Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Sehr geehrter Herr Kraus,
seit April 2016 befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Seit November 2016 (neuer Job) führe einen monatlichen Pfändungsbetrag in Höhe von rund 1.250,- EUR an den Insolvenzverwalter ab. Gemäß der 35%-Regelung würde ich den entsprechenden Betrag bis Juni 2018 (ohne Gebühren für Insolvenzverwalter und Gericht) bezahlt haben. Die 3- Jahres-Frist läuft hingegen erst im April 2019 aus. Dazu folgende Fragen:
1. Wird nach Erreichen der 35% die Zahlungen der Pfändungsbeträge ausschließlich für die Vergütung den Insolvenzverwalter und das Gericht verwendet?
2. Wenn nein, kann ich verlangen, dass der Insolvenzverwalter die ihm zustehenden Gebühren (ggf. nach Genehmigung durch das Gericht) von den laufenden Pfändungsbeträgen einbehält?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
Torsten

HGB 84 werde jetzt zum 01.05. Angestellter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in meiner Zeit als Selbstständiger leider ca. 80.000€ an Schulden (Kredite, Steuer usw) aufgebaut. Nun muss ich einen Schlussstrich ziehen und frage mich, ob eine Privatinsolvenz auch für mich gilt und ab wann ich diese am besten starte. Am 02.05. habe ich einen Termin bei einer öffentl. Schuldnerberatung.
Danke vorab für Ihre Mühen.

Ersatzpflegekraft

Hallo Herr Anwalt
Darf ich während der Insolvenz Zahlungen als ersagtpflegekraft erhalten?

Baufinanzierung

Sehr geehrter Herr Kraus

Meine Frau ist vor Jahren in finanzielle Schwierigkeiten gekommen als sie noch Single war. Irgendwann sind wir zusammen gekommen und ihr wurde die Insolvenz empfohlen. Seit Juli 2013 ist sie in der Insolvenz. Jetzt sind wir seit 2 Jahren verheiratet

PfüB trotz Insolvenzverfahren / Vermögensauskunft kurz vor Insolvenzeröffnung

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Frage 1

Darf ein Vollstreckungsgericht einen PfüB erlassen, wenn beim Insolvenzgericht schon ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht wurde?

Frage 2

Warum beantragen Gläubiger noch kurz vor Insolvenzeröffnung eine Vermögensauskunft?

Vielen Dank schon im Voraus…

Beste Grüße

§ 21, Abs. 2 Nr. 3 InsO

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

in meinem Eröffnungsantrag wurde bei der Anlage ‘Sonstige’ die Einstellung von Vollstreckungsmassnahmen nach § 21, Abs. 2 Nr. 3 InsO von meiner Seite leider nicht extra beantragt.
Ist es nun möglich, dass das Insolvenzgericht diesen § 21, Abs. 2 Nr. 3 trotzdem anordnen wird?

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort!

Freundliche Grüsse

Mietkaution-Rückzahlung während Wohlverhaltensphase_Update

Sehr geehrter Herr RA Kraus,

vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort am 07.04.2017.
[Kurz noch mal ein paar Fakten: das Mietkautions-Sparbuch gibt es seit 2009. Meine Insolvenz läuft seit 2013.]
Jedoch habe ich mich wohl etwas umständlich ausgedrückt. Ich fragte, ob ich ( und nicht mehr der Insolv-Verwalter) den Restbetrag behalten kann. Mein Insolv-Verwalter hat mir diesbezgl. fernmündlich sein OK bereits gegeben, das er auf die Forderung
verzichtet.
Wie sieht es dann aus ?
Bzw. kann, die (Schuldner-)Bank mir in 2017 ff die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn der Vermieter mir den Restbetrag aushändigt ?

Viele Grüsse, K-H Vogel

Insolvenz

Hallo ich wollte mich mal erkundigen was bei ihnen eine Insolvenz kostet.

Nach Wohlverhaltensperiode

Guten Tag, seit einer Woche bin ich mit der 6-Jährigen Wohlverhaltensperiode durch. Wie lange muss ich noch warten, bis Restschuldbefreiung erteilt wird. Macht es sinn, die Gerichtkosten jetzt leisten (auch wenn es nicht so einfach ist) oder warte ich bis einen Beschluss vorliegt? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus. Viele Grüße. M. Schwab

Beiträge zur BAV in Form von Gehaltsumwandlung

Sehr geehrte Damen und Herren,
lt. IV unterliegen meine monatl. Beiträge (150,–) zur BAV/Direktvers., die in Form einer Gehaltsumwandlung gezahlt werden, der Pfändung (der Vertrag besteht schon einige Jahre). Lt. Lohnabrechnungsstelle und Steuerberater sind diese Beiträge nicht zu berücksichtigen. Können Sie mir hier weiterhelfen? Lt. Urteil des BAG vom 17.2.1998 sind diese Beiträge nicht pfändbar bzw. bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nicht zu berücksichtigen. Mein IV teilt mir mit, dass lt. Urteil des BAG vom 17.4.13 diese Beiträge gleichwohl zu berücksichtigen sind, also zum pfändbaren Betrag gehören. Dadurch erhöht sich der pfändbare Betrag beträchtlich und dies würde bedeuten, dass ich den Vertrag für die nächsten 5 Jahre ruhen lassen müsste.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße