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Archiv für die Kategorie: Regelinsolvenz

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht2 / Regelinsolvenz

Fluglinie Niki meldet Insolvenz an

14. Dezember 2017/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Restschuldbefreiung

Was die Niki-Insolvenz für Reisende bedeutet

Die österreichische Fluggesellschaft Niki, Tochter der insolventen Air Berlin, musste nun ebenfalls aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Die schlechte Nachricht für Passagiere: Der Flugbetrieb wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung eingestellt. Tausende Reisende können nun nicht den geplanten Flug antreten.
Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft tritt gemäß § 15a InsO dann ein, wenn neben Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Wahrscheinlichkeit mehr besteht, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann. Dies war eingetreten, nachdem ein Übernahmeversuch von Niki durch die Lufthansa gescheitert war.


Inhalt dieser Seite:

  • Was die Niki-Insolvenz für Reisende bedeutet
  • Folgen
  • Ist eine Klage sinnvoll?
  • Hintergründe
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Folgen der Insolvenz für die Niki-Kunden

Die Fluggesellschaft Niki musste die Insolvenz anmelden.

Bei der Insolvenz der Muttergesellschaft Air Berlin verhinderte ein umstrittener Kredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro, dass die Flugzeuge am Boden bleiben mussten. Kritiker vermuteten einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl. Niki-Kunden, die sich darauf verlassen hatten, ebenfalls nicht von einem “Grounding”, also dem Einstellen des Flugbetriebs betroffen zu sein, sitzen nun fest. Diese Kunden müssen sich nun andere Rückflüge suchen und diese aus eigener Tasche bezahlen. Ihre Rückzahlungsansprüche gegen Niki müssten aus der Insolvenzmasse bedient werden, doch die Insolvenzmasse dürfte bereits aufgebraucht sein. Somit können die Ansprüche gegen Niki faktisch nicht mehr durchgesetzt werden

Ist eine Klage gegen Niki nach der Insolvenz sinnvoll?

Auch die Kunden, die bereits Tickets für Flüge in den kommenden Wochen und Monaten gebucht hatten, müssten ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden und können nicht mit einer Rückzahlung rechnen. Daher raten wir von dem Versuch ab, die Ansprüche auf diese Weise durchzusetzen. Reisende können aber noch hoffen. Es könnte sein, dass neben der Lufthansa ein anderer Interessent bereit ist, Niki zu übernehmen. In diesem Fall haftet der neue Inhaber gemäß § 25 HGB für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dann wären die Aussichten auf eine Entschädigung für die verfallenen Tickets gut. Allerdings war Lufthansa wohl der einzige ernsthafte Interessent. Andere Interessenten wie beispielsweise der ehemalige Rennfahrer und Airline-Gründer Niki Lauda wollen lieber das Insolvenzverfahren abwarten, um die Reste der Fluggesellschaft danach ohne die Verbindlichkeiten übernehmen zu können.


Hintergründe zur Insolvenz von Niki

Die Niki Luftfahrtgesellschaft ist eine GmbH. Somit haftet anders als z.B. bei Schlecker der Geschäftsführer nicht mit seinem Privatvermögen, die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Pflicht zum Insolvenzantrag einer Kapitalgesellschaft ist in § 15a InsO geregelt. Die Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit dürften bei Niki unstreitig vorliegen, seit die Muttergesellschaft Air Berlin insolvent ist. Allerdings konnte die Geschäftsführung bislang noch von einer positiven Fortführungsprognose für das Unternehmen ausgehen, da eine Übernahme durch Lufthansa in greifbarer Nähe schien. Lufthansa hatte während der Verhandlungen die Liquidität von Niki selbst sichergestellt. Erst nachdem die Übernahme gescheitert ist, besteht keine Aussicht mehr auf eine Fortführung des Unternehmens.

Dadurch gerät auch die Rückzahlung des Kredits der Bundesregierung an Air Berlin in Gefahr. Der Kaufpreis von rund 18 Millionen Euro für Niki wäre in die Insolvenzmasse von Air Berlin geflossen. Für den Fehlbetrag muss nun voraussichtlich der Steuerzahler aufkommen. Allerdings konnten dadurch die Air Berlin-Angestellten teilweise in Beschäftigung gehalten werden, wodurch wiederum Steuergelder eingespart wurden. Eine solche Aussicht besteht für die Angestellten von Niki nicht. Diese können höchstens zeitweise auf ein Insolvenzgeld hoffen.


