Meldefrist von Gläubigern

Hallo,
bei mir ist die Situation wie folgt.
Angemeldete private Insolvenz am 23.06.2012. Danach ging es zu dem zuständigen Gericht. Dieses hat dann einen Insolvenzverwalter bestimmt. Das Verfahren wurde dann (hat kleinere Verzögerungen gegeben) im November 2012 eröffnet. Die letzte Meldefrist für Gläubiger, war nach Aussage der Insolvenzverwalterin, der 01.06.2015.

Im Juni 2012 hat ein anderes Amtsgericht ein Urteil gegen mich gesprochen wo eine Kündigung bei einer privaten Krankheitskostenversicherung nicht zu dem Wechseltermin (Feb. 2010) anerkannt wurde und die vollständigen Beiträge bezahlt werden sollen (weit über 3.000,- Euro). Die zweite private Krankheitskostenversicherung wurde nicht aufgehoben so dass diese auch Forderungen stellen. Die Forderungen sind also von vor 2012, während 2012 und auch darüber hinaus (2013, 2014, bis zum heutigen Tag).

In 2015 haben mich dann beide (getrennt von einander) vor Gericht gezogen und wollen Beiträge für den Zeitraum 2012 bis 2014 haben. Der Gerichtsprozess läuft immer noch. Um es deutlich zu schreiben, damit hier kein Missverständnis auftritt, es wurde nix an die Insolvenztabelle gemeldet stattdessen ist man vor Gericht wo die volle Höhe und alle Rückstände eingeklagt werden.

Hier meine Fragen:
1) Dürfen die eigentlich eine Insolvenz so unterwandern in dem man dort nix meldet und einen anderen Weg einschlägt um an Geld zu kommen?
2) Welcher Termin ist der relevante? Ist es die Anmeldung der Insolvenz (Juni 2012), oder der erste Gerichtstermin (Nov. 2012) oder die Meldefrist (Juni 2015)? Bis wohin geht dies bei einem laufenden Vertrag in dem man gefangen ist und nicht rauskommt?
3) § 256 a SGB V – Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen vom 01.07.2013. Lt. Aussage des Richters trifft dieses Gesetz nur auf gesetzliche Versicherte ein und nicht für private Krankheitskostenversicherungen. Ist dies so Richtig?

Es wäre sehr nett und hilfreich wenn Sie mir grob den § nennen würden.
Vielen Dank.

MfG
M.Rohe

Verbraucherinsolvenz

Sehr geehrter Herr Ghendler
Meine Verbraucherinsolvenz wurde am 21.03.18 mit Beschluss eröffnet. Jetzt habe ich folgendes Problem, ich verdiene wirklich sehr wenig Geld bin aber soz.versichert. Mein Auto so wurde mir gesagt darf ich für Zwecke der Arbeit nutzen wird somit nicht in die Insomasse genommen,jetzt ist mein Auto kaputt laut Werkstatt 15-2000€. Reperatur kosten. Ohne Auto werde ich höchstwahrschl. meine Arbeit verlieren, mit dem Fahrrad und öfftl. VM ist es für mich zeitlich nicht schaffbar da ich wegen Kind an Schul/Hort Zeiten gebunden bin, und meine Arbeitsstelle 25km entfernt ist. Familiär habe ich niemand der mich finanziell unterstützen kann. Das nächste ist ich lebe mit meinem Freund zusammen,wo das Gehalt seinerseits grad so reicht um seine Kredit Belastungen Haus zu tilgen. Da mir seit 09/17 das KG von der FamKasse derzeit gesperrt wurde, weil noch geprüft werden muß vom Finanzgericht wer berechtigter Elternteil ist, habe ich zum Leben mit 2 Kindern derzeit nur 513€ im Monat. Gibt es irgend eine Möglichkeit bzw. was würden Sie mir raten? Ich brauche das Auto, habe aber kein Geld für die Reperatur. ALGII steht mir laut Amt nicht zu weil mein Freund zuviel verdient sprich Bedarfsgemeinschaft, zum leben bleibt uns aber nichts.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank……

Insolvenzverfahren in Deutschland eröffnen aber in England arbeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich Ende des Jahres in Deutschland meinen Job verloren habe und eine Möglichkeit hatte in England zu arbeiten, bin ich umgezogen.

Bereits vorher war ich auf der Warteliste der Caritas für mein Insolvenzverfahren.

Nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, wie ich vorgehen soll, da meine Schuldner mir nach wie vor Schreiben zukommen lassen und ich gerne trotzdem eine Insolvenz beantragen möchte.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina M.

Ablauf insolvenz nach 6 Jahren,bekomme ich vom Insolvenzgericht eine Schriftlichen bescheid?

Siehe oben,Bescheid vom Insolvenzgericht?

Strafgeld + Gerichtskosten

Ich habe eine allgemeine Frage:
Muss man bei einer Privatinsolvenz bei einer Strafe das Strafgeld und die Gerichtskosten selber tragen?

Auto aus Erbengemeinschaft in Privatinsolvenz

Befinde mich im Insolvenzverfahren. Meine Mutter, Schwester und ich haben ein Auto geerbt, 10 Jahre alt. Falls das Auto weiter in der Erbengemeinschaft bleibt, also uns dreien gehört, darf ich es dann als Halter anmelden?

Folgen einer Privatinsolvenz

Hallo Herr Ghendler,

ich befinde mich in einer Situation in der ein Insolvenz ganz Attraktiv ausschaut.
Die frage die sich mir stellt in wie fern beeinträchtigt mich eine Privatinsolvenz auch nach meiner Wohlverhaltensphase.
Gibt es da einen Eintrag in ein Register oder behandeln mich firmen anders?
Mit freundlichen Grüßen
Herr Schmitt

Privatinsolvenz

Guten Tag,
meine Frage bezieht sich darauf ob auch laufende Kreditverträge zur Privatinsolvenz herangezogen werden können oder ob diese nach der Befreiung weiterhin bestehen bleiben.

Da wir unsere Raten nicht mehr zahlen können und uns alles über den Kopf wächst würden wir gerne erfahren ob dies eintrifft.

Herzlichen Dank.

Privatinsolvenz

meine frage ist wenn man eine Vermögensauskunft ist man in der Privatinsolvenz ja oder nein denn ich bekomme nur 867,08 Rente können sie mir sagen was das bedeute

Privatinsolvenz von Freunden

Hallo Herr Ghendler !
Freunde von Mir , sind seit kurzem in der Privatinsolvenz.Der Verwalter hat das Motorrad von Ihnen entzogen und mit in die Vermögensmasse einbezogen. Nun kam ein Brief , das das Motorrad mit 1800Euro bewertet wurde.Gleichzeitig bot man Ihnen an , das Motorrad für die genannte Summe aus der Insolvenzmasse zurück zu kaufen.Ist dies Gesetzlich möglich? Da ja dann eigentlich wieder Vermögen vorhanden wäre.Was ja eigentlich widersprüchlich wäre.Denn dann hätte man doch das Motorrad erst gar nicht in die Insolvenz aufnehmen müssen?! Oder ist das so möglich? Und man sagte auch , das meine Freunde es auch dann behalten können. Da durch den Rückkauf es komplett aus der Privatinsolvenz raus fallen würde .Und das Irritiert die beiden nun , und haben Angst das man Ihnen(haben es zurück gekauft) erneut weg nehmen könnten.Wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar .Vielen dank und mit freundlichem Gruß Markus Wallenhorst