P-Konto Pfändung Überhang – Auskehrung der Bank rechtens?
Sehr geehrte Rechtsanwälte Kraus und Ghendler,
vielleicht können Sie mir eine kurze Einschätzung bzgl. einer Auskehrung / Übertragung des Restguthabens bei einem P-Konto zu folgendem Sachverhalt übermitteln:
18.01.21 Erhalt eines PfÜb`s (Krankenkasse) auf normales Girokonto – Ende Januar Umwandlung in ein P-Konto, Kontostand 31.01.21 EUR 1.247,61 (incl. ALG II Bezug für Februar am 27.01.21 411,66 EUR) – Ende Februar Bezug ALG II EUR 411,66, Kontostand am 28.02.21 EUR 639,21 – 02.03.21 Auskehrung des Kreditinstitutes EUR 227,55 an die Krankenkasse.
Können Sie mir sagen, ob diese Auskehrung gerechtfertigt war? Der monatlich Freibetrag bei einem P-Konto beträgt derzeit doch EUR 1.178,59, hier ergibt sich analog der Pfändungsfreigrenzen ein überschüssiger Betrag von EUR 69,02 (EUR 1.247.61 abzgl. Freibetrag EUR 1.178,59) und nicht EUR 227,55.
Über eine kurze Einschätzung Ihrerseits bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine S.