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13 Gründe für die Insolvenz von Unternehmen

7. Dezember 2017/2 Kommentare/in Gründungsberatung, Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Insolvenz von Unternehmen

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Warum Firmen insolvent werden

Wir beraten Mandanten in den Feldern Unternehmensgründung und Insolvenzrecht. Die langjährige Erfahrung hat uns gelehrt, dass viele UG und GmbH Insolvenzen vermeidbar sind. Wenn Gründer sich gleich von Anfang an durch uns beraten lassen, können wir sie auf viele typische Fehler vorbereiten und diese vermeiden.

Zugleich lässt sich sagen, dass selten nur ein einzelner Faktor allein ausschlaggebend für finanzielle Probleme und die Insolvenz einer Gesellschaft ist. Oft sind es mehrere Gründe, die einen langsamen oder schlagartigen Absturz der Firma zur Folge haben. Mit jedem der folgenden 13 Faktoren für eine Insolvenz, der auf eine Gesellschaft zutrifft, steigt das Risiko einer Insolvenz stark an. Die 13 identifizierten Gründe, die zur Insolvenz führen, sind aus einer Studie des “Zentrum für Insolvenz und Sanierung” der Universität Mannheim entnommen. Sie basieren auf der Einschätzung von Insolvenzverwaltern.

Erfolg sicherstellen und Unternehmensinsolvenz vermeiden

Natürlich ist die Liste nur ein erster Anhaltspunkt, denn für jede Branche und jedes Unternehmen gelten individuelle Spielregeln. Diesem Umstand tragen wir Rechnung, indem wir bei einer Gründungsberatung umfassend und individuell mit Ihnen die Wahl der Rechtsform, die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und weitere grundlegende Fragen der Selbstständigkeit besprechen. Für Gründer sowie für Betreiber eines laufenden Unternehmens bieten wir umfangreiche Beratungsleistungen an. Stellen Sie sich dennoch beim Lesen der Liste ganz objektiv die Frage, ob Ihr Unternehmen in diesen Faktoren optimiert werden kann oder ob Sie die jeweiligen Punkte für sich bestmöglich gelöst haben und somit ausschließen können.


Inhalt dieser Seite:

  • Wenn Firmen insolvent werden
  • Fehlendes Controlling
  • Kapitallücken
  • Unzureichendes Forderungsmanagement
  • Mängel beim Führungsstil
  • Kommunikationsprobleme
  • Investitionsfehler
  • Falsche Produktionsplanung
  • Falsche Prioritätensetzung
  • Verändertes Marktumfeld
  • Egozentrischer Blickwinkel
  • Kurzfristige Entscheidungen
  • Fehler im Personalmanagement
  • Unkontrollierte Expansion
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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1. Fehlendes Controlling

Das Controlling, also die Planung, Koordination und Steuerung der Unternehmensabläufe wird von vielen Gründern vernachlässigt, insbesondere wenn diese vom Tagesgeschäft ausgelastet sind. Hier hilft die regelmäßige Formulierung von klaren Zielen hinsichtlich Zeitraum, Aufwand (Kostenrechnung) und Qualität der Ergebnisse. Die definierten Ziele sollten

  • spezifisch, das heißt eindeutig sein,
  • objektiv messbar sein,
  • einen Anreiz bieten, das Ziel zu erreichen, beispielsweise finanziell,
  • realistisch umsetzbar sein
  • und einen klaren Zeitraum bis zur Zielerreichung vorsehen.

Stellen Sie also Ziele auf und überprüfen regelmäßig, ob Sie auf dem geplanten Weg dorthin sind oder sich in einer Sackgasse befinden.

2. Lücken in der Unternehmensfinanzierung

Die Finanzierung des Unternehmens mit Kapital ist von Beginn an ein entscheidendes Thema für Gründer. Finanzierung mit Fremdkapital über Bankkredite kann hohe Belastungen durch Zinszahlungen zur Folge haben, gerade wenn Ihre Bonität gering ist. Finanzierung durch den Verkauf von Anteilen hingegen kann die Gesellschafterstruktur durcheinanderbringen und wichtige Entscheidungen erschweren. Behalten Sie stets Ihre Liquidität im Auge und informieren Sie sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Mezzanine-Kapital.


3. Unzureichendes Forderungsmanagement

Sollten Ihre Kunden eine halbherzige Zahlungsmoral aufweisen, stellen Sie da keine Ausnahme dar. Immer mehr Betreiber vor allem im Online-Handel, aber auch in anderen Geschäftsfeldern berichten von langen Wartezeiten auf Geldeingänge. Dies kann die Liquidität und somit die Existenz eines kleinen oder auch mittelgroßen Unternehmens ernsthaft gefährden. Wenn Sie Ihren Kunden ein Zahlungsziel gewähren, sollten Sie also auch ein vorausschauendes Forderungsmanagement betreiben. Beispielsweise entsprechende Regelungen wie ein Eigentumsvorbehalt in den AGB können Ihnen hier mehr Sicherheit bieten.

4. Mängel beim Führungsstil

Der Führungsstil der Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter wirkt sich unmittelbar auf die Produktivität der Mitarbeiter aus. Vor allem ein zu rigider Führungsstil, in dem der Vorgesetzte selbst kleinste Prozesse des Angestellten kontrollieren und beeinflussen will, lässt Enthusiasmus, Kreativität und Motivation im Keim ersticken. Ein mangelhafter Führungsstil vergiftet die Atmosphäre im Unternehmen. Auch ein zu legerer Führungsstil kann sich negativ auswirken. Gute Führung kann dagegen ein Ansporn für Höchstleistungen sein.
Allerdings fällt es vielen leitenden Angestellten schwer, ihren eigenen Führungsstil objektiv zu kritisieren. Analysieren Sie daher die Performance Ihrer Angestellten und lassen Sie diese gegebenenfalls anonym ihre Meinung zu den Führungskräften und dem Klima im Unternehmen abgeben.

5.Kommunikationsprobleme

Fehler in der Kommunikation hat jeder schon mal gemacht. Aber gerade in Unternehmen sollte dies möglichst vermieden werden.

Kommunikation ist der Schlüssel für die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche des Unternehmens. Informationen und Know-how sollten zwischen den Abteilungen weitergegeben werden. Jeder Mitarbeiter sollte seine Ansprechpartner kennen und regelmäßig Fragen stellen und Anregungen geben dürfen. Noch wichtiger ist die externe Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Informieren Sie stets rechtzeitig bei Veränderungen, Verzögerungen oder Problemen. Erfragen Sie außerdem regelmäßig die Kundenzufriedenheit, diese Informationen können entscheidend sein.


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6. Investitionsfehler

Investitionen bedeuten ein Risiko, sind aber notwendig für Wachstum und Innovation. Die entscheidenden Faktoren sind Investitionsvolumen und -zeitpunkt. Um die richtige Investition zur richtigen Zeit tätigen zu können, brauchen Sie neben dem unternehmerischen Gespür vor allem Informationen. Kleine Unternehmen haben oft nicht die Mittel, um umfangreiche Marktforschung zu betreiben. Doch Marktanalysen und Kundenumfragen sind ohne größeren Aufwand durchführbar. Außerdem sollten Sie vor einer größeren Investition auch die Möglichkeit einer Miete statt eines Kaufs in Betracht ziehen, um Ihre Liquidität nicht zu beeinträchtigen.

7. Falsche Produktionsplanung

Eine falsche Produktions- oder Dienstleistungsplanung hat stark negative Auswirkungen, in erster Linie eine zu geringe Auslastung. Grund dafür ist oftmals eine fehlende Marktbeobachtung oder ausbleibende Reaktion auf Trends in der Absatzentwicklung. Ein Unternehmen mit schlecht organisierten Produktionsabläufen setzt oftmals auf veraltete Technologien und Anlagen und stellt daher unterlegene oder überteuerte Produkte her. Im Dienstleistungsbereich spiegelt sich dies in zu hohen Personalkosten wider. Achten Sie darauf, ein ausgewogenes Sortiment anzubieten, in dem Ihre “Cash Cows” nicht zu viele schwache Produkte subventionieren müssen.

8. Falsche Prioritätensetzung

Für ein erfolgreiches Unternehmen ist es wichtig, dass die Hauptmotivation im Unternehmenswohl liegt. Ihre persönlichen und die Unternehmensziele sollten übereinstimmen. Persönliche Konflikte zwischen Gesellschaftern können dem Unternehmen stark schaden. Achten Sie daher auf eine vorausschauende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Kurzfristige Planung sollte wenn möglich immer mit der strategischen Zielsetzung übereinstimmen. Werfen Sie Grundsätze nicht über Bord, um einzelne, wenn auch wichtige Kunden zufriedenzustellen. Stellen Sie sich vor jeder Entscheidung die Frage, welche Lösung Sie Ihrem langfristigen Unternehmensziel näherbringt.


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9. Verändertes Marktumfeld

Veränderung ist im Geschäftsleben allgegenwärtig. Viele Unternehmer reagieren zu spät auf ein verändertes Marktumfeld, beispielsweise die Herausforderungen der Globalisierung und Digitalisierung. Die Digitalisierung bietet vielen Händlern auch große Chancen, beispielsweise durch Online-Shops und Verkaufsportale. Wichtig ist, dass Ihre Produkte die Kundenbedürfnisse optimal befriedigen. Haben Sie daher stets ein offenes Ohr für die Wünsche der Kunden und passen Sie Ihre Preis- und Produktpolitik den aktuellen Gegebenheiten an.

10. Egozentrischer Blickwinkel

Gründer und Unternehmer verlieren oft bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen den Blick für das Wesentliche. Bei insolventen Unternehmen herrscht bis zum Schluss oftmals ein Gefühl der Omnipotenz der handelnden Personen. Sie sind als Unternehmer nicht allwissend, das müssen Sie auch gar nicht sein. Wichtig ist die Fähigkeit, delegieren zu können und Ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Erfolgreiche Unternehmer entwickeln eine Intuition, welche Aussagen von Mitarbeitern und Kunden wichtig sind und welchen sie trauen können. Ein egozentrischer Blickwinkel versperrt den Blick für Gefahren und Chancen.

11. Kurzfristige Entscheidungen statt strategischer Planung

In insolventen Unternehmen gab es oftmals keine vom Tagesgeschäft freigestellte Person, die strategische Überlegungen anstellen und sie mit der Geschäftsführung besprechen kann. Entscheidungen werden dann oft im Sinne kurzfristiger Erfolge getroffen, sind aber nicht nachhaltig und auf lange Sicht eher schädlich. Beispielsweise ein Wechsel des Lieferanten führt kurzfristig zu großem Aufwand, wenn eingespielte Lieferprozesse umgestellt werden müssen. Langfristig kann aber eine große Ersparnis daraus folgen. Scheuen Sie also keinen Aufwand, wenn Sie der Meinung sind, damit langfristige positive Resultate erzielen zu können. Wenn kurzfristige Entscheidungen aus finanziellen Erwägungen heraus getroffen werden müssen ist dies ein Zeichen für zu geringe Liquidität und Finanzierungsprobleme.


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12. Fehler im Personalmanagement

Viele Fehler, die zur Insolvenz des Unternehmens führen, werden in der Personalplanung gemacht. Beispielsweise sollte der Personalbestand auch die Umsatzzahlen widerspiegeln, das heißt bei Umsatzrückgängen sollten Sie flexibel reagieren können. Hierfür sind beispielsweise Verträge mit freien Mitarbeitern geeignet. Geringe Mitarbeitermotivation und Konflikte untereinander sind weitere Ursachen, die dem Unternehmen schaden. Fehlende Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen führt oft zu einem hohen Krankenstand. Dem kann durch aufmerksame Personalpolitik vorgebeugt werden. Auch zu viele Wechsel in der Führungsebene schaffen Unsicherheit bei den Mitarbeitern. Stellen Sie daher die richtigen Anforderungen an neu eingestellte Mitarbeiter und vermeiden Sie häufige Wechsel in Unternehmensbereichen, die für Investoren, Anlegern oder Kunden von Interesse sind.

13. Unkontrollierte Expansion

Bei der Expansion und Investition werden häufig Fehler gemacht. Diese sind außerdem oft folgenschwer. Zu geringe Investitionen führen zu veralteten Produkten und Dienstleistungen, die sich nicht verkaufen lassen. Voreilige Investitionen erhöhen die Kosten und machen die Produkte daher ebenfalls unverkäuflich. Achten Sie auch auf angepasste Vertriebswege und schätzen Sie Währungsrisiken und Risiken von Kooperationen und Beteiligungen richtig ein. Lassen Sie sich wenn nötig eine Einschätzung von Unternehmensberatern geben, bevor Sie mit einem Unternehmen kooperieren oder sich daran beteiligen.


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Schlecker-Prozess: Verurteilungen wegen Bankrott

27. November 2017/0 Kommentare/in Insolvenzrecht, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
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UPDATE: Keine Restschuldbefreiung für Anton Schlecker

Update vom 27.01.2018: Anton Schlecker wird vorerst keine Restschuldbefreiung erhalten. Grund dafür ist seine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Bankrotts. Beim Bankrott handelt es sich um eine der Straftaten, die eine Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen, wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Anton Schlecker hat rund 23.000 Gläubiger. Davon hat theoretisch jeder, der seine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet hat, das Recht, den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Der Antrag kann jedoch nicht vom Insolvenzverwalter oder dem Insolvenzgericht gestellt werden. Um dem Gläubigerantrag zuvorzukommen, hat Anton Schlecker jetzt selbst den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgezogen.



Mehr Informationen, wie und warum die Restschuldbefreiung versagt werden kann


Inhalt dieser Seite:

  • Keine Restschuldbefreiung für Schlecker
  • Regelinsolvenz als Einzelunternehmer
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Regelinsolvenz als Einzelunternehmer

Anton Schlecker hat nach der Insolvenz seines Unternehmens Schulden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Er hatte sein Firmen-Imperium nämlich als Einzelunternehmen geführt. Hier besaß er nicht die Pflicht, den Jahresabschluss des Unternehmens offenzulegen, wie etwa bei einer GmbH. So konnte die Konkurrenz ihm nicht “in die Bücher schauen”. Doch der große Nachteil: Die Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem Privatvermögen.

