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Archiv für die Kategorie: Regelinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Regelinsolvenz

Die Schufa – Fragen und Antworten zu Ihrem Schufaeintrag

11. November 2014/4 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Ob nun im Rahmen des Mietvertrags für die neue Wohnung, der Bestellung bei einem Versandhaus oder vor der Genehmigung eines langersehnten Kredits – Die häufig geforderte Schufa-Auskunft ist eine Hürde, der fast jeder schon einmal begegnet  und die meist mit einem Gefühl der Unsicherheit verbunden ist. Immer wieder ist von Fehlern in der Schufa-Auskunft die Rede, die z.B. den Abschluss eines Mietvertrags verhindern. Den meisten Verbrauchern sind die Rechte, Pflichten oder auch die genaue Funktion der Schufa unklar. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Aufgabe die Schufa hat und wie Sie sich gegen unrichtige Angaben zur Wehr setzen können.


Inhalt dieser Seite:

  • Welches Ziel verfolgt die Schufa?
  • Welche Daten besitzt die Schufa?
  • Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?
  • Wie kann ich meine Schufa-Eintragungen erfahren?
  • Meine Schufa-Eintragungen sind falsch. Was kann ich tun?
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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1. Welches Ziel verfolgt die Schufa?

Die Schufa, oder genauer die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist eine nicht-staatliche Einrichtung. Ihre Haupttätigkeit liegt darin, Daten über Verbraucher zu sammeln. Diese Daten werden Unternehmen aus der freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt, um die Bonität bzw. die Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen zu können. Meistens wird die Dienstleistung der Schufa von Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Leasinggesellschaften  und Kreditvermittlern in Anspruch genommen. Die Schufa dient somit als Kontrollinstanz, die vor Vertragsabschluss zu Rate gezogen wird, um die Erfüllung der Vertragspflichten von Seiten des Kunden einschätzen zu können.

Bei der Aufnahme von Krediten, dem Leasing eines Autos oder dem Kauf von teuren Gegenständen  stimmen Sie meist mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages in der Schufa-Klausel einer Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa zu.

2. Welche Daten besitzt die Schufa?

Die Schufa lebt sozusagen von den Daten ihrer Vertragspartner und erhebt selbst keine Daten. Schließen Sie als Verbraucher z.B. einen Mobilfunkvertrag ab, wird Ihr Anbieter Ihre persönlichen Daten an die Schufa vermitteln. Darüber hinaus registriert die Schufa die Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Die gesammelten Daten erstrecken sich über

  • Daten zur Person,
  • Daten bezüglich Konten aller Art (Mobilfunk-, Bank- und Kreditkartenkonten),
  • Daten bezüglich Krediten, Leasingverträgen und Bürgschaften,
  • Daten über eine Eidesstattliche Versicherung hin zu
  • Daten über eröffnete oder abgelehnte Insolvenzverfahren.

Anhand der gesammelten Informationen ermittelt die Schufa den sog.  „Schufa-Score“ eines Verbrauchers. Dieser beschreibt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Der maschinell berechnete  „Schufa-Score“ wird in Prozent zwischen 0 % und 100 % angegeben.  Je höher der Wert ist, desto besser ist die Bonität bzw. Zahlungsmoral eines potentiellen Kunden einzuschätzen.  Bei einem niedrigen Wert geht beispielsweise eine Bank davon aus, dass die Rückzahlung eines Kredits eher unwahrscheinlich ist und verweigert daher meist die Kreditgewährung.

Leider ist die genaue Berechnungsmethode, die sog. „Score-Formel“, ein Betriebsgeheimnis. Sicher ist lediglich, dass die individuellen Umstände der Person keine Berücksichtigung finden. Die Einordnung erfolgt anhand des Vergleichs mit ähnlichen Gruppen. Faktoren wie das tatsächliche Einkommen, der Berufsstand oder die familiäre Situation spielen keine Rolle.


3. Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?

Bild von einem Handytaschenrechner

Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden.

