Bewertung Ferienwohnung

Guten Tag,
ich habe ein Problem mit der Bewertung meiner Ferienwohnung bei booking.com durch einen Gast.
Bisher hat die Ferienwohnung sehr gute Bewertungen erhalten. Durch die Bewertung des Gastes rutschte sie aber auf ‘gut’ ab. Es sind noch nicht so viele bewertungen vorhanden – weil die Ferienwohnung noch nicht lange vermarktet wird. Aber gerade dann ist es wichtig, dass man ungerechtfertigte Bewertungen versucht zu minimieren. Der Gast hinterließ folgende Bewertung: „Extremer Insektenbefall in der ganzen Wohnung und in den Betten“ mit einer Bewertung von 4,2 (von max. 10 Punktten). Die Wohnung ist im Erdgeschoß. Am Abend vorher wurde sie noch vom Verwalter gecheckt. Am nächsten Tag zogen durch den Hausflur ganze Scharen von Ameisen. Der Verwalter wurde vom Gast darüber informiert. Er kümmerte sich und empfahl, im ggü-liegenden Baumarkt ein Ameisenmittel zu besorgen. Kosten würden selbstverständlich erstattet. Weiterhin wurde dem Gast für diese überraschende Unannehmlichkeiten eine Minderung des Reisepreises angeboten. Keine Reaktion. Telefonisch ist der Gast nicht erreichbar. Bitten um Rückruf werden nicht wahrgenommen. Ein Einschreiben/Rückschein an den Gast kam nicht abgeholt zurück. Ich finde diese Bewertung unter den Umständen für nicht gerechtfertigt. Es kann zu dieser Jahreszeit gerade bei Erdgeschoßwohnungen dazu kommen, dass Ameisen in den Flur und dann teilweise auch in Wohnungen laufen. Dem Gast ist Hilfe angeboten worden. Nachweislich. Kann man gegen diese Bewertung etwas machen? Dankeschön.

Pfändung

Hallo,
ich arbeite als Verkäuferin in Teilzeit mit einem brutto 707,38€. Ich bekomme Mankogeld, was die Firma seid neuestem mit dem Gehalt ausbezahlt. Es waren jetzt gerade mal 9,-€ , was die Firma an mein Insolvenzverwalter geschickt hat (Vermerk Pfändung).
Meine Frage dazu.
Ist das Rechtens? Ich liege damit ja nicht unbedingt über der Freigrenze.
Mit freundl. Grüßen

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Wir, d.h. mein Mann und ich müssen wohl oder übel in die Privatinsolvenz. Die Unterlagen (Summen, Anz.d.Gläubiger) sind nun zusammengetragen.

Ich selbst komme nun in die Arbeitslosigkeit ( ~370.-Euro) und mein Mann hat ein Netto-Einkommen von 1.170.- Euro – damit hätten wir die Möglichkeit auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.

Wer stellt diesen Antrag?
Können Sie, mit der Beauftragung der PI diesen stellen?

Mfg.
Daisy

PI eröffnen oder doch vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren

ich bin in einer Öffentlichen Beratungsstelle wo ich verzweifelt bin welcher den der richtige weg ist, da der berater in den ersten 10 minuten mir gesagt hat das es bei mir ein klassischer fall wäre für die PI. Mein gehalt beträgt ca 2500 Euro netto und habe 4 Unterhaltpflichtige Personen in meinem Haushalt.

Als ich ihn fragte wie es den aussieht mit der 3,5 jahre reglung , meinte er es sei eine luftblase die hinterher mehr kostet als wenn ich 6 jahre in der PI verweilen würde.

Ich würde mich freuen wenn Sie mich überzeugen könnten bei Ihnen ein erstberatungsgespräch zu beziehen.

