Alleinerziehend insolvent

Hallo,

ich würde gerne wissen was genau zum Einkommen zählt…
Ich bin schon in der Wohlverhaltensphase der PI und würde gern wissen, ob Kindesunterhalt den ich vom Kindesvater bekomme als pfändbares Einkommen zählt oder nicht…?
Kindergeld wird ja, soweit ich weiß, nicht angerechnet…

insolvenz

wie kann ich sterbegeldversicherungen schützen die für eine beerdigung gedacht sind
also behalten ohne das gläübiger etwas davon bekommen??

Schulden falle

Hallo !Ich habe schulden ungefähr 6 000€, bin seit 3 Jahren verheiratet und habe inzwischen 3 Kinder, also 5 Personen ich bin der alein Verdiener und habe ungefähr 2000-2500€ Brutto Netto ca. 1500-1700€ +Kindergeld für alle 3 und Wohngeld 300€ wen ich Privatinsolvenz mache was wird noch von meinem lohn abgezogen? Vielen Dank

Pfändung über Insolvenzende hinaus

Guten Tag, bei mir hat ein Gläubiger nach Benachrichtigung über die angestrebte Insolvenz 2010 doch noch eine Lohnpfändung durchgeführt. Betrag waren ca. 400 EUR. Die Treuhänderin versuchte seither diesen Betrag zurückzufordern. Erst gingen zig Schreiben hin und her, dann nach Jahren eine Klage. Ein halbes Jahr vor Insolvenzende wies das erste Gericht die Klage der Treuhänderin auf Herausgabe des Betrages (da Insolvenzmasse laut Treuhänderin) ab. Die Treuhänderin ging vier Monate vor Insolvenzende in Berufung. Ich kam nie in die Wohlverhaltensphase aufgrund dieses Rechtsstreits und verlor daher schon einen Anspruch auf ein Stipendium. Nun teilte man mir mit, dass ich so lange über das Insolvenzende (27.03.2017) hinaus gepfändet werde bis der Rechtsstreit beigelegt ist. Ich würde dann rückwirkend die Zahlungen wieder zurückerhalten. Man könne aber keinen Abschlussbericht schreiben solange dieser Rechtstreit nicht vollständig geklärt sei. Meine Frage lautet: Ist es rechtens, dass ich für das Fehlverhalten des Gläubigers nun also mit Weiterpfändung zahlen muss oder müsste man mein Insolvenzende eigentlich einhalten. Meine Insolvenz dauerte sechs Jahre welche am 27.03.2017 zuende wären.
Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

Ende der Privatinsolenz

Laut meinem Beschluss ist per 16.03.2017 meine Privatinsolvenz beendet. Ist es richtig, dass von meinem Gehalt (Erhalt 14.03.2017) noch der komplette Pfändungsbetrag abgezogen wird? Die Hälfte des Monats laufe ich doch schon als “freier” Mensch oder werden da keine Unterschiede gemacht?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Kurzweil

Wohlverhaltensperiode

Hallo,

muss ich bei dem Fragebogen das Einkommen von meinem Sohn eintragen und einen Beleg beilegen obwohl ich keinen Nachweis von ihm habe.

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße