Wohlverhaltensperiode und Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe ein Pfändungsschutzkonto und kann somit über 1079 Euro im Monat verfügen.
Wenn ich darüber komme, führt die Bank (DB) keine Überweisungen etc. mehr aus.
Ich hatte einen Verdienst von 1135 Euro nach Abzug des pfändbaren Betrages.

In der Wohlverhaltensperiode müsste ich doch über den restlichen Betrag von gut 50 Euro verfügen können. Die Bank lehnt dies ab,

Da ich seit längerer Zeit arbeitsunfähig bin bekam ich die Kündigung und möchte mich nun selbstständig machen. Das heißt auch, dass ich einen höheren verfügbaren Betrag benötige (für KV, RV etc.)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von dem selbstständigen Einkommen Beträge für RV,KV etc. abziehen kann – von dem Restbetrag wird dann der pfändbare Betrag abgezogen.

Wie verhält es sich, wenn ich am Anfang nur sehr wenig Umsatz mache?

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

MfG Romina

insolvenzverfahren löschen im internet

Ein bekannter hat gesehen das ich im internet stehe mit insolvenz, das 2003 war wie kann ich das löschen lassen und wo es ist längst erledigt.
Er hat nur meinen Namen eingegeben bei Google und da steh ich dann .
Können die mig helfen???
Vielen Dank Marina Flad

Rechnungen nach Schuldenbereinigung

Guten Abend,

Im Jahr 2010 hatten wir knapp 5000 € Schulden bei 7 Gläubigern, mit denen ein Vergleich ausgehandelt wurde der in kleinen Raten bis 2017 bezahlt werden musste. Dies ist fast geschehen (Letzte Rate im April fällig). Aber seit kurzem bekommen wir Rechnungen von den Vertretern der Gläubiger von damals in Höhe von einmal knapp 500 € und knapp 100 €. Beide Rechnungen erscheinen sehr dubios da auch die jeweiligen Vertreter im Internet nur mit (Verzeihung für den Ausdruck) “Abzocke” in Verbindung gebracht werden und unsere Rechnungen, sehr gut auf die dortigen Beschreibungen passen. Dennoch wollen wir sicher gehen. Wie ist es bei einem Schuldenbereinigungsplan der auf einem Vergleich beruht? Wenn die Gläubiger mit der Vergleichsquote einverstanden waren und diese Einwandfrei abbezahlt wurde, können danach noch weitere Forderungen seitens des Gläubigers durchgesetzt werden, die unter das gleich Aktenzeichen fallen und zur selben Angelegenheit gehören?
Und wie ist es in solchen Fällen mit der Verjährung? Immerhin sind über 6 Jahre vergangen seit der Einigung.

Besten Dank für die Zeit und Mühe

MfG
Kant

Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enver Duran

Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enver Duran

Auto ummelden

Hallo ….ich hätte eine Frage

ich bin schon seitfast 4 jahren in Privatinsolvenz . Ich bin EU Rentnerin zu 100 % Schwerbeschädigt und ein Pflegefall mit Grad III . wir haben vor knapp 4 Jahren ein Auto auf Raten gekauft . Durch meine Insolvenz hat mein Mann den Vertrag unterschrieben und auch die Versicherung läuft auf seinen Namen….ich würde gerne das Auto auf meinen Namen schreiben lassen , weil wir dadurch die Autosteuern einsparen würden ….durch meine krankheiten bin ich auf das Auto angewiesen , weil ich sehr oft im Krankenhaus liege und meine Behandelnen Ärtze nicht in Strasburg paktizieren …..meine Frage : kann oder darf ich das Auto auf meinem Namen ummelden ??? Das Auto ist erst in 2 Jahren abgezahlt ….

vielen Dank für ihre Mühe

Notverkauf

Hallo,
meine Frage ist folgende:

Ich bin Arbeitslos geworden und fiel gleich ins ALG 2, weil ich kein zusammenhängendes Jahr gearbeitet habe. Da mein Verdienst nicht hoch war, 1100 € und davon noch Unterhalt 133 €. Dazu kommen noch viele Gläubiger, die ich bis dato, noch bedient hatte. Ich bin finanziell in Not geraten. (Miete und Lebensunterhalt) Ich habe meinen alten Opel Baujahr 1999 verkauft um um die Runden zu kommen.
Möchte aber den Notknopf drücken und Insolvenz anmelden. Sollte ich nun noch warten, oder kann ich trotzdem einen Antrag stellen, oder habe ich da probleme mit dem Notverkauf des alten Auto.

Danke für die Antwort von Ihnen
Berger

Insolvenz

Guten Tag
Ich würde gerne meine Schulden los werden. Leider habe ich keine 100%ige Übersicht da ich lange die Augen zu gemacht habe . Ich brauche Hilfe dabei . Mfg Myrjam Mauersberger

Abfindung der Unfallkasse einer Verletzten-Rente

Hallo,
da mein Insolvenzverwalter mir nicht wirklich antworten will oder kann, hier eine Frage, die mir wirklich unter den Nägeln brennt.
Ich befinde mich seit 02/12 in der Privatinso. Bin eigentlich fast durch, durch das Verfahren. Möchte aber nun meine Unfallrente abfinden um mir ein Häuschen zu kaufen. Meine Restschuld beläuft sich auf ca 11.000 €. Der von der Rentenkasse in Aussicht gestellte Betrag (dieser verringert sich alle 5 Jahre) beläuft sich auf ca 53.000 €. Darf der Inso-Verw. den gesamten Betrag pfänden oder nur in Höhe der Restschulden? Die Verfahrenskosten sind da schon mit eingerechnet.

LG Yvonn

Schulden bezahlen während der Insolvenz

Hallo, darf ich während der Insolvenz meine 1-2 Gläubiger noch abbezahlen den ich mit in die Insolvenz nicht eingetragen habe?
Würde es da Probleme mit der Verwalter geben?

Diese sollten natürlich mit eingetragen werden, allerdings kann ich die nicht eintragen lassen weil ich angst wegen der Eingehungsbetrug hatte.

LG