Grundsätzlich sind die Geschäftspartner der Schufa in allen Branchen angesiedelt. Sie werden aber für gewöhnlich in drei Kategorien unterteilt.  Je nach Kategorie unterscheidet sich die Art der Auskunft, die die Geschäftspartner von der Schufa erhalten.  Die sogenannten A-Vertragspartner sind meist Banken und erhalten eine Auskunft über Ihre gesamte finanzielle Belastung. B-Partner, wie Handels- oder Telekommunikationsunternehmen, erhalten nur eingeschränkte Informationen, z.B. solche über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Die Inkassounternehmen werden als F-Partner bezeichnet und erhalten Ihre Adressdaten; aber auch hier nur unter der Voraussetzung, dass Sie hierzu jemals Ihre Einwilligung erteilt haben. Die dementsprechende Schufa-Klausel ist aber schon  in allen Girokonten-Verträgen enthalten, sodass davon ausgegangen wird, dass die Schufa die Daten von drei Vierteln der deutschen Bevölkerung besitzt.

4. Wie kann ich meine Schufa-Eintragungen erfahren?

Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden. So kann es passieren, dass Ihnen ein Kredit aufgrund eines negativen Schufa-Scores verweigert wird, obwohl dieser in keiner Weise mit Ihrem tatsächlichen Zahlungsverhalten übereinstimmt und lediglich aus dem Vergleich mit der Gruppe resultiert. Daher ist unser Tipp an Sie regelmäßig die persönlichen Eintragungen zu überprüfen!

Einmal im Jahr haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft zu erhalten.  Lassen Sie sich nicht durch die unübersichtliche Schufa-Website zum Kauf der kostenpflichtigen Version verführen! Die Beantragung der „Schufa-Bonitätsauskunft“ auf der Website führt immer zur zahlungspflichtigen Version. Wählen Sie daher unter dem Reiter „Produkte“ die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Dies ist die gesetzlich verankerte, kostenlose Schufa-Auskunft. Unter „Produktinfo“ können Sie sich das Bestellformular in einer Sprache Ihrer Wahl ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises abschicken. Achtung:  Auch auf dem Ausdruck versucht die Schufa noch einmal, Ihnen die kostenpflichtige Version zu verkaufen. Achten Sie darauf, dass entsprechende Kästchen nicht anzukreuzen.

5. Meine Schufa-Eintragungen sind falsch. Was kann ich tun?

Falsche Schufa-Eintragungen können dazu führen, dass Ihnen z.B. ein Kredit verweigert wird. Sie sollten sich daher gegen falsche Eintragungen zur Wehr setzen. Meist sind die Fehler in veralteten Voranschriften oder Einträgen zu finden. Diese Fehler werden nicht automatisch korrigiert, sodass Sie die Initiative zur Berichtigung ergreifen müssen. Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu löschen. In dem Zeitraum, den die Schufa zur Überprüfung benötigt, dürfen die entsprechenden Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Sie sollten sich am besten schriftlich per Einschreiben mit der Schufa bzw. der für Sie zuständigen Schufa-Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Unter Angabe des § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes verlangen Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtung der entsprechenden Daten.

Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zusätzlich zur Schufa dasjenige Institut anzuschreiben, das ebenso von dem Fehler betroffen ist bzw. die falsche Eintragung verursacht hat, z.B. Ihre Bank. Diese muss für eventuell entstandenen Schaden aufkommen und ist auch verpflichtet, die Falschangabe gegenüber der Schufa zu widerrufen.

Sollte die Schufa Ihrem Antrag nicht nachkommen, zögern Sie nicht, einen Anwalt einzuschalten! Nur wenn Sie gegen falsche Daten vorgehen, können Sie sicherstellen, dass diese Ihnen weder jetzt noch in Zukunft zum Verhängnis werden. 


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-11-11 13:05:122020-08-31 12:18:48Die Schufa – Fragen und Antworten zu Ihrem Schufaeintrag

Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten

30. Oktober 2014/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo, ich arbeite in dem Unternehmen meines Lebensgefährten und habe dem Unternehmen Geld geliehen, da es in Zahlungsschwierigkeiten steckt. Es wird wohl auf eine Insolvenz zum Ende des Jahres raus laufen. Momentan werden die Zahlungen aufgeschoben, Finanzamt und Krankenkassen werden regelmäßig bedient. Was ist mit meinem Geld, kann ich es mir zurück überweisen lassen, oder ist Barabhebung besser….

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2014-10-30 15:29:542014-10-30 15:29:54Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten

Vollstreckungsschutz vor der Insolvenz

27. Oktober 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

So werden Sie vor einer Privatinsolvenz / Regelinsolvenz vor Pfändungen geschützt

Ein wichtiges Ziel des Insolvenzverfahrens ist der umfassende Pfändungsschutz. Er wird sofort mit Eröffnung der Privatinsolvenz erreicht (§ 89 InsO).

In der Insolvenz gilt für Sie ein umfassender Pfändungsschutz

Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie die (eventuellen) Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Es entfallen also alle nervenaufreibende Briefe. Auch der Gerichtsvollzieher wird Sie in Zukunft in Ruhe lassen. Er darf nicht mehr pfänden und Sie auch nicht mehr zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern.

Bereits vor der Insolvenz besteht ein (mittelbarer) Vollstreckungsschutz

Allerdings werden Sie bereits vor der Insolvenzeröffnung vor Pfändungen geschützt. Dieser Schutz ist allerdings mittelbarer Natur: Ihnen kann das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters zugutekommen.

Anfechtungsrecht kommt Ihnen zugute: Pfändungen der Gläubiger können rückgängig gemacht werden

Das Anfechtungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu. Merkt er anhand der von Ihnen eingereichter Kontoauszüge, dass Gläubiger vor der Insolvenz gegen Sie vollstreckt haben, ficht er die Vollstreckungen an. Diese werden daraufhin rückgängig gemacht. Das bedeutet für Sie: für Gläubiger zahlt es sich nicht aus, gegen Sie vor einer Insolvenz zu vollstrecken – man sollte sie nur darauf aufmerksam machen.

Anfechtungsrecht gilt für alle Vollstreckungen innerhalb eines Monats vor der Insolenz

Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können alle Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb eines Monats vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden haben.

Anfechtungsrecht gilt für Vollstreckungen innerhalb dreier Monate vor der Insolenz bei Kenntnis des Gläubigers

Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können zudem die Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb von drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die in Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners stattgefunden haben. Diese Kenntnis liegt immer vor – denn wir schreiben alle Gläubiger an und machen diese auf Ihre Absicht, sich zu entschulden, aufmerksam. So gehen wir für Sie bei einer Privatinsolvenz vor.

Wir unterstützen Sie: Alle Gläubiger werden auf die Anfechtung aufmerksam gemacht

Um Sie vor Vollstreckungen zu schützen, schreiben wir deshalb alle Gläubiger schnellstmöglich an und machen sie auf das Anfechtungsrecht aufmerksam. Wir verdeutlichen den Gläubigern, dass eine Vollstreckung nur kosten verursachen wird – denn für eine Vollstreckung muss ein Gläubiger bezahlen. Die Gläubiger kennen dann Ihre schwierige finanzielle Situation und wissen, dass ihnen bei einer Vollstreckung die Rückzahlung des von Ihnen erhaltenen Betrages droht.

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-10-27 12:27:022016-09-15 14:46:10Vollstreckungsschutz vor der Insolvenz

Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor

22. Oktober 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Das Bild zeigt ein Dokument und einen Stempel

Niederlage für Bayer Leverkusen: Rückerstattung von 16 Millionen Euro an insolventen Ex-Sponsor

Die Gläubiger des 2011 insolvent gegangenen Stromanbieters Teldafax erhalten nach einem spektakulären Prozess 16 Millionen Euro. Das Landgericht Köln hat heute entschieden (Urteil vom 22.10.2014, Az. 26 O 140/13), dass der 2011 insolvent gegangene Stromanbieter Teldafax 16 Millionen Euro Sponsorgelder erhält, die an Bayer Leverkusen gezahlt worden sind.

Inhalt dieser Seite:

  • Zahlungen von Schuldnern werden rückgängig gemacht
  • Leisten Sie keine Zahlungen an Ihre Gläubiger vor der Insolvenz
  • Insolvenz Teldafax: Zahlungen zwischen 2009 und 2011
  • Bayer Leverkusens Argumente  überzeugen das LG Köln nicht
  • Bei der Insolvenz verloren 700.000 Menschen Geld
  • Wir verteidigen Sie gegen eine Anfechtung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Auch für große Unternehmen gilt: Zahlungen von Schuldnern vor der Insolvenz werden rückgängig gemacht

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst. Dies bedeutet sowohl im Falle privater Schuldner als auch großer insolventer Unternehmen, dass das Anfechtungsrecht greift und erhaltene Beträge wieder rückerstattet werden müssen.

Um Anfechtungen zu vermeiden: Leisten Sie keine Zahlungen an Ihre Gläubiger vor der Insolvenz

Aus diesem Grund gilt für alle unsere Mandanten – sowohl Privatpersonen als auch für Unternehmer: Hören Sie sofort nach Kenntnis Ihrer Lage auf, an die Gläubiger weiter zu bezahlen. Diesen kommt Ihre Zahlung meistens überhaupt nicht zu Gute – wie diese Entscheidung zeigt. Die Zahlung wird wieder abgewickelt und an den Insolvenzverwalter ausgekehrt, der sie dann anteilig an die Gläubiger verteilt.

Insolvenz Teldafax: Zahlungen zwischen 2009 und 2011

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst.

Bei der Entscheidung des Landgerichts Köln ging es um Zahlungen zwischen 2009 und 2011. Damals war Teldafax laut dem Gericht bereits zahlungsunfähig. Laut dem Gericht war Bayer Leverkusen schon im Oktober 2009 die finanzielle Lage von Teldafax bekannt gewesen – insbesondere weil Teldafax mehrfach wegen Liquiditätsschwierigkeiten um Stundungen gebeten hat. Dies reicht laut dem Gericht für eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit aus.

Aussicht auf die Investition eines Investors genügt nicht: Bayer Leverkusens Argumente überzeugen das LG Köln nicht

Bayer Leverkusen konnte das LG Köln nicht überzeugen. Der Club argumentierte, es könne mit dem Geld eines Investors bei Teldafax rechnen. Dem folgten die Richter nicht, weil seines Erachtens nach keine konkreten Anhaltspunkte bestanden.

Bei der Insolvenz von Teldafax verloren 700.000 Menschen Geld

Bei der Insolvenz des Billigstrom-Anbieters Teldafax im Jahr 2011 hatten rund 700.000 Menschen Geld verloren. Bayer Leverkusen prüft nun eine Berufung gegen die Entscheidung.

Bei Betroffenheit auf Gläubigerseite: Wir verteidigen Sie gegen eine Anfechtung

Immer öfter kommen auf unsere Kanzlei nun auch Gläubiger zu, die eine Vertretung in einer ähnlichen Konstellation wollen. Meistens hat ein Schuldner etwas an sie geleistet. Nun tritt der Insolvenzverwalter auf Sie zu und verlangt das Geld heraus. Oftmals verteidigen wir Gläubiger in solchen Fällen – es geht dabei z. B. um Arbeitnehmer, die um Ihr Gehalt durch einen insolventen Arbeitgeber kämpfen. Wir werden Sie in einem solchen Fall verteidigen. Oftmals können wir auch eine vermittelnde Lösung erreichen – insbesondere durch Verhandlungen mit einem Insolvenzverwalter.



Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-10-22 19:17:482020-09-07 16:16:44Bayer Leverkusen: 16 Mio. Euro Rückzahlung an insolventen Ex-Sponsor

So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

2. Oktober 2014/56 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Lohnpfändung und Insolvenzverfahren

    So können Sie sich frühzeitig vor einer Lohnpfändung schützen

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    Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung

    Vor einer Insolvenz befinden sich viele Schuldner in einer sehr belastenden Phase – die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung. Falls ein Schuldner nicht länger an seine Gläubiger zahlt, hat dies meist zur Folge, dass die Gläubiger Vollstreckungen einleiten. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kommt es dann zur Lohnpfändung. Dies führt oftmals zur Unannehmlichkeiten mit dem Arbeitgeber. Ein Insolvenzverfahren schützt Sie grundsätzlich vor einer Lohnpfändung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Arbeitslohn bereits vor der Insolvenz zu schützen.


    Inhalt dieser Seite:

    • Das Insolvenzverfahren schützt Sie vor Lohnpfändung und Zwangsvollstreckung
    • Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig
    • Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase
    • So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Während der Insolvenz ist eine Lohnpfändung unzulässig

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine  Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht möglich. Es kann somit keine Lohnpfändung stattfinden.

    Keine Lohnpfändung nach der Wohlverhaltensphase

    Nachdem der Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde, darf ein Gläubiger auch nach der Wohlverhaltensphase keine Lohnpfändung für Forderungen betreiben, die von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    So schützen wir Sie bereits vor der Insolvenz vor einer Lohnpfändung

    Noch vor der Einleitung von Privatinsolvenzverfahren gilt eine sog. dreimonatige Rückschlagsperre. Hat ein Gläubiger in den drei Monaten vor Beantragung der Privatinsolvenz die Lohnpfändung betrieben, muss er die gepfändeten Beträge nach Einleitung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Diese Beträge zählen dann zur Insolvenzmasse.

