StudiVZ war eines der ersten sozialen Netzwerke in Deutschland. Die Seite wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Damals war Facebook nur auf Englisch verfügbar und in Deutschland noch weitgehend unbekannt. StudiVZ orientierte sich am Design und am Funktionsumfang des Vorbildes Facebook und wurde so zu einem der erfolgreichsten Onlinemedien in Deutschland mit über 16 Millionen angemeldeten Nutzern. Doch diese Zeiten sind lange vorbei, schon vor Jahren war absehbar, dass das Rennen für das “Studentenverzeichnis” verloren war.
Nur zwei Jahre nach der Gründung wurde StudiVZ 2007 vom Stuttgarter Verlag Holtzbrinck aufgekauft. Der Kaufpreis wurde nicht veröffentlicht, betrug aber zwischen 70 und 100 Millionen Euro. Nur ein Jahr später startete Facebook seinen deutschen Auftritt und damit seinen Siegeszug in Deutschland. Gleichzeitig fielen die Benutzerzahlen von StudiVZ ins Bodenlose. Der Holtzbrinck-Verlag stieß das Unternehmen im Jahr 2012 deutlich unter dem Kaufpreis wieder ab. Das werbefinanzierte Geschäftsmodell war bei sinkenden Nutzerzahlen nicht mehr profitabel.
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StudiVZ gehörte zu einem der ersten sozialen Netzwerke in Deutschland und wurde 2005 gegründet. Doch mittlerweile sind sie insolvent.
Betreibergesellschaft von StudiVZ ist die Poolworks Germany Ltd. mit Sitz in Berlin. Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Grundkapital beschränkt ist. Laut den jeweiligen Jahresabschlüssen überstiegen die Schulden des Unternehmens schon länger das Vermögen. Im Jahr 2013 war Poolworks mit 22,8 Millionen und 2015 mit 45 Millionen verschuldet. Gemäß § 15a Abs. 1 InsO ist der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person bei einer Überschuldung des Unternehmens verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Insolvenzantrag kann jedoch unterbleiben, wenn eine positive Fortbestehensprognose für das Unternehmen vorliegt. Dies war bei dem StudiVZ-Betreiber augenscheinlich eine Zeit lang der Fall, denn das Unternehmen lief trotz des Schuldenbergs weiter.
Zuletzt kam es jedoch zu einem Gerichtsurteil, in dem Poolworks verpflichtet wurde, drei Millionen Euro an den ehemaligen Eigentümer Holtzbrinck zu zahlen. Bereits bei der Verhandlung im Jahr 2016 äußerte der Richter den Verdacht, das Unternehmen sei zahlungsunfähig. Neben der Zahlungsverpflichtung durch das Urteil nannte StudiVZ auch ausstehende Schulden beim Finanzamt als Grund für den Insolvenzantrag.
Im Jahr 2015 hatte das Unternehmen 15 Mitarbeiter, derzeit sind es noch sieben. Nach deutschem Recht erhalten Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers ein Insolvenzgeld als Ersatz für das ausfallende Arbeitsentgelt. Dies wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Laut dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Jesko Stark, sei dies eine starke Entlastung des Unternehmens, da die Gehälter einen großen Teil der Fixkosten ausgemacht haben. Nun soll StudiVZ im Rahmen der Insolvenz saniert und fortgeführt werden. Der Insolvenzverwalter zeigte sich “zuversichtlich, dass der Betrieb weitergehen kann”.

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat Insolvenz beantragt. Man sehe „keine positive Fortbestehensprognose mehr“, teilte die zweitgrößte deutsche Airline mit rund 7200 Mitarbeitern mit. Die Rechtsform der Air Berlin ist eine Limited & Co. KG, ihr größter Aktionär ist die arabische Airline Etihad Airways. Etihad hatte Air Berlin immer wieder mit Finanzspritzen über Wasser gehalten. Doch nun hat Etihad offenbar den Geldhahn zugedreht, wodurch der Insolvenzantrag unvermeidlich wurde. Der Börsenkurs der Unternehmensaktie gab um rund 40% nach. Air Berlin hatte zuletzt Jahr für Jahr höhere Verluste eingefahren, trotz vieler Versuche zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. So hatte man die gesamte Flugzeugflotte verkauft und flog nur noch mit geleasten Maschinen.
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Um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können, sichert die Bundesregierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Gewährung eines Kredites in Höhe von 150 Millionen Euro zu. Dies gab Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries bekannt. Gerade in der Ferienzeit seien viele Urlauber auf ihre Rückflüge angewiesen. Ohne den Eingriff sei nicht gewährleistet, dass diese Flüge stattfinden könnten. Der Kredit soll jetzt die Geschäftstätigkeit für die nächsten drei Monate absichern. Zumindest bis zum Ende der Sommerferien in Deutschland kann der Flugbetrieb also wie geplant weitergehen. Was danach geschieht, entscheidet sich im Insolvenzverfahren.
Nach unserer Einschätzung hat die Bundesregierung hat den Fluggästen durch den Kredit zahlreiche Unannehmlichkeiten erspart. Ein Insolvenzantrag einer Fluggesellschaft führt grundsätzlich dazu, dass sie ihre Geschäftstätigkeit einstellen muss und die Flugzeuge am Boden bleiben. Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Besitz eines Tickets befinden, werden dann zu Insolvenzgläubigern gemäß § 38 InsO. Damit hätten Ticketbesitzer Anspruch auf einen Teil der Insolvenzmasse. Dies wäre für Kunden jedoch ungünstig. Erfahrungsgemäß beträgt die Insolvenzquote, also der Anteil der Forderung, die durch die Insolvenzmasse gedeckt werden kann, kaum mehr als einen winzigen Teil der ursprünglichen Forderung. Außerdem müssten die Kunden einige Zeit auf ihr Geld warten.
Bei Air Berlin kann der Flugbetrieb jedoch weitergehen, so dass sich Fluggäste nicht mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Eine Stornierung bereits gebuchter Tickets ist aber nach unserer Meinung ohne Zahlung einer Stornogebühr nicht möglich. Bei Ausfällen oder Verspätungen werden betroffene Kunden die fälligen Ausgleichszahlungen aber wohl nicht erhalten, sondern als Insolvenzgläubiger fast leer ausgehen.
Die Gewerkschaft Ver.di sprach von einem harten Schlag für die rund 7200 Mitarbeiter der Airline. Einzige Hoffnung sind die Gespräche zwischen Air Berlin und Lufthansa, die einer Übernahme von Teilbereichen des insolventen Unternehmens zustimmen könnte. Für diese Verhandlungen hat der Überbrückungskredit der KfW etwas zeitlichen Spielraum geschaffen. Durch den Insolvenzantrag könnte die Lufthansa Air Berlin schlucken, ohne die Schuldenlast in Höhe von 1,2 Milliarden Euro mit übernehmen zu müssen.
Die Passagierzahlen von Air Berlin waren in den letzten Monaten schon stark eingebrochen. Grund dafür war auch, dass der Ruf unter zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen gelitten hatte. Dafür musste die Airline hohe Erstattungszahlungen leisten. Neue Buchungen sind zwar weiterhin möglich, doch aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens ist davon abzuraten.
Die Rechtsform der Air Berlin ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG). Eigentlich handelt es sich dabei um eine Personengesellschaft, doch sie ist so ausgestaltet, dass als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine Public Limited Company (PLC) nach britischem Recht eingesetzt ist. Daher gelten für sie dieselben insolvenzrechtlichen Regelungen wie für Kapitalgesellschaften. In § 15a InsO ist geregelt, dass der Insolvenzantrag zu stellen ist, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Zeitlich ist hier ein enger Rahmen gesetzt, der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden. Im Fall von Air Berlin lag der Insolvenzgrund vor, nachdem Etihad eine vereinbarte Überweisung in Höhe von 50 Millionen Euro bereits letzte Woche nicht ausführte, wie aus Unternehmenskreisen verlautete. Anschließend erklärte Etihad, keine Unterstützung mehr für Air Berlin leisten zu wollen. Dadurch war eine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens nicht mehr gegeben. Somit begann die dreiwöchige Frist.

Dadurch, dass man keine positiven Fortbestehensprognosen sehen konnte, beantragte Air Berlin die Insolvenz.
Air Berlin hat ein Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO beantragt. Daraus folgt, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte beim schuldnerischen Unternehmen selbst verbleibt, wenn der Gläubigerausschuss dem zustimmt. Sonst müsste dafür ein Insolvenzverwalter bestellt werden.
Hierbei kommt die Regelung für das Schutzschirmverfahren des § 270b InsO zur Geltung. Für den Fall, dass die angestrebte Sanierung nicht aussichtslos ist, muss innerhalb von drei Monaten ein Insolvenzplan, eine Art Vergleich mit allen Gläubigern, vorgelegt werden. Dem Insolvenzplan muss eine Bescheinigung eines mit Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts beiliegen, die bestätigt, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Dann hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Sanierung über einen Insolvenzplan vorzubereiten, wobei das Insolvenzgericht und die Gläubiger mit einbezogen werden.
