Pfändung des Einkommens bei einem P-Konto in der Insolvenz

Hallo,

ich habe eine Frage zur Privatinsolvenz und dem P-Konto bzw. dem Einkommen, das gepfändet werden darf. Bei einer Insolvenz erhält der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag vom Arbeitgeber. Mir blieben dann noch ca. 1780 EUR übrig. Das P-Konto schützt mein Guthaben bis 1340 EUR. Was passiert mit der Differenz? Wird das Geld auch seitens der Bank an den Insolvenzverwalter überwiesen? In kompletter Höhe oder bleibt mir davon noch etwas übrig?

Ich habe noch einen Nebenjob mit 117 EUR Einnahmen netto und gelegentliche Seminareinnahmen, die schwankend sind. Müssen diese komplett abgetreten werden? Dann würde ich ja für Mehrarbeit noch bestraft werden.

Es wäre toll, wenn Sie mir dazu eine Antwort senden könnten. Ich lese dazu sehr viele unterschiedliche Aussagen.

Vielen Dank.

Wolf

Rentenanspruch aus Pensionskasse/Kapitalauszahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrer professionellen Hilfe habe ich erfolgreich ein “Privatinsolvenzverfahren” eigeleitet. An dieser Stelle herzlichen Dank für ihre hervorragende Arbeit.
Nach nunmehr 18 Monaten bin ich jetzt im Ruhestand. Neben der “normalen” Rente bestehen für mich noch Ansprüche aus einer Betriebsrente (cir. EUR 200).
Seit September diesen Jahres wird diese “Pension” gezahlt.
Die Rente und die Pension wurden kumuliert und ergab noch einen pfändbaren Betrag in Höhe von EUR 182.- im Monat.
Der Insolvenzverwalter hat jetzt, laut heutiger Mitteilung der Pensionskasse, eine Abgeltung dieser Rentenansprüche in Form einer Kapitalauszahlung ( EUR 5 386.- Brutto) beantragt. Das ist natürlich nicht in meinem Sinne. Daher meine Frage: Darf der Insolvenzverwalter das und ist ggf. ein Widerspruch (Insolvenzgericht) möglich?
Besten Dank für Ihr Feedback.
Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz und bevorstehende Selbständigkeit

Für eine Bekannte bin ich innerhalb der letzten2 Jahre mit 4 Krediten von insgesamt 60.000€ verschuldet. Ich kann die Raten nicht mehr aufbringen. Meine Bekannte kann diese ebenfalls nicht übernehmen. Ich bin Fahrlehrer und bin kurz vor der Eröffnung einer eigenen Fahrschule (kurzfristige Übernahme aufgrund Todesfall). Einen Geschäftskredit in Höhe von 30.000 € habe ich beantragt für die Eröffnung (für Fahrzeug, Fahrschulräume, Soft-Hardware, Betriebskosten der ersten 3 Mo, etc)
Ab 01.12.22 bin ich arbeitslos.

Nun meine Frage:
1. Kann ich in die Privatinsolvenz gehen VOR oder NACH der Eröffnung?
2. Verliere ich durch die Privatinsolvenz meine Fahrschullehrererlaubnis, so dass keine Eröffnung möglich ist?
3. Oder ist es ratsam, wenn ich während der Privatinsolvenz im Angestelltenverhältnis tätig bin?
4. Worauf muss ich noch achten?
Ich weiß nicht mehr weiter, welchen Schritt ich jetzt zuerst gehen soll?

Vielen Dank im voraus

Dauer Wohlverhaltensphase

Hallo,
ich befinde mich seit Februar 2020 in der Privatinsolvenz und dementsprechend bin ich aktuell in der Wohlverhaltensphase. Meine Ende ist lt. Amtsgericht für August 2025 angezeigt(5Ju.5M). Lt. der Schuldnerberatung kann ich immer noch auf Antrag auf 5 Jahre verkürzen, wenn ich bis dahin die Gerichtskosten gezahlt habe. Gibt es aber keine weitere Möglichkeit die Wohlverhaltensphase zu verkürzen ? Wegen 7 Monaten in 2020, sind Anträge, die 1 Jahr später Ihre Privatinsolvenz eingereicht haben auch noch 1 Jahr früher damit durch ! Kann man keinen Antrag stellen, das ab dem 01.10.2020 – 3 Jahre gelten ?
Das wäre für mich Interessant zu wissen.
Vielen Dank

