Insolvenzverfahren nach kontopfändung?

Sehr geehrter Herr Ghendler,

Mein Mann hat als Einzelunternehmer nach einer BP vergangenen November nun Steuerschulden über 90.000,-€. Bis zum heutigen Tag versuchten wir mithilfe unseres Steuerberaters einen ratenzahlungsplan mit dem FA zu machen, was aber nun letzte Woche abgelehnt wurde und nur einen Tag später wurde ihm das Konto dichtgemacht. Meine Frage wäre nun ob es bereits zu spät ist um eine Insolvenz in England in Betracht zu ziehen, da ihn das FA ja auch sofort zu einer insolvenz zwingen kann?

Vielen Dank

Fällikeit der Gesamtforderungen

Hallo,
ein Inkassobüro bietet mir eine Zahlungsvereinbarung an:
Die Gesamtforderung beträgt 27.000 Euro, bei Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H. von 23.000 Euro wären die Forderungen aus verschiedenen Verträgen erledigt.
Nun stolpere ich aber über folgende Formulierung: “Durch diese Vereinbarung wird die Fälligkeit der Gesamtforderung nicht berührt. Diese entfällt erst mit der vollständigen Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung”. Sind die Gesamtforderungen mit Zahlung der 23.000 Euro erfüllt oder nicht?

Baukosten für zweiten Rettungsweg übersteigen der Wert der Eigentumswhg.

Bis auf die eigene Eigentumswhg. mit 40qm Wohnfläche und einem benötigten Pkw für den Beruf ist kein Vermögen vorhanden. Da nunmehr Kosten von ca. € 45.000,- für die Errichtung eines zweiten Rettungsweges im/am Haus bevorstehen ( Wert der Whg. vorher: ca. € 42.000.- / nach Kenntnis der notwendigen Massnahmen dürfte der Wert bei ‘0’ liegen ). Ist mithin eine Zwangsversteigerung/Verwertung der Whg. zu erwarten und damit auch ein Auszug auf der selbstgenutzten Whg. erforderlich?

Welche Kosten können entstehen?

Wo hohe Ersparnisse locken, entstehen meist auch Kosten. Oftmals verweigern die Herstellerbanken die Rückabwicklung, wenn der Verbraucher den Widerruf selbst erklärt. Die Rechtsverfolgungskosten werden glücklicherweise in vielen Fällen von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Sollte eine Rechtsschutzversicherungen in Ihrem Fall nicht einstandspflichtig sein oder andere finanzielle Belange im Weg stehen, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Unsere Mitarbeiter finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

Unterstützt mich meine Rechtsschutzversicherung bei dem Widerrufsverfahren?

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und Widerrufsverfahren nicht durch die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ausgeschlossen sind, haben wir positive Erfahrungen mit den Rechtsschutzversicherungen gemacht. Vielfach haben sie sich als starke Partner erwiesen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherungen die Kosten des Verfahrens trägt, prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag gerne kostenfrei und unverbindlich. Sprechen Sie uns einfach an.

Wie ist es mit Unternehmer-Darlehen? Können auch diese widerrufen werden?

Leider grundsätzlich nein. Unternehmern wird durch das Gesetz kein Widerrufsrecht eingeräumt. Deshalb muss die Bank sie hierüber logischerweise auch nicht belehren, die Widerrufsmöglichkeit ergibt sich nicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Existenzgründer. Wer für die Gründung eines eigenen Geschäfts ein Darlehen bis zu 75.000 € aufgenommen hat, dem steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses musste ihn die Bank auch ordnungsgemäß belehren.

Können auch Leasingvertäge widerrufen werden?

Ja, auch im Rahmen des Abschlusses eines Leasingvertrags wurde der Leasingnehmer oftmals nicht fehlerfrei über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt. Eine fehlerhafte Belehrung eröffnet auch hier die Widerrufsmöglichkeit. Im Prinzip gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei dem Widerruf eines Autokredits. Der Leasingnehmer erhält vom Leasinggeber alle Ratenzahlung – abzüglich der Finanzierungszinsen – zurück. Im Gegenzug händigt er dem Leasinggeber das Leasingfahrzeug aus. Eine Nutzungsentschädigung fällt unserer Auffassung nach für alle Verträge ab dem 13.06.2014 nicht an. Verfestigte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es aber noch nicht.

Welche Verträge sind betroffen?

Von der lukrativen Gesetzeslage können alle Darlehensnehmer profitieren, die ihren Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind. Neben der Opel-Bank verwendeten nahezu alle anderen Herstellerbanken fehlerhafte Widerrufsinformationen. Beispielsweise VW, BMW oder Mercedes.

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Widerruf?

Das wohl größte Ersparnispotenzial liegt in der Rückzahlung aller eingezahlten Raten und der Anzahlung für den PKW. Hier dürfte sich bereits ein vier- bis fünfstelliger Betrag ergeben. Je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses konnte der Darlehensnehmer das Fahrzeug in der Vergangenheit kostenfrei fahren, denn für Verträge ab dem 13.06.2014 entfällt unserer Rechtsauffassung nach die Nutzungsentschädigung. Die Bank darf lediglich die Zinsen einbehalten, die der Darlehensnehmer ohnehin bereits gezahlt hat.Hierzu gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, das heißt, es kann sein, dass Gerichte weniger verbraucherfreundlich entscheiden. Aber auch falls eine Nutzungsentschädigung zu entrichten ist, kann sich der Widerruf trotzdem rechnen. Im Zuge des Widerrufs geht das alte Auto an die Herstellerbank zurück. Neben dem Rückzahlungsanspruch ist der Widerrufsjoker auch für alle interessant, die sich z.B. ein neues Auto kaufen möchten, aber bisher wegen der Vorfälligkeitsentschädigungsentschädigung, die die Bank erheben würde, davon abgesehen haben. Der Vertrag kann mithilfe des Widerrufs vorzeitig beendet werden- ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ein weiterer Vorteil ist, dass neue Finanzierungen aufgrund des äußerst niedrigen Zinsniveaus sehr günstig sind.

Arbeitslosengeld 2

Was muss ich von mein Hartz 4 abdrücken wenn ich Privatinsolvens beantrage?