung heben?
Standen damals beide im Darlehens vertrag.
Mittlerweile sind wir seit 1 Monat rechtskräftig geschieden?
Ich selber habe mit den anderen Schulden meines Mannes nichts zu tun und bin nicht in Insolvenz.
Gruß,
Angelika Bürgel
Liebe Anwälte,
ich werde in dieser Angelegenheit bereits anwaltlich vertreten, habe jedoch die Befürchtung, dass mein aktueller Anwalt hier kein Ass ist und möchte daher sehr gerne um eine Zweitmeinung bitten.
Ich musste 2015, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, meine Privatinsolvenz anmelden bzw. eröffnen. Zunächst war ich für 4 Monate Selbständig und hatte dadurch von der Insoverwalterin vollen Zugriff auf mein Konto, keine Pfändungen etc.
Kurz darauf musste ich die Selbstständigkeit beenden und wechselte in ein Angestelltenverhältniss da die Erträge nicht reichten um meinen Lebensunterhalt zu bedienen. Auch hier konnte ich nach Absprache mit der Verwalterin, die pfändbaren Gehaltsanteile selbstständig und ohne Pfändung abführen.
Im September 2017 beendete ich dieses Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen, konnte jedoch durch die bis dahin pfändbaren Gehalts Anteile die Verfahren kosten decken. Da ich im Dez. ´16 und Jan 17´ auf mein Bitten, 2 Monate Pfändung aussetzen konnte, war die Insoverfahrensphase noch nicht beendet, was ich nicht wusste. Im Dezember 2017 habe ich dann schlussendlich durch einen guten Freund ein Darlehen im 6-stelligen Bereich erhalten, welches auch auf mein, bei der Insoverwalterin bekanntes Konto, geflossen ist. Damit konnte ich zum einen neue Schulden bedienen und mich auch aus meiner extrem belastenden Finanziellen Situation befreien.
Das Geld ist Letzen Endes verbraucht, könnte aber durch meinen Freund wieder erbracht werden sollte es unausweichlich sein. Da die Insolvenzverwalterin hier selbst einen Fehler begangen hat, indem sie mein Konto nach beenden der Selbstständigkeit nicht wieder gepfändet hatte, ist nun meine dringendste Frage, ob ich hier eine strafrechtlich relevante Handlung begangen habe oder nicht. Wenn dem so wäre, dass ich mich unwissentlich tatsächlich (was im ersten Moment auch völlig irrelevant ist – Vorsatz/nicht vorsätzlich) strafrechtlich relevant verhalten habe, mit welchen möglichen Konsequenzen ich zu rechnen habe? Was könnte ich nun tun um diese abzuwenden?
Die Insolfenzverwalterin hat bereits durch dritte, von diesem Darlehen bzw. Geldeingängen erfahren wie mir mein Anwalt gestern mitteilte, nachdem er sie endlich nach 4 Wochen erreichen konnte. Scheinbar wurde in der Kanzlei nach offen mit allen Partnern über meinen Fall gesprochen was zur Folge hatte das man sich dort für den Weg nach vorne entschieden hat und den eigenen Fehler auch bei Gericht anzeigt/ kund gibt. Hintergrund dazu ist, dass ich selbst um RS Befreiung nach 3 Jahren gebeten hatte und sie dazu nun einen Schlussbericht an das Insolvenzgericht schreiben sollte. Im Zuge dessen hatte sie meine Kontoauszüge angefordert, obwohl sie scheinbar bereits von den Geldeingängen wusste. Diese wurden afgrund meiner Auskunftspflicht bereits durch meinen Anwalt übermittelt, nachdem Sie sich nicht bereit erklärt hatte, durch meinen Anwalt eine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu treffen. Was mache ich nun am besten? Wie kann ich den Schaden abwenden bzw. begrenzen?
Hallo, ich habe Mitte Mai meine restschuldbefreiung nach 3 Jahren erteilt bekommen vom Gericht. Leider wird von meinen Treuhänder immer noch gepfändet. Man sagte mir auch, dass ich einen Überschuss habe der mir ausgezahlt wird, was leider auch noch nicht passiert ist. Wie lange wird denn nach erteilung der restschuldbefreiung gepfändet oder wann wird das aufgehoben. Vielen Dank ich voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn möglich, dann bitte zwei Sachverhalten erklären.
1.) Im Gläubigerverzeichnis (Stand vor 3 Jahren) ist eine Forderung von 3.677 Euro aufgeführt. In meiner aktuellen Schufaauskunft (Stand Juni 2018) ist diese Forderung ebenfalls noch eingetragen, allerdings mit einem gemeldeten Forderungsbetrag von 4.058 Euro zum 29.12.2017.
Heißt es, dass dieser Gläubiger mein Insolvenzverfahren nicht anerkennt oder kann er seine Forderung wer weiß wie lange der Schufa melden? Und wie kann ich diesen Schufaeintrag loswerden?
2.) Eine Forderung (Finanzamt) unter lfd. Nr. 4 wurde unter Inanspruchnahme der abgesonderten Befriedung angemeldet. Es wurde keine Forderung mit dem Hinweis auf eine vorsätzliche begangene unerlaubte Handlung angemeldet.
Die Forderung Steuern und Abgaben im Detail wie folgt:
Zeitwert: 6.585 Euro
Aus-/AbsR: 37.828 Euro
Verbindlichkeiten: -31.243 Euro
Was heißt das im Klartext?
Für eine Rückmail vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Petersen
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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