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Archiv für die Kategorie: Regelinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Regelinsolvenz

Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit dem Verbraucherportal “BBX.de”: Zahl der Privatinsolvenzen steigt

6. Juni 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

In einem Interview des Verbraucherportal “BBX” stand Rechtsanwalt Andre Kraus Rede und Antwort.

Interview im Verbraucherportal “BBX”

In den letzten Jahren ist die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland weiter gestiegen. Für viele Betroffene bedeutet das Stress und psychischen Druck. Dabei kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden, wenn die Begleitung durch einen qualifizierten Insolvenzanwalt durchgeführt wird. BBX sprach hierüber mit Andre Kraus, der als selbständiger Anwalt Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in finanziell schwierigen Situationen unterstützt und begleitet.


Inhalt dieser Seite:

  • Interview im Verbraucherportal BBX
  • Die Fragen an Rechtsanwalt Andre Kraus zur Privatinsolvenz
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die Fragen an Rechtsanwalt Andre Kraus zur Privatinsolvenz

Folgende Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus gestellt worden:

  • Die Zahl der Privatinsolvenzen ist in den letzten knapp zehn Jahren explodiert – von unter 9000 im Jahr auf heute rund 100.000. Woran liegt das?
  • Bis zu welchen Punkt ist eine Privatinsolvenz vermeidbar – wie hoch müssen die Schulden sein, damit es keinen anderen Ausweg mehr gibt?
  • Und dann kostet Insolvenzberatung und das Insolvenzverfahren auch noch Geld – wie sollen Menschen, die ohnehin  verschuldet sind, diese zusätzlichen Kosten bewältigen?
  • Für viele Menschen bedeutet Insolvenz psychischen Stress und Angst – dabei ist der Ablauf eigentlich transparent und birgt nur wenige Risiken. Welches sind die wichtigsten Risiken, auf die man sich einstellen muss?
  • Welches sind die häufigsten Fehler, die Mandanten während der sechs Jahre der Insolvenz und in der heißen Phase machen?
  • Welche Gründe treibt die Menschen in die Verschuldung?

Hier finden Sie das volle Interview mit Rechtsanwalt Andre Kraus beim BBX Verbraucherportal.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Privatinsolvenz.



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit dem Verbraucherportal “BBX.de”: Zahl der Privatinsolvenzen steigt”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-06-06 14:05:222019-08-28 14:39:01Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit dem Verbraucherportal "BBX.de": Zahl der Privatinsolvenzen steigt

Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit “Audimax” über den Anwalt im Insolvenzrecht: Schieflage – Insolvenzrechtler helfen, aus einer Schuldensituation herauszukommen

5. Mai 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Rechtsanwalt Andre Kraus  im Interview im Ausbildungsmagazin “Audimax”

In einem Interview mit dem Ausbildungsmagazin “Audimax” äußert sich Rechtsanwalt Andre Kraus zum Berufsbild des im Insolvenzrecht tätigen Juristen.

Bitte umreißen Sie kurz das Gebiet des Insolvenzrechts.

Das ist, wie so häufig, eine Frage der Perspektive.

Rein rechtlich betrachtet handelt es sich um ein formales Verfahren, das dem Zweck dient, alle Gläubiger bestmöglich und in einem fairen Verhältnis zueinander  zu befriedigen. Durch die Institutionalisierung soll der „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – Effekt vermieden werden.Das Insolvenzrecht stellt daher sicher, dass das Vermögen des Schuldners der Insolvenzmasse zugeführt und gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt wird.

Auf der anderen Seite werden die Rechte des Schuldners durch zahlreiche Vorschriften geschützt, etwa indem bestimmte Gegenstände oder das Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe von der Pfändung verschont bleiben.Betrachtet man das Insolvenzrecht aus ebendieser Sicht des Schuldners, so verschafft es ihm die Gelegenheit, finanziell zu gesunden und seine Verbindlichkeiten zu ordnen.

Das gleiche gilt für Selbstständige oder Unternehmer: Ein Unternehmen kann im Insolvenzverfahren oftmals trotz Zahlungsunfähigkeit weiter wirtschaften.

Der Staat verfolgt mit der Schaffung des Insolvenzverfahrens sozialpolitische Ziele. Er ist bestrebt, aus dem Gleichgewicht geratene Menschen und Betriebe wieder in den Wirtschaftskreislauf einzugliedern.


Inhalt dieser Seite:

  • Interview Audimax
  • Bitte umreißen Sie kurz das Gebiet des Insolvenzrechts
  • Wann ist der beste Zeitpunkt sich zu spezialisieren?
  • Auf welche Weise können Kenntnisse erworben werden?
  • Welche Art Mandanten brauchen Beratung?
  • Was macht das Gebiet so spannend?
  • Einsatz für das insolvente Unternehmen nach Beauftragung
  • Was war Ihr spannendster Fall?
  • Welchen Anteil Ihrer Arbeit macht das Insolvenzrecht aus?
  • Wie schätzen Sie die Karrieremöglichkeiten für angehende Insolvenzrechler ein?
  • Angebot zum Einblick
  • Zur Person
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Wann ist der beste Zeitpunkt, sich als angehender oder junger Jurist auf Insolvenzrecht zu spezialisieren?

Natürlich ist es für einen angehenden Juristen sehr hilfreich, sich bereits im Studium mit der Materie zu befassen. Man bekommt auf diese Weise schon früh einen Einblick in die Realität des Zivilrechtes. So erkennt man bereits als Student, wo die Grenzen des materiellen Rechts liegen. Denn ist ein Mensch zahlungsunfähig, so werden seine Gläubiger trotz rechtskräftiger Urteile in der Regel nichts unternehmen können – Der Satz „Recht haben und Recht bekommen“ erlangt Konturen. Ähnliches gilt für Forderungen gegen Unternehmen, die ihre Liquidität verlieren.