Wohnung u. neue Stelle

Guten Tag,

ich möchte gern wissen wie es sich verhält, wenn ich nächstes Jahr bei meiner Cousine in die Einliegerwohnung ziehen würde. Wird diese vom Insolvenzverwalter angeschrieben auch wenn es keinen Mietvertrag und keine Kaution gibt.

Auch würde ich gern wissen,ob es möglich ist, dass der Insolvenzverwalter sich nicht an den Arbeitgeber wendet und ich monatlich den pfändbaren Betrag an diesen überweise. Ich habe die Möglichkeit in 6 Monaten bei meiner Tante im Büro zu arbeiten und möchte nicht, dass meine Familie von der Insolvenz erfährt.

Besten Fank für Ihre Mühe und eine schöne Vorweihnachtszeit.

Simone M.

andauernde Insolvenz und Wohnsitzverlegung ins Ausland

andauernde Insolvenz ab Juni in Deutschland und Wohnsitzwechsel ins Ausland Was passiert, wenn ich in Italien ein weiteres Konto eröffne, das kein P-Konto ist? Vielen Dank
m.f.g.
Marius

andauernde Insolvenz und Wohnsitzverlegung ins Ausland

Hallo
meine frage: ich bin seit juni in privatinsolvenz, lebe in deutschland und möchte nach italien, darf ich das? welche Probleme könnte ich haben, kann ich dem Anwalt meine neue Adresse in Italien mitteilen? Was passiert, wenn ich ein neues Bankkonto in Italien eröffne?
kann die Insolvenz normal verlaufen, wenn ich Deutschland verlasse?
Vielen Dank
m.f.g.
Marius

Insolvenz

Mein Sohn 17 Jahre alt und hatte angefangen Ausbildung verdient 560 € zählt bei mir Unterhaltspflicht

Auto anmelden, welches nicht in meinem Eigentum steht, Privatinsolvenz wird vorbereitet

Liebes Anwaltsteam,
Anbei folgendes Anliegen, worüber ich gerne Klarheit möchte, weil im Netz diverse Mitteilungen darüber kursieren und die Schuldnerberatungsstelle mir auch nicht wirklich weiterhelfen kann.

Befinde mich mit der Beratungsstelle aktuell in Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren, bis dahin sollten es noch 2 Termine sein.

Folgendes ist der Fall:
– Mein relativ altes Auto (23 Jahre alt) geht immer mehr kaputt, was aufgrund des Alters auch in Ordnung geht, jedoch würden die Reparaturkosten, welche entstehen würden, den Wert des Fahrzeuges deutlich übersteigen.

– Meine Eltern haben ein Auto gekauft, eigentlich für meine Mutter, weil sie nur ein Kleinwagen hat, dieses ist jedoch zu groß für meine Mutter und sie würden es mir, bzw uns als Familie zur Nutzung überlassen.
Diesbezüglich soll ich das Fahrzeug auch auf mich anmelden, sowie eine Versicherung abschließen. Das Fahrzeug soll aber weiterhin im Eigentum meiner Eltern bleiben, falls diese es doch benötigen. Deswegen wollen sie es auch nicht verkaufen, oder verschenken.

– Besteht in dieser Situation die Möglichkeit das Auto auf mich zuzulassen, oder würde dies vom Insolvenzverwalter verwertet werden dürfen? Oder würde es ausreichen, wenn wir eine Kopie des Kaufvertrages anfertigen und dem Insolvenzverwalter zukommen lassen? Der Eigentumsnachweis, dass das Fahrzeug meinen Eltern gehört, sollte eigentlich doch damit erbracht wurden, oder ?

– Müssen wir schriftlich die Nutzung vereinbaren?

Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben und bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Liebe Grüße

Inflationsprämie

Hallo,
ist die Inflationsprämie pfändungsfrei?