Gründung Holding Schweiz und GmbH in BRD

Ich habe Investorengelder, die ich in lukrative Vermietungsimmobilien in Deutschland investieren darf. Ich gründe eine Immo-Verw.-GmbH in Deutschland und für jede Immobilie eine eigene GmbH und darüber möchte ich eine Holding schalten. Können Sie mir dabei helfen? Außerdem brauche ich auch ein Konto in der Schweiz.Auch hier benötige ich Hilfe. Muss mein Wohnsitz in die Schweiz? Muss ich ein Büro in der Schweiz haben (vielleicht nur Virtuell)

Im Wvp wieder schulden, habe ich versagt?

Guten Tag, ich habe während der wvp wieder schulden gemacht, ein gläubiger der auch in meiner insolvenz eingetragen ist habe ich erneut schulden gemacht. Jetzt habe ich für diesdn Gläubiger eidest Statt abgegeben. Versage ich meine RSB?

Holding Struktur

Ich habe eine UG gegründet und bin an eine Holdingstruktur interessiert .
Würde man bei einer Holdingstruktur mit Gewinnabführungsvertrag auf den gesamten Gewinn nur ca 1,5% Steuern zahlen . Oder werden erstmal die ca 30% Steuern der Tochtergesellschaft abgezogen und dann mit 1,5% versteuert?

Widerruf Autokredit

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

ist es richtig, wenn ich klage und die Klage zu meinen Gunsten verläuft, eine Nutzungsentschädigung für die seit Kauf des Fahrzeugs gefahrenen Kilometer abgezogen werden?
Der Kreditvertrag wurde im Oktober 2014 abgeschlossen.
Ich habe nämlich gelesen, dass bei Kreditverträgen die nach mitte 2014 abgeschlossen wurden, diese nicht mehr berechnet wird.
Stimmt das?
Sie können mich auch gern unter 0172 5258728 anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Eric Heyden

Prepaid kreditkarte

Hallo,
meine Verbraucherinsolvenz würde seit kurzem eröffnet, ich nutze seit kurzem über mein Smartphone eine Guthabenkreditkarte ( Aufladung über IBAN ) Banksitz ist ENGLAND.
Kann ich die Guthabenkreditkarte uneingeschränkt nutzen nachdem ich sie meinem Insolvenzverwalter gemeldet habe, ohne Angst haben zu müssen, dass das Geld zum aufladen der Kreditkarte sofort zur verpfändet wird?

Schufa-Eintrag nach Restschuldbefreiung

Ich bin 48 Jahre und mir wurde im Januar 2019 die Restschuldbefreiuung nach einer Regelinsolvenz erteilt. Da meine gesamte Altersvorsorge seinerzeit in die Insolvenz ging, wird meine Rente gering ausfallen. Um zumindest mietfrei wohnen zu können, möchte ich jetzt ein Haus für mich und mein Kind kaufen, das ich bis zur Rente mit meinem Einkommen noch finanzieren könnte – für mich die einzige Chance, mit meiner späteren Rente auskommen zu können. Ich bin seit einigen Jahre verbeamtet und habe daher ein sicheres und festes Einkommen. Mit negativem Schufa-Eintrag erhalte ich trotz meiner geregelten finanziellen Situation keinen Kredit. Wie kann ich dagegen vorgehen? Gibt es Chancen auf Erfolg im Fall einer Klage?

Erwerb eines Hauseigentum

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich befinde mich seit Oktober 2017 in der WVP.
Meine Lebenspartnerin und ich haben 3 Kinder und unsere jetzige Wohnung wird zu klein.
Auf dem Wohnungsmarkt bekommen wir keinen bezahlbaren Wohnraum bzw. werden obwohl wir meine finanzielle Situation offen ansprechen immer abgelehnt. Offiziell natürlich nie wie der Insolvenz. Nun haben wir die Möglichkeit mit Hilfe eines Dritten Wohneigentum zu erwerben. Ich persönlich bin nicht als Darlehensnehmer im Vertrag, darf ich mich trotzdem ins Grundbuch des Hauses eintragen lassen oder kann es hier zu rechtlichen Problemen hinsichtlich der RSB kommen. Bei der Folgefinanzierung (nach der RSB) plane ich als Kreditnehmer für das Haus wieder einzutreten.

Forderung aus Straftat nach Restschuldbefreiung

Nach meiner Restschuldbefreiung zu meiner Privatinsolvenz im Februar 2019 besteht noch eine Forderung aus einer Straftat. Diese wurde soweit ich weiss, mit der Insolvenz nicht abgegolten. Wann kann der Gläubiger wegen dieser Forderung auf mich zu kommen? Kann sofort mein Konto gepfändet werden oder eine Lohnpfändung über meinen Arbeitgeber erfolgen? Gelten hier Fristen? Ich habe seit Februar noch nichts von meinem Gläubiger gehört.

Vermögenszuwachs in der Wohlverhaltensperiode

Hallo,

ich befinde mich noch bis Dezember 2019 in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz, das Verfahren wurde also bereits vor einiger Zeit aufgehoben.

Ich habe vom Insolvenzverwalter den alljährlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, also voraussichtlich zum letzten Mal.

Es wird, wie immer, nach “Vermögenszuwachs” gefragt. Soweit ich weiß, muss ich einen Vermögenszuwachs (abgesehen von einer Erbschaft) nicht anzeigen. Da aber trotzdem danach gefragt wird, habe ich eine Frage:

Ich habe mir ende letzten Jahres ein neues Fahrzeug im Wert von 5990,-€ gekauft. Ich stehe im Kaufvertrag und es ist auf meinen Namen angemeldet und versichert. Da ich sehr günstig wohne, konnte ich mir den Kaufpreis über einen längeren Zeitraum (während der Wohlverhaltensperiode) von meinem pfändungsfreien Einkommen ansparen.

Ist dieser Fahrzeugkauf ein Vermögenszuwachs? Muss ich das im Fragebogen angeben?

Ich möchte vermeiden, auf “die letzten Meter” noch einen Fehler zu machen.

Eine weitere Frage: Darf ich, in meiner o.g. Situation, Geld auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne dass davon etwas gepfändet wird? Falls ja, gibt es diesbezüglich Obergrenzen?

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

Viele Grüße

Kosten Markenanmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich erkunden, was bei Ihnen eine Markenanmeldung inklusive Recherche kosten würde?
Die Marke (Wortmarke) soll für eine Textilveredelung verwendet werden.
Vertriebsgebiet wäre vorrangig Deutschland.

Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen.

Beste Grüße,

Andre Heuer