Ein gesunder Pragmatismus hilft einem jungen Juristen sowohl im Referendariat als auch beim Berufsstart

Auf welche Weise können insolvenzrechtliche Kenntnisse erworben werden?

Insolvenzrechtliche Grundkenntnisse lassen sich im Studium erwerben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht bekommt man das theoretische Rüstzeug. Einen ersten praktischen Einblick erhält man im Referendariat. Am besten ist es, eine Station bei einem Insolvenzverwalter oder einem auf dem Gebiet spezialisierten Anwalt zu belegen. Hatte man bereits im Referendariat die Gelegenheit, mit einem Insolvenzverwalter über die Freigabe von Gegenständen aus der Insolvenzmasse zu verhandeln oder auf Gläubigerseite Forderungen gegen einen unredlichen Insolvenzschuldner geltend zu machen – und hatte man daran seine Freude – so sind die ersten Weichen für den beruflichen Einstieg gestellt.

Welche Art von Mandanten benötigen insolvenzrechtliche Beratung? Überwiegend Unternehmen oder Privatpersonen?

Die insolvenzrechtliche Beratung ist sehr abwechslungsreich. Die Berufslandschaft bei Privatpersonen  ist sehr weit gefächert; von Fabrikarbeitern bis zu Geschäftsführern, von Studenten bis zu Vorständen. Besonders bei Selbständigen ist das Risiko einer Insolvenz relativ hoch.

Sehr häufig sind auch Familien eingebunden, so dass man als Anwalt gefordert ist, zahlreiche widerstreitende Interessen zu berücksichtigen. Ohne ein wenig Menschenkenntnis kommt man in dem Beruf nicht weiter. Die Beratung muss den individuellen Bedürfnissen jedes Mandanten angepasst werden.

Ebenso häufig wird die Beratung von Unternehmen genutzt, die sich in einer finanziellen Krise befinden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn es befinden sich unter den Gläubigern nicht selten andere Unternehmen, deren finanzielles Überleben an das Schicksal des Mandanten geknüpft ist.

Heikel wird es schließlich, wenn an dem insolventen Betrieb Arbeitsplätze hängen.

Was macht das Gebiet des Insolvenzrechts für Sie so spannend? Worin bestehen besondere Herausforderungen?

Die finanzielle Krise ist eine der herausforderndsten Situationen, denen ein Mensch oder ein Unternehmen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Bei der Beratung eines gefährdeten Mandanten gilt es, ihm alle in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den für ihn optimalen Weg zu empfehlen. Dabei hat die Reaktionsfähigkeit des Anwalts einen nicht geringen Anteil an der Beantwortung der Frage nach dem finanziellen Weiterbestehen.

Gleiches gilt für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Es ist wichtig, sich ab dem Zeitpunkt der Beauftragung im vollen Umfang für das insolvente Unternehmen einzusetzen.

Ebenso verantwortungsvoll sind Mandate bei der Gläubigervertretung. Dort geht es um die Wiederherstellung von Gerechtigkeit, etwa wenn ein Gläubiger gegen einen unredlichen Schuldner vertreten werden muss, der z.B. Vermögensgüter beiseite geschafft hat, oder eine einträgliche Erwerbstätigkeit verschleiern will.


Falls Sie darüber sprechen können/möchten: Was war Ihr spannendster Fall auf dem Gebiet des Insolvenzrechts?

Bild Anwalt am Schreibtisch

In einem Interview mit dem Ausbildungsmagazin „Audimax“ äußert sich Rechtsanwalt Andre Kraus zum Berufsbild des im Insolvenzrecht tätigen Juristen.

Mit jedem abgeschlossenen Mandat leiten wir die Entschuldung eines Menschen oder eines Unternehmens ein. Es motiviert ungemein, Menschen in der Krise eine existenzsichernde Vertretung bieten zu können. Das ist der größte Ansporn, um jedes neue Mandat mit Freude angehen zu können.

Besondere Genugtuung verschaffen die Fälle, bei denen eine Lösung auf den ersten Blick unerreichbar zu sein scheint. Es ist jedes Mal erfüllend, die Entschuldung eines Menschen einzuleiten, der sich aufgrund von Schicksalsschlägen über Jahre hinweg selbst aufgegeben hat. In solchen Fällen fehlen teilweise jegliche Unterlagen, so dass man als Anwalt auch mal zu einem Detektiv wird.

Knifflig ist auch das Vorgehen gegen Betrüger. So hat beispielsweise ein Hochzeitsschwindler eine unserer Mandantinnen finanziell stark geschädigt, indem er fortlaufend Darlehen aufgenommen hat. Es war sehr spannend, beiseitegeschafften Vermögensgüter, z.B. Immobilien, aufzuspüren und durch Anfechtung wieder der Insolvenzmasse zuzuführen.

Welchen Anteil Ihrer Arbeit macht das Insolvenzrecht aus?

Das Insolvenzrecht macht den größten Anteil meiner Tätigkeit aus. Es ist nun mal ein Muss, sich klare Schwerpunkte zu setzen. Das dient nicht nur der eigenen Expertise. Vor allem seinen Mandanten gegenüber kann man nur mit einer eindeutigen Schwerpunktsetzung die rechtliche Begleitung bieten, die ihren Ansprüchen gerecht wird.

Aber selbstredend bin ich als Jurist auch an anderen Rechtsgebieten interessiert, wobei auch dort meistens Bezüge zum Insolvenzrecht bestehen. So kommt man zwangsläufig mit Gebieten wie Arbeitsrecht, Familien- oder auch dem Erbrecht in Berührung.

