Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige die Gründung einer Eingesellschafter-UG zum Betrieb eines Forums im Gesundheitsbereich. Später sollen weitere Aktivitäten hinzukommen.
Grundsätzlich soll die UG nicht eigennützig sein.
Gegen eine sofortige Beantragung der Anerkennung auf Gemeinnützigkeit spricht bei mir, daß
• ich möglichst schnell gründen will
• die Kosten mit Musterprotokoll gering gehalten werden sollen
• später (halbes oder ein Jahr) die Satzung erweitert werden soll und ev. neue Gesellschafter hinzu kommen, so daß sowieso nochmals Notarkosten, Handelsregisteränderung und Überprüfung der Gemeinnützigkeit hinzu kämen.
• die Steuerbefreiung anfangs nicht viel bringt, da kaum Gewinn aufkommen wird und wenig Spenden eingehen werden.
Sprechen wichtige Gründe dagegen, erst als UG zu gründen und später die Gemeinnützigkeit anzustreben?
Mit freundlichen Grüßen
Indianer