Doch selbst der enorme Schuldenberg von einer Milliarde Euro wäre für sich genommen kein Hindernis, die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren zu erreichen. Auf die Höhe der Schulden oder die Anzahl der Gläubiger kommt es nicht an. Bei Rückzahlung von 35% der Schuldensumme zurückzahlen, also rund 350 Millionen Euro, wäre sogar eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich gewesen. Einzig die Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat steht der Restschuldbefreiung im Wege.

Hier geht es weiter mit dem ursprünglichen Beitrag vom 27.11.2017:


Gründer und seine Kinder wegen Insolvenzstraftaten verurteilt

Das Urteil gegen den ehemaligen Drogeriekönig Anton Schlecker steht fest. Der 73-Jährige muss nicht hinter Gitter. Er erhält aber eine zweijährige Bewährungsstrafe. Seine Kinder, die ebenfalls wegen Insolvenzstraftaten angeklagt waren, müssen aber ins Gefängnis.

Der Katalog der Vorwürfe war lang. Im Mittelpunkt stand der Straftatbestand des vorsätzlichen Bankrotts. Die Staatsanwaltschaft warf Anton Schlecker vor, bereits im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz Geld im großen Stil auf Seite geschafft zu haben. Dies geschah laut Staatsanwaltschaft zu einem Zeitpunkt, an dem Anton Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit bereits erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Dafür, dass er Geld beiseite schaffte, das eigentlich zur Befriedigung der Gläubiger dienen müsste, wurde Anton Schlecker nun verurteilt.

Rechtsform des Schlecker-Imperiums

Als Patriarch leitete Anton Schlecker seine Firma als eingetragener Kaufmann (e.K.) selbst. Diese Rechtsform ermöglichte ihm verschleierte Aktionsmöglichkeiten, allerdings mit dem großen Nachteil der privaten Haftung mit dem kompletten Privatvermögen. Folglich gilt Anton Schlecker nach der Pleite als mittellos. Seine Ehefrau Christa besitzt jedoch ein beträchtliches Vermögen.

Gerade bei Unternehmensinsolvenzen ist es nicht ungewöhnlich, dass bei komplexeren Unternehmensgeflechten im Anschluss an die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens um das Thema der Insolvenzverschleppung gestritten wird.  Durch die rechtzeitige Umwandlung seines Unternehmens in eine GmbH hätte er sein privates Vermögen aus der Insolvenz heraushalten können.


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Insolvenzprozess gegen Anton Schlecker

Die Schulden von Schlecker betrugen nach der Insolvenz über eine Millionen Euro.

Nachdem eine der größten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Nachkriegsgeschichte eingeleitet wurde, kam Schlecker nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Juli 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker seine Familienmitglieder ein. Der hierfür ausschlaggebende Verdacht lag auf Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott. Konkret ging es um rund 16 Millionen Euro, die Schlecker vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters und somit der Gläubiger beiseite geschafft hatte. Die Gläubiger hatten insgesamt über eine Milliarde an ausstehenden Forderungen angemeldet, auf die sie aber fast gänzlich verzichten müssen.

Strafe für Schleckers Kinder

Etwa zwei Drittel der Summe, die der Insolvenzmasse entzogen wurde, ging an Schleckers Kinder. Diese besaßen eine eigene Firma und stellten Schlecker überhöhte Summen in Rechnung. Noch schlimmer wog der Vorwurf, dass sie sich aus dieser Firma eine Summe von sieben Millionen Euro auszahlen ließen und nur zwei Tage später die Insolvenz anmeldeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kinder damit bewusst die Insolvenz Ihres Unternehmens herbeigeführt haben, was den Tatbestand des vorsätzlichen Bankrotts erfüllt.

Die Vorgeschichte: Schlecker – das einstige Drogerieimperium

Anton Schlecker e.K. (eingetragener Kaufmann) war ein Unternehmen mit gewerblichem Schwerpunkt im Drogeriebereich. Mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen (Donau) wurde das Unternehmen 1975 von Anton Schlecker gegründet. Das Einzelunternehmen galt gemessen an seinen Milliardenumsätzen – zu besten Zeiten knapp 7 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr – und an seinen knapp 36.000 Mitarbeitern als einstiger Gigant in der hiesigen Drogeriebranche, der auch international Fuß fassen konnte.