Wie schätzen Sie Karrieremöglichkeiten für angehende Insolvenzrechtler ein?

Soweit man sich klar spezialisiert und durch Fachkompetenz und Organisation überzeugt, hat man in jedem Fachgebiet gute Aussichten. Will man im Insolvenzrecht bestehen – sei es als angestellter Rechtsanwalt, als Insolvenzverwalter oder mit einer eigenen Kanzlei – sollte man fundierte Kenntnisse der Materie, Empathiefähigkeit und einen ausgeprägten Sinn für eine pragmatische Lösung von Sachverhalten mitbringen.

Welche Karriere-/Einstiegsmöglichkeiten bieten Sie, um (angehenden) Juristen einen Einblick ins Insolvenzrecht zu bieten?

Studenten bieten wir einen ersten Einblick in unsere Praxis durch eine redaktionelle Mitarbeit in unserer Kanzlei .- auch gerne durch ein Praktikum. Dabei gilt es, unseren Mandanten komplexe insolvenzrechtliche Fragestellungen durch die Verfassung laiengerechter, aber gleichzeitig juristisch präziser Artikel verständlich darzustellen. Unser Angebot an Referendare bietet im Rahmen einer Stage eine aktive Mitarbeit an unseren Mandaten. Dabei werden unsere Mandanten aktiv betreut, sei es im Rahmen einer umfassenden Erstberatung oder bei den häufigen Anfragen, die im Laufe unserer Begleitung erfolgen. Bei Gesprächen mit den Gläubigern dürfen Referendare an ihrem Fingerspitzengefühl feilen.

Bei Interesse können Studenten oder Referendare gerne auf die Rubrik Stellenangebote Acht geben – dort finden sich fortlaufend interessante Angebote unserer Kanzlei.
Bitte beschreiben Sie eine typische Arbeitswoche oder einen typischen Arbeitstag.

Eine typische Arbeitswoche beginnt mit dem Blick in den Fristenkalender. Es gilt, alle wichtigen und dringenden Aufgaben an das Team zu verteilen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Danach endet bereits der statische Teil der Arbeitswoche, und es beginnt der situationsabhängige Tagesverlauf. Die unaufschiebbaren Fragen unserer Mandanten oder Beratungssuchender kommen in der Regel ohne Vorankündigung, weswegen von uns hohe Flexibilität gefordert ist. Die Abläufe im Kanzleibetrieb müssen daher reibungslos funktionieren.

Zur Person

Andre Kraus ist selbstständiger Rechtsanwalt und begleitet mit seinem Team Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in schwierigen finanziellen Situationen. Sein Hauptanliegen ist es, seinen Mandanten eine finanzielle Genesung durch Sanierung zu verschaffen. Der Jurist studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Köln mit Studienaufenthalten in Noordwijk (Niederlande) und Portsmouth (Großbritannien). Im Referendariat war er unter anderem bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn und einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln tätig. Dort betreute er insolvenzrechtliche Mandate sowohl auf Schuldner-, als auch auf Gläubigerseite.


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit “Audimax” über den Anwalt im Insolvenzrecht: Schieflage – Insolvenzrechtler helfen, aus einer Schuldensituation herauszukommen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-05-05 17:24:592019-08-28 14:35:41Rechtsanwalt Andre Kraus im Interview mit "Audimax" über den Anwalt im Insolvenzrecht: Schieflage - Insolvenzrechtler helfen, aus einer Schuldensituation herauszukommen

EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014

15. April 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

EU Insolvenz vs. Insolvenz nach neuem Recht – eine Gegenüberstellung

Welches Modell passt besser zu Ihrer Entschuldung?

Neben der Entschuldung auf Basis der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen, deutschen Insolvenzrechtsreform bestand für Sie daneben die Möglichkeit, eine englische Insolvenz (auch EU Insolvenz oder England Insolvenz genannt) durchzuführen. Die englischen Regelungen fanden dabei hohen Anklang bei Schuldnern, denen es insbesondere gerade auf eine verkürzte Verfahrenslaufzeit ankam.

Wir möchten daher für Sie beide Modelle Punkt für Punkt gegenüberstellen, um deren Vorzüge und Nachteile aufzuzeigen.


Inhalt dieser Seite:

  • EU Insolvenz vs. Insolvenz nach neuem Recht
  • Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
  • Die Restschuldbefreiung
  • Insolvenzplanverfahren die rechtssichere Alternative
  • Besondere Voraussetzungen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Im Rahmen der englischen Insolvenz dauert das eigentliche Insolvenzverfahren ein Jahr.

Im Vergleich dazu gibt es nach der Reform in Deutschland ab Juli 2014 unterschiedliche Verfahrenslängen. Eine deutsche Insolvenz weist entweder eine drei-, fünf- oder sechsjährige Verfahrensdauer auf. Eine Verkürzung auf drei Jahre tritt ein, wenn es der Schuldner zu Stande bringt, in dieser Zeit 35 % seiner gesamten Schulden sowie die anfallenden Verfahrenskosten auszugleichen. Auch kann das Verfahren nach fünf Jahren beendet sein, wenn der Schuldner in dieser Zeit lediglich die Kosten des Verfahrens vollständig aufbringen kann.

Lesen Sie hier mehr zur deutschen Privat-, und Regelinsolvenz.

Daneben existiert in Deutschland die Möglichkeit, ein sog. “Insolvenzplanverfahren” durchzuführen. Auf diesem Wege ist ebenso eine Entschuldung innerhalb eines Jahres möglich. Ebenso wie ein außergerichtlichen Vergleich dient das Insolvenzplanverfahren dazu, eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen und ebenso schnell wie rechtssicher eine Schuldensituation zu bereinigen.


EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Die Restschuldbefreiung

Bild von einer europäischen Flagge vor grauen Wolken

Im Rahmen der englischen Insolvenz dauert das eigentliche Insolvenzverfahren ein Jahr.

Grundsätzlich kann in England die Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr erteilt werden. Die englische Restschuldbefreiung umfasst dabei auch teilweise Forderungen aus unerlaubter Handlung. Dieser Umstand war neben der verkürzten Verfahrensdauer für viele Schuldner ein Grund, sich für ein englisches Insolvenzverfahrens zu entscheiden. Bedauerlicherweise häufen sich aber die Fälle, in denen die englische Restschuldbefreiung (auch “Discharge”) nachträglich annulliert wurde, oder vor deutschen Gerichten kein Anerkenntnis fand. Dererlei Komplikationen rühren insbesondere von dem anhaltenden Insolvenztourismus und der sog. “COMI-Problematik” her.

Zudem beschloss das britische Volk im Rahmen eines Referendums am 24.06.2016 den Austritt aus der EU, den sog. “Brexit”. Daraus resultiert die zwangsweise Aufkündigung aller bisher geltenden, völkerrechtlichen Verträge zwischen Großbritannien und den übrigen Mitgliedsstaaten. Dementsprechend werden auch die notwendigen Übereinkommen entfallen, die ein Anerkenntnis der englischen Restschuldbefreiung in Deutschland ermöglichten. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass die Europäische Union und Großbritannien vergleichbare Regelungen im Laufe der nun folgenden Verhandlungen treffen werden. Entsprechend unklar ist die Rechtslage für Schuldner.

Beachtet ein Insolvenzschuldner in Deutschland hingegen seine Obliegenheiten und liegen weiterhin keine Versagungsgründe vor, erhält er nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode in jedem Fall seine Restschuldbefreiung.

Auch ein erfolgreiches Insolvenzplanverfahren führt zur vorzeitigen Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird von allen Verbindlichkeiten ggü. seinen Plangläubigern befreit.

EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Insolvenzplanverfahren die rechtssichere Alternative

Resümiert man die Vor- und Nachteile der jeweiligen, insolvenzrechtlichen Regelungen, so gewinnt die deutsche Privatinsolvenz deutlich an Sicherheit ggü. dem englischen Insolvenzverfahren. Wir raten unseren Mandanten generell zur Nutzung des Insolvenzrecht desjenigen Landes, in dessen Grenzen der Ursprung der Schulden liegt. So kann gewährleistet werden, dass in jedem Falle eine verbindliche Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Bevorzugt ein Mandant eine besonders schnelle Entschuldung, empfehlen wir insbesondere die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

Lesen Sie hier mehr zu den Erfolgsaussichten eines Insolvenzplanverfahrens.


Privatinsolvenz - Alle wichtigen Infos zum Thema

EU-Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Besondere Voraussetzungen beider Verfahren

In Deutschland hat der Insolvenzschuldner in der Wohlverhaltensperiode einige Obliegenheiten gegenüber dem Insolvenzverwalter/Treuhänder zu erfüllen. Dazu zählt z. B. der regelmäßige Nachweis von Einkommen und Vermögen, die Anzeige einer diesbezüglichen Veränderung, die Anzeige eines Arbeits- oder Wohnungswechsels, Bemühen um die Aufnahme einer Beschäftigung bei Arbeitslosigkeit usw.

Im Rahmen der englischen Insolvenz sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Eine EU-Insolvenz ist investitionsintensiver als eine deutsche Insolvenz (ca. 12.000 €). Sie sollten zudem bereit sein, für die Insolvenzdauer Ihren Lebensmittelpunkt durch Umzug nach England zu verlegen.


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-04-15 12:51:552019-08-28 14:20:50EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014

RA Andre Kraus im Interview bei “Selbstständig im Netz”: Alles über die Insolvenz von Selbstständigen – Tipps für die Praxis

28. März 2014/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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In einem Interview des Selbstständigenforums “Selbstständig im Netz” stand Rechtsanwalt Andre Kraus Rede und Antwort.

Interview im Webforum”Selbstständig im Netz”

Wer sich gerade selbständig gemacht hat, denkt selten an den Fall einer Insolvenz. Dennoch erwischt es viele Selbständige und Unternehmen, denn eine Selbständigkeit bietet nicht nur Chancen, sondern birgt auch Risiken. Doch wann ist man überhaupt insolvent? Was kann man dann tun? Wie kommt man schnell wieder raus aus den Schulden?


Inhalt dieser Seite:

  • Interview im Webforum “Selbstständig im Netz”
  • Die wichtigsten Fragen zur Insolvenz in der Selbstständigkeit
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die wichtigsten Fragen zur Insolvenz in der Selbstständigkeit

Diese und andere Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus im Forum “Selbstständig im Netz” gestellt worden. Folgende Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus gestellt worden:

  • In welchen Fällen brauchen Selbständige Ihre Hilfe?
  • Was sind nach Ihrer Erfahrung die häufigsten Gründe für die Insolvenz von Selbständigen?
  • Wie hat sich die Insolvenzsituation in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt?
  • Welche Selbständige (Branche, Länge der Selbständigkeit etc.) sind am häufigsten betroffen?
  • Muss man im Falle einer Insolvenz einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Welche Vorteile bringt das bzw. welche Gefahren gibt es, wenn man es nicht tut?
  • Wann soll man als Selbständiger die Insolvenz beantragen?
  • Kann man die Regelinsolvenz beantragen und trotzdem als Selbständiger arbeiten?
  • Wie lange dauert der ganze Prozess und wie kann es danach weiter gehen?
  • Welche Kosten fallen dabei an?