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Können wir (IV-Eröffnung 01/2014) von der Schufa nach dem 31.12.2017 verlangen, dass die alten Einträge, die vor der IV eingetragen waren, gelöscht werden und somit nur noch die angekündigte Restschuldbefreiung drin bleibt?

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, haben zwei Franchisenehmer der bekannten Donut- und Kaffeekette, die in Deutschland derzeit mit 67 Filialen vertreten ist, einen Insolvenzantrag gestellt. Die beiden betroffenen Unternehmen heißen Will Coffee GmbH und S&C international Deutschland GmbH. Die Umsätze in den Filialen waren offenbar so weit zurückgegangen, dass eine Sanierung im Wege des geordneten Insolvenzverfahrens als wirtschaftlich beste Option erschien. Laut einem Unternehmenssprecher sei die Lohnfortzahlung der betroffenen Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld für die nächsten drei Monate gesichert, in denen der Warenverkauf in den Filialen auch wie bisher weitergeht.
Bei uns erfahren Sie, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Möglichkeiten das Insolvenzrecht bietet, um aus einer wirtschaftlichen Schieflage herauszufinden.
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Dunkin’ Donuts wird als Franchiseunternehmen geführt. Bei diesem Geschäftsmodell verkauft der Franchisenehmer die Produkte selbstständig, verwendet dabei jedoch die Marke und die einheitliche Ausstattung des Franchisegebers. Daher ist nach außen nicht sofort erkennbar, welcher Betreiber wirklich hinter einer Bestimmten Filiale steckt.
Mutterkonzern und Franchisegeber für Deutschland ist die in Frankfurt am Main ansässige Dunkin’ Brands Deutschland GmbH. Diese ist von den Insolvenzanträgen aufgrund der Ausgestaltung des Franchisevertrags in keiner Weise betroffen, ebenso wenig die Filialen der restlichen Franchisenehmer.
Die S&C International Deutschland GmbH sitzt in Berlin und besitzt die Rechte für den Vertrieb der Dunkin’-Produkte in Berlin und Sachsen. Die Will Coffee GmbH besitzt die Franchise-Lizenz für NRW und sitzt in Mülheim an der Ruhr. Die restlichen Filialen verteilen sich auf fünf weitere Lizenznehmer.
Bereits im Jahr 2016 hat in Österreich der Franchisenehmer M&D Restaurant Development GmbH einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem eine Überschuldung und eine negative Fortführungsprognose für das Unternehmen vorlagen.
Die beiden betroffenen Franchisenehmer betreiben zusammen 32 der 67 deutschen Dunkin’-Filialen, die meisten davon in NRW und Berlin. Insgesamt arbeiten in den betroffenen Filialen rund 260 Mitarbeiter. Ein Sprecher ließ im Namen des Unternehmens verlauten, dass höhere Personalkosten durch die Einführung des Mindestlohns sowie rückläufige Umsätze insbesondere in den Bahnhofsfilialen die wirtschaftliche Lage spürbar verschlechtert hätten. Darüber hinaus hätten die Unternehmen kürzlich erst Investitionen in neue Standorte getätigt, die sich jedoch als unrentabel herausstellten und wieder geschlossen werden mussten. Als Grund für die mangelnde Laufkundschaft in den Bahnhöfen nannte der Sprecher den zunehmenden Fernbusverkehr. Vielerorts wurde der Fernbus-Verkehr mittlerweile aus den Innenstädten und von den Bahnhöfen weg verlagert.
Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, auf welchem Wege eine Sanierung der Unternehmen in Angriff genommen werden kann. Dabei kommt ein Verkauf an einen Investor oder ein Insolvenzplan in Betracht, ein im Insolvenzrecht vorgesehenes Mittel. Hierbei soll das betroffene Unternehmen in Absprache mit den Gläubigern stabilisiert und fortgeführt werden.

Dunkin´Donuts ist eine Kette, welche Donuts und Kaffee verkauft. Doch jetzt sind knapp 50% der Filialen von der Insolvenz betroffen.
Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer gemäß §15a InsO bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Neben einer Zahlungsunfähigkeit ist auch Überschuldung ein Insolvenzgrund, wenn keine positive Prognose für die Fortführung des Unternehmens gestellt werden kann. Der Antrag muss unverzüglich nach Eintritt des Grundes gestellt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Geschäftsführer nachweisen kann, dass er Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens getroffen hat. Dann kann der Antrag noch maximal drei Wochen warten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens größer sind, als sein Vermögen. Da Unternehmen meistens durch Bankkredite fremdfinanziert sind, ist dies regelmäßig der Fall.
