Freigabe Selbstständige Tätigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren, darf nur der Insolvenzverwalter oder auch das Insolvenzgericht die selbstständige Tätigkeit eines Schuldner freigeben? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Damen und Herren, darf nur der Insolvenzverwalter oder auch das Insolvenzgericht die selbstständige Tätigkeit eines Schuldner freigeben? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich bekomme volle EU Rente in Höhe von 1043,- dazu Unterhalt für meine 15-jährige Tochter (wohnt bei mir) 334,- und Kindergeld 192,- macht zusammen 1569,- Euro.
Leider bin ich durch die Scheidung in die sog. “Schuldenfalle” hineingeraten. Besitze kein Auto,kein Vermögen oder Ersparnisse.
Meine Schulden belaufen sich auf ca. 5000,- (Kredit bei der Bank,Dispo im Minus und diverse Raten und Rechnungen.)
Mein Schuldenberater legte mir nahe eine PI einzuleiten,da ich mich aber überhaupt nicht mit dem Thema auskenne, habe ich Angst, dass mir nichts zum Leben übrig bleibt…
Ein neues Konto habe ich bereits eingerichtet und werde es bald auf P-Konto umwandeln.
Wie schätzen Sie meine Chancen auf PI ein und was bleibt mir von dem Geld ?
Für Ihre ganz tolle Arbeit hier und die Tipps bedanke ich mich ganz herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Hallo und vielen Dank erstmal das ich meine Frage stellen darf.
Ich bin verheiratet und Mai 2017 unseren 1.Sohn bekommen.
Ich habe 40.000 € an Schulden mit 3 Krediten (2016) aufgenommen.
Und einen Kredit mit 11.000€ 2017 mit meiner Frau gemeinsam.
Ich verdiene zwischen 2.200 und 2.400 netto und meine Frau bekommt Mutterschutzzahlung und später Elterngeld in Höhe von ca. 700€ 12 Monate lang und anschließend bekommt sie wieder ihr Gehalt von 680€ und Minijob 450€ .
Meine Frage ist ob ich alleine eine Privatinsolvenz anmelden kann für meine 3 Kredite Und den gemeinsamen
Kredit mit meiner Frau normal abzahlen kann oder geht das nur gesamt?
Und meine zweite Frage: wie hoch wäre der Pfändungsfreibetrag in unserem Fall? Zählt dann meine Frau auch als Unterhaltspflichtige Person oder nur mein Sohn?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Mai 2017 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich bin festangestellt, vollzeitbeschäftigt mit 42 Stunden an 6 Tagen im öffentlichen Dienst.
Ich bin weiterhin festangestellt mit einer vom 1.Arbeitgeber genehmigten Nebentätigkeit von derzeit 2,5 Wochenstunden bei einem kommunalen Arbeitgeber.
Beide Einkommen wurden auf Antrag des Verwalters zusammengeführt, der pfändbare Anteil (rund 850,-Euro) wird abgezogen und ausgekehrt der unpfändbare Anteil auf mein P-Konto ausgezahlt.
All das ist für mich vollständig nachzuvollziehen.
Aber ich habe und hatte auch immer wieder Gelegenheit nebenberuflich selbstständig in meinem Beruf zu arbeiten. Als Krankheitsvertretung, bundesweit, wenn ich angefragt werde.
Diese selbstständige Tätigkeit habe ich jetzt eingestellt weil der Verwalter trotz wiederholter Nachfrage noch nicht über eine Freigabe entschieden hat.
Ich habe das den Verwalter wissen lassen und bekam nun folgende Mail von Ihm:
“…mit Verwunderung habe ich Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen. Das Absagen von Veranstaltungen mit denen Sie Umsätze generieren können, ist vollkommen inakzeptabel. Noch eine einzige Absage ohne triftigen Grund und Sie verlieren ihre Restschuldbefreiung, weil sie gegen Ihre Mitwirkungspflicht verstoßen (§ 290 Abs. 1 Ziff. 5 InsO).”
Das bedeutet ich muss von meinem P-Konto Geld nehmen, Tanken, Reisekosten ect. vorlegen, in meiner Freizeit arbeiten und wenn dann das Honorar zzgl.Spesenertattung für meine Arbeit auf das P-Konto kommt wird alles ausgekehrt weil keine Freigabe vorliegt.
Im kommenden Jahr muss ich das Honorar noch bei meiner Steuererklärung angeben und versteuern.
Entschuldigung, aber für mich ist das Nötigung, mit dem Druckmittel Versagung der Restschuldbefreiung.
.
Kann man das wirklich von mir erwarten? Wie wehre ich mich dagegen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kann eine Krankenkasse Insolvens beantrage?
Diese Frage wurde durch einen Anwalt Ihrer Kanzlei sehr gut und kostenlos beantwortet.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die kostenlose Beratung.
MFG
M.
Ich habe seit 2010 Restschuldbefreiung.
Jetzt habe ich mich bei einer Bank beworben , die damals ein Gläubiger war.
Kann es mir Passieren wenn ich die Arbeitsstelle antrete , das die Bank mein Pfändbaren Arbeitslohn mit den damaligen Schulden aufrechnet.
Ich habe gelesen das das Finanzamt die Steuererstattung verrechnen darf und noch kein BGH urteil dazu gibt ?
Mit freundlichen Grüßen
Arno
Guten Tag,
sind nach den sechs Jahren Privatinsolvenz die Schufa Einträge gelöscht. Und bekommt man dann wieder einen Kredit?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Clausnitzer
Vor über einem Jahr wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ein vorhandener PKW war Teil der Masse. Mit dem Insolvenzverwalter wurde ein Kaufvertrag mit Ratenzahlung über diesesn PKW abgeschlossen. Das Fahrzeug kann jetzt zu einem Preis, welcher höher als der Kaufpreis vom Insolvenzverwalter ist, verkauft werden. Auch nach Abzug der noch offenen Raten bleibt ein Restbetrag über. Muss ich diesen Restbetrag abgeben oder kann ich darüber frei verfügen?
Ich hätte gern eine ausführliche Beratung für privatinsolvenz.
Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro ist immer noch voll pfändbar.
Oder ist das ein Tippfehler in der letzten Zeile?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