Hier finden Sie weitere relevante Fragen und Antworten zum Stichwort Selbstständigkeit und Insolvenz. 

Hier finden Sie das volle Interview von Rechtsanwalt Andre Kraus mit dem Selbstständigenforum “Selbstständig im Netz” .



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “RA Andre Kraus im Interview bei “Selbstständig im Netz”: Alles über die Insolvenz von Selbstständigen – Tipps für die Praxis”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-03-28 16:38:092019-08-28 14:15:13RA Andre Kraus im Interview bei "Selbstständig im Netz": Alles über die Insolvenz von Selbstständigen - Tipps für die Praxis

Reform der Restschuldbefreiung 2014

28. März 2014/2 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung

Trotz drohender Insolvenz kann es vorkommen, dass man noch einen Kredit aufnimmt, Vermögen verschenkt oder auf andere Weise sein Vermögen verringert. In einem solchen Fall kann Ihnen gemäß den Vorschriften des § 290 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden.


Inhalt dieser Seite:

  • Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Reform Restschuldbefreiung 2014: Die jetzige Rechtslage der Versagung bei Vermögensverschwendung

Laut dem § 290 I Nr.4 InsO kann die Restschuldbefreiung insbesondere versagt werden, wenn „der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat“.

Reform Restschuldbefreiung 2014: Die neue Rechtslage

Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform wird die Frist des § 290 I Nr.4 InsO von einem Jahr auf drei Jahre angehoben. Dies führt zu einer Stärkung der Gläubigerrechte und einem erheblichen Erschwernis für den Schuldner.

Wann liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor?

Eine Gläubigerbenachteiligung wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn Sie Ausgaben getätigt haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind, die über das für Ihren Lebensunterhalt erforderliche weit hinausgehen. Maßgeblich ist hierbei, ob die Verhaltensweise nachvollziehbar ist. Insbesondere wird dies nicht der Fall sein, wenn Ausgaben im Verhältnis zum Gesamtvermögen und dem Einkommen als grob unangemessen erscheinen. Dies gilt z. B., wenn Sie Geschenke ohne nachvollziehbaren Anlass gemacht haben (BGHNZI 2009, 325).

Lassen Sie sich von uns gerne über bereits getätigte Handlungen und ihre Auswirkungen beraten – wir helfen Ihnen dabei, unnötige Fehler zu vermeiden.

Im Einzelnen kann eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch verschiedene Verhaltensweisen in Betracht kommen. Durch die Begründung unangemessener Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung oder Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung.

1. Begründung unangemessener Verbindlichkeiten

Nicht jede Verbindlichkeit, die Sie eingehen, ist eine unangemessene Verbindlichkeit. Denn wer sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet, muss Verbindlichkeiten eingehen. Unangemessen sind sie dann, wenn sie bei Beachtung der konkreten Lebenssituation des Schuldners nicht nachvollziehbar sind, das heißt, der Schuldner hat sie entgegen der wirtschaftlichen Vernunft begründet. Dies beurteilt sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls.


Privatinsolvenz anmelden - Ablauf und Tipps


2. Vermögensverschwendung oder Schenkung von Vermögensgegenständen

Eine Vermögensverschwendung, der sog. Werteverzehr, liegt dann vor, wenn die konkrete Verhaltensweise des Schuldners nicht nachvollziehbar ist. Hat der Schuldner Waren oder Dienstleistungen erheblich unter Ihrem Wert entgegen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft veräußert oder verschenkt, kann eine Vermögensverschwendung vorliegen, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führt. Hat der Schuldner Vermögenswerte an eine andere Person verschenkt, um seinen Gläubigern Werte vorzuenthalten, liegt gegebenenfalls nicht nur ein Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung vor, sondern auch eine Insolvenzstraftat. Überdies ist jede Schenkung vier Jahre lang anfechtbar, auch wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Schenkung eine Insolvenz nach nichtabgesehen hat.

3. Verzögerung der Verfahrenseröffnung

Verzögert der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage, kann ebenfalls ein Versagungsgrund vorliegen. Hierbei ist maßgeblich, ob ein ordentlicher Schuldner den Insolvenzantrag in seinem Interesse und dem Interesse seiner Gläubiger früher gestellt hätte. Dies wird angenommen, wenn der Schuldner annähernd alle Mittel, die verwertbar gewesen wären, verbraucht oder auf andere übertragen hat.

Bei allen diesen Fallgruppen muss eine sog. Wesentlichkeitsgrenze überschritten sein. Geringfügige Vermögenswerte sind also ausgenommen. Lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten!


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Reform der Restschuldbefreiung 2014

27. März 2014/4 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Erhöhter Beratungsbedarf durch nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung



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Reform der Restschuldbefreiung 2014: Nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung wird Schuldnerrechte treffen

Wie sicher ist die erteilte Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz? Kann das Gericht die Erteilung wieder zurücknehmen? Ist eine nachträgliche Versagung möglich? Das sind Fragen die sich viele Schuldner stellen – bei uns erhalten Sie die Antworten!

Derzeitige Rechtslage vor dem Juli 2014

Das Insolvenzverfahren hat die Restschuldbefreiung zur Folge – Sie verlieren nach Ablauf des Verfahrens durch die Restschuldbefreiung Ihre Schulden. Nach der jetzigen Rechtslage stellt § 290 InsO einen wesentlichen Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung dar. Dafür ist grundsätzlich ein persönlicher Antrag eines Insolvenzgläubigers bei dem Schlusstermin erforderlich. Der Insolvenzgläubiger muss den Versagungsgrund glaubhaft machen. Die Versagungsgründe sind in der Vorschrift des § 290 InsO aufgezählt (z. B. unvollständige oder unrichtige Angaben im Antrag – z. B. durch einen vergessenen Gläubiger).