Doch dann kam das Aus. Begleitet von hohen Unternehmensverlusten gipfelte die Geschichte der Drogeriekette in einer der spektakulärsten Unternehmensinsolvenzen der deutschen Handelsgeschichte.


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Die Insolvenz 2012: Schlecker – eine der aufsehenerregendsten Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Jahrzehnte

Anfang 2012 war es so weit. Begleitet durch eine enorm mediale Berichterstattung musste die Drogeriemarkt-Kette Schlecker Insolvenz anmelden.

Betroffen waren neben dem Mutterkonzern Anton Schlecker e.K. mit dem alleinigen Inhaber Anton Schlecker auch die Konzerntöchter „Schlecker XL GmbH“ & „Schlecker Home Shopping GmbH“. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde beim Amtsgericht Ulm am 23. Januar 2012 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde schließlich am 28. März 2012 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Arndt Geiwitz bestellt.

Mitte des Jahres erfolgte die zuvor durch den Gläubigerausschuss beschlossene Zerschlagung der insolventen Drogeriemarkt-Kette Schlecker. Unmittelbar nach der Schließung der Schlecker-Filialen folgte die Auflösung des bekannten Tochterunternehmens „Ihr Platz“. Dieses stellte Ende Januar 2012 ebenfalls einen Insolvenzantrag.

Mit der Insolvenz und den Filialschließungen gingen unangenehme Konsequenzen für die Mitarbeiter einher. Insgesamt verloren mehr als 25.000 Mitarbeiter in mehreren Schließungswellen ihre Jobs. Betroffen waren vor allem weibliche Mitarbeiter, die medial als die sog. „Schlecker-Frauen“ bekannt wurden.

Die Steuervorwürfe: Steuernachforderungen auf rund 68 Millionen € sollen erhoben werden

Der Strafprozess ist nur eine der juristischen Folgen der Insolvenz. Wie durch Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel Online“ über ein Schreiben des Finanzamts bekannt wurde, soll die Familie Schlecker 68 Millionen Euro nicht versteuert haben. Das Finanzamt Ehingen soll auf diesen Betrag nun Steuernachforderungen auf Kapitalerträge erheben. Das Schreiben des Finanzamts soll gerade noch rechtszeitig Ende 2016 zugestellt worden sein, bevor die Ansprüche verjährt wären.

Die Hintergründe der Steuervorwürfe: Möglicherweise nicht versteuerte verdeckte Gewinnausschüttungen

Laut Spiegelinformationen waren Meike und Lars Schlecker bis 2012 in Gesellschafterpositionen eines Logistik- und Dienstleistungsunternehmens namens „LDG mbH“ tätig. Hauptkunde der LDG mbH soll Anton Schlecker gewesen sein. Als dieser mit seinem Unternehmen in die finanzielle Schieflage geriet, sollen seine beiden Kinder ihrem Vater über das besagte Unternehmen dem Augenschein nach ein Darlehen in Höhe von über 50 Millionen Euro gewährt haben. Darüberhinaus stand Anton Schlecker bereits mit 18 Millionen Euro in der Schuld. Diese sollen aus „Werkleistungen“ der LDG mbH resultieren, die Anton Schlecker beanspruchte, aber nie vergütet haben soll.

Nach Angaben von „Spiegel Online“ vertritt die Finanzbehörde die Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtbetrag von 68 Millionen Euro nicht um einen echten Kredit handelt. Vielmehr wäre in ihm eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zu sehen, die die Kinder von Anton Schlecker in ihrer Funktion als Gesellschafter privat an ihren Vater weitergereicht haben sollen. Solche Gewinnausschüttungen unterliegen der Besteuerung durch die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 %. Die Zahlung „erfolgte bisher nicht“ wie es laut „Spiegel Online“ in dem Schreiben des Finanzamts heißt.


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https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Andre Kraus https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Andre Kraus2017-11-27 15:28:552019-09-18 12:15:52Schlecker-Prozess: Verurteilungen wegen Bankrott

Was passiert mit dem freiwillig bezahlten Überschuss nach der Inso

6. November 2017/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo ich habe ein Frage.

Seit dem 26.9 ist meine 6 jährige Insolvenz beendet.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten von meinem Treuhänder.
Durch meine monatliche freiwillige Zahlung + Lohnpfändung hat sich einiges angehäuft. Verfahrenskosten und Treuhänderkosten sind gedeckt und werden beglichen. Unterm Strich sind ca.500€ übrig .

Laut dem Schreiben soll ich jetzt zustimmen oder nicht , das der TH den Überschuss verteilt.

Meine Frage : eigentlich dachte ich ja, es sein normal das Guthaben verteilt wird. Aber ….,,
Wenn ich nicht zustimme, hätte ich dadurch einen Nachteil? Was würde passieren? Komme ich das Geld zurück ?

