Sehr geehrter Herr Kraus,
ich führe seit einigen Jahren ein Musikgeschäft und verkaufe Instrumente über Ebay und Amazon. seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiv mit der Frage, eine juristische Person in Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, um privat nicht zu haften.
Ich habe gelesen, dass bei UG eine Sachgründung nicht möglich ist. Ich kann also meine Einrichtung und Instrumente aus dem Lager nicht auf diese Weise übertragen?
Kann ich sie denn an die UG verkaufen? Das hat mir eine Steuerberaterin empfohlen, aber ich wollte es nochmal bestätigt haben. Wie hoch darf ich den Kaufpreis ansetzen? Und wie weise ich überhaupt den Wert meiner Einrichtung nach?
Vielen Dank im Voraus
Anna Färber