Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.08.20 wurde mir mitgeteilt, dass mein bis zum 15.09.20 befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Daraufhin wurde die Fa. dreimal schriftlich aufgefordert mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen (28.10.20, 22.12.20 und 20.01.21).
Am 18.02.21 wurde dann endlich ein Zeugnis ausgestellt. Leider enthielt das Zeugnis sowohl formelle als auch Schreibfehler. Am 15.04.21 wurde deshalb ein Zeugnisentwurf an die Firma gesandt, mit der Bitte um Neuausstellung.
Am 30.04.21 wurde dieses nochmals mit einer Frist bis zum 15.05.21 angemahnt. Leider ohne Erfolg. Auf Stellenangebote, bei denen komplette Bewerbungsunterlagen bzw. aktuelle Zeugnisse gefordert werden, kann ich seit über acht Monaten nicht reagieren. Ausreden bei Fragen nach dem Zeugnis zu finden wird langsam schwierig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich und mit welchen Kosten müsste ich rechnen? Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Pietrowski

Beschluss vom Vollstreckungsgericht über § 850k ZPO

Hallo, Ich habe Ende April mein Gehalt und zudem Urlaubsgeld erhalten, nach kurzem Telefonat mit dem zuständigen Vollstreckungsgericht habe ich alles per Fax und die dazugehörigen Unterlagen an das Vollstreckungsgericht übermittelt, das war auch alles in Ordnung und gestern kam der Beschluss bis zu welcher Summe nun einmalig der P-Kontofreibetrag erhöht werden darf , dieses habe ich nochmals extra an die Bank per Fax übermittelt obwohl das Gericht diesen Beschluss auch der Bank hat zukommen lassen ,heute kurzes Telefonat mit der Bank zwecks Bearbeitungsfortschritt und da höre ich es würde ein Gläubiger fehlen bzw der dazugehörige Beschluss ,nach Nachfrage kam dort exakt vor 2 Tagen ein neuer Gläubiger ins Spiel mit einer weiteren Pfändung von dem auf Antragsstellung keiner was wusste , ist das jetzt echt rechtens das ich das Geld nicht Ausgezahlt bekomme ? Obwohl alles Zeitgleich bei der Bank einging? Ich hatte fest mit dem Geld gerechnet und war auf diese Hiobsbotschaft nicht eingestellt..ich wäre froh wenn ich darüber mehr erfahren würde wie sich das nun genau verhält..

holding

HI,

meine Frage lautet kann ich mit 33.000,00€ eine Gmbh mit Holding Struktur gründen, sprich eine Mutter die Anteile an der Tochter hält die Operativ am Markt tätig ist( beide als Gmbh) oder benötige ich mindestens auch 2 mal die 25k für das Stammkapital also 50k?

mfg
Franz

Das Richtige Gründungspaket

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte ein Gründungspaket bestellen. bevor es, ich möchte ihnen mein Geschäftsplan erklären.
Ich bin Maschinenhändler und ich möchte alleine ein Einzelunternehmen gründen.
Meine Haupttätigkeiten sind:
• Kauf / Verkauf und Export von gebrauchte Maschinen
• Maschine Anfrage wird vom Kunden aus Indien erhalten
• Erforderlich Gebrauchtmaschinen wird in Deutschland Gesucht / verhandelt / gekauft und nach Indien exportiert.
• Alle Kosten für den Kauf und Export der Maschinen werden vom Kunden getragen.
• Ich werde die Bearbeitungsgebühren für die oben genannten in Rechnung stellen..
Ich habe in Deutschland keine Lager / Werkstatt. Ich werde alles von zu Hause / beim Kunde Handeln und organisieren.
Können Sie mir bitte eine richtige Paket für Einzelunternehmen Gründung empfehlen?
welches beinhaltet Gewerbeanmeldung + Steueranmeldung + IHK Anmeldung und Berufsgenossenschaft Anmeldung.

Danke im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Vivek J.

nebenberuflich eine Holding gründen

Schönen guten Tag Zusammen,

ich bin angestellt bei einem Unternehmen und derzeit nebenberuflich Selbstständig. Ich habe überlegt in Zukunft eine Holding zu gründen. Eine Holding GmbH als Muttergesellschaft wo ich der Geschäftsführer bin und jeweils dann an zwei Tochtergesellschaften mindst. (UG´s) Anteile von mindst. 50 % haben möchte. Ist dieses Konstrukt neben meinem Hauptjob möglich, wenn ich die kompletten Gewinne in der Holding lasse und mir als GF nichts auszahlen lasse? Die Tochtergesellschaften werfen im Jahr mindst. 15 tausend Euro ab und sollen dann langfristig über die Holding als Aufbau von vermögen dienen. Ist dies grundlegend sinnvoll / machbar ? Ich bin noch relativ jung mit 24 Jahren, dennoch habe ich mir schon länger Gedanken gemacht und wollte Sie als Experten einfach mal fragen wie genau man da vlt. was machen kann.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße,

Henning G.

P-Konto

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe eine Frage zum P-Konto während der Insolvenz.

Was passiert wenn das Limit überzogen wird aber der pfändbare Teil vom AG (zb. bei Corona Prämie, jahressonderzahlung oder Gehaltserhöhung) bereits von der Lohnbuchhaltung abgezogen wurde. Was passiert mit dem Geld was über diese Grenze hinaus geht bei zb 1840 und es gehen aber 2000€ ein nach Abzug der Pfändung? Damit habe ich doch meine schuld getilgt oder wird der Rest einfach einbehalten?

Kommt man an das Geld noch hin und wenn ja wie? Und wie verhalt es sich mit dem Corona Kinderbonus der im Mai jetzt kommt? Brauche ich eine extra Bescheinigung wieder?

LG & vielen vielen Dank!

Unterhaltsberechtigt Ehefrau / Netto richtig für die Berechnung des Abzuges

Hallo,
Ich habe Schulden aus nicht bezahlten Steuern von meiner früheren Firma.
Ich bin derzeit angestellt und habe ein Nettoeinkommen von 2.467,70€, wovon 574€ für die Dienstwagennutzung abgezogen werden. Daher erhalte ich eine Zahlung von 1.893,70€. Wird der abzuziehende Betrag von 2.467,70 € oder 1.893,70 € berechnet?
Muss der Arbeitgeber meine Ehefrau, mit der ich zusammenlebe und die Arbeitslosengeld II in Höhe von 890,40€ erhält, bei der Berechnung des Abzugsbetrags berücksichtigen? Es ist mir nicht klar, ob meine Frau als unterhaltsberechtigt angesehen wird. Wenn ja, kann der abzuziehende Betrag entsprechend um die Differenz zwischen 1.150€ und 890,40€ gekürzt werden?

Vielen Dank im Voraus.

Wieso ist es sinnvoll, sich zum Thema Tarifwechsel rechtlich beraten zu lassen?

Da von Versichererseite kein Interesse daran besteht, die Kunden auf für sie günstigere Tarife hinzuweisen, ist es ratsam, sich externen und unabhängigen Rat zu suchen, um von seinem Wechselrecht Gebrauch zu machen. In Form eines Gutachtens durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat, haben Sie die Chance, die unterschiedlichen Alternativen zum bisherigen PKV-Tarif ausführlich zu betrachten. Neben der inhaltlichen Betreuung können Sie sich zu Folgen beraten lassen und zusätzliche juristische Hilfestellungen in Anspruch nehmen. Zudem bieten wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherthemen eine vollumfängliche Betreuung zum Festpreis – von der Erstanalyse bis zum abgeschlossenen Tarifwechsel. Sie müssen sich dadurch nicht selbst mit der Korrespondenz mit Ihrer PKV beschäftigen, sondern profitieren von unserem Gesamtpaket.

Woran erkenne ich eine vertrauenswürdige Beratung zur Tarifoptimierung?

Wenn Sie außerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft zu einem Tarifwechsel beraten werden möchten, sollten Sie genau hinsehen, wer Ihnen seine Hilfe anbietet. Es gibt ein paar Anzeichen dafür, dass es sich um eine seriöse Anlaufstelle handelt. Beispielsweise wird jemand, der vertrauenswürdig ist, nie ungefragt bei Ihnen anrufen und hohe Einsparungen in Ihrer Privaten Krankenversicherung versprechen. Außerdem sollten Sie bei Vorschusszahlungen aufhorchen und das Gespräch lieber direkt beenden. Ein seriöser Berater bietet Ihnen ein ausführliches, vor allen Dingen kostenloses Erstgespräch an. Daraufhin erhalten Sie unverbindlich alle benötigten Unterlagen, die Sie in aller Ruhe ­durchschauen können. Da Rechtsanwälte per Gesetz dazu verpflichtet sind, im Sinne der Mandanten zu handeln, können Sie sich auf eine objektive Beratung verlassen, wenn Sie diesen Weg gehen. Außerdem werden Sie von einem Rechtsanwalt niemals einen ersparnisabhängigen Preis für seine Dienste genannt bekommen. Anstelle dessen berechnen wir Ihnen als versierte Kanzlei in der PKV-Tarifberatung ein kostentransparentes Festhonorar.

Droht mir beim Tarifwechsel in der PKV eine erneute Gesundheitsprüfung?

Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass bei einem Tarifwechsel (nicht Vertragswechsel!) keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Die Versicherungsgesellschaft kann die Risikoprüfung nur dann einfordern, wenn der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet. Dies trifft auch zu, wenn zum Beispiel die Selbstbeteiligung reduziert wird. Aber: Wenn durch eine Gesundheitsprüfung ein Risikozuschlag vereinbart wird, darf dieser sich nur auf die Erweiterung des Versicherungsschutzes beziehen und nicht auf bereits versicherte Leistungen.