Wann ist man scheinselbständig?

Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Es gibt aber eine Reihe von Indizien, mit deren Hilfe Sie feststellen können, ob auch Sie scheinselbständig sind.

  • Sie müssen alle Weisungen Ihres Auftraggebers ohne Vorbehalt ausführen
  • Sie haben feste Arbeitszeiten
  • Sie verrichten Ihre Arbeit in den Räumen Ihres Auftraggebers, bzw. an Orten, die dieser festlegt
  • Ihre Arbeitsmaterialien (Kleidung, Software usw.) werden Ihnen gestellt / Sie dürfen keine eigenen verwenden
  • Sie sind auf Dauer hauptsächlich nur für einen Auftraggeber tätig
  • Mehr als 5/6 Ihrer Einkünfte stammen von einem Auftraggeber
  • Ihre bzw. eine entsprechende Tätigkeit im Betrieb wird auch von fest angestellten Arbeitnehmern ausgeführt
  • Sie treffen keine unternehmerischen Entscheidungen
  • Sie haben früher für den gleichen Auftraggeber als abhängig Beschäftigter gearbeitet
  • Sie selbst beschäftigen keine Arbeitnehmer

Entscheidend ist immer eine Gesamtbetrachtung aller Umstände. Wenn aber viele dieser Merkmale auf Sie zutreffen, ist die Chance hoch, dass Sie in Wirklichkeit nur zum Schein selbständig sind. Ob Sie in dem Vertrag als freier Mitarbeiter/freelancer o.ä. bezeichnet werden, spielt keine Rolle, wenn Sie tatsächlich von Ihrem Auftraggeber so abhängig sind wie ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber.

Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständige sind in Wirklichkeit Arbeitnehmer. Zwar werden sie formal als Selbständige, freie Mitarbeiter oder auch freelancer bezeichnet, tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine freie Zusammenarbeit, sondern um eine abhängige Beschäftigung. Die Selbständigkeit besteht nur zum Schein nach außen, die Bedingungen unter denen die Arbeit in Wirklichkeit verrichtet wird, entsprechen Bedingungen in einem Arbeitsverhältnis.

Eine solche Konstruktion wird aus verschiedenen Gründen gewählt. Einerseits wollen die „Auftraggeber“ keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen eingehen (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung bezahlten Urlaubs u.a.), andererseits wird auf diese Weise versucht Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu sparen. Besonders häufig kommt Scheinselbständigkeit in der IT-Branche vor.

Insolvenz

Draf man ein Auto kaufen wen man in der Insolvenz drin ist und welchen preis? darf man das den auf sich anmelden?

Privatinsilvens, Beschulß vom Amtsgericht

Ich habe vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen und weiß nicht was er bedeutet.

Er lautet: wird nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung vom 16.10.2013 und Abhaltung des Schlusstermins gem. § 200 InsO aufgehoben.

Danke

Kosten Beratung und Begleitung durch Sie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem 15.01.2015 nicht mehr selbstständig und habe auch weniger als 19 Gläubiger aus dieser Zeit. Mit allen Gläubigern habe ich eine außergerichtliche Einigung versucht zu erzielen. Mit etlichen ging das gut, und die Raten wurden mal mehr, mal weniger, mal gar nicht von mir bezahlt. Seit einiger Zeit laufen einige Mahnverfahren gegen mich, welche ich nicht mehr bezahlen kann. Meine Selbstständigkeit habe ich aufgeben. Gegenwärtig verfüge ich über kein Vermögen. Ich bin seit August 2014 in der Unternehmensgesellschaft meiner Mutter als Geschäftsführer eingetragen. Diese tätigkeit bringt mir aber nachweislich und auch vertraglich mit der UG vereinbart noch keine Einnahemn, da wir im Aufbau dieser UG sind. Zudem belasten mich meine eigenen Schulden so sehr, dass ich den Kopf für diese Tätigkeit nicht frei habe.
Gegenwärtig belaufen sich meine Schulden auf ca. 160.000€ – 180.000€

Ich möchte gerne in die Privatinsolvenz, möchte das aber gleich von Beginn an korrekt angehen.

Hierzu einige Fragen:

1. Wird mein Vermieter über meine Insolvenz in Kenntnis gesetzt, wenn ich keine Schulden bei ihm habe und er kein Gläubiger ist? Miete wird von meiner Mutter bezahlt, Mietvertrag läuft aber auf mich

2. Verliere ich meinen Handyvertrag? (Keine Schulden beim Anbieter)

3. Verliere ich meine Tätigkeit in der UG meiner Mutter, bei der ich als Geschäftsführer angestellt bin?

3.1. Ich besitze ein Firmenkonto der UG, wo ich eine Kontokarte habe.
Diese Konto läuft aber auf der UG meiner Mutter…trotzdem habe ich eine Vollmacht auf das Konto. Muss dieses als P Konto umgewandelt werden, und kann darauf gepfändet werden?
4. Wie teuer kommt mich Ihre Beratung und Betreuung des Antrages?

4.1. Wenn ich das Geld für Ihre Kosten nicht habe, was kann ich tun, um trotzdem mit Ihnen diesen Weg gemeinsam zu gehen?

Ich bitte um zeitnahe Antwort und Anweisung über die weiteren Schritte.