Danke schonmal im Voraus

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-11-06 16:03:072017-11-06 16:03:07Was passiert mit dem freiwillig bezahlten Überschuss nach der Inso

450,-€ Job neben dem Hauptjob

8. Oktober 2017/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit knapp 21/2 Jahren in einer Regelinsolvenz, dass Verfahren wurde geschlossen und die Wohlverhaltensphase hat begonnen.

Nun würde ich gerne nebenbei einen 450,-€ Job ausüben. Muss man hierfür auch einen pfändbaren Betrag abführen!? Wenn ja, muss ich das dann selber ermitteln und abführen oder muss das mein Arbeitgeber machen!?

In meinem Verfahren belaufen sich die anerkannten Forderungen auf 52.504,54€, die Bar Masse beläuft sich auf derzeit 18.228,-€ und von meinem Gehalt werden monatlich 330,-€ gepfändet. Mein IV hat ein Auslagen Betrag in Höhe von 10.589,65€ geltend gemacht.

Meine Frage beruht darauf, dass ich das Verfahren gerne nach drei Jahren beenden würde.
Wie hoch wäre der Betrag den ich noch aufbringen müsste um auf den entsprechenden Betrag zu kommen!? Und wie hoch wäre der Gesamt Betrag= 35% + Gerichtskosten + IV!? Wann muss das Geld auf dem Konto sein und wann muss man den Antrag gestellt haben!?

Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, denn ich weiß nicht weiter.

Für Ihre Mühe, danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bengel

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-10-08 16:06:182017-10-08 16:06:18450,-€ Job neben dem Hauptjob

Insolvenz

25. September 2017/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Ich betreibe ein Café seit 6 Jahren. Eine Krankenkasse hat nun Insolvenzantrag gegen mich gestellt und es wurde vom Gericht ein Gutachter zur Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieser möchte nun ein Gläubiger Verzeichnis oder die Unterlagen dafür. Diese liegen jedoch derzeit bei einer Schuldnerberatung, die nicht immer gut erreichbar ist. Außerdem möchte meine Freundin das Café übernehmen mit neuem Namen und dafür eine UG gründen. Ich würde dann natürlich mein Gewerbe entsprechend abmelden. Ist das so möglich und was müssen wir beachten?
Grüße A.D.

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Insolvenz GmbH

21. September 2017/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo,

ich war 16 Geschäftsführer einer GmbH. Damals unterschrieb ich eine Bürgschaft privat haftend bei einer Bank. Nach meinem Ausstieg us dieser Firma , entliess mich allerdings die Bank nicht aus dieser Bürgschaft.
Inzwischen musste die Firma Insolvenz beantragen, wobei ich nach dieser Zeit leider immer noch mithaftend bin.
Meine Frage jetzt: Die Kosten, welche mir jetzt entstehen( Anwalt, Ratenzahlungen etc.)
sind diese privat absetzbar?

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Mehrwertsteuer bei regelinsolvenz

21. September 2017/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Hallo bin gerade an der Berechnung für die 3 jahresregelung.jetzt die Frage: bezahle ich bei den Verfahrenskosten auch die Mehrwertsteuer? Ist bei ihrem Rechner nicht aufgelistet.bin ehemals selbstständig und im Angestelltenverhältnis

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Toys ‘R’ Us meldet Insolvenz an

19. September 2017/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Restschuldbefreiung

Spielzeughersteller Toys ‘R’ Us stellt Insolvenzantrag

Mit dem amerikanischen Unternehmen Toys ‘R’ Us meldet ein Gigant der Spielzeugbranche Insolvenz an. Kurz vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts war die Belastung durch die hohen Schulden nicht mehr tragbar. Die Entwicklung zeigt: Der Betrieb großer Filialen rentiert sich im Vergleich zu Online-Anbietern wie Amazon nicht mehr. Was die Gründe für die Insolvenz sind und welche Auswirkungen sie auf die Läden in Deutschland hat.


Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

Inhalt dieser Seite:

  • Toys ‘R’ Us stellt Insolvenzantrag
  • Insolvenz betrifft USA und Kanada
  • Leid unter Konkurrenz durch Online-Händler
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Toys ‘R’ Us-Insolvenz betrifft Geschäfte in USA und Kanada