Zögert der Geschäftsführer trotz eines solchen Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag hinaus, drohen ihm Schadensersatzklagen.
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland war 2016 laut Creditreform im sechsten Jahr in Folge rückläufig. Es wurden insgesamt 123.800 Insolvenzfälle registriert, davon waren in 21.700 Fällen Unternehmen betroffen. Bei den restlichen Fällen handelte es sich um Verbraucherinsolvenzen, auch Privatinsolvenzen genannt. Ziel der Privatinsolvenz ist es, dem Schuldner zu ermöglichen, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode durch eine Restschuldbefreiung wieder Schuldenfrei leben zu können.
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Guten Tag die Herren,
besteht die Möglichkeit das ich aus meiner Selbstständigkeit in der Regelinsolvenz raus gehe,und in eine Festanstellung von 25 Std. die Woche wechsle, und gleichzeitig ein Kleingewerbe betreibe wo ich noch nicht weiß was das finanziell ergeben wird.?
Guten Tag,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Für ein erreichtes Betriebsziel ( Verkauf einer entsprechenden Anzahl von Geräten) bekomme ich eine Bonuszahlung in Höhe von 2000 Euro Brutto. Wieviel davon darf mein Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abführen?
Freundliche Grüße
Andre Meier
Guten Abend,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Mein Mann und ich haben uns Selbstständig gemacht mit einem kleinen Restaurant. Eine Woche vor Eröffnung wurde er aber wegen einer Uralten Sache Festgenommen und Sitzt seit dem in Wittlich. Voraussichtlich bis Ende September ausser es geschieht ein Wunder dann würde es mit Halbstrafe Anfang August werde. Das große Problem an der Sache ist das mein Mann der gelernte Koch ist. Da meine Eltern und mein Mann und ich jegliche vorherige Sicherheiten Aufgegeben haben für das Restaurant, wir haben in Thüringen gelebt und gearbeitet, blieb mir keine andere Wahl als trotzdem zu Eröffnen. Da meine Mutter lange Zeit mit meinem Mann zusammen gearbeitet hat, hat sie nun den Posten des Küchenchefs inne bis mein Mann wieder da ist. Allerdings weiß ich im Moment beim besten willen nicht ob ich noch so lange durchhalte. Um die Konzession nicht zu Verlieren, habe ich alle Verbindlichkeiten auf meinen alleinigen Namen übertragen lassen. Küchen Inventar: 40000 € von denen ich jetzt seit März 8000 € Zahlen konnte. Der Zugesicherte Starterkredit hat die Bank natürlich unter diesen Voraussetzungen erstmal und auch Verständlicher weise nicht Ausbezahlt. Allerdings habe ich einen Super Bankberater der trotz den Umständen versucht mit so gut es geht zu helfen. Deshalb stehe ich auch dort mit einem Darlehn von 17.000€ in der Kreide. Bis jetzt konnte ich von Monat zu Monat, wenn auch oft mit Verzug, alle Rechnungen begleichen bevor wirklicher Ärger ins Haus stand. Ich Habe aber wahnsinnige Angst das das irgendwann nicht mehr funktioniert. Da meine Eltern von mit ihre Löhne kriegen, bezahlen sie zur Zeit auch im Privaten Bereich soviel wie möglich und ich versuche mit dem bisschen Trinkgeld meine Privaten Verpflichtungen zu bestreiten. Ich selber habe die letzten 4 Monate, also seit Eröffnung am 11.03.17 komplett auf jegliche Formen von Gehalt oder Barentnahmen verzichtet. Gut nicht ganz, einmal hatte ich eine private Barentnahme von 100€ im April.
Ich will den Laden nicht aufgeben zumal ich weiß das wenn mein Mann wieder zurück ist wir über den Berg sind und die Herausforderungen der Selbstständigkeit werden Meistern können. Ich weiß nur nicht wie ich die Situation bis dahin Überstehen soll und wie ich den Punkt, jetzt muss die Reißleine gezogen werde, erkennen kann.
Vielleicht können Sie mir ja sagen wie ich erkenne wann die Insolvenz unumgänglich ist.
Guten Tag,
was passiert mit der Regelinsolvenz, wenn der Geschäftsführer einer GmbH währenddessen verstirbt? Tragen die Erben, in diesem Fall die Tochter, diese Schulden? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Seit der am 01.07.2014 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts besteht die Möglichkeit, dass Insolvenzverfahren zu verkürzen. Seither kann die Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden. Die Frist für die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre läuft erstmals am 30.06.2017 für Verfahren ab, die zum Stichtag der Insolvenzrechtsreform eröffnet wurden. Die Verkürzung des maximal 6 Jahre dauernden Verfahrens tritt nicht automatisch ein – vielmehr sind Insolvenzschuldner in der Pflicht einen Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Wir haben dieses Datum zum Anlass genommen, um betroffene Insolvenzschuldner über die Voraussetzungen einer Verkürzung zu informieren.
Viele verschuldete Personen haben damals kurz nach In-Kraft-Treten der Reform des Insolvenzrechts einen Antrag für Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Das ausschlaggebende Datum war damals der 01.07.2014 – alle Verfahren, die nach diesem Stichtag eröffnet wurden, haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen das Verfahren beenden. Die Frist für diese ersten Verfahren endet am 30.06.2017. Bis zu diesem Tag können beispielsweise diejenigen Insolvenzschuldner einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen, deren Verfahren am 01.07.2014 eröffnet wurde.
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Seit 2013 besteht die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren zu verkürzen.
Die Insolvenz kann auf 5 Jahre verkürzt werden, wenn die Verfahrenskosten beglichen wurden. Die Verfahrenskosten setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren für das Insolvenzgericht und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen. Wenn der Insolvenzschuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch einen Antrag gem. § 4a InsO gestundet, reicht es für die Verkürzung aus, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens bezahlt. Die Kosten können aus dem (sowieso) pfändbaren Teil des Einkommens oder aus der Verwertung des pfändbaren Vermögens bezahlt werden. Es ist auch möglich, dass Verwandte, Freunde oder Bekannte den Betrag bezahlen. In der Privatinsolvenz betragen die Mindestverfahrenskosten zwischen 1700 und 2000 Euro. Im Regelinsolvenzverfahren sind diese regelmäßig etwas höher. Sobald dieser Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt wurde, kann ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden.
Die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre kann erfolgen, wenn die Verfahrenskosten beglichen und 35 % der Schuldsumme bezahlt worden sind. Die Höhe der Schuldsumme richtet sich nach den zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen – nur diese sind bei der Verkürzung zu berücksichtigen. Forderungen, die nicht angemeldet wurden, können außen vor bleiben. Problematisch bei einer Verkürzung auf 3 Jahre ist meist die Höhe der Verfahrenskosten. Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters wird anteilig an der Insolvenzmasse berechnet – je höher die Masse, desto höher die Vergütung. In der Praxis ist daher meist neben den 35 % der Schuldsumme, Verfahrenskosten regelmäßig in Höhe von 15 % der Schuldsumme zu bezahlen. Die Höhe des abzuführenden Betrags, der nötig ist, um eine Insolvenz zu verkürzen, entspricht daher häufig 50 % der Schuldsumme. Mithilfe unseres 3-Jahres Insolvenz Rechners können Sie den notwendigen Betrag einfach und schnell selbst ausrechnen.
Bitte geben Sie Ihre geschätzte Schuldensumme ein.
Diesen Betrag benötigen Sie zur Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um einen Schätzwert handelt.
Um eine Verkürzung auf 3 Jahre vornehmen zu können, sind Insolvenzschuldner verpflichtet, einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren beim Insolvenzgericht zu stellen. Betroffene sollten jedoch beachten, dass ein Antrag erst nach Zahlung des notwendigen Betrags in Betracht kommt. Vorsorglich kann kein Antrag gestellt werden. Daher sollte rechtzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter / Treuhänder aufgenommen werden, um die richtige Höhe zur Verkürzung zu ermitteln.
Neben den oben genannten Möglichkeiten das Insolvenzverfahren zu verkürzen, kann das Insolvenzverfahren durch einen Vergleich in der Insolvenz vorzeitig beendet werden. Notwendig ist, dass ein Schuldenvergleich mit allen Gläubigern in der Insolvenz erfolgreich durchgeführt wurde. Sobald die Summe an die Gläubiger überwiesen wurde, kann ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht gestellt werden. Ein solches Vorgehen kommt für diejenigen in Betracht, die über Dritte (Freunde, Verwandte oder Bekannte) eine Summe für den Vergleich zur Verfügung gestellt bekommen. Bei der Durchführung eines solchen Schuldenvergleichs in der Insolvenz sind viele Besonderheiten zu beachten.
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