    Wenn wir für Sie tätig werden, weisen wir Ihre Gläubiger bereits frühzeitig auf diesen Umstand hin. Die Gläubiger sehen dann oftmals von kostspieliger Vollstreckung vor der Insolvenz ab, weil sie das Geld nicht behalten würden, sondern an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen.

    Wir benötigen in den meisten Fällen zwischen sechs und acht Wochen um Ihr Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Die Chance, dass sich Gläubiger kurz vor Ihrem Insolvenzverfahren zu einer Zwangsvollstreckung bzw. zu einer Lohnpfändung entschließen, sinkt so erheblich. Den Gläubigern wird so schnell klar, dass sie sich zukünftig an den Insolvenzverwalter wenden müssen und Ihren Lohn nicht antasten sollten.



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    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-10-02 16:49:492019-08-30 12:23:46So verhindert das Insolvenzverfahren eine Lohnpfändung

    Insolvenz in München

    2. Oktober 2014/2 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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    Die erste Zweigstelle der KRAUS Anwaltskanzlei für Insolvenz in Bayern ist eröffnet! Wie an unseren anderen Standorten bieten wir auch in München umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Ihren Belangen rund um die Insolvenz und den außergerichtlichen Vergleich. Ziehen Sie unser umfangreich ausgebildetes Team in allen Ihren Fragen bezüglich Regel- oder Privatinsolvenz zurate. Profitieren Sie durch unsere kostenfreie Erstberatung von den Vorteilen einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei. Unser Münchener Team in der Pilotystraße freut sich auf Ihren Anruf.


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    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München
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    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München lauten:

     

    KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Unsöldstraße 2
    D – 80538 München

    Telefon: +49 89 – 381 537 10

    E-Mail: muenchen@anwalt-kg.de


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    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-10-02 16:46:152019-11-06 11:02:20Insolvenz in München

    Restschuldbefreiung und Steuerschulden: Werden Steuerschulden von der Insolvenz umfasst?

    5. September 2014/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
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    Steuerschulden werden von der Restschuldbefreiung umfasst

    Die Restschuldbefreiung beseitigt im Normalfall die Forderungen aller Insolvenzgläubiger (§ 301 InsO). Das bedeutet für Sie: auch Forderungen des Finanzamtes sind von der Restschuldbefreiung umfasst und werden nach Ablauf einer Insolvenz vom Finanzamt nicht mehr gegen Sie geltend gemacht.

    Viele Mandanten unterliegen einem Irrtum und denken, dass dies nicht der Fall ist. Allerdings können wir hier ganz klar bestätigen, dass normale Forderungen des Finanzamtes komplett wegfallen, wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht tragen konnten. Dies gilt sowohl für Steuerforderungen als auch für die Säumniszuschläge des Finanzamtes.

    STEUERHINTERZIEHUNG: nicht von der Restschuldbefreiung umfasst

    Davon gibt es eine Ausnahme: So wir die Steuerhinterziehung ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO). Dies gilt seit der Reform des Insolvenzrechtes im Juli 2014.

    STEUERHINTERZIEHUNG: Bei Einstellung eines Strafverfahrens weiterhin erfasst

    Von dieser Ausnahme gibt es allerdings wiederum eine Ausnahme, die Ihnen zugute kommt falls Sie eine Steuerhinterziehung begangen haben. So  werden Steuerforderungen und auch die Säumniszuschläge des Finanzamtes aus einer Steuerhinterziehung von der Restschuldbefreiung erfasst, wenn das Steuerstrafverfahren eingestellt worden ist. Denkbar ist dies etwa gegen eine Zahlungsauflage gemäß § 153a StPO. Dann bleibt es dabei, dass es sich bei dieser Steuerschuld nicht um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt (siehe Uhlenbruck-Vallender, Komm. InsO, 13. Aufl., § 302 Rn. 12).

    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-09-05 16:41:042020-11-02 14:11:50Restschuldbefreiung und Steuerschulden: Werden Steuerschulden von der Insolvenz umfasst?

    Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Als Antwort auf die steigende Zahl unserer Mandanten im Ruhrgebiet freuen wir uns, nun auch in dessen Zentrum Essen unsere rechtliche Unterstützung anbieten zu können.

    Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet

    Somit wird es umso einfacher, Insolvenz wohnortnah in Essen anzumelden. Das Team der Kanzlei in Essen steht Ihnen bei der Durchführung Ihrer Insolvenz tatkräftig zur Seite. Als geeignete Person nach § 305 InsO können wir Ihren Antrag auf Privatinsolvenz komplett erstellen. Im Gegensatz zu öffentlichen Schuldnerberatungen können Sie unsere Hilfe unverzüglich in Anspruch nehmen. Von dem Erstgespräch über die Anmeldung Ihrer Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung verlieren wir keine Zeit und ermöglichen Ihnen so einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Wir arbeiten darauf hin, Sie so schnell wie möglich von finanziellen Lasten zu befreien.

    Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir bieten Ihnen auch in Essen unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.


    Inhalt dieser Seite:

    • Entschuldung in Essen: Zweigniederlassung im Ruhrgebiet
    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Essen lauten:

     

    KRAUS Anwaltskanzlei

    Weidkamp 180
    D – 45356 Essen

    Telefon: +49 201 – 857 95 407

    E-Mail: essen@anwalt-kg.de



    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 17:02:242019-08-30 12:00:23Insolvenz in Essen: Zweigniederlassung mitten im Ruhrgebiet

    Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

    29. August 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Sie stehen vor der Entscheidung Privatinsolvenz anzumelden, um sich zu entschulden? Ihre Unternehmung ist zahlungsunfähig und Sie wissen nicht, wie Sie diese retten können?


    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.


    Inhalt dieser Seite:

    • Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet
    • Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Insolvenz in Hamburg: Zweigstelle in der Hansestadt Hamburg eröffnet

    Wir freuen uns, Ihnen nun auch in der Hansestadt rund um das Thema der Insolvenz zur Seite stehen zu können. Durch die Eröffnung unserer Zweigstelle am Ballindamm haben Sie nun die Möglichkeit, unweit Ihres Wohnsitzes unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die kostenfreie telefonische Erstberatung für alle Fragen zu einem Insolvenzantrag und Ihrer Entschuldung schon heute. Unabhängig davon, ob Sie eine Privat- oder Regelinsolvenz anstreben oder einen außergerichtlichen Vergleich durchführen wollen, sind wir mit unserem gesamten Team jetzt auch in Hamburg für Sie da. Als berechtigte Person nach § 305 InsO können wir Ihnen selbstredend auch das Scheitern eines außergerichlichen Vergleiches bescheinigen und so die Voraussetzung für ein Privatinsolvenzverfahren schaffen.

    Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg lauten:

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Ballindamm 3
    D – 20095 Hamburg

    Telefon: +49 40 – 609 43 990

    E-Mail: hamburg@anwalt-kg.de

    Hier finden Sie die Kontaktdaten und Anfahrtsskizze zu unserem Büro in Hamburg.



    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!


    https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2014-08-29 17:01:262019-11-05 16:04:32Insolvenz in Hamburg: Wir stehen in der Hansestadt Hamburg zu Ihrer Verfügung

    Insolvenz in Frankfurt am Main: Zweigstelle in der Finanzmetropole am Main

    29. August 2014/2 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
    • Anwälte im Bürogebäude

    Sie suchen einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in Frankfurt? Wir freuen uns, jetzt auch in Hessen für Sie vor Ort zu sein.

    Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet

    In unserer Frankfurter Zweigstelle können Sie ab sofort wohnortnah unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich entschieden haben, sich privat oder mit Ihrer Unternehmung durch eine Insolvenz zu entschulden, können wir Sie hierbei nun schnell und einfach begleiten.  Als geeignete Stelle nach § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Auch in Bezug auf einen außergerichtlichen Vergleich stehen wir in Frankfurt ab sofort zu Ihrer Verfügung.


    Inhalt dieser Seite:

    • Insolvenz Frankfurt: Zweigstelle in Frankfurt eröffnet
    • Insolvenz Frankfurt: Wir beraten Sie zu allen Themen um Privat- und Regelinsolvenz
    • Kontaktdaten Frankfurt
    • Ihre Fragen und unsere Antworten


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    Insolvenz Frankfurt: wir beraten Sie zu allen Themen um Privat- und Regelinsolvenz

    Wir beraten Sie ohne lange Wartezeiten. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen rund um die Privat- und Regelinsolvenz.

    Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt

    Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt lauten:

    KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Schumannstraße 27
    D – 60325 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 – 348 79 040

    E-Mail: frankfurt@anwalt-kg.de



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