Hallo,
ich ahbe 2 Fragen.
Ich habe meine Regelinsolvenz erfolgreich hinter mich gebracht und die Restschuldbefreiung erhalten. Die gestundeten Kosten zahle ich nun in Raten.
1. Warum kann ich den Beschluss Restschuldbefreiung nicht mehr bei insolvenzbekanntmachungen sehen, sämtliche anderen Schritte des Verfahrens aber immer noch? Wird der Beschluss erst mit Zahlung der letzten Rate wirksam?
2. Eine Bank, die sich auch als Gläubiger angemeldet hat, hat sich damals gleichzeitig eine Zwangshypothek auf einem Haus eingetragen, dass einer Erbengemeinschaft gehört. Mein Anteil ist belastet. Kann ich diese Hypothek durch die Restschuldbefreiung löschen lassen?
Danke, M.Ludwig