Verpasst ein Gläubiger den Schlusstermin, kann er keine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO beantragen

Beantragt der Insolvenzgläubiger die Versagung nicht in dem Schlusstermin kann die Restschuldbefreiung nach § 290 InsO nicht mehr versagt werden und Sie sind vollständig von Ihren Schulden befreit, auch wenn ein solcher Grund tatsächlich vorlag. Eine nachträgliche Versagung kann nicht mehr erfolgen.

Nach der Reform des Insolvenzrechtes 2014 kann die Versagung auch vor dem Schlusstermin /  schriftlich beantragt werden

Nach dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform mit dem 01.07.2014 ändern sich die Bestimmungen zur Restschuldbefreiung – und zwar zu Lasten von Schuldnern. Nach diesen Bestimmungen können Insolvenzgläubiger schon vor dem Schlusstermin einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen (§ 290 Abs.1 Neue Fassung). Für den Gläubiger entfällt dadurch der Aufwand, den Eintritt des Schlusstermins abzuwarten. Er kann einen Versagungsantrag leichter -quasi „ins Blaue hinein“- stellen. Ein Versagungsantrag muss auch nicht mehr persönlich, sondern kann schriftlich gestellt werden. Hierdurch wird der Antrag auf Versagung für Gläubiger grundsätzlich kostengünstiger.

Aber auch nach dem Schlusstermin wird die Stellung eines Antrags durch die Gläubiger noch möglich sein. Voraussetzung wird lediglich sein, dass der Antrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Versagungsgrundes gestellt wird. Eine nachträgliche Versagung wird dann in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Nach der Reform sehen wir einen erhöhten Beratungs- und Begleitungsaufwand unserer Mandanten auf Schuldnerseite voraus

Durch die Reform der Insolvenz 2014 wird es den Gläubigern einfacher gemacht, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beatragen. Wir sehen voraus, dass auf uns ein erhöhter Beratungs- und Begleitungsaufwand unserer Mandanten auf Schuldnerseite zukommt. Trotzdem werden wir alles tun, damit Ihnen durch die Reform keine Nachteile entstehen. Wir begegnen der Änderung daher mit einer intensiven Aufklärung und Beratung. Auch nach der neuen Rechtslage können Sie die vollständige Entschuldung erreichen!



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Olympisches Gold und danach Arbeitslosengeld II

17. März 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Entschuldung gelang der Olympiasiegerin durch eine Privatinsolvenz

Die frühere Schwimm-Weltrekordlerin Sandra Völker hat sich nun in einem Interview mit dem Stern-Magazin geäußert: Am Ende sei ihr „gar kein anderer Weg als die Insolvenz“ geblieben. In diesem Interview äußert sich die 39-jährige erstmalig über ihre Probleme nach dem Ende ihrer Karriere. Private und gesundheitliche Probleme: „Eins kam zum anderen.“, so die 45-malige Deutsche Meisterin und mehrfache Weltrekordlerin.

„ Du bist Siege gewohnt… und plötzlich Hartz-IV-Empfängerin“


Inhalt dieser Seite:

  • Entschuldung gelang der Olympiasiegerin durch eine Privatinsolvenz
  • Immobiliendarlehen führte zu Überschuldung
  • Schulden entstanden durch eine Depression sowie einen missglückten Immobilienkauf
  • Trotz Entschuldung nach der Privatinsolvenz will die ehemalige Weltklasse-Schwimmerin ihre Schulden selbst begleichen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Immobiliendarlehen führte zu Überschuldung

Sie hatte im vergangenen Jahr beim Amtsgericht Lübeck Privatinsolvenz angemeldet. Ihre Schuldenlast beziffert sie auf rund 100.000 €. Ihre finanziellen Probleme hätten vor 13 Jahren mit dem Kauf einer Wohnung begonnen. „Ich hatte mich total verzettelt und merkte: So kann es nicht weitergehen. Ich hatte im Laufe der Jahre einen Berg von Schulden aufgetürmt… und kam von dem einfach nicht runter. Zu wenig Einnahmen, zu hohe Lebenshaltungskosten.“ Sie sei, wie sie sagt, „in eine Abwärtsspirale geraten“.

Schulden entstanden durch eine Depression sowie einen missglückten Immobilienkauf

Weiter erläutert sie die Hintergründe der Misere. Ihre depressive Phase habe 2001 begonnen, als bei Ihr Asthma und kurz darauf eine Bandscheibenerkrankung diagnostiziert worden sei. Auch in dieser aktiven Zeit als Schwimmerin habe sie unter Depressionen gelitten. “Ich wusste: Verdammt, irgendwas stimmt nicht mit dir.“ Sie habe sich ans Schwimmen geklammert, denn das „gab mir Halt.“ Sie führt weiter aus: „Eins kam zum anderen. Mangelnde Lebensplanung, eine persönliche Krise mit Depressionen, eine Stiftung für Asthma-Kranke, die ich sehr wollte, aber mit der ich mich einfach übernommen habe. Schwimmseminare, von denen ich eigentlich später leben wollte und in die ich erstmal investieren musste. Und sicher auch, das soll keine Entschuldigung sein, aber es stimmt: Pech.“

