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Versagung der Restschuldbefreiung
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerSehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
ich hätte einige Fragen zur Restschuldbefreiung, bzw. deren Versagung.
Meine Privatinsolvenz geht in wenigen Tagen zu Ende, nun habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, in dem noch eine Frist (ca. 3 Wochen) für eventuelle Versagungsanträge gesetzt wird. Werden auch meine Gläubiger vom Amtsgericht angeschrieben und über diese Frist informiert? Bislang liegen keine Anträge auf Versagung vor, wie wahrscheinlich ist es, dass so kurz vom Ende die Gläubiger noch etwas unternehmen? Von meinem Treuhänder habe ich seit der Ankündigung der Restschuldbefreiung vor ca. 3 Jahren nichts mehr gehört.
Verstehe ich das richtig, dass nach dem Schlusstermin die Versagung nach § 290 InsO nicht mehr in Frage kommt? Nach dem Schlusstermin kann die Versagung also nur nach §§ 296, 297 beantragt werden oder? Meine Privatinsolvenz startete vor dem 1.07.2014 (also nach der „alten“ InsO), treffen mich die Obliegenheiten nach § 295 ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder erst nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung? Ich war während des eigentlichen Insolvenzverfahrens ca. 3 Monate arbeitslos, kann mir das jetzt noch „auf die Füße fallen“ oder hätten die Gläubiger deswegen bereits im Schlusstermin aktiv werden müssen?
Habe ich als Schuldner überhaupt die Möglichkeit, die vollständige Akte des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders einzusehen oder sogar eine Kopie davon zu bekommen? Angenommen, in der Akte sind eventuelle Verstöße oder Hinweise darauf vermerkt, gilt das als Beweis, dass die Gläubiger über eventuelle Verstöße rechtzeitig informiert wurden? Ist der Insolvenzverwalter/Treuhänder dazu verpflichtet, alle Gläubiger über eventuelle Verstöße sofort schriftlich zu informieren oder schreibt er einfach regelmäßig (z.B. jährlich) Berichte über den Schuldner? Falls ja, werden diese Berichte an alle Gläubiger versendet oder nur beim zuständigen Gericht hinterlegt? Wäre dann folgende Situation möglich: ein Gläubiger unternimmt jahrelang nichts, um eigene Ressourcen zu sparen. Erst kurz vor dem Ende der Abtretungserklärung schaut er sich alles an, findet eventuelle Verstöße und stellt einen Versagungsantrag? Oder mit anderen Worten: Sind die Gläubiger verpflichtet, die Arbeit des Insolvenzverwalters/Treuhänders aktiv zu verfolgen und bei eventuellen Problemen zeitnah zu reagieren?
Vielen Dank im Voraus!
Ist der Corona-Pflegebonus pfändbar?
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerHallo, ich arbeite Vollzeit in einem Pflegeheim und befinde mich in der Insolvenz. Wir der Pflegebonus mit in die Pfändungsberechnung genommen oder bekomme ich den Pflegebonus komplett ausgezahlt?
Löschung / Auflösung GmbH
/1 Kommentar/in GmbH Löschung /von Frage StellerGuten Tag, ich muss leider meine Firma wegen Corona schließen. Ich habe noch folgende 2 Verbindlichkeiten: einen Leasing-PKW sowie einen Vodafone Vertrag bis 2021. Mein Hauptwohnsitz ist in Österreich. Wie verfährt man da und kann ich trotzdem die GmbH löschen? Der Gewerbeschein wurde bereits zurück gelegt.
Außergerichtlicher Einigungsversuch
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerGuten Tag, was kostet ein außergerichtlicher Eingungsversuch bei Ihnen?
Gläubiger ca. 40, Nullplan
Mit freundlichen Grüßen
Daub
Hallo
Liebes Forum
Ich bin etwas ratlos und brauche dringend Hilfe. Ich befinde mich im Privaten Insolvenzverfahren welches seit knapp einem Jahr läuft. Am 25.5.2020 kam der Beschluss durch das Amtsgericht Potsdam das das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde § 200 InsO und ich mich jetzt in der Wohlverhaltensphase befinde. Nach meinen Informationen sollte das P-Konto wieder ohne Einschränkungen nutzbar sein und ich auch wieder über Geld welches über den Freibetrag geht verfügen können. Als ich heute versucht habe Geld abzuheben ging das nicht also rief ich bei meiner Bank an welche mir mitteilte das noch eine Kontopfändung durch einen der Gläubiger besteht und diese dort eine Art Ruhestellung mit Bedingungen hinterlegt habe und die Bank da nix machen könne (Der Beschluss vom Amtsgericht liegt der Bank vor).
Mit meinem Insolvenzverwalter habe ich ebenfalls telefoniert welcher mir im übertriebenen Sinne sagte das ich damit die nächsten 5 Jahre leben werden muss oder das Konto wechseln soll aber durch das Insolvenz Theater nimmt mich doch keine andere Bank ?!?!
Das schlimme ist das ich nirgends wirklich die nötigen Infos bekomme, mal lese ich das egal wie oder was nach dem Beschluss definitiv nix mehr gepfändet werden kann bzw. darf (außer natürlich der Betrag vom Lohn an den IV) und dann wieder doch das geht dann aber ist doch der ganze Sinn der Insolvenz auch dahin und die Erleichterung die man angeblich erfährt ist auch dahin.
Achso noch etwas
Ist es denn möglich so einfach ein neues P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und das alte einfach zu kündigen ? Darf ich das überhaupt? Ein Girokonto wird es ja sicher nirgends für mich geben. Es heißt doch man könne in der Wohlverhaltensphase wieder sparen oder auch Geld auf dem Konto z.B. von anderen Empfangen !? Das ist ja dann durch die Pfändung weiterhin futsch.
Gruß
Kreditverträge
/1 Kommentar/in Widerruf Autokredit /von Frage Stellersehr geehrte Damen und Herren,
soeben bin ich auf Ihren ausführlichen Bericht bzgl. der fehlerhaften Kredite gestoßen..
Dazu hätte ich Fragen, die Sie mir hoffentlich beantworten können.
1. Sind Kredite aus (Beginn) 2005 auch davon betroffen?
2. Wie verhält es sich, wenn der Kredit längst getilgt ist und man womöglich den Kredit ertrag nicht mehr hat?
3. Wie verhält es sich mit Gebrauchtwagen, die privat gekauft wurden?
Sprich: Wir haben im Juli 2005 einen Opel Vectra C, für 18.000€ (Jahreswagen) gekauft.. diesen mit monatlichen Raten, in Höhe von 369€ getilgt.. sind natürlich längst damit fertig und wissen nun auch nicht genau, ob wir den Vertrag von der Santander-Bank noch haben.. gäbe es dennoch Chancen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen..
Mit freundlichen Grüßen,
Bianca Napieralla
AGBs / Nutzungsbedingungen für eine kostenlose Community
/1 Kommentar/in Gratisportal AGB /von Frage StellerIch würde gerne ein klein Website veröffentlichen. Es ist für lokale Brettspielgruppen gedacht. Es ist kostenlos und noch ohne Werbung (soll aber noch kommen, in Form von Bannern und Affiliate Links).
Die Website ist schon online, aber der Link wurde noch nicht im Internet verbreitet, niemand kennt also die Seite. Sie ist unter www.myboardgames.eu zu erreichen. Außerdem ist die Seite zweisprachig, englisch und deutsch. Ziel ist es, diese Seite international zu verbreiten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu den AGBs eine Erstberatung beben können. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 0176/57217238 telefonisch erreichen.
Vielen Dank
Frage zum Zeitablauf nach ende der Abtretungserklärung
/1 Kommentar/in Insolvenzrecht /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.
Ich habe eine kurze Frage.
Und zwar ist mein Insolvenzverfahren seit ungefähr 3 Jahren abgeschlossen.
Die Wohlverhaltensphase und Abtretungserklärung meiner 6 Jährigen Insolvenz sind seit dem 28.05. vorüber. Also seit etwas etwas mehr als 14 Tagen. Ich habe bislang allerdings noch kein Schreiben weder vom Gericht noch vom Treuhänder erhalten.
Auch Online ist bislang noch kein Eintrag zu sehen, das über die Restschuldbefreiung entschieden wird bzw… die Gläubiger zur Entscheidung angehört werden sollen.
Daher nur die Frage an der Stelle, ist das Normal, das das solange dauert ?
Wenn ich Online schaue sind bei anderen 1-2 Tage nach Ablauf schon der Hinweis drin, das die Anhörung im schriftlichen Verfahren usw… angeordnet wird. Ich bin meiner Abtretung nachgekommen und habe gegen keine Obliegenheit o.ä. verstoßen. Deswegen wundere ich mich da nur. Meinem Arbeitgeber liegt auch vom Treuhänder noch nichts vor, das nicht mehr gepfändet werden darf.
Daher wiegesagt nur die Frage, ist das normal, das das solange dauert nach ende der 6 jährigen Wohlverhaltensphase (Inso verfahren wiegesagt abgeschlossen/vergütung dürfte auch gesichert sein, wurde jeden Monat ca. 130 Euro gepfändet)
Und 2. sollte ich das Gericht oder den Treuhänder mal kontaktieren ?
Und 3. Gibt es eine zeitliche Frist oder Erfahrung wie lange das noch dauern kann ?
Ich würde mich sehr über eine kurze Info freuen.
Viele Grüße
Thomas
Umzug zum Freund von Berlin nach Brandenburg und mein Sohn eine eigene Wohnung
/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage StellerIch möchte zu meinen Freund nach Brandenburg ziehen.Mein Sohn bekommt meine alte Wohnung.
Meine Frage: Kann jetzt mehr von meinen Gehalt abgezogen werden? Mein Sohn fängt im August 2020 seine Ausbildung an.Verdienst von 600,00 Brutto plus 210.00 euro Kindergeld.Ich muss Ihn weiterhin Unterstützen weil er das sonst nicht alleine schaft mit der Miete.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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