Privatinsolvenz
Guten Tag,
ich habe 2016 eine Privatinsolvenz erfolgreich mit einer Nullrunde abgeschlossen.
Jetzt habe ich neue Schulden und hätte gerne gewußt wann ich die nächste Insolvenz beantragen kann.
Guten Tag,
ich habe 2016 eine Privatinsolvenz erfolgreich mit einer Nullrunde abgeschlossen.
Jetzt habe ich neue Schulden und hätte gerne gewußt wann ich die nächste Insolvenz beantragen kann.
Guten Tag,
eine Nutzer bewertet uns mit einem Stern und gab den Text “Masse statt Klasse” an, das ist nicht wahr und schadet dem Verein nachhaltig, bitte machen Sie uns ein Angebote was die Entfernung dieser Bewertung kosten würde.
Hier der entsprechende Link: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=lohnsteuerhilfeverein+frankfurt&rflfq=1&rlha=0&rllag=50115478,8666763,1071&tbm=lcl&rldimm=5658786863912038827&tbs=lrf:!2m1!1e3!3sEAE,lf:1,lf_ui:2&lrd=0x47bd09555e4e0d83:0x4e880cabd31fb1ab,1,
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mohamed El Ouali
Vorstand
Ich habe eine Lebensgefährtin und einen gemeinsamen Haushalt mit ihr.
Inwieweit wird sie da mit reingezogene,kann sie auch haftbar gemacht werden ?
Sie steht nirgends als 2. Kreditnehmer mit drin, oder hat was damit zu tun.
Inwieweit kann aus unser gemeinsamen Whonung gepfändet werden oder ihr Vermögen belastet werden ?
Vielen Dank
Das Widerrufsverfahren bringt hohe Ersparnisse, verursacht aber natürlich auch Kosten. Die Preistransparenz ist eine absolute Priorität unserer Kanzlei. Wir berechnen unsere außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In vielen Fällen können die Kosten über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Sollte dies für Sie nicht in Frage kommen, finden wir eine Lösung.
Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz erteilen muss, prüfen wir kostenfrei ihre Versicherungsbedingungen und stellen ggf. die Deckungsanfrage.
In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Rechtsschutz. Bevor Sie die Versicherung abschließen, rufen Sie uns jedoch bitte zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, damit wir Ihnen alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung beantworten können.
Grundsätzlich nicht. Unternehmer müssen nicht im gleichen Umfang über ihre Rechte belehrt werden wie Verbraucher. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme in § 513 BGB vor. Hiernach steht auch Existenzgründer ein Widerrufsrecht zu über das die Bank sie informieren muss. Eine Voraussetzung gibt es jedoch: das Darlehen darf nicht höher als 75.000 Euro sein.
Erfreulicherweise ja. Der Widerrufsjoker greift auch bei Leasingverträgen und sorgt hier für eine lukrative Rückabwicklung. Die Bank muss die gezahlten Raten, abzüglich der Finanzierungszinsen, zurückzahlen. Nach dem 13.06.2014 wird hierfür auch keine Nutzungsentschädigung fällig. Das Leasingauto geht an den Leasinggeber, hier die Renault-Bank, zurück.
Nein. Es sind noch viele andere (Hersteller-) Banken betroffen. Neben den Auto-Banken auch Banken, deren Hauptgeschäft eigentlich die Finanzierung vom Immobilien ist. Hier eine kurze Liste, die jedoch in keinem Fall abschließend ist:
Das Vertragsverhältnis wird aufgelöst. Die ausgetauschten Leistungen sind deshalb wieder rückabzuwickeln. Kurz gesagt: Die Bank zahlt Ihnen Ihr Geld zurück und erhält den Gebrauchtwagen zurück.
Noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Darlehensnehmer eine Nutzungsentschädigung für die Abnutzung des PKW zahlen muss. Nach unserer Rechtsauffassung schließt das Gesetz eine Entschädigung aus, wenn der Darlehensnehmer nicht richtig belehrt worden ist.
Sollte dies von der Rechtsprechung anders beurteilt werden, ist dies noch lange kein Beinbruch. Denn ein Widerruf ist in den allermeisten Fällen trotzdem lukrativ, ein Ersatz ist gering.
Dieser berechnet sich wie folgt:
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / Gesamtlaufleistung (typischerweise 250 000 Km, bei kleineren Fahrzeugen ca. 200.000, bei großen 300.000)
Selbst gefahrene Kilometer * Kaufpreis / (Gesamtlaufleistung – Tachostand bei Kauf)
Je weniger Sie das Auto genutzt haben, desto ertragsreicher ist damit der Widerruf.
Der Widerrufsjoker ist sehr ertragsreich. Nicht seltenkann er eine vierstellige Ersparnis mit sich bringen. Die Ersparnisse sind vielfältig. Kurz zusammengefasst hat der Widerruf für den Verbraucher folgende Vorteile:
Im Gegenzug muss er das gebrauchte Fahrzeug bei der Renault-Bank abgeben. Wie hoch ihr Rückerstattungsanspruch konkret ist, können sie mit unserem Autokredit Widerruf Rechner berechnen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