Vielen DANK!

MfG
S. Hirsch

insolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
Vllt können Sie uns mit Rat zur Seite stehen:
Mein Lebenspartner ist selbstständiger Werbetechniker und die schlechte Auftragslage hat dazu geführt das wir unseren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können.
Die Konten sind mit ca 30.000 im minus + Verbindlichkeiten so um die 15.000 euro (löhne,lieferanten…)
Die Mitarbeiter sind entlassen.Das Firmengebäude ist Eigentum aber belastet.
Es gibt noch ein Mietshaus,da bezieht mein Partner 2 mieten;und unser Privathaus..alle Häuser sind bei eine Bank belastet und auch alle Firmenkunden sind bei dieser Bank..
Da mein Partner im Moment nicht mehr die laufenden Kosten bezahlen kann,hat die Bank Insolvenz vorgeschlagen. .Wir hoffen natürlich das sich die wirtschaftliche Lage wieder bessert,nun ist der Winter immer sehr schwierig. .
Wir sind irgendwie geschockt und wissen nicht so recht was jetzt zu tun ist..
Ich stehe nirgends mit eingeschrieben bin angestellt und beziehe Lohn..
Was ist ihrer Meinung nach der richtige Weg?
Und würde mein Lohn eine rolle spielen oder könnten wir darüber frei verfügen?wir leben zusammen und haben 2 kleine Kinder..
….Fragen über Fragen….
Danke schonmal für diese tolle Seite..

Autotausch im Insolvenz

allo, Ich befinde mich seit einem Jahr im Privatinsolvenz. aufgrund einer Schwerbehinderung dürfte ich meinen Wagenb behalten.

Das Auto hat mittlerweile über 240.000 Km und jedesmal irgendwie defekt.
Was passiert wenn den Wagen tausche d.h. das neue Auto kostet genau so wie meines nur halt hat es weniger Laufleistung.?

Vielen Dank

H.N.

Privat-insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Stiefsohn lebt seit Jahren in der Privatinsolvenz und hat mit seiner Schwester 50% des Hauses vererbt bekommen.Er stimmt eines Verkaufes nicht zu.Meine Frage.Kann ich erfahren, ob die Insolvenz noch besteht, oder wielange noch?Für eine Antwort wäre ich Ihnen verbunden.Der Name-Wolfgang Petri geboren 14.4.1951-St.Johann-Larchenweg9
Mit freundlichem Gruß I.Petri ( Haus-Verkauf)

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Überprüfung der Widerrufsbelehrung erfolgt kostenfrei. Kommen wir zu dem Schluss, dass Ihre Bank Sie nicht ordnungsgemäß belehrt hat, entscheiden Sie, ob wir etwas unternehmen sollen. Zuvor beraten wir Sie bei Bedarf ausführlich über die Chancen und Risiken.
Wollen Sie, dass wir tätig werden, übernehmen wir gerne Ihre außergerichtliche Vertretung. Darin inbegriffen sind die Erklärung des Widerrufs gegenüber der Bank sowie die Führung der anschließenden außergerichtlichen Verhandlungen. Die Höhe der Vergütung werden wir im Einzelfall besprechen und einen transparenten Festpreis vereinbaren. Wir werden zu keinem Zeitpunkt kostenpflichtig tätig, ohne mit Ihnen vorher über die Kosten einig zu sein.

Was geschieht nach dem Darlehenswiderruf?

Die Folge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrages.

Sie bekommen in erster Linie die geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurück. Sind eine Agio bzw. Disagio angefallen, so muss die Bank auch diese an Sie zurückzahlen. Schließlich muss Ihnen Ihr Kreditinstitut ggf. erhobene Bearbeitungsgebühren zurückerstatten.

Sie müssen die erhaltene Kreditsumme an die Bank zurückführen zzgl. der vereinbarten, oder, wenn es für Sie günstiger ist, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses marktüblichen Zinsen. Für die Begleichung der Restschuld wird Ihnen eine Frist von 30 Tagen eingeräumt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.

Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank eine so genannte Nutzungsentschädigung auf die Ihrerseits gezahlten Raten. Denn die Bank hat mit Ihrem Geld gearbeitet und muss Ihnen die Früchte, die sie aus diesem Kapital gezogen hat, herausgeben. Mithilfe unseres Rechners können Sie feststellen, wie hoch die Nutzungsentschädigung in Ihrem Fall wäre.

Nicht selten besteht die Möglichkeit, sich mit seiner Bank auf eine Anpassung des Zinsniveaus zu einigen, statt den Darlehensvertrag ganz zu widerrufen. Es liegt meist im Interesse der Bank, die Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortzusetzen. Erst kürzlich fragte Stiftung Warentest bei Kreditanbietern an, ob diese bereit wären, Kreditnehmern, die ihr früheres Darlehen widerrufen haben, eine Anschlussfinanzierung anzubieten. Von 76 befragten Banken erklärten immerhin 36 Vermittler, sie würden Ihren Kunden eine Anschlussfinanzierung anbieten. Einige Großbanken (Deutsche Bank, Santander) erklärten, sie würden ihre Entscheidungen stets einzelfallabhängig treffen.

Gerne beraten wir Sie auch dazu und unterstützen Sie bei der Führung von Verhandlungen.

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