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft, in dem die Spielzeugbranche den größten Teil ihres Jahresumsatzes verbucht, hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzantrag wurde im US-Bundesstaat Virginia nach amerikanischem Recht gestellt. Hier gibt es das sogenannte Verfahren nach Chapter 11. Ein solches Verfahren bietet die Möglichkeit, Schutz vor den Gläubigern zu beantragen. Dies hat Toys ‘R’ Us gemacht. In der zeitlich begrenzten Schutzperiode soll sich die Firma reorganisieren. Es wird in der Regel zusammen mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept erarbeitet, um dem Unternehmen wieder auf die Beine zu helfen. Das Verfahren bei Toys ‘R’ Us läuft in Zusammenarbeit mit der US-Bank JP Morgan, die einen Kredit in Höhe von drei Milliarden Dollar zur Verfügung stellen soll. Dieser hängt noch von der Zustimmung des Insolvenzgerichts ab. Der Kredit wird im Genehmigungsfall vorrangig vor allen anderen Verbindlichkeiten zurückgezahlt. Durch das Schutzschirmverfahren ist auch gewährleistet, dass die Filialen in den USA weiter geöffnet bleiben.

Sanierung als zweite Chance für das Unternehmen

Viele Unternehmen sind von der Konkurrenz durch Online-Händler betroffen. Jetzt hat es auch Toys R Us getroffen.

In den USA wird die Möglichkeit der Sanierung häufiger genutzt als in Deutschland, wo häufig erst Insolvenz angemeldet wird, wenn es für Sanierungsbemühungen schon zu spät ist. Dann kann der Insolvenzverwalter nur noch die Liquidierung des Unternehmens durchführen. Bei einer rechtzeitigen Reaktion und Beratung durch externe Ratgeber kann dagegen noch eine Sanierung angestrebt werden, bei der im Rahmen eines Vergleichs mit den Gläubigern die Entscheidungsbefugnisse weitgehend bei der alten Geschäftsführung verbleiben. Damit ist eine schnelle und diskrete Entschuldung und ein Fortbestand des Unternehmens möglich.

Geschäfte in Deutschland nicht betroffen

Laut der Pressemitteilung von Toys ‘R’ Us betrifft die Insolvenz nicht die operativen Gesellschaften in Europa, Asien und Australien. Damit sind die 66 Filialen in Deutschland ebenfalls nicht betroffen und stehen den Kunden weiter zur Verfügung. Somit wird das Weihnachtsgeschäft hierzulande planmäßig durchgeführt.


Toys ‘R’ Us leidet unter Konkurrenz durch Online-Händler

Es hatte sich bereits seit längerem angekündigt, dass der Spielzeughändler in der Krise steckt. Zulieferer hätten aus Sorge vor Zahlungsschwierigkeiten bereits ihre Liefermengen begrenzt, wie die Financial Times berichtete. Zuletzt verzeichnete das Unternehmen laut der Geschäftszahlen besorgniserregende Verluste. Allein im zweiten Quartal dieses Jahres betrug der Verlust rund 164 Millionen Dollar. Darüber hinaus wurde der Konzern im Jahr 2005 von Finanzinvestoren übernommen, die die Investitionskosten dem Unternehmen als Schulden aufgebürdet hatten. Dies ist bei Übernahmen durch spekulative Investoren üblich.

“Heute bricht eine neue Ära an”

Toys ‘R’ Us-Chef Dave Brandon

Durch das Chapter 11-Verfahren und den Kredit besteht die Möglichkeit, die Geschäfte zu besseren Bedingungen weiterzuführen. Toys ‘R’ Us muss seine Gläubiger derzeit nicht mehr fürchten und ist vorerst weitgehend von seinen Schulden befreit. Das Unternehmen kann damit die Preise im Weihnachtsgeschäft senken und die Konkurrenz unterbieten. Dies zeigt, dass ein mit einer Sanierung verbundener Insolvenzantrag auch bei einem Milliardenunternehmen wie Toys ‘R’ Us ein Schritt nach vorne sein kann.


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Gesamtaufstellung der Schulden

10. September 2017/1 Kommentar/in Regelinsolvenz /von Frage Steller

Guten Tag. Am 01.07.2016 wurde das Regelinsolvenzverfahren gegen mich eröffnet. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurden auch einige Immobilien durch den Treuhänder verkauft.
Bis heute wurde ich jedoch nicht über die Höhe der Verkaufserlöse informiert. Ich habe keine Ahnung wie hoch meine restlichen Verbindlichkeiten bei den Gläubigern , noch wie hoch die Verfahrenskosten sind . Der Treuhänder weigert sich, mir eine Aufstellung über die Verbindlichkeiten zukommen zu lassen. Da ich gerne die 35% Regel anwenden würde um das Verfahren zu verkürzen, würde ich gerne wissen, ob das Verhalten des Treuhänders rechts konform ist?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Viele Grüße

https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png 0 0 Frage Steller https://staging.anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png Frage Steller2017-09-10 14:52:102017-09-10 14:52:10Gesamtaufstellung der Schulden
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