Anhebung Pfändungsfreigrenze

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte sie fragen ob es möglich ist, meine Pfändungsfreigrenze anzuheben. Ich bin seit Februar 2018 in der Privatinsolvenz, und seit September 2018 in der Wohlverhaltensphase .Ich hatte nun bis zum Juni noch ein Unterhaltspflichtige Person ( Tochter ) aufgeführt. Nun hat meine Tochter ihre Ausbildung abgeschlossen, und fällt dadurch als Unterhaltspflichtige Person weg. Das bedeutet für mich zusätzlich circa 400 € mehr Pfänbaren Betrag an den Treuhänder, so das ich nun monatlich je nach Einkünfte zwischen 750, und 800 Euro an den Treuhänder abführen muss. Es war vorher schon sehr knapp mit der erhaltenen Auszahlung meines Arbeitgebers. Die Freigrenze beträgt nun 1180 Euro. Davon muss ich meinen Unterhalt wie Miete, Nebenkosten, Versicherung ,und Lebenkosten bestreiten. Ich habe einen Arbeitsweg von täglich 70 Kilometer den ich in 5, und manchmal in 6 Tagen der Woche fahren muss. Im Monat fallen da circa 200 Euro an Fahrtkosten an. Bei einer Unterhaltspflichtigen Person für die ich auch noch Kindergeld erhielt war das zu bewältigen. Aber jetzt wird’s eng mit den Verbleibenden Betrag. Kann ich meine Freigrenze anheben lassen ??
Mit freundlichen Grüßen

Rechtzeitig angemeldet

Hallo,
was bedeutet rechtzeitig angemeldet? Direkt als man einen Betreuungsengpass feststellen/erwarten konnte?
Ich frage deshalb weil wir bisher ein Aupair hatten das gekündigt hat und ich das Kind nun wieder für den Kindergarten angemeldet habe. Ab wann hab ich dann Anspruch auf einen Schadensersatz?

Hilfe holding gründen

Ich will holding gründen anonym brauch dafür hilfe

Konzessionierten Mietwagen privat nutzen?

Als Mietwagenunternehmer kenne ich die im Personenbeförderungsgesetz geregelten Vorschriften wie Rückkehr- und Aufzeichnungspflicht und die besondere Rolle des Betriebssitzes.
Frage: Darf ich meinen konzessionierten Mietwagen auch privat z.B. für die Fahrt in die nächste Stadt bzw. die (lange) Fahrt in den Urlaub verwenden? Steuerliche Auswirkung ist mir klar; unklar ist mir aber, ob es mit dem PersBefG. vereinbar wäre.

kiriwi-oskar@web.de

Hallo.
Folgendes Problem:
Ich habe seit April eine Pfändung auf meinem P- Konto.
Ich bekomme mein Gehalt allerdings immer zum Ende des Monats, weil es am 1. drauf wg irgendwelcher Regeln drauf sein muß.
Wenn ich Ende des Monats dann meinen Freibetrag sehr, ist das nicht alles, sondern nur ca. 900€.
Am 1. ist dann alles verfügbar. Verstehe ich nicht, aber gut.
So war es bis jetzt. Habe heute wieder mein Gehalt bekommen, es sind diesmal aber nur 600€ verfügbar, immerhin 300€ weniger und ich habe Angst, daß das am 1. auch so ist. Oder verstehe ich nur die Rechnung der Bank nicht?
Weiß jemand, wieso das so ist oder ist da was schief gelaufen?

Restschuldbefreiung erteilt – Kosten weiterhin gestundet

Ich habe heute die Restschuldbefreiung erhalten. Die Kosten werden weiter gestundet, da ich nur eine minimale Rente habe( 313,–€ BG-Verletztenrente plus Altersrente 359,–€). Im Schreiben steht wesentliche Veränderungen sind dem Gericht mitzuteilen. Meine Frage : Was sind w e s e n t l i c h e Veränderungen (die jährliche Rentenerhöhung um ca. 15,–€) und für welchen Zeitraum muß ich das mitteilen (unaufgefordert ?).
Vielen Dank im voraus
Gabriele

Individueller Vergleich, wo finde ich passende Musterschreiben zum Anpassen?

Guten Tag,
ich bin maßlos verschuldet.
Meine Schulden liegen im hohen 5-stelligen Bereich sodass wenig bis gar keine Aussicht besteht, Diese je zurückzuzahlen.
Insofern wäre, so auch mein Schuldenberater, für mich nur die Insolvenz sinnvoll.
Nun dauert eine Insolvenz ja bekanntlich bis zu 6 Jahre (die Verfahrenskosten könnte ich durch Ratenzahlung vielleicht noch stemmen sodass es 5 Jahre wären).

Dies ist eine sehr lange zeit, die man dann unter totaler Überwachung steht in jeglicher Hinsicht.
Deshalb würde ich an sich gerne den Gläubigern einen vergleich schmackhaft machen.
Tatsache ist dass ich Hartz 4 beziehe und keinerlei Ausbildung habe.
Von daher habe ich, zumindest ohne große Anstrengungen zu unternehmen, nur recht geringe Chancen, einen Job zu erlangen, der mehr als der Pfändungsfreibetrag abwirft, geschweige denn diesen Job über 6 Jahre lang zu halten ohne dass was schief läuft.

Insofern sähe ich da wenig Chancen, dass was für den Gläubiger abfällt.

Jedenfalls würde ich gerne der Gläubigergemeinschaft eine Art Vergleich anbieten:
Zu Beginn gibt es einen (3stelligen, also geringen) Einmalbetrag.
Ebenso gibt es für die Dauer von bspw. 3 Jahren jeden Monat einen 2stelligen Betrag, also eine Art Ratenzahlung.
Ansonsten kriegen die Gläubiger in den 3 Jahren das, was über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht.

sie kriegen also zu dem üblichen pfändbaren Einkommen vom pfändungsfreien Geld eine Ratenzahlung+Einmalzahlung on top angeboten. klar ist es nicht allzu viel was sie da angeboten bekommen (vll. 5% oder so) aber das wäre ihnen sicher. (nicht zu vergessen was an pfändbarem vielleicht reinkommt)

bei einer Insolvenz hingegen würden sie eventuell nix pfändbares bekommen, aus dem pfüändungfreien würde ich naheliegenderweise auch nix zahlen.
und bliebe was pfändbares übrig, ginge das primär für Verfahrenskosten drauf.
Sodass der Gläubiger am Ende bei +-0 rauskäme.

Bei meinem Vorschlag bekäme der Gläubiger direkt das Pfändbare (also nicht erst Verfahrenskosten bezahlen oder so) und bekäme den Einmalbetrag sowie Ratenzahlung.
klar ist es nicht die Welt, aber in einer Insolvenz käme der Gläubiger womöglich noch schöechter davon.
gegenforderungen in dem Sinne wäre halt eben die Laufzeit des Ganzen von 3 Jahren und natärlich Einstellen sämtlicher Vollstreckungsdingen und Co.

Also im Endeffekt die gleichen bedingungen wie in der Insolvenz aber verkürzt auf 3 Jahre, es kostet dafür keine verfahrenskosten und es gibt (etwas) geld aus dem Unpfändbaren dazu.

Kein idealer Deal aber ich würde es gerne der Gegenseite anbieten.

Ohne jetzt an Erpressung zu denken, würde ich der Gegenseite auch gerne diskret zukommen lassen dass ich auch kein Problem damit hätte, noch zu warten bis die 3 Jahres Insolvenz umgesetzt ist und eben dann 3 Jahre Insolvenz zu machen.
Bis dahin hat dann der Gläubiger sicherlich erfolgslos noch Kosten vorgestreckt (eidesstattliche, regelmässiger Gerichtsvollzieher, etc.) und bleibt dann nahc 3 JHahren doch auf Allem sitzen.

Diese perspektive als Alternative zu meinem Vorschlag möchte ich ihm auch verdeutlichen.

Jedenfalls würde ich gerne einen solchen Vergleichsvorschlag verfassen.

Gibt es irgendwo im Internet Muster für sowas, ideal wäre ein Muster, wie auch ein typischer gerichtlicher Vergleich aussieht.

So ein Muster hätte ich gerne und würde es auf meine speziellen Bedingungen
anpassen.
Wo findet man sowas?

Falsche Aussage

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Widerruf Forward-Darlehen DSL Bank

Prüfen Sie auch einen Forward-Darlehen -Vertrag?

Neugründung

Moin,
ich habe vor ein Gastronomiebetrieb zu kaufen und mein Steuerberater/Anwalt stellt sich folgendes Szenario vor:

Der Kauf des Komplexes wird über eine “Besitz-Gesellschaft”, welche eine Gmbh sein soll abgewickelt.
Das Betreiben, welches ebenfalls durch mich erfolgt würde er gerne in einer seperaten GmbH als “Betreiber-Gesellschaft” abwickeln.
Laut seiner Aussage kann man so steuerliche Vorteile ausspielen, indem man zum Beispiel die Pacht/Miete an den Umsatz koppelt und den “Gewinn der Betreiber Gesellschaft mindert”, um Beispielsweise Sonderabzahlungen des Kredites leisten kann,
da der Gewinn der Betreiber-Gesellschaft somit geringer ist und eine geringere Steuerlast anfällt.

Ist dies zutreffend? Oder ist die Steuerlast der “Besitzgesellschaft” in diesem Fall höher, sodass es eigentlich keinen Unterschied macht, ob man 2 oder 1 Unternehmen gründet, da der Aufwand der dahinter steht ja deutlich höher ist als bei nur einer GmbH?

Vielen Dank
Gruß Daniel