Sie habe im vergangenen Jahr für einige Monate ALG-II-Leistungen bezogen. Dies sei der Tiefpunkt gewesen. „Das macht man nicht, schon gar nicht als Spitzensportlerin. Du bist Siege gewohnt. Und plötzlich Hartz-IV-Empfängerin – na, super. Für mich war gefühlt mein ganzes Leben entwertet.“

Trotz Entschuldung nach der Privatinsolvenz will die ehemalige Weltklasse-Schwimmerin ihre Schulden selbst begleichen

Die Schulden wolle sie nach wie vor begleichen – auch nach Durchlaufen einer Privatinsolvenz. So arbeitet die ehemalige Weltklasse-Schwimmerin derzeit für den Lübecker Regenbogenkreis sowie für einen Internetversand, der vegane Produkte und Urwaldkräuter vertreibt. „Ich habe wirklich die Motivation alles zurück zu bezahlen.“



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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-03-17 17:22:212019-08-28 12:57:42Olympisches Gold und danach Arbeitslosengeld II

Steuerhinterziehung und Privatinsolvenz 2014: bis Juli handeln!

6. März 2014/1 Kommentar/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung werden diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst

Ab dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform mit dem 01.07.2014 werden Schulden gegenüber dem Finanzamt wegen Steuerhinterziehung nicht mehr von der Restschuldbefreiung erfasst.


Alle Infos zur Privatinsolvenz Reform 2014 finden Sie hier


Inhalt dieser Seite:

  • Privatinsolvenz 2014 und Steuerhinterziehung
  • Nachteile der Reform
  • Handeln Sie schnell
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Privatinsolvenz 2014 und Steuerhinterziehung: Vorteile der jetzigen Rechtslage

Bislang sind nach dem § 302 Nr. 2 InsO Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dazu zählen aber nicht Schulden aus einer begangenen und sogar verurteilten Steuerhinterziehung, denn der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden:

 „Eine Steuerhinterziehung begründet keinen deliktischen Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB. Steuer- und Haftungsansprüche sind eigenständige, dem öffentlichen Recht zugehörige Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.“ (BFH, Urteil vom 24.10.96, BStBl II 97, 308)

Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist , dass die Steuerhinterziehung mehr als drei Jahre vor der Antragsstellung erfolgte. Denn nach der Vorschrift des § 290 I Nr.2 InsO kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn…

 „…der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat…um Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.“

Der Gesetzgeber meint mit „Leistungen an öffentliche Kassen“ insbesondere die Steuerhinterziehung.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, haben Sie Glück gehabt: Sie können entsprechende Schulden aus einer Steuerhinterziehung noch verlieren – insoweit sollten Sie nicht zögern.

Allerdings wird in der Praxis auch in Fällen von Steuerhinterziehungen, die später begangen worden sind, von den Gläubigern der Versagungsgrund des § 290 I Nr.2 InsO oft übersehen. Hinzu kommt, dass das Versagungsrecht nach jetziger Rechtslage wiederum milder ist: Es bedarf grundsätzlich eines persönlichen Antrages, von dem einige Gläubiger absehen. Nach neuer Rechtslage nach der Reform 2014 wird ein schriftlicher Antrag genügen.

Privatinsolvenz 2014 und Steuerhinterziehung: Nachteile der Reform

Zukünftig werden Forderungen, die mit einer Steuerhinterziehung einhergehen, eindeutig von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Nach der entsprechenden Vorschrift in der Insolvenzordnung wird dann die Restschuldbefreiung versagt „sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist“ (neue Fassung des § 302 InsO).

Entsprechende Schulden werden also nicht mehr von der Restschuldbefreiung erfasst, so dass es nach der neuen, verschärften Rechtslage nicht möglich sein wird eine vollständige Entschuldung zu erreichen.

Handeln Sie bei Steuerhinterziehung schnell – Insolvenzantrag spätestens zum 1 Juli 2014

Sie sollten bei Schulden bei Steuerhinterziehung schnell handeln und sicherstellen, dass ein Insolvenzantrag bereits vor dem Juli 2014 gestellt werden kann! Bedenken Sie, dass es eines Vorlaufes benötigt, um einen Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Bedenken Sie bitte, dass eine für einen Antrag auf Privatinsolvenz notwendige außergerichtliche Schuldenbereinigung wegen der Erfordernis einer Ablehnung regelmäßig 4 Wochen dauert – und nur mit besonderen Aufwand in einer kürzeren Zeit durchgeführt werden kann.


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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Steuerhinterziehung und Privatinsolvenz 2014: bis Juli handeln!”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-03-06 21:44:302019-08-28 12:35:35Steuerhinterziehung und Privatinsolvenz 2014: bis Juli handeln!

Rentennachzahlung

15. Januar 2014/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in der WOhlverhaltensphase der Regelinsolvenz. Nun erwarte ich eine Rentennachzahlung und habe eine Frage. Muss ich diese voll zur Verfügung stellen oder darf ich davon etwas behalten. Meinem Treuhänder muss ich darüber sofort unterrichten, oder?

Vielen Dank für Ihre Mühe

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2014-01-15 08:53:052014-01-15 08:53:05Rentennachzahlung

Privatinsolvenz 2014 jetzt oder erst nach der Reform?

18. Dezember 2013/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Achtung: die Reform der Insolvenz ist am 01.07.2014 in Kraft getreten! Lesen Sie hier mehr dazu..

Achtung: die Reform der Insolvenz ist am 01.07.2014 in Kraft getreten! Lesen Sie hier mehr dazu..

Die Reform der Privatinsolvenz tritt am 01.07.2014 in Kraft. Hierzu stellen uns viele Mandanten die Frage, ob ein Antrag jetzt oder später gestellt werden sollte.

Privatinsolvenz 2014: IHRE VOR- UND NACHTEILE

Von der Reform der Privatinsolvenz 2014 können Sie als entweder profitieren oder Nachteile erleiden – durch eine unserer Meinung nach nicht weit genug gehende Regelung der Verkürzung der Restschuldbefreiung kommt sie leider einer nur kleinen Schuldnergruppe zugute.

Privatinsolvenz 2014: Unsere 2 Ratschläge an Mandanten

Wir empfehlen angesichts der Reform der Privatinsolvenz 2014 grundsätzlich zweierlei:

– Mandanten, welche von einem Antrag auf Privatinsolvenz nach jetzigem Recht profitieren, empfehlen wir zumeist eine sofortige Antragstellung
– Mandanten, welche von der Reform der Verbraucherinsolvenz 2014 profitieren, empfehlen wir zu einem Insolvenzantrag nach ihrem Inkrafttreten

Privatinsolvenz 2014: DIE SCHULDNERFREUNDLICHEN ÄNDERUNGEN

Die Reform der Privatinsolvenz 2013 bietet Schuldnern mit einem hohen Einkommen und einen relativ geringen Schuldenstand einen Vorteil: Wenn in den ersten 36 Monaten 35% der angemeldeten Forderungen und die Verfahrenskosten (ca. 1500 – 3000 €) bedient werden, wird eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach lediglich 3 Jahren gewährt (Verkürzung des Insolvenzverfahrens).

Die Berechnung der 35 % Ihrer Gesamtschulden ist einfach. Sie multiplizieren die Schuldsumme mal 0,35.

Viel schwieriger gestaltet sich die Berechnung der Kosten des Insolvenzverfahrens.  Denn diese Kosten richten sich nach dem Betrag, welchen Sie an die Gläubiger während der Insolvenz zurückzahlen (nicht nach der Schuldsumme!). Somit können sie erheblich variieren.

3-Jahres Insolvenz Rechner

Bitte geben Sie Ihre geschätzte Schuldensumme ein.

Diesen Betrag benötigen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Schätzwert handelt.

Können innerhalb von 5 Jahren die Verfahrenskosten gedeckt werden, tritt die Restschuldbefreiung, sparen Sie ein Jahr.

Privatinsolvenz 2014: DIE VERKÜRZUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG KOMMT LEIDER NUR EINEM SEHR GERINGEN TEIL DER SCHULDNER ZUGUTE

Die Reform der Privatinsolvenz 2014 kommt unserer Meinung nach einem viel zu geringen Teil der Schuldner zugute. Statistisch gesehen bieten die meisten Verbraucherinsolvenzverfahren eine deutlich geringere/gar keine Befriedigung der Gläubiger, sodass nur ein sehr geringer Teil von der Reform der Verbraucherinsolvenz 2014 profitieren wird.

Privatinsolvenz 2014: SOLLTE DIE VERKÜRZUNG IHNEN HELFEN, SOLLTEN SIE WARTEN – ANDERENFALLS ZÖGERN SIE NICHT!

Sollten Sie von der neuen Rechtslage nach der Reform der Privatinsolvenz 2014 profitieren, dann sollten Sie unbedingt zuwarten! Fragen Sie uns, wie wir Ihnen in dieser Zeit beim Umgang mit Ihren Gläubigern helfen können. Anderenfalls zögern Sie nicht mit der Stellung des Insolvenzantrags, um (1) schneller zu Ihrer Entschuldung, (2) zum umfassenden Pfändungsschutz und ggf. (3) zu den Vorteilen der jetzigen Rechtslage zu kommen.

Privatinsolvenz 2014: DIE VORTEILE DER JETZIGEN RECHTSLAGE

Die derzeitige Rechtslage vor der Reform der Verbraucherinsolvenz 2014 bietet Ihnen einige deutlich bessere Bedingungen. Insbesondere folgende Nachteile wird es für Schuldner zugunsten von Gläubigern geben:

1. ÄNDERUNG: GENÜGEN EINES SCHRIFTLICHER ANTRAGS AUF VERSAGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG STATT DES DERZEIT ERFORDERLICHEN MÜNDLICHEN ANTRAGSTELLUNG

2. ÄNDERUNG: AUSWEITUNG DER VERSAGUNG WEGEN UNANGEMESSENER VERBINDLICHKEITEN ODER VERMÖGENSVERSCHWENDUNG AUF DREI JAHRE

3. ÄNDERUNG: MÖGLICHKEIT DER NACHTRÄGLICHEN VERSAGUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG AUF GRUNDLAGE DER § 290 InsO

4. ÄNDERUNG: EINTRITT DER ERWERBSOBLIEGENHEIT BEREITS AB ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

5. ÄNDERUNG: ZUSÄTZLICHE, VON DER ERTEILUNG DER RESTSCHULDBEFREIUNG AUSGENOMMENE FORDERUNGEN

6. ÄNDERUNG: EINTRAGUNG VON VERSAGUNG UND WIDERRUF DER RESTSCHULDBEFREIUNG IM SCHULDNERVERZEICHNIS

UNSER RATSCHLAG: LASSEN SIE SICH BERATEN, OB SIE ZUWARTEN ODER EINEN ANTRAG AUF INSOLVENZ NACH JETZIGEM RECHT STELLEN

Wenn Sie ein hohes Einkommen haben, sollte Ihr Antrag nach dem Inkrafttreten der Reform gestellt werden. Anderenfalls sollten Sie nicht zögern. Wir führen für Sie gerne eine entsprechende Beratung durch!

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2013-12-18 18:48:162016-09-27 14:26:50Privatinsolvenz 2014 jetzt oder erst nach der Reform?
Seite 29 von 37«‹2728293031›»
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