Konto gesperrt

Guten Tag, aus „heiterem“ Himmel bekamen wir gestern einen „gelben Briefumschlag“ von einem Gerichtsvollzieher. Darin ein „vorläufiges Zahlungsverbot gemäß §845 ZPO.
Es soll sich um einen Vollstreckungsbescheid von 2002 handeln, der sich dank Zinsen mehr als verdoppelt hat. Hauptforderung war 1534,20 €, nun sollen es 3899,28 € + Kosten des Gerichtsvollziehers sein.
Nun ist unser Gemeinschaftskonto gesperrt und ich weiß nicht, was ich tun soll.
Ein P-Konto einrichten können wir nicht, da es ein Gemeinschaftskonto ist sagt die Bank.
Die Forderung könnten wir schnell zahlen, aber die Zinsen „sehe“ ich irgendwie nicht ein. Das soll 18 Jahre her sein, und wir haben niemals Post von denen bekommen.
Ich habe gestern mit der Firma telefoniert ((Inkassounternehmen ? ) und angeboten die Hauptforderung sofort zu zahlen, wenn sie das Konto freigeben.
Dies wurde abgelehnt.
Wundern tue ich mich sehr, über die ganze Zeit in der wir nichts von denen gehört haben. Es soll eine Zwangsvollstreckungssache eines Finanzunternehmens sein, ursprünglich wohl mal eine Forderung einer Bank.. Ich habe die Firma jetzt per Einschreiben angeschrieben, um den Vollstreckungsbescheid zu bekommen.
Mein Mann, der der “Schuldige” ist, hat keine Unterlagen darüber. In der SCHUFA steht davon nix….
Ich brauche spätestens in 10 Tagen wieder Zugriff auf das Konto und will ungern etwas zahlen, was so nicht stimmt… Die Hauptforderung könnten wir zahlen, die Zinsen sind doch verjährt ???
Bitte um Hilfe, Danke, Kaddy

Mercedes Abgasskandal Entschädigung

Sehr geehrte Damen und Herren ich habe eine Frage ich habe Mercedes 2010 Baujahr ich habe das Auto 2019 gekauft jetzt meine Frage ist ob ich mit abgasskandal betroffen bin

Irische Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren, würde mich gerne über Informationen freuen, was Ihre Dienste für den irischen Verfahren kosten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Nestor B.

Finanzamt

Meine Frage lautet,
Ich bin in Privatinsolvenz und jeden Monat werden knapp 450€ an den Treuhänder überwiesen. Ich muss alle 3 Monate Vorrauszahlung in Höhe von 165€ ans Finazamt leisten( nicht selbstständig).
Weil die rechnen mein Gehalt und die Erwernsminderungsrente meines Mannes zusammen.
So bleibt mit aber alle 3 Monate weniger wie der Pfändungsfreibetrag bei mir wäre.
Ist das richtig so?

Aufwandsentschädigung Feuerwehr Pfändbar

Hallo,
ich habe am Anfang der Coronazeit für 6 Wochen zuhause bleiben müssen ( von der Arbeit). In dieser Zeit habe ich die extra hierfür eingerichtete Tagschicht der Freiwilligen Feuerwehr mit unterstützt (ca 5 Wochen Mo – Fr. für 9-10 Std.). Hierfür gibt es nun eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde. Ist dieses Geld nun Pfändbar oder nicht. In meinem Fall geht es um ca. 1500€.
Kann ich einen Antrag stellen auf unpfändbarkeit und wenn ja, wo muss ich diesen stellen.
Vielen Dank schonmal
MfG
BEMA

Ausbildungsversicherung

Hallo!

Ich habe einen etwas komplizierteren Fall. Es handelt sich um eine Ausbildungsversicherung die mein Vater im Jahre 2009 für meine Sohn (derzeit 11 Jahre alt) abgeschlossen hat.

Mein Vater ist Mitversicherte Person und mein Sohn ist versicherte Person. Ich persönlich werde in diesem Vertag überhaupt nicht geführt namentlich. Auch nicht als Bezugsberechtigte Person oder ähnliches.

Nun ist es so, das mein Vater im Dezember 2018 verstorben ist. Mein Sohn ist noch zu jung um den Vertrag rechtlich übernehmen zu dürfen. Versicherungstechnisch dürfte dieser Vertrag eigentlich gar nicht mehr existieren. Ich habe mich wegen meiner Insolvenzgeschichte geweigert den Vertrag zu übernehmen.

Der Vertrag schlummert nun also bei der Versicherung unter dem Namen: An die Erziehúngsberechtigen von XY… weiter. Der Vertrag wird auch weiter bezahlt monatlich, was eigentlich auch nicht korrekt ist, da dieser Vertrag mit dem Tot meines Vaters nicht mehr existieren dürfte.

Ich habe im Prinzip nie gewusst um welchen Rückkaufswert es da geht. Ich dachte es wäre geringfügig. Aber wir sprechen hier über einen Rückkaufswert von über 5300€. Finanziell geht es mir derzeit nicht gerade rosig und ich habe letzte Woche auch meine Arbeitsstelle verloren. Das Geld könnte ich daher wirklich gut benötigen. Ich befinde mich persönlich in der Wohlverhaltensphase seit etwa einem Jahr. Drei Jahre habe ich noch vor mir. Ich bin 42 Jahre alt.

Fragen über Fragen also:

A) Kann ich mir das Geld auszahlen lassen ohne das mein Insolvenzverwalter Ansprüche stellen kann?

B) Es gibt doch auch diesen gewissen Freibetrag an angesparten Kapital von 4500,00€ in meiner Altersklasse. Dürfte ich dies zumindest behalten? Oder ist das etwas anderes?

C) Der Insolvenzverwalter weiß meines Wissens überhaupt nichts von diesem Vertrag. Da ich ja nirgendwo darin namentlich vorkomme. Ich könnte den Rückkaufswert auf ein Konto meines Freundes oder eines Bekannten auszahlen lassen. Versicherungstechnisch ist das kein PRoblem…das weiß ich. Sofern bei der Versicherung keine Abtretung auf diesem Vertrag eingetragen ist sollte dies doch ohne weiteres klappen oder?

D) Sofern eine Auflösung des Vertrages nicht möglich ist… könnte ich hier über eine Teilauszahlung verfügen bzw. dürfte ich ein Policendarlehen aufnehmen um mir eine Summe x auszahlen zu lassen?

Über eine Antwort zu dem Thema würde ich mich freuen.

Vlg Elmo

Widerrechtliches Abstellen eines abgemeldeten Kfz auf Privatgrundstück

Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Im dazugehörigen Hinterhof darf ein Teil meiner Mieter parken. Die Zufahrt ist tagsüber durchgehend gewährleistet. Ab 20:00 Uhr wird das Tor über Nacht geschlossen. Auf meinem privaten Hofgelände steht seit gestern ein Fahrzeug ohne Nummernschilder. Einen Bezug zu meinen Mietern kann ich nach Abklärung ausschließen. Mir ist bekannt, dass ich nun das Recht habe, ein Abschleppdienst zu beauftragen, und die dafür anfallenden Kosten vorläufig selbst zutragen habe.
Doch wer ermittelt den Besitzer(Fahrgestellnummer?), wie ist die weitere Vorgehensweise, dass ich meine Kosten zurückfordern kann?
Welche Versicherung wäre zuständig? Meine Grundstück-und Gebäudeversicherung?
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank
“Laila”

Wohlverhaltensphase

Guten Tag,
ich hätte folgende Frage. Ich habe 2016 Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Meine Tochter wird, wenn alles gut läuft, in diesem Monat ihre Gesellenprüfung ablegen. Wie verhält es sich dann mit der Unterhaltspflicht? Zählt diese ab dem Zeitpunkt der bestandenen Gesellenprüfung dann nicht mehr. Ausserdem hätte ich gerne gewusst, wie oft sich der Treuhänder während der Wohlverhaltensphase melden sollte. Ich habe gelesen, dass jährlich ein Formular ausgefüllt werden muss, welches der
Treuhänder mir zuschickt. Bis heute habe ich so etwas seit 2017 nicht erhalten.

Privatinsolvenz

Ich bin gezwungen in die Privatinsolvenz zu gehen.
Können Sie mich dabei unterstützen?
Ich komme aus 18311 Ribnitz-Damgarten
Mit freundlichsten Grüßen
Martin S.

Inkasso

Durch widrige Umstände bin ich in grosse finanzielle Schwierigkeiten geraten. Details führen hier zu weit. Tatsache ist, ich habe ein Inkasso über 1.602,58 € + 63,66 Mahnkosten + 215,- € Inkassokosten vorliegen. Ich habe nur eine Witwenrente von 925 € und kann diese Summe auf keinen Fall bezahlen. Man bietet mir nun eine Ratenzahlung von 25 € monatlich. an. Nun meine Frage : 1. Sind die Kosten gerechtfertigt ? 2. Ich habe ein P-Konto und liege ja unter der Pfändungsschutzgrenze, sollte ich überhaupt auf die Ratenzahlung eingehen, da ich mit jedem Cent rechnen muss ?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!