Konto-Freigabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Problem ist Folgendes:

Ich befinde mich seit 3.4.2014 in Insolvenz und gehe glücklicherweise wieder arbeiten.
Ich bin alleinstehend und mir werden ca 800 Euro gepfändet bzw an den Treuhänder abgeführt.
Nun habe ich ein P Konto, welches mit 3 Pfändungen belastet ist.
Diese Pfändungen sind allerdings in der Insolvenz berücksichtigt.
Nach Abzug der 800 Euro bleiben mir netto immer noch ca 1900 Euro.
Da ich keine Unterhaltsverpflichtungen habe verbleibt mir auf dem P Konto ca 1130 Euro.
Wie kann, ich schnellstens erreichen das diese Pfändungen ausgehoben bzw ich über den mir zustehenden Betrag verfügen kann?

Für eine Information wäre ich ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße Ben

Insolvens

Gute Tag
Wenn man schon mal den privatknsolvens hinter sich hat und es in 2012 beendet worden ist. Nur durch einen Familien Problem bin ich in Schulen geraten und werde immer monatlich knapp wann kann ich wieder eine Antrag auf privatknsolvens stellen.

Betriebsmittel nach Privatinsolvenz behalten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständig in einem künstlerisch-handwerklichen Beruf tätig. Aufgrund von Steuerrückständen (Ratenzahlungsvereinbarung gescheitert) erwarte ich in Kürze eine Gewerbeuntersagung und müßte im Anschluß Privatinsolvenz anmelden.
Die einzigen Wertsachen, die ich besitze, wären mein Handwerkszeug (Fotokameras und Zubehör). Ich habe die Befürchtung, bei einer Pfändung dieser Gegenstände Nachteile bei der Jobsuche zu erleiden, da es in meiner Branche durchaus üblich ist, auch als Angestellter seine eigenen Geräte mitzubringen.
Ist es möglich, eine Pfändung dieser Werkzeuge zu vermeiden?

Negative Bewertung bei Google

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte mich erkundigen, ob ich gegen eine negative Bewertung von einem mir unbekannten Kunden etwas unternehmen kann. Ich bin ein Einmannbetrieb, gebe mir viel Mühe zwischen den ganzen Ketten zu überleben und ich bin nicht bereit, so etwas einfach zu akzeptieren. Erst recht nicht wo ich gar nicht weiss wer das ist und ob das überhaupt Kundschaft von mir ist / war. Bis jetzt konnte ich die wenigen Situationen wo es etwas problematisch war ganz gut persönlich klären. Das lag aber auch daran, dass sich die Kunden nicht hinter Pseudonymen versteckt haben…
Können Sie sich meine Sache ansehen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße, Anita Schmalz

Einmalzahlungen / Gehalt

Ich bin langzeit krank geschrieben, was mich erst in die Privatinsolvenz gebracht hat. Nach 5 Jahren ruhendem Arbeitsverhältnis und wirtschaftlichem Abstieg bis hin zu H4 und tlws. Erwerbminderungsrente bei Berufsunfähigkeit, durfte ich nun endlich kündigen. Gefordert habe ich eine Urlaubsabgeltung für die letzten 2 Jahre und anteilig für dieses Jahr. Der Arbeitgeber hat auch inzwischen eine nicht unerhebliche Summe bezahlt. Frage:
Ich liege seit Juni 2015 ( Beginn der Insolvenz ) bis heute weit unter dem monatlichen Pfändungsfreibetrag. Darf ich das Geld oder einen Teil davon behalten? Es ist eine einmalige Bezahlung, durch den Arbeitgeber bei Beenden des Arbeitsverhältnisses.

mit freundlichem Gruß
K.Koslow

Sonderzahlungen/ Tandieme

Hallo,

ich arbeite Vollzeit im Vertrieb und bekomme einmal im Jahr eine Tantieme/ Zielerreichung. Die Summe lag bei netto 4697€ hier wird noch mein Fahrzeug berechnet. Sachbezug PKW 326,00, Dienstwagen (KM)68,60. Wie ist der Umgang mit solchen Sonderzahlungen? Mein Arbeitgeber hat mit 1445,85 ausgezahlt.
Ich weiß nicht ob die Berechnung richtig ist. Können Sie mir sagen wie diese berechnet werden und ob man grundsätzlich einen Teilanspruch hat auf die Zahlungen?