Wann tritt Verjährung ein?

Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 BGB mit Ende des Jahres, in dem der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Von diesem Zeitpunkt an, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Für alle Darlehensnehmer, die einen Darlehensvertrag zwischen 2005 und 2012 abgeschlossen haben, endete die Verjährungsfrist spätestens mit Ablauf des Jahres 2015.

Andere Betroffene, die 2013 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sollten sich beeilen, da Ende 2016 Verjährung droht. Die außergerichtliche Geltendmachung hemmt die Verjährung nicht automatisch. Dies geschieht durch die Erhebung einer Klage oder eines qualifizierten Güteantrags. Die Erhebung einer Beschwerde bei einer zuständigen Stelle kann die Verjährung ebenfalls hemmen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Verjährungsfristen:

Vertragsschluss                                —>                            Verjährung

2013                                                                                      Ende 2016

2014                                                                                      Ende 2017

2015                                                                                      Ende 2018

2016                                                                                      Ende 2019

Wie wird die Bank auf die Rückforderung reagieren?

Die Reaktion der Banken unterscheidet sich von Kreditinstitut zu Kreditinsitut. Einige Banken zahlen ihren Kunden die Kreditbearbeitungsgebühr ohne anwaltliches Zutun zurück. Andere Kreditinstitute verweigern trotz der klaren Rechtsprechung zu dieser Thematik die Rückzahlung. Insbesondere die Zahlung der sog. Nutzungsentschädigung gestaltet sich oftmals als schwierig.

Mit welcher Rückerstattung können Betroffene rechnen?

Die Rückerstattung richtet sich nach der gezahlten Kreditbearbeitungsgebühr, zuzüglich einer Verzinsung von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dies kann bei Geschäftskrediten eine hohe Summe ausmachen, da viele Banken die Gebühr prozentual von der Darlehensvaluta errechnet haben.

Wann können Darlehensnehmer die Kreditbearbeitungsgebühr zurückverlangen?

Darlehensnehmer, Verbraucher wie Unternehmer, die aufgrund einer fehlerhaften Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken eine Kreditbearbeitungsgebühr gezahlt haben, können diese zurückverlangen. Zu beachten ist jedoch, dass der Anspruch noch fortbestehen, also nicht verjährt sein darf.

Bereatungshilf bei GbR-Gründung in der Existenzgründungsphase möglich?

Guten Tag,

ich bin derzeit in einer Fortgeschrittenen Maßnahme zur Existenzgründung. Momentan schreibe ich einen Businessplan der auf Tragfähigkeit geprüft wird und Ausschlaggebend für ein anschließendes Darlehen ist.

Es geht um ein Speiselokal in einer Sporthalle welchem dem GbR-Partner gehört.

Mein Existenzgründungsberater verlangt von mir einen rechtssicheren Vertrag über die Umstände der GbR, da ich nicht für die Schulden für z.B. der Halle haftbar gemacht werden möchte.

Ist das überhaupt vertraglich regelbar, gibt es die Möglichkeit auf Beratungshilfe oder Ähnliches dazu?

Vielen Dank im Voraus

M. Jackson

Privatinsolvenz

Guten Tag.
Können Sie mir bitte erklären, warum verschiedeme Banken die Gläubiger sind und bereits Pfandrechte usw. haben, keine Insolvenzen beantragen?
Liegt das an den Kosten oder weil die Banken die Forderungen Abschreiben oder was?

schulden

sehr geerte damen und herren,

ich war in der privatinsolvenz,und wollte fragen ob und wann ich wieder das beantragen kann? oder eine vergleichsverhandlung durchführen kann??

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

In der Regel sind die Rechtsschutzversicherungen verpflichtet, für eine Auseinandersetzung mit der Bausparkasse Deckungsschutz zu gewähren. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang unterliegen dem herkömmlichen Privatrechtsschutz. Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.

Was muss ich als Bausparer beachten?

Besonders wichtig ist es, jedenfalls die Zahlungen, die im Jahr 2014 geleistet wurden, so schnell wie möglich zurückzufordern. Die Rechtslage in Bezug auf die Verjährungsfristen ist nämlich bislang noch unklar.
Infrage kommen zwei Möglichkeiten: Eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis oder eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Ersteres würde bedeuten, dass Ansprüche aus 2014 bereits zum Ende von 2016 verjähren. Deswegen ist es von besonderer Priorität, schnellstmöglich an die Bausparkasse heranzutreten, um eine mögliche Verjährung zu hemmen. Es bleibt zu vermuten, dass die Bausparkassen auf Zeit spielen werden.

Wie wird die Bausparkasse auf eine Rückforderung reagieren?

Da das Urteil noch sehr jung ist, ist noch nicht absehbar, ob und inwiefern die Bausparkassen auf die Rückzahlungsforderungen eingehen werden. Zwei sind auf die Forderungen eingegangen, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden. Bei älteren Verträgen ist es möglich, dass die Kreditinstitute sich auf Verjährung berufen, um den Forderungen zu entgehen. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, welche Verjährungsfristen gelten.